Beschlussvorlage (Anlage 5_Übersicht voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
17. Mai 2021
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1_Entwurf Haushaltssatzung 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 2_Änderungsliste nach HPA-Beratung)
Beschlussvorlage (Anlage 3a_GesamtergebnisHH 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 3b_GesamtfinanzHH 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 4a_GesamtergebnisHH bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 4b_GesamtfinanzHH bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 4c_Maßnahmenprogramm bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 5_Übersicht voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)
Beschlussvorlage (Anlage 6_Kennzahlenübersicht 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 7_Stellenplan der Stadt Lahr 2021)
17. Mai 2021
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 6_Kennzahlenübersicht 2021)Beschlussvorlage (Anlage 1_Entwurf Haushaltssatzung 2021)Beschlussvorlage (Anlage 4a_GesamtergebnisHH bis 2024)Beschlussvorlage (Anlage 4c_Maßnahmenprogramm bis 2024)Beschlussvorlage (Anlage 7_Stellenplan der Stadt Lahr 2021)Beschlussvorlage (Anlage 4b_GesamtfinanzHH bis 2024)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 5_Übersicht voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)Beschlussvorlage (Anlage 3b_GesamtfinanzHH 2021)Beschlussvorlage (Anlage 3a_GesamtergebnisHH 2021)Beschlussvorlage (Anlage 2_Änderungsliste nach HPA-Beratung)
Anlage 5 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 GemHVO) Stadt Lahr/Schwarzwald Haushaltsplanentwurf 2021 Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität Finanzhaushalt Vorjahr Haushaltsjahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) Nr. 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2020 EUR 1 2021 EUR 2 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn 0 3 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn 0 4 = liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn 5 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre 6 + Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr 5) 7 + Einzahlungen aus übertrag. Ermächtigungen für Inv.-Zuwendungen, -Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 8 +/- 9 8 = voraussichtlich liquide Eigenmittel zum Jahresende 2020 Finanzplanung Haushaltsjahr 2023 Haushaltsjahr 2024 EUR 3 EUR 4 EUR 5 20.422.742,97 2 tatsächliche Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36 GemHVO) (Stand: 31.12.2019) Haushaltsjahr 2022 20.422.742,97 1.413.757,03 21.836.500,00 +/- veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36 GemHVO) -1.129.200,00 -16.315.000,00 -743.000,00 -593.000,00 20.707.300,00 4.392.300,00 3.649.300,00 3.056.300,00 9 = voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 10 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 0 0 0 0 0 11 - 0 0 0 0 0 12 = vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 21.836.500,00 20.707.300,00 4.392.300,00 3.649.300,00 3.056.300,00 13 nachrichtlich: voraussichtliche Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 2.262.381,00 2.408.435,00 2.582.989,00 2.727.229,00 2.832.248,00 für sonstige bestimmte Zwecke gebunden