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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019)

                                    
                                        2019

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Große Kreisstadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Schlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019
VORBLATT
Leiter der Verwaltung

Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller
ab 01.11.2019

Oberbürgermeister Markus Ibert

Erster Bürgermeister

Erster Bürgermeister
Guido Schöneboom

Bürgermeister

Bürgermeister
Tilmann Petters

Fachbediensteter für das Finanzwesen

Jürgen Trampert

Leiter der Abteilung Stadtkasse

Robert Kollmer

Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Christian Zanger

Einwohnerzahlen am

45.993 Einwohner
46.539 Einwohner
47.002 Einwohner

30.06.2017
30.06.2018
30.06.2019

(Fortschreibung auf Basis Zensus 2011)

Gemarkungsfläche am 31.12.2019

6.986 ha

Hebesätze für Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

390 v.H. seit 01.01.2011
420 v.H. seit 01.01.2017
390 v.H. seit 01.01.2011

2017
2018
2019

59.460.689 EUR
65.051.585 EUR
70.818.236 EUR

Steuerkraftsumme

-2Inhaltsverzeichnis
1

VORBEMERKUNGEN

4

1.1

Vorwort mit Rückblick und Ausblick

4

1.2

Gesetzliche Pflichtaufgaben

6

1.3

Übertragene Aufgaben

7

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

8

1.5

Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen und Beratungsthemen

11

1.6

Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit

30

2

ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG

31

3

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENRECHNUNGSFÜHRUNG

3.1

Feststellung der Jahresrechnung 2018

32

3.2

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019

32

3.3

Haushaltsplan - Haushaltssatzung

33

3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Ausführung des Haushaltsplanes
Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
Analyse des Vermögenshaushalts
Über- und außerplanmäßige Ausgaben

36
38
57
58
59
60

3.5

Kassenmäßiger Abschluss

63

3.6

Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse

64

3.7

Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO

65

3.8

Handvorschüsse und Zahlstellen

66

3.9

Haushaltsreste

67

3.10

Verpflichtungsermächtigungen

70

3.11

Kasseneinnahmereste

71

3.12

Kassenausgabereste

73

3.13

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

74

3.14

Niedergeschlagene Forderungen

75

3.15

Erlasse

76

3.16

Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt

76

3.17

Vermögensrechnung

79

3.18

Rücklagen

81

3.19

Stand der Schulden

84

3.20

Beteiligungen

86

4

EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

87

4.1

Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge

87

4.2

Prüfung der Vergaben und Bauausgaben

88

UND
32

-34.3

Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2019

95

4.4

Prüfung von Verwendungsnachweisen

97

5

ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS

98

5.1

Zusammenfassung

98

5.2

Beschlussvorschlag

99

ABKÜRZUNGEN

100

-4-

1 Vorbemerkungen
1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick
Die Prüfung der Jahresrechnung 2019 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im
vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll
dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und
Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten.
Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in
Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und
die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen.
Die unterjährige, zeitintensive Prüfungstätigkeit des zu prüfenden Haushaltsjahres
wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt. Für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben wie Vergabe- und Bauprüfung, Jahresabschlussprüfungen, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin nehmen die
Beratungen einen wesentlichen Anteil der täglichen Arbeit des RPA in Anspruch.
Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Beteiligten weitestgehend berücksichtigen. Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gilt es dabei sicherzustellen.
Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu
hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation zwischen den Beteiligten lässt sich
der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen.
Das RPA der Stadt Lahr sieht die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im
Tagesgeschäft und geht bei ausgewählten großen Projekten und Maßnahmen den
Weg der begleitenden Prüfung als Zeichen einer modernen Prüfung.
Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und
nicht vergangenheitsorientiert aus. Bei der Prüfung von abgeschlossenen nicht mehr
veränderbaren Vorgängen zeigen wir soweit nötig, Optimierungspotenziale für die
Zukunft auf.
Alle unsere Tätigkeiten richten wir im Sinne der Wesentlichkeit aus und behalten
die Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge.

-5Rückblick
Auch im Jahr 2019 erfolgte eine gute Zusammenarbeit und ausführliche Kommunikation mit der gesamten Verwaltung – vielen herzlichen Dank an dieser Stelle!
Beim RPA waren im Jahr 2019 nicht alle Stellen vollumfänglich besetzt. Aufgrund
der Datenschutz-Grundverordnung (Inkrafttreten Mai 2018) musste der bestellte Datenschutzbeauftragte und Finanzprüfer seit 2018 zu mindestens 50% Datenschutzaufgaben wahrnehmen. Für den Datenschutz wurde erstmalig ein Stellenanteil von
0,5 vom Gemeinderat bewilligt und im Stellenplan 2019 ausgewiesen. Die daraus
verbleibende 0,5 Prüferstelle konnte erst zum 01.10.2019 besetzt werden.
Im Jahr 2019 wurden wir durch Studenten der Hochschule für öffentliche Verwaltung
Kehl (Vorbereitungspraktikum), aber auch von mehreren Auszubildenden unterstützt,
welche regelmäßig auch im RPA angelernt werden und eigenständige Tätigkeiten
übernehmen. Die Weitergabe des breitgefächerten Wissens an potenzielle Nachwuchskräfte ist uns ein besonderes Anliegen.
Die RPA Mitarbeiter nehmen regelmäßig an fachspezifischen externen und internen Schulungen teil. Außerdem finden ein regelmäßiger interner Austausch und interne Workshops zu fachspezifischen Themen statt. Das Thema Wissenstransfer
spielt im Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Bandbreite der Prüfungsaufgaben
und Informationsflut eine sehr wichtige, aber auch zeitintensive Rolle.
Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet.
Ausblick
Von der Verwaltung müssen in den kommenden Jahren umfangreiche Bau- und
Sanierungsmaßnahmen abgearbeitet werden. Außerdem gilt es große interne Projekte wie beispielsweise die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts
(NKHR), eines elektronischen Rechnungseingangsworkflows (eRechnung) oder eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) zur Nutzung elektronischer Akten und
Workflows umzusetzen. Die Beratung und Begleitung dieser Projekte wirkt sich
deutlich auf das Arbeitsvolumen des Rechnungsprüfungsamtes aus.
Beratungssachverhalte und Prüfungsgebiete werden aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen und zunehmender Digitalisierung immer komplexer. Das Motto „Lebenslanges Lernen“ und die ständige Qualifizierung der Prüfer haben einen hohen
Stellenwert im RPA.
Es gilt auch künftig zeitliche Kapazitäten für Schwerpunktprüfungen zu reservieren,
um die vielfältig wahrgenommenen Aufgaben der Verwaltung und der Eigenbetriebe
zu beleuchten, denn gerade dabei besteht die Möglichkeit Mehrwerte zu schaffen.
Das hochmotivierte Team des Rechnungsprüfungsamtes wird auch in Zukunft seinen Beitrag leisten, um zu einem bestmöglichen Erfüllen der städtischen Ziele und
Aufgaben beizutragen.

-6-

1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben
Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in
-

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in
der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen
(GemPrO – Neufassung seit 30.03.2018 in Kraft).

Dort sind folgende Aufgaben verankert:
-

die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO)
die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO)
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und
die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände
(§ 112 Abs. 1 GemO),
sowie die Anwendungs- und Programmsicherheitsprüfung
(§ 11 Abs. 2 Nr. 16 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren.

Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des
Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG).
Zu prüfen ist im Wesentlichen, ob bei der Haushalts- Kassen- und Rechnungsführung nach dem Gesetz, den bestehenden Verträgen und Regelungen verfahren
worden ist, aber auch, ob sich der Inhalt der Verträge und dienstlichen Regelungen
im Rahmen der Rechtsvorschriften bewegt. Insgesamt ergibt sich daraus ein umfassender Auftrag die Einhaltung der Regelungen (Compliance) zu prüfen.
Die Gemeindeprüfungsordnung benennt zudem ausdrücklich die Prüfung in Bezug
auf die Einhaltung des Vergaberechtes und der Vorschriften zum Spenden- und
Sponsoringverfahren.
Weiterhin ist zu prüfen, ob die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß nachgewiesen worden sind.
Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen.
Durch die Einbindung in das Verfahren zur Feststellung der Jahresrechnung leistet
die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Ziele und Grundsätze.

*Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren
alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

-7-

1.3 Übertragene Aufgaben
Gesetzliche
Grundlage
für
die
Übertragung
weiterer
Aufgaben
ist
§ 112 Abs. 2 GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA
folgende zusätzliche Aufgaben zugewiesen:
-

-

-

-

die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr)
die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin
in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Stadtverwaltung.

Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird in der Verbandsversammlung berichtet. Außerdem wurde im Jahr 2015 auch die Prüfung der
Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens des Zweckverbandes vor
dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen nach § 112 Abs. 2 GemO
durch die Verbandsversammlung und den Gemeinderat auf das RPA übertragen.

-8Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüfte abwechselnd
das RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss
des Vereins. Zuletzt waren die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr zu prüfen. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom
31.01.2019 wurde diese Prüfung ab dem Geschäftsjahr 2018 einem Wirtschaftsprüfer übertragen.

1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt.
Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Auswertungen aus elektronischen
Verfahren wurden dem RPA zur Verfügung gestellt bzw. notwendige Zugriffe erteilt.
Die Zusammenarbeit mit den geprüften Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die benötigten Auskünfte erteilt.
Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt.
Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des risikoorientierten
jährlichen Prüfplanes 2019 durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes vorab
informiert. „Ad hoc“ Prüfungen und Beratungsanfragen, die unterjährig entstehen
machen regelmäßig eine Anpassung des jährlichen Prüfplanes und ein flexibles
Vorgehen erforderlich.
Beratung und begleitende Prüfung
Das RPA räumt der Beratung der Facheinheiten und Verwaltungsführung in den
verschiedensten Aufgabenbereichen als Zeichen einer modernen Prüfung einen
sehr großen Raum ein.
Das RPA beurteilt durch seine unabhängige Funktion die Vorgänge neutral und gibt
in vielen Fällen Empfehlungen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Unser Bestreben ist es, als Teil der Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Zahlreiche Anfragen von den Fachämtern zeigen uns, dass diese beratende Tätigkeit in hohem Maße und gerne in Anspruch genommen wird.
Dabei achten wir darauf, dass durch die beratende Tätigkeit, unser Prüfungsauftrag
nicht in Frage gestellt wird. Bei einer begleitenden Prüfung wird ein laufendes Projekt mit Teilprüfungen begleitet, so dass zu einem früheren Zeitpunkt ein abgestimmtes Ergebnis vorliegt (z.B. NKHR-Umstellungsprojekt).
Laufende Belegprüfung – direkte Einbindung in den Workflow
Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt,
die Eigenbetriebe, die Stiftung mit Eigenbetrieb sowie den Abwasserzweckverband
alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung
zugeleitet. Die Sichtprüfung ist zwar mit einem deutlichen Zeitaufwand verbunden,
das RPA kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden Prozess
umfangreich wahrnehmen und hat einen Überblick über aktuelle Vorgänge. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2019 sind unter der Ziffer 4.1 des Berichtes dargestellt.

-9Mit der Umstellung der Stadt Lahr auf den elektronischen Rechnungseingangsworkflow erfolgt ab Januar 2020 eine Prüfung im Verfahren XFLOW. Damit erfolgt der
Umstieg von der kompletten Belegsichtung auf eine risikoorientierte Belegauswahl.
Vergabe- und Bauprüfung
Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden stichprobenweise Abschlagszahlungen
gesichtet und die Schlussrechnungen geprüft.
Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet eine
Vergabeprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission oder vor der Auftragsvergabe statt.
Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der
Schlussrechnungen ab einem bestimmten Schwellenwert einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte.
Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert.
Verwendungsnachweise
Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Richtigkeit der vom Fachbereich
gegenüber dem Zuwendungsgeber bestätigten Einnahmen und Ausgaben.
Schwerpunktprüfungen
Die unterjährigen Schwerpunktprüfungen in den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen dienen als Grundlage für die Prüfung der Jahresrechnung
(§ 10 Abs. 3 GemPro). Die im Jahr 2019 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen
werden in diesem Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt.
Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden
risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Neben einer effektiven Prüfung soll auch eine hohe Akzeptanz der Prüfung erreicht werden.
Während unserer Prüfungshandlungen werden die notwendigen Aufklärungsgespräche mit den Beteiligten geführt. Bei den Schwerpunktprüfungen erfolgt in der Regel
ein Abschlussgespräch bezüglich der getroffenen Feststellungen. Die Kommunikation mit den Facheinheiten war auch im Jahr 2019 aus unserer Sicht sehr konstruktiv
und lösungsorientiert.
Jahresrechnung Stadt Lahr
Für die Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung. Sie erstreckte sich unter anderem auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen
Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes

- 10 und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung
wurde uns am 23.03.2021 von der Kämmerei vorgelegt. Der Vorbericht zum Rechenschaftsbericht ist uns am 07.06.2021 in der unterzeichneten Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren
SAP PSM sowie die digitale Belegarchivierungssoftware QUESTYS.
Anwendungs- und Programmsicherheitsprüfung
Die nach § 11 Abs. 2 Nr. 16 GemPrO vorgeschriebene Prüfung bei automatisierten
Verfahren erfolgt im Rahmen der Einführung neuer entsprechender Software.
Dabei handelt es sich um elektronische Verfahren des Rechnungswesens sowie
Verfahren zur Feststellung und Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen und Ansprüchen, welche von erheblicher finanzwirtschaftlicher Bedeutung sind.
Nach den internen Vorgaben ist die Einführung entsprechender Software dem RPA
mitzuteilen, damit eine entsprechende Begleitung und Beratung erfolgen kann.
Dem Prüfungsauftrag wird aber auch im Rahmen von Schwerpunktprüfungen im jeweiligen Fachbereich nachgekommen.
Prüfung der Einhaltung der rechtlichen und internen Vorgaben - Complianceprüfung
Im Rahmen
der Prüfungen
wird
entsprechend
dem Auftrag aus
§ 110 Abs. 1 Nr. 1 GemO und § 11 GemPrO geprüft, ob die rechtlichen Vorgaben,
internen Regelungen und Verträge eingehalten wurden, aber auch, ob sich der Inhalt
der Verträge und dienstlichen Regelungen im Rahmen der Rechtsvorschriften bewegt.
Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen
Schlussbericht dargestellt.
Umfang der Prüfung / Zeitanteile
Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden:
a) 11.5
b) 141.1

interne Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben

Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass die Kosten den Produkten zugeordnet,
aber auch Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen
werden können.
In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen
Prüfers dargestellt. Ab 2014 wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich der
Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Insofern wird
dieser Anteil seit 2014 mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen.

- 11 Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten
nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben
zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen
Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile.

Bei der übertragenen Bau- und Vergabeprüfung sind auch die Prüfungen für die Eigenbetriebe, den Abwasserzweckverband und das Altenheim Spital – Wohnen und
Pflege, enthalten.

1.5 Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen und Beratungsthemen
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die durchgeführte unterjährige
Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse. Seit dem Schlussbericht 2015 werden in der Tabelle neben den geprüften
Schwerpunkten und Verwaltungsbereichen auch Schwerpunkte der Beratung, begleitenden Prüfung bzw. besondere Feststellungen aus der Prüfung laufender Geschäftsvorfälle dargestellt.
Die Dokumentation (Doku) der Prüfung erfolgte in Form von Prüfungsteilberichten
(PtB) oder auf andere geeignete Weise.
Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt.
Auf eine ausführlichere Beschreibung unter der Ziffer 4 ff. wird zur Komprimierung
des Berichtes seit dem Schlussbericht 2017 verzichtet.
Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit
geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen. Die Verwaltung hat auch in
den Jahren nach der Landesgartenschau ein sehr hohes Arbeitsvolumen mit
kompetentem Fachwissen abzuarbeiten.

- 12 -

Bis zur Erstellung des Schlussberichtes konnten nicht alle Prüfungsfeststellungen
aus dem Jahr 2019 als erledigt betrachtet werden. Die noch offenen Bemerkungen
sind im Folgenden mit einer Randbemerkung „B“ – gekennzeichnet. In der Klammer
wird der zuständige Fachbereich benannt.

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Finanzrelevante Vorverfahren zur Finanzbuchhaltung SAP Mandant 895 (kameral)

01/2019

Ziel der Prüfung war entsprechend der Gemeindeprüfungsordnung festzustellen, ob
- die angewandten finanzrelevanten Programme freigegeben und
- gegen unbefugte Zugriffe gesichert sind,
- durch ein Internes Kontrollsystem im Sinne der Grundsätze ordnungsmäßiger DVgestützter Buchführungssysteme eine angemessen sichere Abwicklung der Finanzvorgänge ermöglicht wird (Anwendungs- und Programmsicherheitsprüfung)
sowie
- eingesetzte, autonome prüfungspflichtige Programme der GPA zur Prüfung gemeldet wurden.
Insgesamt wurden neben dem Hauptbuchhaltungsverfahren weitere 23 elektronische Verfahren in Bezug auf diese und weitere Fragestellungen beurteilt.
Der zunehmende Einsatz von elektronischen Verfahren in den letzten Jahren und das
komplexe Zusammenwirken mit der Hauptbuchhaltung SAP führen dazu, dass auch die
Frage der vollständigen und ordnungsgemäßen Buchhaltung nicht ohne weiteres beantwortet werden kann. Die einzelnen Vorverfahren stellen vielmehr eine „Blackbox“ dar
und werden soweit möglich im Rahmen von Schwerpunktprüfungen bei den Fachbereichen mitbeleuchtet.

B (203)

 Für das Jahr 2018 und 2019 fehlten alle „Allgemeinen Annahmeanordnungen“ bei
der Stadtkasse.
 Eine kassenrechtliche Freigabe nach § 35 Abs. 5 GemHVO musste noch für das seit
2018 eingesetzte Verfahren „SD Faktura“ erfolgen.
 Der Ablauf und die Zuständigkeiten des dv-technischen Freigabeverfahrens sollte entsprechend der GPA Mitteilung schriftlich geregelt und die Freigabe des einzelnen Verfahrens künftig dokumentieren werden.
 Soweit es sich bei den eingesetzten Verfahren um eine Anwendung i.S. von
§ 114a GemO handelt, konnte festgestellt werden, dass ein Testat der GPA über die
Programmprüfung erstellt wurde bzw. das Verfahren sich in der laufenden Prüfung befindet. Für das beim Gebäudemanagement eingesetzte Verfahren IMSWARE muss
noch geklärt werden, ob eine Programmprüfung erforderlich ist.
 Zu den in der Prüfung betrachteten Verfahren gibt es bisher keine Dienstanweisungen
im Sinne von § 35 Abs. 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1, Abs. 6 GemHVO. Ob die vorhandenen
Bedienungsanleitungen als Dokumentation der Verfahrensanwendung auch im Sinne
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBS) ausreicht, sollte vom jeweiligen Fachbereich zusammen mit der Stadtkasse beurteilt werden.

- 13 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Zur medienbruchfreien Verarbeitung und Verwaltungsvereinfachung sollten Vorverfahren in welchen Zahlungsansprüche berechnet werden und eine Fakturierung erfolgt auch
an das Finanzverfahren SAP über eine elektronische Schnittstelle angebunden werden.
Prüfungsteilbericht
02/2019 /
3/2020

B (202)

Prüfungsteilbericht
03/2019

Rahmenkonto Ost
Der Prüfungsteilbericht 2/2019 fasste die Ergebnisse des Prüfjahres 2018 zusammen
(Ziffer 4.3 des Schlussberichts 2018). Im Folgenden werden die Ergebnisse des Prüfungsteilberichtes 3/2020, welcher das Prüfungsjahr 2019 als Grundlage hat, dargestellt:
 Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank Baden-Württemberg
außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2019 auf
8.172.408,97 EUR. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87 Mio. EUR.
 Zunächst wurde davon ausgegangen, dass das Rahmenkonto mit der Einführung des
NKHR in den städtischen Haushalt zu überführen ist. Die Finanzierung wurde jedoch
bis zum 31.12.2024 verlängert. Unabhängig von der Finanzierung ist zu klären, ob und
wie das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Rahmenkontos in der Eröffnungsbilanz der Stadt Lahr darzustellen sind und wie die Abwicklung im NKHR erfolgen soll. Erste Gespräche hierzu wurden geführt.
 Im Jahr 2019 mussten erste Ausgaben über 180.000,- EUR für den Straßenendausbau
im Bereich Rheinstraße Süd getätigt werden.
 Im Berichtsjahr wurden Einnahmen über 131.505,- EUR durch einen Grundstücksverkauf erzielt.
 Die Fristen für den Abbruch und die Entsiegelung der befestigten Flächen sowie
zur Erschließung laufen zum 31.12.2021 aus. Eine mögliche Fristverlängerung wurde
inzwischen in Betracht gezogen bzw. die Umsetzung der Baumaßnahmen und das
weitere Vorgehen geplant.
 Zum 31.12.2019 erfolgte eine Zuführung über 500.000,- EUR an das Rahmenkonto.
Nach Auskunft der Stadtkämmerei ist im Haushaltsplan 2020 und den Folgejahren jeweils eine Zuführung über 500.000,- EUR vorgesehen.
Prüfung des Spendenannahmeverfahrens (§ 78 Abs. 4 GemO)
Ziel der Prüfung war die Feststellung des ordnungsgemäßen und vollständigen Verfahrens zur Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen.
 Für das Jahr 2018 wurde nach der Auflistung der Kämmerei für den städtischen Haushalt ein Gesamtbetrag i. H. v. 360.374,10 EUR an Spenden angenommen.
 Für die Spenden der vorgelegte Spendenliste 2018 konnte festgestellt werden, dass
die Entgegennahme der Spendenangebote durch den Oberbürgermeister bzw. die
Beigeordneten erfolgt ist und die entsprechende Beschlüsse durch den HPA im Offenlegungsverfahren nach § 37 Abs. 1 GemO eingeholt wurden.
 Für die Jahre 2013 bis 2017 erfolgte eine jährliche Mitteilung entsprechend
§ 78 Abs. 4 GemO an die Rechtsaufsichtsbehörde.

- 14 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis







Prüfungsteilbericht
04/2019

Die Mitteilung für 2018 musste noch erfolgen, nachdem die restlichen Spenden für
2018 im HPA zur Annahme beschlossen wurden.
In Bezug auf 20 gezogene Stichproben des Jahres 2018 aus SAP konnte festgestellt
werden, dass diese alle auf den Spendenlisten vorhanden waren.
Eine Spende an den Schlachthof über größere Sitzmöbel war noch der Kämmerei
nachzumelden und die Annahme im HPA nachzuholen.
Vom Freundeskreis der Musikschule wurden in den Jahren 2015 – 2017 insgesamt
17.737 EUR für Kostenbeteiligungen zu Konzertreisen vereinnahmt. Die Annahme dieser Spenden wurde durch den HPA und Meldung an das Regierungspräsidium nachgeholt.
Für Instrumente, welche der Freundeskreis der Musikschule fördert, war unklar, ob
diese in das Eigentum der Stadt übergehen und ein Spendenannahmeverfahren erfolgen muss. Mittlerweile hat der Freundeskreis erklärt, dass diese grundsätzlich im Eigentum des Vereins bleiben.
Bei den Schulen sind auf den Spenden-Haushaltstellen keine Spenden von Fördervereinen in 2018 ersichtlich. Dies war nicht plausibel. Es wurde bekannt, dass das Spendenannahmeverfahren im Bereich der Schulen nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde und eine umfassende Erhebung und Nachmeldung erfolgen muss. Alleine
vom Förderverein des Max-Planck-Gymnasiums wurden in den Jahren 2016 - 2018 ca.
83.000 EUR gespendet, die Spenden waren jedoch nicht durch den HPA angenommen worden. Dies wurde mittlerweile nachgeholt.

Hundesteuer
Ziel der Prüfung war die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der
Hundesteuereinnahmen der Stadt Lahr für das Jahr 2018. Die Prüfung ergab, dass zum
31.12.2018 insgesamt 1.592 Hunde mit Steuermarken registriert waren.
2018 wurden 169.874,99 EUR an Hundesteuer eingenommen. Der Abgleich der Gesamteinnahmen für das Jahr 2018 aus SAP und Veranlagungsverfahren Kommunalmaster
ergab, dass die Daten übereinstimmen.
 Die in der Satzung festgelegten Steuersätze liegen auf dem Niveau der umliegenden
großen Kreisstädte.
 Es wurden je 30 An- und Abmeldungen aus dem Jahr 2018 in Form einer Stichprobe
geprüft. Diese ergaben, dass bei den Anmeldungen in 10 von 30 Fällen das Anmeldeformular und in 15 von 30 Fällen eine Kopie des Heimtierausweises nicht vorhanden
ist. Bei den Abmeldungen ist in 9 von 30 Fällen das Abmeldeformular nicht vorhanden.
Die Richtigkeit der Angaben in diesen Fällen kann nicht nachgeprüft werden. In den
meisten Fällen der An- und Abmeldungen waren zumindest die Duplikate der Steuerbescheide vorhanden und vom Hundehalter unterschrieben.
 Die Prüfung der Jahressollliste aus dem Kommunalmaster hat ergeben, dass 6 Zwinger im Kommunalmaster-System veranlagt sind. Die Zwingersteuer wurde mit Änderungssatzung vom 30.06.2015 aufgehoben (§ 8 der Satzung), eine Bestandsschutzregelung ist nicht getroffen worden. Die Fälle sind zu prüfen.
 Ebenso ergab die Prüfung, dass Hunde veranlagt sind, deren Hundehalter juristische

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Personen (Firmen) sind. Gemäß § 1 der Hundesteuersatzung unterliegt der Steuer das
Halten von Hunden nur durch natürliche Personen im Gebiet der Stadt, soweit dies
nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. Diese Fälle sind zu prüfen.
 Des Weiteren sind im Kommunalmaster-System 86 steuerfreie Hunde veranlagt. Die
geprüften 8 Fälle im Rahmen der Anmeldungen waren ohne Beanstandungen.
 Die Vorgänge der Niederschlagungen und Stundungen waren ebenfalls ohne Beanstandungen.
Es wurde empfohlen die Veranlagung der Hundesteuer künftig bei der Kämmerei wie
alle anderen Steuern organisatorisch anzugliedern. Die An- und Abmeldungen können
weiterhin beim Bürgerbüro erfolgen. Dies wurde mit der Organisationsverfügung des
Oberbürgermeisters ab dem 01.01.2020 umgesetzt.

Prüfungsteilbericht
05/2019

Prüfung der Kunstgegenstände
Ziel der Prüfung war die Feststellung der ordnungsgemäßen Verwaltung der Kunstgegenstände. Außerdem diente die Prüfung dazu, Empfehlungen für das Vorgehen bei der Bewertung und Bilanzierung der Kunstgegenstände nach dem NKHR zu geben.
In der Eröffnungsbilanz sind diese in einer eigenen Bilanzposition abzubilden.
 Vom Kulturamt wurde eine Auswertung mit 593 Kunstgegenständen aus dem Verfahren erstellt. Lediglich bei 151 Gegenständen ist ein Erwerbswert hinterlegt. Laut der
Datenbank wurden 47 Gegenstände an das Stadtarchiv abgegeben, aber nicht beim
Kulturamt ausgetragen. Außerdem ist bei 63 Kunstgegenständen der Standort als unbekannt definiert. Eine Inventur und Vervollständigung der Daten wurde zugesagt.
 Beim Stadtmuseum sind 1.621 Kunstgegenstände in einer Datenbank registriert.
Einige Kunstgegenstände sind laut Stadtmuseum noch zu inventarisieren.
Lediglich bei 19 der 1.621 Kunstgegenstände ist ein Erwerbswert hinterlegt.
 Die entsprechende Anlagenklasse in SAP ist nicht vollständig und muss für die Umstellung auf NKHR insgesamt überprüft werden.
 Von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Bestandsverzeichnisse kann daher nur
bedingt ausgegangen werden. Diese sind durch eine umfassende Inventur festzustellen. Eine Gesamtanzahl aller Kunstgegenstände im Eigentum der Stadt Lahr mit einem
Wert in EUR kann somit an dieser Stelle nicht benannt werden.
NK HR
 Es wurde empfohlen, die Vereinfachungsregel des § 62 Abs. 1 GemHVO anzuwenden
und nur die beweglichen Kunstgegenstände, die ab dem 01.01.2014 beschafft wurden
und über dem Wert von 800 EUR netto liegen, in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen.
Damit kann der Aufwand für die regelmäßige körperliche Inventur alle 3 Jahre
sowie für die bilanzielle Bewertung der umfangreichen Kunstgegenstände deutlich reduziert werden. Die Inventurrichtlinie wurde entsprechend am 24.06.2019 vom
Oberbürgermeister erlassen.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

06/2019

Im Jahr 2018 wurden 8,12 Mio. EUR an über- und außerplanmäßigen Ausgaben bewilligt.
Gegenüber den Vorjahren war eine massive Zunahme zu verzeichnen.
Ziel der Prüfung war in Stichproben die Einhaltung der rechtlichen und internen Vorgaben
festzustellen. Es wurden daher aus der Liste der bewilligten Anträge 13 Einzelfälle mit einer Summe i. H. v. 173.400 EUR geprüft und folgendes festgestellt:
 Bei einem der 13 Fälle handelte es sich um eine Mittelumschichtung. Haushaltsmittel
waren an anderer Stelle veranschlagt.
 Bei 6 der verbleibenden 12 Fälle konnte weder aus der Begründung noch aus dem
Sachverhalt eine Dringlichkeit im Sinne von § 84 GemO erkannt werden.
 Über- und außerplanmäßige Ausgaben müssen rechtzeitig vor Auftragserteilung bei
der Kämmerei beantragt und von dieser genehmigt sein. In 10 der 12 verbleibenden
Fälle war dies nicht der Fall.
Bereits die geringe Anzahl der Stichproben lässt erkennen, dass die Vorgaben des §
84 GemO und Ziffer 2.6 der internen Zuständigkeitsordnung in Bezug auf die Dringlichkeit und rechtzeitige Mittelanmeldung oft nicht eingehalten werden.
 Viele der weiteren Anträge sind erst ab Januar 2019 bei der Kämmerei eingegangen.
Dies deutet darauf hin, dass an diesen Stellen keine wirksame Haushaltsüberwachung i. S. von § 26 GemHVO (kameral) bzw. Ziffer 2.5 der Zuständigkeitsordnung
stattgefunden hat.
Die Kämmerei hat die Facheinheiten am 16.07.2020 auf die rechtlichen und internen Vorgaben des Oberbürgermeisters zur Haushalts-/Budgetüberwachung hingewiesen und zugesagt auch die Einhaltung durch die Facheinheiten zu kontrollieren.
Mit der Einführung des NKHR sind umfassendere Budgets vorgesehen, so dass weniger
Anträge erforderlich werden dürften. Mittlerweile wurde den Facheinheiten ein einheitlicher Mustervordruck für die Haushaltsüberwachung wie von uns angeregt zur Verfügung
gestellt.

Prüfungsteilbericht
07/2019

Prüfung der Verwaltungsgebühren des Standesamtes
Die Abteilung Bürgerservice/Standesamt erhebt als öffentliche Einrichtung Verwaltungsgebühren. Ziel der Prüfung war die Feststellung der ordnungsgemäßen Gebührenerhebung und Vollständigkeit der Datenübertragung. Im Jahr 2019 wurden vom Standesamt
87.115,30 EUR vereinnahmt.
 Grundlagen der Gebührenerhebung beim Standesamt sind die Verwaltungsgebührenordnung (Stand: 19.12.2017) und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) vom 10.06.2013.
Durch Stichproben wurde festgestellt, dass die Gebührensätze in den Stammdaten
den Grundlagen entsprechen.
 Die Einnahmen des Kassenbausteins in Höhe von 46.771,30 EUR im Zeitraum vom
01.01.2019 bis zum 30.06.2019 stimmen mit den korrespondierenden Buchungen im

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Doku
B (203)

Prüfungsteilbericht
08/2019

B (203)

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
SAP Hauptbuch überein.
 Im Kassenbaustein ist es möglich, die hinterlegten Stammdaten, welche den Preis pro
Leistung vorgeben, durch das Standesamt manuell zu verändern. Dies erhöht das Risiko einer fehlerhaften Gebührenerhebung. Mit dem Anbieter des Verfahrens
Komm.ONE soll eine Klärung herbeigeführt werden.
 Die Stornierungen des 1. Halbjahres 2019 waren nachvollziehbar.
Unvermutete Kassenprüfung bei der Stadtkasse am 19.11.2019
 Das auf dem Tagesabschluss vom 18.11.2019 ausgewiesene Kassenist der Einheitskasse in Höhe von 19.153.359,83 EUR entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden
bis zum Vollzug überwacht.
 Es waren Gelder aus Handkassenabrechnungen vorhanden. Der Bargeldbestand und
die Summe der Kassenanordnungen stimmten mit je 1.109,64 EUR überein.
 Kassensoll und Kassenist der Bar/EC-Einzahlungen bei der Kasse stimmten überein.
Der Höchstbetrag für den Bargeldbestand war bei der Kassenprüfung eingehalten.
 In der Kassenprüfung wurden außerdem die Themen Barauszahlung von Wahlhelferentschädigungen, Hinweise zu Tagesabschlüssen sowie elektronische Kontoauszüge
behandelt.
 Die Vermeidung von Negativzinsen war Bestandteil der Kassenprüfung.
Weitere detaillierte Informationen finden sich unter Ziffer 3.7 Kassenprüfung.

Prüfungsteilbericht
09/2019

Kassenprüfung im Spital - Wohnen und Pflege – am 04.12.2019
 Der unbare Zahlungsverkehr wurde zum Stichtag, 31.10.2019 überprüft. Der auf dem
Konto 1260 ausgewiesene Girostand in Höhe von 528.445,48 EUR entspricht dem
Bankauszug. Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ergab keine
Beanstandungen.
 Kassensoll und -ist der Handkasse stimmten überein. Kassensoll und -ist der Zahlstelle
stimmten nicht überein, es bestand ein geringfügiger Überschuss. Die Nachweisung
der Zahlstelle ergab keine Beanstandungen.
 Die Offenen Posten zum 31.10.2019 betrugen 82.437,85 EUR. Die Liste der offenen
Posten (Stand 31.07.2019) wurde im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses im
September 2019 stichprobenartig gesichtet. In einem Fall waren rund 13.000 EUR an
Rückständen zu verzeichnen. Eine Weiterverfolgung wurde durch den Betriebsleiter
zugesagt.
 Im Rahmen der Arbeitsgruppe mit dem Spital wurde auf die Einführung eines DATEVgestützten Mahnwesens hingewirkt.
 Im Rahmen der Kassenprüfung wurde festgestellt, dass eine Anhebung der Preise bei
den Personalessen für Frühstück und Abendessen noch aussteht. Die Vorbereitung
der Erhöhung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Beschluss des Oberbürgermeisters)
wurde durch den Betriebsleiter zugesagt und inzwischen umgesetzt.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr - BGL“

10/2019

Das Rechnungsprüfungsamt führte am 12.12.2019 eine unvermutete Prüfung der Handkasse des BGL und der Zahlstellen „Brennholzverkauf und Waldhüttenvermietung“ sowie
„Vermietung von Geräten und Fahrzeugen“ durch.
Zudem erfolgte die Überprüfung der Girokonten bei der Volksbank Lahr und der Sparkasse Offenburg/Ortenau.
 Das Bankguthaben der Girokonten bei der Volksbank Lahr und der Sparkasse Offenburg/Ortenau stimmt mit den jeweils gebuchten Werten in DATEV überein.
 Die Kassenprüfung der Handkasse und der Zahlstellen ergab keine finanziellen Beanstandungen. Die Kassenbestände stimmen mit dem Kassensoll überein.

Prüfungsteilbericht
11/2019

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“,
Zahlstelle Hallenbad
Das Rechnungsprüfungsamt führte am 12.12.2019 eine unvermutete Prüfung der Bargeldbestände bei der Zahlstelle Hallenbad durch.
Die Prüfung der Zahlstelle umfasste die Einzahlungen der Entgelte für die Benutzung des
Hallenbades, die Einnahmen aus dem Verkauf von Abzeichen und Waren sowie den
ständigen Wechselgeldvorschuss.
Insgesamt wurden in der Hallenbad-Saison 2018/2019 Bareinnahmen in Höhe von
120.414,60 EUR über die Zahlstelle abgewickelt.
 Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände
stimmen mit dem Kassensoll überein.
 Im Rahmen der Prüfung fanden wir im Tresor die Einnahmen vom 10.12. und
11.12.2019 in Höhe von insgesamt 998,75 EUR vor. Die Summe der Einnahmen
stimmt mit den Tagesauswertungen des Kassenprogramms und den Einzahlungsbelegen für die Bank überein.

