Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        1
Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Datum: 24.06.2021

Amt: 61
Dalm

Az.: - 0685/Da

Drucksache Nr.: 165/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.07.2021

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

15.07.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbüraermeister

Erster Bürgermeister

Mu um

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei
/]

6s 0^0^-/X/)

Stabsstelle
Recht

WÄrT

Betreff:
Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I
- Aufstellungsbeschluss
-Planungsziele

Beschlussvorschlag:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung
des Bebauungsplans FACHMARKTZENTRUM I gemäß § 2 (1) BauGB be­
schlossen.
2. Die Planungsziele zum Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I werden ge­
billigt.

Anlage(n):
- Geltungsbereich

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig
□

Sitzungstag:

□ It. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 165/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
E3

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-in diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
^ Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

□ Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Drucksache 165/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 28.06.2021 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, einen Aufstellungs­
beschluss und die Konkretisierung der Planungsziele für den Bereich des heutigen Leerstandes im
Fachmarktzentrum in die Wege zu leiten. Der bestehende Bebauungsplan wird nicht geändert, son­
dern neu aufgestellt und mit dem Namen FACHMARKTZENTRUM I, versehen. Eventuelle Fehler im
„alten“ Bebauungsplan können damit nicht „durchgreifen".

Bestehendes Baurecht
Für den zu überplanenden Bereich gilt der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Ände­
rung, rechtsverbindlich seit 29.10.2011. Der Bebauungsplan setzt für die Baufläche 2 eine geschlos­
sene Bauweise sowie maximal 800 m2 Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente fest. Zum
Schutz der Innenstadt sind die Sortimente Bekleidung (inkl. Sportbekleidung), Schuhe, Lederwaren,
Nahrungs- und Genussmittel sowie Drogerie-/Kosmetik-/Parfümerie ausgeschlossen. Auch Bild- und
Tonträger, Telefone und Zubehör, Fotowaren und Geräte sind ausgeschlossen.

Fachmarktzentrum/Plangebiet
Das rund 1,5 ha große Plangebiet im Stadtteil Mietersheim liegt inmitten des Fachmarktzentrums
(FMZ) der Stadt Lahr. Das Plangebiet FACHMARKTZENTRUM I umfasst die Flurstücke Nr. 2228/2,
1826/7, 8406 (teilweise) und 8784/1 (teilweise) und ist über die Straße Im Götzmann erschlossen.
Auf dem Grundstück befinden sich leerstehende Hallen, in denen früher der OBI-Baumarkt bis Ende
2015 untergebracht war.
Das mit dem Fachmarktzentrum grundsätzlich verfolgte Ziel der Stadt ist ein breit gefächertes Spekt­
rum an großflächigen nicht zentrenrelevanten Märkten, die das Angebot in der Innenstadt ergänzen.
Daneben sind in deutlich untergeordnetem Maß Nahversorgungsmärkte vorgesehen.
Das Fachmarktzentrum insgesamt weist gegenwärtig diesen angestrebten vielseitigen Besatz an
Fachgeschäften auf und wird stark frequentiert. Bis auf den Planbereich sind eine Neuordnung sowie
Modernisierung im Bestand in den letzten Jahren erfolgt.
Der Angebotsschwerpunkt des FMZ liegt mit einem Bau- und Heimwerkermarkt, einem Gartenfach­
markt und einem Elektrofachmarkt im langfristigen Bedarfsbereich.
Ergänzt wird das Angebot durch großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten im
kurzfristigen Bedarfsbereich. Ein Lebensrhittelvollsortimenter und ein Lebensmitteldiscounter sind
hier platziert. Weiterhin befindet sich hier nichtgroßflächiger Einzelhandel wie z.B. ein Drogerie- und
Parfümeriemarkt, ein Schuhfachmarkt und ein Deko- und Geschenkartikelmarkt. Kleine Gastronomiesowie Dienstleistungsangebote runden das Nutzungsangebot ab.
Im Regionalplan sind die Flächen als Vorranggebiet für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte
dargestellt.

Ansiedlungswunsch LIDL
Das Discounterunternehmen LIDL hat im Dezember 2020 die Baufläche 2 (Plangebiet) erworben.
Vertreter von LIDL haben dem Technischen Ausschuss am 05.05.2021 den Ansiedlungswunsch ei­
nes Lebensmitteldiscounters mit rund 1.700 m2 Verkaufsfläche vorgestellt. Als Reaktion darauf fasste
der Gemeinderat den eingangs erwähnten Beschluss.

