Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
19. Juli 2021
19. Juli 2021
Stadt Lahr L _i Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Amt: 14 Ziser Datum: 18.06.2021 Az.: 431.5/08 Drucksache Nummer: 150/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 05.07.2021 vorbe ratend nichtöffentlich Gemeinderat 19.07.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister B ürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kärafherei Lb _________ ^____ (/£'f/oi Stabsstelle Recht — Betreff: Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019 des Hospital- und Armenfonds Lahr und Kenntnisnahme des Berichts der örtlichen Prüfung Beschlussvorschlag: Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2019 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege und die Jahresrechnung 2019 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest: a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 9.779.564,44 EUR und einem Jahresverlust von 141.731,25 EUR. Nach der Verrechnung mit der Kapitalrücklage aus Vermächtnissen (24.507,07 EUR) ergibt sich ein Ergebnisvortrag von 117.224,18 EUR. Dieser Betrag wird mit der übrigen Kapitalrücklage verrechnet. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden. b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 21.479,58 EUR und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts -143.247,83 EUR (SOLL) bzw. 6.752,17 EUR (IST). Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Hiervon kann nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. §§ 97 Abs. 1, 96 Abs. 3 GemO abgesehen werden. Anlaqe(n): Schlussbericht 2019, Jahresabschluss Eigenbetrieb 2019, Jahresrechnung 2019 Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 150/2021 Seite - 2 * Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen El Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) El Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Besoldungsgruppe Stelle / Bezeichnung 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Nein □ Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Nein □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 150/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds für das Rechnungsjahr 2019 konnte nunmehr abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Der Jahresverlust 2019 beträgt 141.731,25 EUR. Gemäß dem Beschluss des Stiftungsrates vom 25.01.2021 wurden 24.507,07 EUR bereits mit der Kapitalrücklage verrechnet. Hierbei handelt es sich um die Verwendung der Vermächtnisse. Der verbleibende Jahresverlust von 117:224,18 EUR -im Jahresabschluss als Ergebnisvortrag bezeichnet - soll abschließend mit der übrigen Kapitalrücklage verrechnet werden. Der Beschlussvorschlag ist mit dem Steuerberater abgestimmt. Im Übrigen wird auf den angeschlossenen Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs bzw. die Jahresrechnung mit dem Rechnungsergebnis 2019 verwiesen. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung der Jahresergebnisse sind damit gegeben. Oberbürgermeister Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt