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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Kopf

Datum: 24.02.2021 Az.: 922.6023

Drucksache Nr.: 37/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.05.2021

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

17.05.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019
2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2019

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019 zur Kenntnis.
2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2019 bei der
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 18.989,12 € zu.
3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2019 bei der
Schmutzwassergebühr in Höhe von 241.483,68 € zu
4. stimmt zu, einen Betrag von 42.326,98 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen.
5. stimmt zu, einen Betrag von 564.079,69 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen.
6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und unterdeckungen.

Anlage(n):
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 37/2021

Betriebsabrechnung 2019
Anlage 0

Seite - 2 -

Drucksache 37/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
1.013.527,
53

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 37/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019:
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010 sind
die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Lahr – zur Einführung getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Bis dahin war es in einem weiten gefassten Rahmen zulässig die Kosten für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers über einen einheitlichen Abwassergebührensatz abzudecken.
Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten zur Trennung der Abwassergebühren
in einen Anteil für die Beseitigung des Schmutzwassers und in einen Anteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers hat der Gemeinderat am 19.12.2011 rückwirkend
zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung für die Jahre 2011 und
2012 beschlossen. Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen.
Für die Jahre 2018/2019 hat der Gemeinderat am 02.11.2017 die Neufassung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2018 beschlossen (Beschlussvorlage Nr.
248/2017). Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers wurden hierbei erneut auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Die Gebührensätze sollen für die Jahre 2018 und 2019
einheitlich gelten.
Der Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers wurde für das Jahr 2019
auf 1,75 €/m³ und der Gebührensatz für die Beseitigung des Niederschlagswassers auf
0,26 €/m² festgesetzt. Die Kanalgebühr für Schmutzwasser wurde im gleichen Zeitraum
auf 0,47 €/m³ festgesetzt.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr war nunmehr ebenfalls das gebührenrechtliche Ergebnis 2019 festzustellen.
Das mit der Kalkulation der Abwassergebühren 2019 beauftragte Kommunalberatungsbüro hat hierfür die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019 erstellt. Auf die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für
die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2019 wird
verwiesen.

a) Kostenüberdeckung 2019 bei der Niederschlagswassergebühr
In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2018/2019 wurden zum Ausgleich einer Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2015 für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 46.675,73 € (2018: 23.337,87 €; 2019: 23.337,86 €)
eingeplant. D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der im Abschluss 2015 aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellung ausgeglichen.
…

Drucksache 37/2021

Seite - 5 -

Die Betriebsabrechnung 2019 der Abwassergebühren ergab eine Kostenüberdeckung
von 18.989,12 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung
gegenüber der Kalkulation in Höhe von 42.326,98 € aus.
Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2019
bei 0,25 €/m² gelegen.

b) Kostenüberdeckung 2019 bei der Schmutzwasserwassergebühr
In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2018/2019 wurden zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 645.192,03 € (2018: 322.596,02 €; 2019: 322.596,01 €) eingeplant.
D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme
der in Vorjahren (Abschlüsse 2014 und 2015) aus Gebührenüberschüssen gebildeten
Rückstellungen ausgeglichen.
Die Betriebsabrechnung 2019 der Abwassergebühren ergab eine Kostenüberdeckung
von 241.483,68 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 564.079,69 € aus.
Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2019
bei 1,43 €/m³ gelegen.
Ein Grund für die deutliche Verbesserung gegenüber der Planung ist die weiterhin hohe
abgerechnete Abwassermenge. Im Jahr 2019 lag diese bei 2.426.452 m³ (Vorjahr:
2.501.261 m³). Bei der Kalkulation der Abwassergebühren wurde mit einer Abwassermenge von 2.330.000 m³ gerechnet. Der starke Anstieg des Wasserverbrauchs ist Ausfluss der deutlichen Bevölkerungszunahme und der im Jahr 2019 noch vorherrschenden sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung der Lahrer Gewerbetreibenden.

c) Zuführungen zu den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse aus der
Schmutzwassergebühr
Unter a) und b) wurde dargelegt, dass die Betriebsabrechnung bei der Niederschlagswassergebühr und bei der Schmutzwassergebühr jeweils eine Verbesserung gegenüber der Gebührenkalkulation ergeben hat.
Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Niederschlagswassergebühr lag
bei 42.326,98 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung.
Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Schmutzwassergebühr lag bei
564.079,69 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden.
…

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Seite - 6 -

Für den Ausgleich steht der Zeitraum der folgenden fünf Wirtschaftsjahre zur Verfügung. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckungen steht ein Ermessen nur in den Fragen zu, wann und in welchen Teilbeträgen
innerhalb des Fünfjahreszeitraumes der Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckungen erstreckt sich das Ermessen auch darauf, ob überhaupt und in welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll.
II. Beabsichtigter Ausgleich von Kostenunter- und –überdeckungen
Im Kalkulationszeitraum 2018/2019 erfolgt der Ausgleich aus folgenden Vorjahresergebnissen:
Die restliche Kostenüberdeckung des Jahres 2014 sowie die Kostenüberdeckung des
Jahres 2015 in Höhe von 440.680,05 € werden im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung ausgeglichen. Damit sind die Kostenüberdeckungen der Jahre 2014 und 2015 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes vollständig ausgeglichen. Die Kostenüberdeckungen
aus den Jahren 2016 - 2019 im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung stehen in künftigen Jahren für Ausgleiche zur Verfügung.
Die Kostenüberdeckung 2015 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe
von 46.675,73 € wird in den Wirtschaftsjahren 2018/2019 ausgeglichen. Die Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2016 - 2019 stehen in künftigen Jahren für Ausgleiche
zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt den vorgenannten Vorschlag zur Beschlussfassung.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer