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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 22.03.2021

Az.: 922.6052

Drucksache Nr.: 65/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteilägungsvermerke
Amt
Mitwirkunq

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Änderung der Betriebssatzung

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt dem Eigenbetrieb den Erwerb und Betrieb
von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und Einspeisung des­
sen in das Versorgungsnetz als neue Aufgabe zuzuweisen.
2. Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das
Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr
künftig auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu
führen.
3. Zur Umsetzung der Beschlüsse nach den Ziffern 1 und 2 beschließ der
Gemeinderat die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungs­
satzung.

AnlaaefnV
Betriebssatzung - Synopse
Betriebssatzung - Aenderungssatzung
Betriebssatzung des Eigenbetriebs Baeder Versorgung und Verkehr Lahr konolidierte Fassung
AnlageO

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag: .
n Einstimmig n it. Beschlussvorschiag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□

mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum

Handzeichen

Drucksache 65/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
gl

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personaimehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-Jn diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen'

Finanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
[x] Investition

Nicht investive
U Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahluna
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2021

2020

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag <-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

ÜJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□Nein

65/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:

I. Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und
Einspeisung dessen in das Versorgungsnetz
Mit Vorlage Nr. 61/2021 informiert die Stabsstelle Umwelt über den Maßnahmenvor­
schlag „Installation von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäudedachflächen“ als
Ausfluss des Auftrags des Gemeinderats vom Dezember 2019 an die Verwaltung, Vor­
schläge für ergänzende Maßnahmen zum Schutze des Klimas und zur Anpassung an
den menschengemachten Klimawandel zu erarbeiten.
Im diesem Zusammenhang ist die organisatorische und haushälterische Zuordnung des
Erwerbs und des Betriebs der Photovoltaikanlage/n zu entscheiden.
Die Versorgungs- und Verkehrsthemen sowie der Betrieb der Bäder in der Stadt Lahr
werden im Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr abgewickelt. In der Ver­
sorgungssparte werden die Beteiligungen an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.
KG und an der badenova AG & Co. KG gehalten. Zudem wird auch die Beteiligung an
der Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG gehalten. Die­
se betreibt erfolgreich die Windkraftanlagen auf der Prechtaler Schanze. Durch die KGStrukturen ist die Stadt Lahr jeweils Mitunternehmer und trägt damit bereits unterneh­
merisch Mitverantwortung für die umfassenden Aktivitäten der Beteiligungsunterneh­
men auf dem Gebiet der erneuerbaren Energieerzeugung. Neben den Energiebeteili­
gungen wird im Eigenbetrieb auch die Beteiligung an der Breitband Ortenau GmbH &
Co. KG gehalten. Die Bereitstellung schneller Internetdienste zählt ebenfalls zur Versor­
gungssparte.
Mit dem Verwaltungsvorschlag zur Installation von Photovoltaikanlagen für die Erzeu­
gung von Strom und Einspeisung dessen in das Versorgungsnetz des Stromnetzbetrei­
bers tritt die Stadt Lahr erstmals selbst als Betreiber solcher Anlagen auf. Bislang waren
hierzu lediglich Dachflächen der Stadt an Betreiber solcher Anlagen verpachtet. Die
Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen ist ebenfalls der Versorgungssparte zuzuord­
nen. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese künftig im Eigenbetrieb Bäder, Versor­
gung und Verkehr zu führen. Hierfür ist die bestehende Betriebssatzung um die neue
Aufgabenstellung zu ergänzen.

il. Neufassung der Betriebssatzung aufgrund geänderter Wirtschaftsführung und
Rechnungswesen mit Wirkung ab 01.01.2023
Der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde zum 01.01.2010 durch
Zusammenführung der bestehenden beiden Eigenbetriebe Bäderbetrieb sowie Versor­
gung und Verkehr Lahr gegründet. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
des Eigenbetriebs wie auch dessen Vorgängereigenbetriebe werden seit dem
01.01.1998 bzw. 01.01.2004 auf der Grundlage der Betriebskameralistik geführt.
Der Landtag hat am 17.06.2020 als Folge der Einführung des Neuen Kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesen auch die gesetzlichen Grundlagen für die Eigenbe­
triebe in Form der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.

Drucksache 65/2021

Seite - 4 -

In § 12 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz ist nun festgehalten, dass in der Betriebssatzung
des Eigenbetriebs festzulegen ist, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage
der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommu­
nale Doppik erfolgen soll. Für die Anwendung der Neuregelung wurde den Kommunen
eine Übergansfrist bis zum 01.01.2023 gewährt.
Die Verwaltung schlägt vor die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen künftig
auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen. Die im Eigenbetrieb gehaltenen Beteiligungen führen deren Wirtschaftsführung und das Rechnungswe­
sen ebenfalls auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Daher
spricht nichts dafür, diese beim Eigenbetrieb auf der Grundlage der für die Haushalts­
wirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik zu führen.
Weiter schlägt die Verwaltung vor, die eingeräumte Übergangsfrist zu nutzen. Für die
Nutzung der Übergangsfrist spricht insbesondere, dass die Jahresabschlusserstellung
auf dem gleichen Rechtsstand erfolgen muss, der zu Beginn der Wirtschaftsplanung
Vorgelegen hat. Die Rechtsanwendung für das Jahr 2021 scheidet damit aus. Das Jahr
2022 sollte aus Sicht der Verwaltung daher als Übergangsregelung genutzt werden, um
die erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere die notwendigen Systemeinstellungen mit
ausreichend zeitlichem Vorlauf vornehmen zu können.

Markus Ibert
Oberbürgermeister