Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
19. Juli 2021
Beschlussvorlage (Mobilitätsnetzwerk Ortenau: Standort- und Umsetzungsplanung für Mobilitätsstationen in Lahr)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Anlage 1: Übersichtsplan zu geplanten Mobilitätsstationen in Lahr)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Standort-Steckbriefe zu geplanten Mobilitätsstationen in Lahr)
19. Juli 2021
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Beschlussvorlage (Mobilitätsnetzwerk Ortenau: Standort- und Umsetzungsplanung für Mobilitätsstationen in Lahr)
Beschlussvorlage (- Anlage 1: Übersichtsplan zu geplanten Mobilitätsstationen in Lahr)Beschlussvorlage (- Anlage 2: Standort-Steckbriefe zu geplanten Mobilitätsstationen in Lahr)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Stadt Lahr I__ i Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 22.03.2021 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 63/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 05.07.2021 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 07.07.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat 19.07.2021 beschließend öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 24.06.2021 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 15.06.2021 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach 22.06.2021 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Langenwinkel 22.06.2021 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 17.06.2021 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 30.06.2021 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Sulz 17.06.2021 vorberatend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Abt. 60/603 Abt. 60/605 erfolgt Abt. 60/602 Abt. 62/622 IGZ Eingangsvermerke Oberbüf^brmeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der.Vorlagenkonferenz am 02.06.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Mobilitätsnetzwerk Ortenau: Standort- und Umsetzungsplanung für Mobilitätsstationen in Lahr Beschlussvorschlag: 1. Im Zeitraum 2023-2025 werden in der Stadt Lahr 34 ortsfeste und 1 virtuelle Mobilitätsstation realisiert. 2. Es werden sechs zusätzliche ortsfeste Mobilitätsstationen als Erweiterungsoption in das Konzept aufgenommen. Die Nutzung der Erweiterungsoption sowie grundsätzliche Änderungen am Konzept stehen unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gremien. 3. Die notwendigen Mittelbedarfe gemäß Sachdarstellung sind in die Haushaltspläne 2022-2026 der Stadt Lahr mit Bindungswir-kung einzustellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen bzw. de Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR (ab 2022 vsl. Kommunalanstalt) Mittel für Ausschreibungen als kommunaler Verbund bereit zustellen. Über die Dauer der Rahmenvereinbarungen wird in einer separaten Vorlage beraten. AnlaqefnL - Anlage 1: Übersichtsplan zu geplanten Mobilitätsstationen in Lahr - Anlage 2: Standort-Steckbriefe zu geplanten Mobilitätsstationen in Lahr BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk fl abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 63/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR Ei Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) Nicht investive EEI Investition 2022 I 2023 ixj Maßnahme oder Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2026 ff. 84.000 719.000 415.000 372.000 210.000 0 0 102.000 59.000 43.000 -84.000 -719.000 -313.000 -313.000 -167.000 Jährlich ab Inbetriebnahme/ nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.)/ Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 210.000 (ab 2026, 2023-2025 siehe Seite 6) 0 -210.000 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung 1. 