Prüfungsteilbericht

Gebührenerhebung im Friedhofs- und Bestattungswesen

12/2019

Ziel der Prüfung war die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Gebührenerhebung durch die Friedhofsverwaltung im Jahr 2018.
Im Jahr 2018 wurden von der Friedhofsverwaltung Bestattungs- und Grabstättengebühren
in Höhe von insgesamt 1.068.057,36 EUR eingenommen. Der Kostendeckungsgrad bei
den Friedhöfen im Jahr 2018 liegt bei 84,3 %.
Im Jahr 2018 wurden 453 Bestattungen vorgenommen. Zum 14.01.2020 waren 9.207
Grabstätten belegt.
 Die Bestattungs- und Grabstättengebühren wurden 2016 letztmalig kalkuliert und sollten aufgrund gestiegener Sach-, Gemein- sowie Personalkosten aktualisiert werden.
 Bei der Prüfung der Gebührenfestsetzung gab es keine Beanstandungen.

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Doku

(B Friedhof)

Interne
Doku/
Tabellen

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
 Bei der Verrechnung von Gebührenrückerstattungen mit den Abräum- und Umbettungskosten wurde bisher kein, bzw. kein ausreichend bestimmter Bescheid erteilt.
Dies sollte auch in Bezug auf die Bürgerfreundlichkeit angepasst werden.
 Der Abgleich der Gesamteinnahmen für das Jahr 2018 aus SAP und dem Gebührenjournal aus dem Fachverfahren Winfried ergab eine Differenz von 8.292,74 EUR die es
aufzuklären gilt.
 Bei der Gebührenvorkalkulation und Datenübermittlung an die Friedhofsverwaltung besteht bei einzelnen Ortsverwaltungen ein Optimierungsbedarf. Für eine vollständige
Gebührenerhebung muss gewährleistet sein, dass sämtliche in Anspruch genommene
Leistungen vollständig an die Friedhofsverwaltung übermittelt werden. Zukünftig sollte
nur die Friedhofsverwaltung Gebührenauskünfte erteilen.
Eine zentrale Annahme aller Bestattungsanträge bei der Friedhofsverwaltung des
Bergfriedhofes würde zu einer Verbesserung, jedoch vermutlich zu mehr Personal führen.
 Für die Frage der weiteren Verlängerung des Mietvertrages für das Krematorium ab
2027 oder der Übernahme des Betriebes durch die Stadt ist eine betriebswirtschaftliche Analyse erforderlich.
Laufende Vertragsprüfung bei Honorarverträgen
Im Jahr 2019 wurden 101 Verträge im Entwurf geprüft. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 5,5 Mio. EUR. Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren
Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch
die Vertragsprüfung des RPA im Jahr 2019 ein Gesamtbetrag von ca. 65.000 EUR für die
Stadt Lahr eingespart werden.
Außerdem wurden mit den zuständigen Fachbereichen im Jahr 2019 grundsätzliche
Themen bearbeitet. Dazu zählen die in § 650p BGB genannten Vertragspflichten aus
Architekten- und Ingenieurverträgen im Hinblick auf Planungs- und Überwachungsziele
und die Beauftragung von Bedarfsplanungen. In Bezug auf die Honorarhöhe wurde die
gemeinsame Beauftragung von Leistungen beleuchtet und Unvorhergesehenes in Kostenermittlungen thematisiert.
Die Prüfung der Abrechnungen von Honorarverträgen umfasste im Jahr 2019 ein Gesamtvolumen von 77 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme
von ca. 2,57 Mio. EUR. Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem die Problemstellungen bei den Kostenberechnungen und die Vereinbarung der Kostenberechnungen in
Leistungsphase 3 aufgegriffen.
Weitere Detailinformationen werden unter Ziffer 4.2 dargestellt.

Interne
Doku/
Tabellen

Ergebnisse aus der Bau- und Vergabeprüfung
Im letzten Jahr erfolgte eine Teilnahme an 10 Angebotsöffnungen.
Beratungsthemen waren der Ausschluss einzelner Angebote auf Grund von formellen
Fehlern, die Aufhebung durch unwirtschaftliche Angebote oder aber eine Teilaufhebung.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Auch die neue Dienstanweisung Vergabe vom 25.10.2019 brachte durch die grundlegend
neu gefassten Regelungen einen erhöhten Beratungsbedarf mit sich.
In 2019 sind uns 170 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von
ca. 10,9 Mio. EUR für Bauleistungen vorgelegt worden.
Für Lieferungen und Leistungen wurden 37 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,0 Mio. EUR geprüft.
Es wurde festgestellt, dass teilweise notwendige Unterlagen wie Angebote, Abnahmeniederschriften, Nachtragsvereinbarungen, Begründungen für Zusatzleistungen, Auftragsunterlagen fehlten oder unvollständig waren.
In Einzelfeststellungen wurde, neben der rechnerischen Prüfung und dem Angebotsabgleich, beispielsweise die Mitteilung zur Schlusszahlung oder die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten behandelt.
Weitere Detailinformationen werden unter Ziffer 4.2 dargestellt.

Internes
Schreiben/
Beratung

Finanzierungs- und Entschuldungskonzept
Der Gemeinderat hat das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Juli 2014 mit einer Neuverschuldung von 10 Mio. EUR beschlossen. Aufgrund der weiteren Entwicklungen ging der Haushaltsplan 2016 dann von einer Neuverschuldung von
25,46 Mio. EUR aus.
Mit Schreiben vom 28.07.2016 wurde die Verwaltungsspitze auf das erhöhte Risiko in Bezug auf die Einhaltung der bisherigen Grenzen der Neuverschuldung hingewiesen, nachdem die Zahlen unterjährig regelmäßig durch Mehrkosten (nicht nur im investiven Bereich) und die Planung von neuen Maßnahmen, welche noch nicht in der mittelfristigen
Finanzplanung enthalten sind, beeinflusst werden.
Dabei wurde insbesondere zur Einhaltung der Neuverschuldungsgrenze empfohlen,
Mehrkosten auch durch neue Maßnahmen möglichst einzudämmen bzw. notfalls zum
Ausgleich auf andere Maßnahmen zu verzichten.
Außerdem sollte auf eine Finanzierung durch Mehreinnahmen bei den über- und
außerplanmäßigen Ausgaben (siehe Ziffer 3.4.5) verzichtet werden, damit dieser Puffer
der allgemeinen Rücklage bzw. dem Schuldenabbau dient.
Am 19.12.2016 wurde durch den Gemeinderat dann die Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Jahre ab 2017 beschlossen. Es wurde vorgegeben, dass in den Haushaltsplanungen anzustreben ist, die max. Neuverschuldung von
17,2 Mio. EUR deutlich zu unterschreiten und ab dem Jahr 2020 eine Schuldenrückführung von 2 Mio. EUR jährlich vorzusehen. Der Haushaltsplan 2017 ging dann von einer
Netto-Neuverschuldung i. H. v. 15,91 Mio. EUR aus.
Im Haushaltsplan 2018 wurde dann die Finanzplanung bis 2021 überarbeitet und von einer Neuverschuldung bis 2021 i. H. v. 8,355 Mio. EUR, also unter der ursprünglichen
Zielsetzung aus dem Jahr 2014, ausgegangen.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Auf die darin enthaltene vorgesehene Kreditaufnahme i. H. v. 9,065 Mio. EUR in 2018
konnte aufgrund der Ergebnisverbesserung verzichtet werden, so dass es in 2018 nicht
zu einer Neuverschuldung kam. Andererseits erfolgte eine nicht geplante Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage i. H. v. ca. 7,05 Mio. EUR.
Die Finanzplanung zum Haushaltsplan 2019 sieht wie vom Gemeinderat beschlossen in
den Jahren 2019 – 2022 eine Kreditaufnahme i. H. v. 29,675 Mio. EUR bei einer Schuldenrückführung i. H. v. 15,8 Mio. EUR also eine Neuverschuldung von insgesamt
13,875 Mio. EUR vor. Für das Haushaltsjahr 2019 war eine Nettoneuverschuldung i. H. v.
ca. 9,6 Mio. EUR geplant; tatsächlich kam es jedoch zu einer Reduzierung der Schulden.
Die Finanzplanung zum Haushalt 2020 geht für den Zeitraum 2020 – 2023 von einer Nettoneuverschuldung i. H. v. 35,7 Mio. EUR aus. Der - Gesamtschuldenstand Ende 2023
wäre damit bei 55,7 Mio. EUR gelegen.
Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, aber auch der Anmerkungen der Rechtsaufsicht in der Haushaltsgenehmigung 2020, wurde die Lenkungsgruppe
Haushaltsstruktur mit Mitgliedern des Gemeinderates sowie eine interne Arbeitsgruppe
„Finanzen“ einberufen. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind beabsichtigt.
Am 17.05.2021 hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters eine Schuldenobergrenze i. H. v. 35 Mio. EUR für den jeweiligen Finanzplanungszeitraum im Kernhaushalt beschlossen.
Aktuell wurde der Haushalt 2021 verabschiedet. Die Nettoneuverschuldung im Zeitraum
2021 – 2024 liegt danach bei 18,5 Mio. EUR und der Gesamtschuldenstand des Kernhaushaltes zum 31.12.2024 bei 34,8 Mio. EUR.