Drucksache 165/2021

Seite - 4 -

Bestehendes Lebensmittelangebot im Fachmarktzentrum und „Speckgürtei“
Neben dem vorhandenen Vollsortimenter REWE mit rund 1.800 mz VF und dem Lebensmitteldis­
counter Aldi mit rund 1.100 m2 VF befinden sich in direkter Nähe im „Speckgürtel“ des Fachmarkt­
zentrums der Lebensmitteldiscounter Penny mit rund 700 m2 VF sowie der Lebensmittler Denn's
Biomarkt mit rund 450 m2 VF.
im Fachmarktzentrum in Verbindung mit dem „Speckgürtel“ besteht damit ein großzügiges Lebens­
mittelangebot.
Das Einzelhandelskonzept von 2017 weist für den Bereich Nahrungs-ZGenussmittel bis zum Zieljahr
2025 im Mittel der Entwicklungsprognose einen Spielraum von rund 1.700 m2 Verkaufsfläche aus.
Gesamtstädtisch betrachtet sind davon seit 2017 rund 1.000 m2 bereits realisiert. Geplante bzw. ge­
wünschte Nahversorgungsflächen betragen rund 450 m2 VF. Damit bestünde noch ein RestSpielraum von ca. 250 m2 VF, Selbst bei einer Betrachtung des prognostizierten maximalen Spiel­
raums von 2.400 m2 VF stünden nur noch 950 m2 zur Verfügung. Der Ansiedlungswunsch von LIDL
würde also zu einer Überversorgung mit Lebensmitteln nicht nur im Fachmarktzentrum führen. Auf
die Gesamtstadt bezogen würde das zu einer Verdrängung vorhandener kleinerer, wohnstandortnaher Lebensmitteimärkte führen.

Planaufsteliung und Planungsziele
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Konkretisierung der Ziele
der Raumordnung wird für den im Bestandsplan umgrenzten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt.
Übergeordnetes Planungsziel für das Fachmarktzentrum ist ein breitgefächertes spartenübergreifendes Zentrum für großflächige Einzelhandelsbetriebe. Gleichzeitig sollen der zentrale Versorgungsbe­
reich Innenstadt und die integrierten Nahversorgungslagen geschützt werden. Gefördert werden soll
die Entwicklung und der Schutz des Fachmarktzentrum-Charakters unter Einbeziehung der Entwick­
lungen im Bereich des Fachmarktzentrums und der Gesamtstadt seit 2011. Der zuvor dargestellten •
Überversorgung mit Lebensmitteln soll entgegengewirkt werden.
Mit der Neufassung des Bebauungsplans sollen dementsprechend die Festsetzungen zu den zuläs­
sigen Sortimenten zur Umsetzung der vorgenannten Ziele und des Einzelhandelskonzepts von 2017
sowie unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung insgesamt aktualisiert und neu formuliert
werden. Das Einzelhandelskonzept, das auch das Lebensmittelangebot hinsichtlich der räumlichen
Nahversorgungssituation beurteilt und das Nahversorgungskonzept beinhaltet, weist die ortsspezifi­
sche „Sortimentsliste Lahr“ aus. Die zentrenrelevanten Sortimente gliedern sich darin nach „nahver­
sorgungsrelevante Sortimente" und „sonstige zentrenrelevante Sortimente". Gemäß dieser Sorti­
mentsliste sollen - jedenfalls soweit wie für Lebensmittel oben ausgeführt und im weiteren Planver­
fahren zu untersuchen eine Überversorgung droht-die nahversorgungsrelevanten Sortimente (Nah­
rungs-/ Genussmittei, Drogerie-/ Kosmetik/ Parfümeriewaren, Reformwaren, Apotheker-, Sanitätswa­
ren, (Schnitt-)Blumen, Zeitungen/Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren, Zooartikel - Tiernahrung
und Zubehör) im Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I ausgeschlossen werden.

ictL)
Tilman Retters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht­
öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.

B 415

N

A

Bebauungsplan FACHMARKTZENTRUM I
Geltungsbereich

Stadt Lahr
Stadtplanungsamt
Da/Ep
24. Juni 2021

o.M.

i" 1

Stadt Lahr L _i