2025 in EUR Projekt Investition/ Auszahlung} Zuschüsse/Drittmitte! (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite 2024 Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) SNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ESNein 63/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Im März, April und Mai 2021 hat die Verwaltung im Technischen Ausschuss und allen sieben Ortschaftsräten über den Bearbeitungsstand beim Themenschwerpunkt 1 des Mobilitätsnetzwerk Ortenau „Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“ infor miert (siehe Vorlage Nr. 6/2021). Wesentlicher Bestandteil war eine erste Standortund Umsetzungsplanung, die inzwischen durch Begehungen - in den Stadtteilen teil weise unter Einbezug der Ortschaftsräte - abgeschlossen werden konnte und nun den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In Lahr sollen insgesamt 34 ortsfeste Stationen zzgl. einer „virtuellen“ Station im Zeit raum 2023-2025 entstehen. Lahr 2023 2024 2025 Gesamt Stationstypen M L 3 1 3 1 1 ■ 7 S 9 5 6 21 XS 3 1 2 5 „virtuell“ 1 Summe 1 17 9 9 35 Die einzelnen Standorte sind der nachfolgenden Tabelle, dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan sowie den als Anlage 2 beigefügten Steckbriefen zu ent nehmen. Änderungen gegenüber der Vorlage Nr. 6/2021 stehen jeweils am Ende mit * in kursiver Schrift und werden im Anschluss erläutert. L M Bahnhof Rathausplatz Seminarstraße *Herzzentrum Stationstypen und Standorte |S Schlüssel Ortenau Klinikum Ersteiner Straße *Lahr West *Kippenheimweiler *Kuhbach *Lanpenwinkel *Mietersheim *Reichenbach 2024 Hosenmatten *VHS *Stadtpark/Parktheater *Karl~Kammer-Straße *IHK (neu) *Archimedesstraße1 *Gewerbliche Schulen *Malerfachschule 2025 *Flugplatzstraße = Industriehof Quartier „Gartenhöfe" Hochschule für Polizei Heidenburgstraße Friedrich-Maurer-Park *AOK-Geschäftsstelle *Sulz Sulzberghalle Vorbehaltlich der Zustimmung der Zweckverbandsversammlung XS Bürgerpark *Hugsweier *Sulz Kirche *Kippenheimweiler Waldmattensee (neu) *IBG Terrassenbad *Reichenbach Ost Drucksache 63/2021 Seite - 4 - Stadtteile & Schulen Nach den Beratungen in den Ortschaftsräten wurden alle Stationen in den Stadtteilen (in Reichenbach und Sulz jeweils eine) in das Grundangebot hochgestuft. Die Statio nen an den drei Schulen Gewerbliche Schulen, Malerfachschule und IBG wurden stattdessen in die 1. Ausbaustufe herabgestuft, insbesondere in Kuhbach und Rei chenbach ist eine Umsetzung im Grundangebot sinnvoll, da dort bereits Pedelec-Verleihstationen vorhanden sind und so ein möglichst nahtloser Übergang zu den neuen Stationen gewährleistet werden kann. Herzzentrum & Stadtoark/Parktheater Die Umsetzungsreihenfolge wird getauscht, da beim Herzzentrum bereits eine Pedelec-Verleihstation besteht und ein möglichst nahtloser Übergang zur neuen Station gewährleistet werden soll. Lahr West anstelle Industriegebiet West und Zeppelinstraße Die Begehung hat gezeigt, dass im Umfeld der Haltestelle Zeppelinstraße in der Flugplatzstraße keine ausreichend große Fläche für eine Station vorhanden ist. Statt dessen soll der Standort mit dem ebenfalls untersuchten Standort Industriegebiet West zu einer neuen Station im Umfeld der Haltestelle Lahr West zusammengefasst werden. Sulz Kirche (in Vorlage Nr. 6/2021: Sulz IO & Sulz Sulzberqhalle (Sulz \) Der Ortschaftsrat hat sich für eine Änderung der Umsetzungsreihenfolge ausgespro chen. Die Namen wurden entsprechend der Haltestellennamen geändert. Kippenheimweiler Waldmattensee Der Ortschaftsrat hat sich für eine zweite Station am Waldmattensee ausgesprochen. Vor dem Hintergrund des Saisonbetriebs schlägt die Verwaltung eine „virtuelle“ Stati on vor. Dabei handelt es sich um eine Station, die ohne weitere Infrastruktur (Bu chungsterminal und Kombiständer) auskommt und nur während der Badesaison ein gerichtet wird. Vorteile: Die Investition beschränkt sich auf eine Infostele und der Kunde kann den Buchungsvorgang vor Ort abschiießen, ohne während seines ge samten Aufenthalts am Waldmattensee für die Ausleihe zahlen zu müssen; Nachteil: Die Pedelecs können nicht geladen werden. IHK anstelle Marie-Juchacz-Straße Die Begehung hat gezeigt,'dass im Umfeld der Haltestelle Marie-Juchacz-Straße in der Friedhofstraße keine ausreichend große Fläche für eine Station vorhanden ist. Zudem wird das Potenzial inzwischen geringer eingeschätzt als ursprünglich ange nommen. Stattdessen soll im Umfeld der Haltestelle IHK eine Station realisiert wer den. Als Standort eignet sich der geplante Parkstreifen vor der neu entstehenden Wohnbebauung gegenüber dem Autohaus Graf-Hardenberg (ehemals Link). Kari-Kammer-Straße fin Vorlage Nr. 6/2021: Raiffeisenstraßet Der Name wurde in Karl-Kammer-Straße geändert, da die Bushaltestelle in der Raiff eisenstraße