Internes
Schreiben/
Beratung

Energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
Mit Schreiben vom 22.10.2015 erging an das Dezernat III die Empfehlung für die anstehenden energetische Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit der Finanzierung mit Hilfe
von Energiespar-Contracting zu prüfen.
 Es wurde empfohlen, die Vorfinanzierung durch private Investoren in Bezug auf die
Wirtschaftlichkeit, aber auch die finanzielle und personelle Machbarkeit anstehender
energetischer Sanierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen.
Mit der Vorlage 314/2016 an den Gemeinderat wurde erklärt, dass die Möglichkeit des
Contracting als Finanzierungsinstrument für die Sanierung stadteigener Gebäude künftig
geprüft wird. Ein Sanierungszeitplan als Ergebnis aus dem von der Ortenauer Energieagentur GmbH und dem Gebäudemanagement der Stadt Lahr erstellten Klimaschutzteilkonzept wurde vorgelegt und vom Gemeinderat beschlossen.
Laut Stabstelle Umwelt steht das Thema weiterhin im Arbeitsprogramm zum European
Energy Award (EAA). Eine Rückmeldung des Fachbereiches zu den weiteren Schritten

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
steht weiterhin aus.
Je früher eine Maßnahme gegebenenfalls mit Contracting umgesetzt würde, desto
schneller käme die Stadt am Ende der Laufzeit in den Genuss der jährlichen Energiekostenersparnis. Natürlich ist auch eine Umsetzung mit eigenen Mitteln denkbar, dies wird
aber im Rahmen des Gesamthaushaltes nur sukzessive über viele Jahre hinweg möglich
sein.

Beratung/
Begleitung
Projekt

Elektronischer Rechnungseingangsworkflow
Aufgrund des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg sind die Kommunen ab dem
18. April 2020 verpflichtet elektronische Rechnungen bei Auftragsvergaben über dem europäischen Schwellenwert anzunehmen. Die Stadtverwaltung hat den Beschluss gefasst
das Thema E-Rechnung insgesamt (also auch unter dem EU-Schwellenwert) anzugehen
und einen elektronischen Rechnungseingangsworkflow einzuführen (GR 198/2018
vom 24.09.2018).
Die Einführung soll zu einer deutlichen Zeit- und Kosteneinsparung führen. Die Umstellung bietet die Chance der Beschleunigung des Prozesses zwischen Rechnungseingang,
Prüfung, Verbuchung und Zahlung und sollte damit auch einer höheren AuftragnehmerZufriedenheit dienen.
Der Umstellungsprozess wird durch das Rechnungsprüfungsamt beratend und prüfend
begleitet. Die Einführung des elektronischen Rechnungseingangsworkflows erfolgte zum
01.01.2020.
Schulen, Kitas, Bäder sowie der Abwasserverband waren Mitte März 2020 noch nicht abschließend mit einer VPN-Verbindung angebunden, so dass in diesen Bereichen noch ein
manueller Beleglauf erfolgen musste. Auch gibt es noch einige Anfangsprobleme zu beheben. Im Prüfungsteilbericht 01/2020 wurden Prüfungsfeststellungen insbesondere zur
Einhaltung kassenrechtlicher Vorschriften, zur Optimierung des Zahlflusses und
der Berechtigungsverwaltung getroffen.

Internes
Schreiben/
Belegprüfung

Leitungswasserversicherung
Aufgrund eines Schadensfalles am Scheffel-Gymnasium (ca. 287.000 EUR Stand
02/2019 GR-Vorlage 28/2019) wurde dieses Thema insgesamt von uns aufgerufen und
darum gebeten aktuelle Angebote für eine Leitungswasserversicherung einzuholen, da
dieses Risiko bisher nicht bei städtischen Gebäuden mitversichert wurde.
Anhand des Versicherungsangebotes ist noch eine Risikoabwägung vorzunehmen und
eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen, ob und in welchem Umfang eine Versicherung abgeschlossen wird.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Beratung

Dokumentenmanagementsystem (DMS) / elektronische Akte
Der Projektauftrag für dieses große Digitalisierungsprojekt wurde am 25.02.2019 durch
den Oberbürgermeister erteilt. Ziel des Projektes ist die flächendeckende elektronische
Aktenführung zunächst bei der Stadtverwaltung. Dies setzt die Einführung eines DMS voraus, in welchem elektronische Dokumente verarbeitet und möglichst medienbruchfreie
Workflows eingerichtet werden können.
Das Rechnungsprüfungsamt nimmt beratend an der Projektgruppe teil.

Internes
Schreiben/
Prüfung/
Beratung

Software IMSWARE für das Facility-Management im Gebäudemanagement
Für die Software wurden seit der Beschaffung in 2015 bis im August 2019 ca.
120.000 EUR im Wesentlichen für Lizenzen, Wartung und Schulung bezahlt.
Ziel der Softwarebeschaffung war die elektronische Abbildung möglichst vieler Prozesse
aus dem Gebäudemanagement und die Ermöglichung eines effektiveren Arbeitens.
Aus Prüfungssicht stellte sich die Frage, ob das Ziel in Bezug auf die Organisation und
die Wirtschaftlichkeit erreicht wurde.
Das Verfahren besteht aus dem Basismodul sowie aus den bisher bestellten Modulen
Flächen-, Reinigungs-, Instandhaltungs-, Energie-, Budget-, Miet-, und Schließanlagenmanagement, sowie dem Bauauftragswesen und einem SAP-Schnittstellen Modul.
Die Wirtschaftlichkeit einer Fachsoftware hängt im Wesentlichen davon ab, ob und wie
schnell diese zu einer Kostenersparnis, Arbeitserleichterung bzw. anderweitigen Optimierung bei Erfüllung der Aufgabenstellung im Fachbereich beiträgt.
Aus dem Gespräch mit dem Gebäudemanagement wurde deutlich, dass es für eine Sicherstellung einer schnellen und vollständigen Einführung der vielseitigen Module keinen
Projektplan gab. Dieser sollte für die noch anstehenden Arbeiten und Prioritäten erstellt
werden.
Seit Einführung des Verfahrens werden alle Ausgaben manuell auf die jeweilige Maßnahme erfasst. Da das Verfahren bisher nicht an das Finanzbuchhaltungsverfahren SAP
angebunden wurde, wurden im Bauauftragswesen ca. 18.300 Rechnungen manuell und
doppelt erfasst. Die SAP – Schnittstellenlösung wurde bereits 2015 für 3.748,50 EUR
beschafft und installiert. Sie wird seit diesem Zeitpunkt jährlich mit 587,86 EUR vergütet,
jedoch nicht genutzt. Das Gebäudemanagement ist bereits mit Schreiben vom 20.04.2015
an die Stadtkasse bzgl. der Inbetriebnahme der Schnittstelle herangetreten. Mit Schreiben vom 09.10.2019 wurde dringend die Anbindung an SAP empfohlen.
Die Software IMSWARE mit den beschafften Modulen wird an einigen Stellen bereits intensiv genutzt. Die Frage der Wirtschaftlichkeit kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da die effiziente Nutzung der einzelnen Bausteine das vollständige
Einpflegen von Daten und die Nutzung aller gewinnbringenden Funktionen voraussetzt.
Eine Stellungnahme des Fachbereiches steht noch aus.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

AG Feuerwache West
/ Beratung

Feuerwache West
Das Rechnungsprüfungsamt begleitet das Projekt und nimmt beratend an der internen
Arbeitsgruppe „Feuerwache West“ teil. Der Grundsatzbeschluss zur Planung eines neuen
Feuerwehrstandortes im Westen der Stadt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr wurde am 17.12.2018 durch den Gemeinderat getroffen.
Da der Planungsauftrag für die Architektenleistung über dem Schwellenwert nach der
VgV (Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) liegt, erfolgte eine europaweite Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das Vergabeverfahren wurde bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat am 01.04.2019 (61/2019) und auch die weitere Vertragsgestaltung durch das RPA beratend begleitet.
Die GR-Vorlage 303/2018 (Grundsatzbeschluss) ging in der Grobkostenschätzung von
Herstellungskosten für den Hochbau von 5,7 Mio. EUR zzgl. ca. 140 TEUR Grunderwerb
aus.
Im Projektmanagement-Bericht Nr. 1 (GR-Sitzung 18.11.2019) mit Sachstand vom
21.10.2019 wurde das notwendige Budget auf 7,18 Mio. EUR angepasst. Dabei wurden
zusätzliche 1,1 Mio. EUR für die Atemschutzübungsanlage inklusive Raumbedarf, eine
Notstromversorgung und eine jährliche Baukostensteigerung von 3% berücksichtigt.
Im Projektmanagement-Bericht Nr. 4 wurde die Kostenschätzung nach Ende der Leistungsphase 3 angepasst und die Summe der Kostenberechnung mit 7,61 Mio. EUR dargestellt. Zwischen Kostenprognose und Budget ergibt sich zum Stand 06/2020 eine Abweichung i. H. v. + 6%.
Die Kosten des Grunderwerbs (Kostengruppe 100 Budget: Abt. 622), die Kosten der Erschließungsmaßnahmen die dem Grundstück der Feuerwache zuzuordnen sind (Kostengruppe 200 Budget: Tiefbau) und die Kosten der Außenanlage (Kostengruppe 500, 700
Budget: Öffentliches Grün) sind in dieser Kostenaufstellung nicht enthalten. Diese sind
dem Gesamtprojekt jedoch hinzuzurechnen.
Mit Schreiben vom 08.05.2020 an das Dezernat 3 wurde darum gebeten die Gesamtkosten dieses Großprojektes für die Gremien transparent und zusammengeführt darzustellen, auch wenn die Budgets von unterschiedlichen Fachabteilungen bewirtschaftet
werden.
Außerdem wurde auf die Regelung im Planervertrag zur Kostenobergrenze hingewiesen
und gebeten, diese festzuschreiben da die Leistungsphase 3 beendet ist.
Mit Schreiben vom 15.10.2020 wurden alle Nachträge zur Baumaßnahme sowie ein regelmäßiges Projektdatenblatt, aus welchem die Kostenentwicklung ersichtlich ist, von der
Abt. 603 angefordert.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Akten/
Beratung/
begleitende
Prüfung

NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht – Beratung und begleitende Prüfung
Alle Baden-Württembergischen Kommunen sind verpflichtet bis zum 01.01.2020 die Umstellung auf die doppische Buchführung entsprechend dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vorzunehmen.
Mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 16.11.2015 wurde entschieden,
dass die Einführung des NKHR zum 01.01.2019 bei der Stadt Lahr erfolgen soll. Durch
den Beschluss des Gemeinderates vom 25.09.2017 wurde der Einführungszeitpunkt auf
den 01.01.2020 verschoben.
Mit der Einführung ist unter anderem eine Eröffnungsbilanz unter Berücksichtigung der
Bewertungsvorschriften nach dem NKHR zu erstellen, eine Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen und ein doppischer Haushaltplan nach Produkten aufzustellen. Dies
bedeutet auch eine komplette Umstellung auf ein doppisches Finanzbuchhaltungsverfahren (SAP).
Das Rechnungsprüfungsamt ist in der Projektgruppe und den Teilprojektgruppen vertreten und steht in diesem großen Umstellungsprozess nicht nur beratend zur Seite, sondern
prüft bereits begleitend vorgenommene Vermögensbewertungen bzw. das System der
Bewertung und Berechnung von einzelnen Bilanzpositionen.
Diese Vorgehensweise sowie die gute und regelmäßige Kommunikation (Jour-Fix) mit der
Kämmerei sollen dazu beitragen, möglichst schnell zu einem gemeinsamen Ergebnis, gerade in Bezug auf die Eröffnungsbilanz zu kommen.
Durch die Einführung eines elektronischen Rechnungseingangsworkflows wurden die
Vorarbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz im Jahr 2019 allerdings zurückgestellt.
Nach den rechtlichen Vorgaben müsste die Eröffnungsbilanz bis zum 31.12.2020 vorliegen. Dieser Termin wird voraussichtlich deutlich überschritten werden. Insofern muss
auch die vorgesehene Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das RPA verschoben werden.
Der Kämmerei wurde dringend empfohlen die Eröffnungsbilanz mit Priorität anzugehen, damit die Grundlage für die künftigen Jahresabschlüsse ab 2020 geschaffen
wird.

Akten/
Beratung

Breitbandversorgung – Beratung
Aufgrund der möglichen wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt wird dieses Thema bereits seit Anfang 2015 durch das Rechnungsprüfungsamt
beratend begleitet. Nachdem im Februar 2014 ein Beschluss über die Erhebung des privaten und gewerblichen Bedarfs für eine leistungsfähige Breitbandversorgung in Lahr erfolgte, wurden aufgrund der Grundlagenstudie weitere Maßnahmen durch den Gemeinderat im März 2015 beschlossen.
Im März 2017 erfolgte der Beitritt der Stadt Lahr zur Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
(BOKG), nachdem man davon ausging, dass insbesondere auch in den Industriegebieten
ein Tätigwerden der Stadt aufgrund Marktversagens erforderlich wird.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die BOKG sollte die für den Ausbau vorgesehenen Gebiete ausschreiben, daher wurden
für das Jahr 2018 in einer ersten größeren Rate Haushaltsmittel i. H. v. 800.000 EUR eingestellt.
Alleine für die Lahrer Industriegebiete wurde mit einem Eigenanteil von ca. 3 Mio. EUR
gerechnet (GR-Vorlage 151/2018 aus Juli 2018).
In 2019 ist es dann doch gelungen eine privatwirtschaftliche Breitbandverlegung in diesen
Bereichen zu erreichen. Der HPA wurde in öffentlicher Sitzung am 24.06.2019 hierüber
informiert.
Im Jahr 2018 wurden Haushaltsmittel i. H. v. 800 TEUR veranschlagt, jedoch lediglich
ca. 77 TEUR in Anspruch genommen. Das Budget für das Jahr 2019 lag bei 270.000
EUR (200 TEUR HH-Ansatz + 70 TEUR HH-Rest). 2019 wurden dann tatsächlich 50
TEUR für die Verlegung von Leerrohren benötigt.
Im Vertrag vom 03.04.2020 mit dem Netzbetreiber wurde ein einmaliges Entgelt für die
Nutzung der Infrastruktur i. H. v. 45.000 EUR vereinbart. Am 27.11.2019 wurde durch das
RPA festgestellt, dass noch keine Rechnung an das Telekommunikationsunternehmen
über diese Betrag gestellt wurde. Diese wurde erst am 22.04.2020 gestellt. Der Geldeingang wurde auch seitens der Prüfung überwacht, nachdem am 23.06.2020 festgestellt
wurde, dass durch den Fachbereich noch keine Anordnung erstellt wurde und damit auch
keine Mahnung erfolgte. Der Zahlungseingang konnte am 24.07.2020 festgestellt werden.

Prüfvermerk

Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg „Natur in Stadt und Land“
Mit Bescheid vom 01.08.2014 wurde der Stadt Lahr ein Zuschuss in Höhe eines Höchstbetrages von 5 Mio. EUR (50% der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Planung und
Ausführung der Daueranlagen anlässlich der Landesgartenschau 2018 bewilligt.
In diesem Bescheid wurde vom Land eine Verwendungsnachweisprüfung seitens der örtlichen Prüfung gefordert.
Mit dem zahlenmäßigen Nachweis wurden zuwendungsfähige Ausgaben von ca. 16 Mio.
EUR geltend gemacht. Dieser wurde anhand der Buchhaltungsdaten in wesentlichen Teilen abgeglichen und Einzelnachweise (Belege) stichprobenweise geprüft. Eine inhaltliche
Prüfung insbesondere in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und vergaberechtliche Vorgaben ist
nicht erfolgt.
Die Prüfung führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen. Die Übereinstimmung mit
den Büchern konnte damit mit der Prüfbescheinigung vom 24.06.2019 gegenüber dem
Regierungspräsidium bestätigt werden. Somit konnte die Abschlusszahlung i. H. v.
512.000 EUR an die Stadt geleistet werden.
Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme Kleinfeld Süd
Bei der Prüfung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme wurde mit Schreiben
an die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt vom 10.05.2019 festgestellt, dass nach dem

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen Vertrag aus 2014 das Unternehmen
als Projektträgerin die Ausgleichsmaßnahme auf eigene Kosten zu realisieren und die
Bepflanzung dauerhaft zu unterhalten hat.
Tatsächlich wurde die Maßnahme jedoch von der Stadt ausgeführt und dem Unternehmen ein vorab kalkulierter Betrag i. H. v. 53.370 EUR im Jahr 2015 in Rechnung gestellt.
Die vorgelegten Kostenaufstellungen zeigten, dass die tatsächlichen Kosten mittlerweile
mit ca. 17.900 EUR (einschließlich Pflege bis 2022) deutlich über dem zunächst kalkulierten Betrag lagen. Der Fachbereich wurde im Mai 2019 gebeten diese unverzüglich
bei der Projektträgerin geltend zu machen. Personalkosten der Stadt sind darin nicht enthalten.
Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind in voller Höhe wie Anschluss und Erschließungsbeiträge geltend zu machen; anderweitige Regelungen widersprechen dem Abgabenrecht und sind nichtig (GPA Mitteilung 03/2021).
Auf Drängen des Rechnungsprüfungsamtes wurde im Februar 2021 dann eine Rechnung
gestellt.

Prüfvermerk/
Akten

Haushaltsrechtliche Abwicklung von Baumaßnahmen im Tiefbau
Im Zusammenhang mit verschiedenen Tiefbaumaßnahmen erfolgten Rückfragen an die
Fachabteilung zu den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Für eine wirksame Haushaltsüberwachung müssen Aufzeichnungen geführt werden, aus
welchen das Budget (Haushaltsmittel, Mittelübertragungen und Verpflichtungsermächtigungen usw.) und die Inanspruchnahme des Budgets (begonnene Ausschreibungen, erteilte Aufträge, bezahlte Rechnungen) sowie im Ergebnis die verfügbaren Mittel jederzeit
ersichtlich sind. Auf Anforderung wurden diese Haushaltsüberwachungsliste für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Jahr 2018 nachträglich erstellt. Im Juli 2020 wurden die Haushaltsüberwachungslisten 2019 und 2020 nachgereicht.
Aufgrund anderweitiger Auffassung wurde darauf hingewiesen, dass auch im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Interimszeit gilt und vor der Ausschreibung von neuen
Maßnahmen die Genehmigung des Haushaltes vorliegen muss.
Für die Ortsdurchfahrt Reichenbach B415 wurden im Jahr 2019 Mittel i. H. v. 750 TEUR
eingeplant. Das Ingenieurbüro arbeitete jedoch bereits im Jahr 2018 ohne schriftlichen
Auftrag und stellte bereits im Dezember 2018 die Vorplanung im Ortschaftsrat vor. Für die
Beauftragung wären im Haushalt 2018 entsprechende Haushaltsmittel erforderlich gewesen. Der Planungsauftrag wurde am 20.11.2019 unterzeichnet.
Das System der Haushaltsüberwachung in der Abteilung Tiefbau hat Optimierungsbedarf. In einem Besprechungstermin im Juli 2020 wurde die künftige Umsetzung und
Verbesserung durch die Abteilungsleitung zugesagt.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Internes
Schreiben /
Akten