auf Höhe der Ernst Kaufmann GmbH & Co. KG. diesen Namen trägt. Fluqplatzstraße Es handelt sich um eine Station im Umfeld der Haltestelle Flugplatzstraße. Eine Rea lisierung wird erst bei größtmöglicher Fertigstellung des neuen Wohnquartiers „Gar tenhöfe“ empfohlen. Drucksache 63/2021 Seite - 5 - AOK-Geschäftsstelie Für eine bessere Verteilung der Investitionen wurde die Station in die 2. Ausbaustufe herabgestuft. Reichenbach Ost Eine Realisierung im unmittelbaren Umfeld der Bushaltestelle Reichenbach Ost ist aus Platzmangel nicht möglich. Als Alternativstandort eignet sich eine städtische Fläche vor dem Kreisverkehr. Eine Verödung zwischen Bushaltestelle und Pendler parkplatz fand im Ortschaftsrat Zustimmung. Die Bushaltestelle ist zwar noch fußläufig erreichbar, trotzdem wird die Station als XS-Station eingestuft. Ein. Vorteil ergibt sich dennoch durch die Nähe zum Pendlerparkplatz. Rainer-Haunos-Straße In der ersten Planungsphase war eine Station im nördlichen Abschnitt der RainerHaungs-Straße vorgesehen. Es wird empfohlen, zunächst die Gebietsentwicklung abzuwarten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Station zu realisieren (Erwei terungsoption gemäß Beschlussvorschlag 2). Fazit Durch die Zusammenlegung der Standorte Zeppelinstraße und Industriegebiet West sowie den Entfall des Standorts Rainer-Haungs-Straße reduziert sich die Gesamtan zahl auf 34 Stationen zzgl. einer „virtuellen“ Station am Waldmattensee. Die Verwal tung schlägt vor, sechs zusätzliche ortsfeste Stationen als Erweiterungsoption in das Konzept aufzunehmen, um bei Bedarf reagieren zu können. Die Nutzung der Erweiterungsoption sowie grundsätzliche Änderungen am Konzept, bspw. Standortänderungen, Aufwertungen von S- zu M-Stationen, Ergänzung von Lastenrädern oder eine Nachbestellung von Pedelecs bei starker Nachfrage, steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gremien. Erweiterung des Bikesharing-Angebots durch Dritte Die im Industriegebiet West und auf dem Flugplatzareal gelegenen Stationen verfügen über die Standardausstattung mit 3 Stadträdern und 2 Pedelecs. Die Bereit stellung der Bikesharing-Infrastruktur erfolgt durch die Stadt Lahr. Um den Beschäftigten eine höhere Verfügbarkeit bieten zu können, besteht für die dort ansässigen Unternehmen die Möglichkeit, die Stationen um zusätzliche Stadträder und/oder Pedelecs sowie Kombiständer auf eigene Kosten zu ergänzen. Die Stadt Lahr sieht die Verantwortung hier bei den Unternehmen, im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements tätig zu werden, und wird diesbezüglich auf sie zugehen. Diese Ergänzungsmöglichkeit bietet sich auch für Unternehmen der Wohnungswirt schaft, die über Wohnraum im Umfeld von geplanten Mobilitätsstationen verfügen oder neuen Wohnraum planen und die Sharing-Angebote mit in ihr Verkehrs-/ Mobilitätskonzept einbeziehen wollen. Die Erweiterungsmöglichkeit durch Dritte allgemein wird in den Ausschreibungen berücksichtigt. Mittelbedarfe Für die Umsetzung werden sowohl Mittel für die Ausstattungselemente der Mobilitätsstationen, die den beigefügten Steckbriefen entnommen werden können, inkl. vorbereitender Tiefbauarbeiten als auch Mittel für den Betrieb benötigt. 63/2021 Seite - 6 - Die Stationen des Grundangebots sollen in Lahr zwar erst zum 1. April 2023 in Be trieb gehen (nahtloser Übergang zum bestehenden Fahrradverleihsystem vorbehalt lich einer Vertragsverlängerung mit der nextbike GmbH), aufgrund der beabsichtigen gemeinsamen Ausschreibungen können aber bereits Ende 2022 Kosten für einzelne Stationskomponenten, bspw. die Wandmodule für die M-Stationen oder die Infoste len, anfallen. Gleiches gilt für die 1. und 2. Ausbaustufe. Investitionskosten Für die drei Umsetzungsstufen (Grundangebot, 1. Ausbaustufe, 2. Ausbaustufe) wer den folgende Kosten geschätzt. Dabei werden für die 26 Stationen der Größe XS und S je 25.000 € angesetzt und für die 8 Stationen der Größe M und L je 60.000 €. Grundangebot mit Inbetriebnahme am 01.04.2023: 540.000€ 1. Ausbaustufe mit Inbetriebnahme am 01.01.2024: 330.000€ 2. Ausbaustufe mit Inbetriebnahme am 01.01.2025: 260.000€ Planunasleistunaen 202220.000 € Gesamt: 1.150.000€ Daraus ergeben sich folgende Mittelbedarfe für den Zeitraum 2022-2025: 2022 84.000 € 2023 2024 644.000 € 260.000 € Gesamt: 1.150.000 € 2025 162.000 € Betriebskosten Die Mittelbedarfe 2023-2026 für den Betrieb stellen sich wie folgt dar: April-Dezember 2023 75.000 € 2024 155.000 € 2025 210.000 € 2026 210.000 € Die Maßnahme ist nicht in der aktuellen Finanzplanung bis 2024 berücksichtigt. Fördermittel Auf das Thema Fördermittel wurde bereits in der Vorlage Nr. 6/2021 eingegangen. Momentan gibt es kein Förderprogramm für das Gesamtprojekt, sondern nur für ein zelne Komponenten der Mobilitätsstationen. Ausgenommen sind bspw. alle Bestand teile des Fahrradverleihsystems (Terminals, Kombiständer, Stadträder und inzwi schen auch Pedelecs), die allerdings einen Großteil der Investitionen ausmachen. Das Mobilitätsnetzwerk wird diesbezüglich Kontakt zum Ministerium für Verkehr Ba den-Württemberg aufnehmen und vor dem Hintergrund der besonderen Strahlkraft des Projekts eine Sonderförderung beantragen. Diese bleibt aber zunächst unberücksichtigt. Da sich in den nächsten Jahren sowohl positive als auch negative Änderungen in der Fördermittellandschaft ergeben können, können an dieser Stelle nur folgende Annah men getroffen werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Auszahlung der Fördermittel immer erst ein Jahr später und erst ab dem Jahr 2024 erfolgt. 2024 102.000 € 2025 59.000 € Gesamt: 204.000 € Eine Förderung der Betriebskosten ist nicht möglich. 2026 43.000 € Drucksache 63/2021 Seite - 7 - Ausschreibungsdauer/Dauer der Rahmenvereinbarungen Nach § 21 Abs. 7 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein begründeter Sonderfal! vor. Die Regelung geht auf die unionsrechtliche Vorgabe in Art. 33 Abs. 1 UAbs. 3 RL 2014/24/EU zurück. Danach beträgt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal vier Jahre mit Ausnahme angemessen begründeter Sonderfälle, in denen dies insbesondere auf grund des Gegenstands der Rahmenvereinbarung gerechtfertigt werden kann. So können bspw. die Amortisierung von ungewöhnlich hohen Entwicklungs- und An schaffungskosten, die durch den Gegenstand der Leistung begründet wurden, oder technische Besonderheiten eine längere Vertragslaufzeit rechtfertigen. Nach einer ersten Einschätzung liegt hier ein begründeter Sonderfall vor. Allerdings steht noch eine Einigung der Netzwerkkommunen (und ggf. weiterer mitbeauftragen der Nachbarkommunen) zur Dauer der Rahmenvereinbarungen aus, da gemeinsame Ausschreibungen als kommunaler Verbund vorgesehen sind. Insbesondere beim Fahrradverleihsystem entstehen hohe Investitionskosten, sodass eine deutlich länge re Laufzeit, bspw. von acht bis zehn Jahren angestrebt werden sollte. Hinzu kommt die Tatsache, dass das Angebot stufenweise in mehreren Jahren ein geführt werden soll. Stationen der letzten Umsetzungsstufe würden bei einer Laufzeit von vier Jahren somit nur maximal zwei Jahre vom beauftragen Anbieter betrieben werden, bevor eine neue europaweite Ausschreibung vorgenommen werden müsste. In anderen Netzwerkkommunen, die eine längere Umsetzungsdauer anstreben, würde eine neue Ausschreibung in Verbindung mit einem möglichen Anbieterwech sel und einem Austausch der Systemkomponenten dann sogar während der Umset zung erfolgen. Dies sollte unter Ausschöpfung aller vergaberechtlichen Möglichkeiten verhindert werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gemeinsame Entscheidung der Netzwerkkom munen zur Dauer der Rahmenvereinbarungen getroffen wurde, bezieht sich der Beschiussvorschlag 3 zu den Mittelbedarfen zunächst auf den Zeitraum 2023-2026, verweist im letzten Satz aber auf eine separate Vorlage zu diesem Thema, sobald Einigkeit besteht. Gesellschaftsform Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau ist momentan eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Wahl dieser Gesellschaftsform bei der Gründung des Netzwerks hing mit der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zusammen. Mit dem Auslaufen der Förderung im Frühjahr 2022 wird ein Wechsel der Gesell schaftsform hin zu einer Kommunalanstalt angestrebt. Hierzu laufen bereits eine ex terne juristische Beratung und erste verwaltungsinterne Abstimmungen. Die Gremien werden rechtzeitig mit eingebunden. Til nan Retters Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.