Dienstliche Mobilität hier: Carsharing und E-Flotte – Beratung
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2017 an das Dezernat III haben wir aus Wirtschaftlichkeitsgründen auf die Möglichkeit der Nutzung von Carsharing und E-Flotte für die dienstliche Mobilität hingewiesen. Carsharing kann die gemeinsame Nutzung von fremden
Fahrzeugen, aber auch die Öffnung des eigenen Fuhrparks zur Nutzung durch Dritte bedeuten und eine wirtschaftliche, effiziente und umweltfreundliche Alternative darstellen.
Nach einer Untersuchung der Ist-Situation hat die Stabstelle Umwelt Maßnahmen empfohlen. Als eine der Maßnahmen startete am 01.04.2018 eine einjährige Pilotphase zur
Nutzung eines Elektro-Fahrzeuges eines externen Carsharing-Anbieters, welches vorrangig genutzt werden soll. Das Carsharing E-Fahrzeug kann auch von Bürgern und anderen
Dritten benutzt werden. Das Ergebnis dieser Pilotphase wurde bisher nicht evaluiert.
Der Gemeinderat hat am 23.07.2018 beschlossen, dass die Stadt Lahr bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung grundsätzlich
E-Fahrzeuge beschafft; dies auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen.
Die Umsetzung dieses Beschlusses setzt auch die Beschaffung der notwendigen Ladeinfrastruktur voraus. Der Haushaltsplan 2020 enthielt jedoch keine entsprechenden Planansätze. Momentan gibt es noch 2 freie Ladeboxen.
Im Fuhrpark der Stadtverwaltung befinden sich bisher lediglich 2 E-Fahrzeuge, welche in
2017 zusätzlich zu den vorhandenen Fahrzeugen beschafft wurden. Der BGL hat bereits
11 E-Fahrzeuge im Einsatz.
Das Rechnungsprüfungsamt hat empfohlen, möglichst auf externe CarsharingFahrzeuge umzusteigen. Dies würde eine erhebliche Ersparnis in Bezug auf den Verwaltungsaufwand für die Beschaffung, Unterhaltung und Fahrzeugverwaltung bedeuten. Eine gemeinsame Nutzung dieser Flotte von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen mit
in der Innenstadt ansässigen Unternehmen und Institutionen wäre wirtschaftlich zu überlegen.
Ein Gesamtkonzept zur dienstlichen Mobilität der gesamten Stadtverwaltung steht immer
noch aus.

Akten/
Testat

Projekt ERFLS und Güterverkehrsterminal (GVT) – Beratung
In Ergänzung zum europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wurde
am 27.07.2015 vom Gemeinderat der Beitritt zum Projekt European Rail Freight Line System (ERFLS) beschlossen. Das bis Ende 2018 dauernde EU-Förderprojekt beschäftigte
sich mit einem verlässlicheren und attraktiveren Schienengütertransport entlang des
Rhein-Alpen-Korridors.
Das RPA wurde beratend hinzugezogen und begleitete das Projekt neben anderen Beteiligten in der Arbeitsgruppe in Bezug auf vor allem rechtliche Fragestellungen. Im Jahr
2019 wurde seitens des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Prüfung
durch die örtliche Prüfungseinrichtung gefordert. Die vorgelegten Unterlagen der IGZ

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
GmbH, welche mit dem Förderprojekt betraut war, wurden geprüft und am 16.08.2019 ein
Prüftestat erstellt. Insgesamt wurden für das Projekt 107.705,37 EUR an Fördermitteln
empfangen (50% Förderung).
Das Infrastrukturprojekt „Güterverkehrsterminal Lahr“ (GVT Grundsatzbeschluss Gemeinderat 175/2018 vom 15.10.2018) ist ein weiteres Projekt in dieser Arbeitsgruppe. Das
Rechnungsprüfungsamt nimmt weiterhin beratend daran teil.

Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren:
Bei Erstellung des Schlussberichts 2019 waren noch folgende Feststellungen offen:
Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge
Bis Ende 2016 wurden beim BGL zunächst Zeitaufschriebe für einen Zeitraum von
12 Monaten zur Aufarbeitung des Themas vorgenommen. Eine abschließende Bearbeitung muss noch durch die Abteilung 102 mit den beteiligten Fachbereichen erfolgen.
Prüfungsteilbericht 2/2018:
Prüfung des Forderungsmanagements anhand der Kasseneinnahmereste 2017
Eine Stellungnahme zum Prüfungsteilbericht ist am 29.06.2018 erfolgt. Eine
ergänzende Stellungnahme von der Stadtkasse insbesondere zur Regelung des
Forderungsmanagements der Stadt und der Ausbuchung von beschlossenen
Niederschlagungen steht noch aus.
Prüfungsteilbericht 4/2018:
Prüfung der Neueinstellung von Beschäftigten nach dem TVöD in 2017
Eine abschließende Stellungnahme der Abteilung 102 zum Prüfungsteilbericht steht
noch aus.
Prüfungsteilbericht 8/2018: Funktionstrennungen in der Stadtkasse
Eine Stellungnahme der Stadtkasse liegt vor. Das Thema Internes Kontrollsystem in
der Stadtkasse sowie Zuständigkeit und Vertretung für die einzelnen Prozesse in der
Stadtkasse muss noch bearbeitet werden.

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1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit
Arbeitsgruppen und Kommissionen
Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das
breitgefächerte Fachwissen des RPA durch eine zielführende Einbindung in Projektund Arbeitsgruppen genutzt.
Das RPA ist insbesondere Mitglied in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen:
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Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur und Arbeitsgruppe Finanzen
Koordinationsteam Landesgartenschau
Stellenbewertungskommission
Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge und Teamprämien
Arbeitsgruppe EU-Förderprojekt „ERFLS“ / Güterverkehrsterminal GVT
Arbeitsgruppe Breitbandversorgung
Arbeitsgruppe Alten- und Pflegeheim Spital
Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS)
NKHR Projektgruppe und den Teilprojektgruppen (seit 2015)
Arbeitsgruppe Dienstliche Mobilität
Arbeitsgruppe Feuerwache West (ab 2018)
Arbeitsgruppe elektronischer Rechnungseingangsworkflow (ab 2018)
Arbeitsgruppe eAkten / Dokumentenmanagementsystem (ab 2019)
Digitalisierungsgremium (ab 2021)

Interkommunale Zusammenarbeit
Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern:
 Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe (Vorsitz ab 2020)
 Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe
 Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens
 Arbeitskreis technische Prüfung Südbaden
 Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg
Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen.

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2 Überörtliche Prüfung
In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes
über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft:
 die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr,
 die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre
2007– 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für
die Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die
Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft
Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie
 die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds
der Jahre 2007 - 2012.
Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015
ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein.
Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen
konnte.
Zu den Prüfungsfeststellungen wurde mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom
03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde
nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung wurde am 28.07.2017 erteilt und dem Gemeinderat am 25.09.2017 zur Kenntnis gegeben.
Überörtliche Bauprüfung
Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand eine Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe für die Jahre 2010 bis 2014 durch die
GPA statt. Die GPA bestätigte auch in diesem Bericht eine sachkundige Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt.
Zum Prüfbericht vom 19.11.2015 wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 gegenüber
der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am
02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung wurde am 04.12.2018 erteilt und dem Gemeinderat am 28.01.2019 zur Kenntnis gegeben.

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3 Allgemeine Bemerkungen zur Haushalts-, Kassenund Rechnungsführung
3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2018
Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 07. Oktober 2019 dem Gemeinderat am 21. Oktober 2019 vorgelegt.
Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 der Stadt fest.
Der Feststellungsbeschluss ist am 22. Oktober 2019 entsprechend
§ 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde
und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet.

3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019
Gesetzliche Grundlagen:
§ 95 Abs. 1 GemO

Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht

§ 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung
§ 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung
und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen.
Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft und
stellt die Tätigkeiten der einzelnen Verwaltungsbereiche im Berichtsjahr dar. Er fasst
Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen
der kostenrechnenden Einrichtungen.
Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht, der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt, wird dem Gemeinderat mit der Beschlussfassung zur Jahresrechnung vorgelegt. Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert. Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt. Nach Prüfung der Jahresrechnung besteht
mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung.
Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung.

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3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung
Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und
121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet.

Haushaltsplan 2019
Gemeinderatsbeschluss

17.12.2018

Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
(§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des
Regierungspräsidiums Freiburg)

10.01.2019

Tag der öffentlichen Bekanntmachung
(Haushaltssatzung)

29.01.2019

Auslegung des Haushaltsplanes

30.01.2019 – 07.02.2019

Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben.
Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2019 waren:
„Die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan erfüllt ebenso wie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe die Voraussetzungen zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit.
Zur grundsätzlichen Einschätzung verweisen wir zunächst auf unsere Ausführungen
im Haushaltserlass 2018, die nach wie vor Gültigkeit haben.
Für die Bewertung der aktuellen Haushalts- und Finanzlage sind die Höhe der vom
Verwaltungshaushalt erwirtschafteten Zuführungen sowie die weitere Entwicklung
der Verschuldung von besonderer Bedeutung.
Zuführungen des Verwaltungshaushalts
Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet im Planjahr 2019 eine Zuführung an den
Vermögenshaushalt in Höhe von 2,885 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung in Höhe von 2,150 Mio. EUR verbleibt ein einsetzbarer Betrag
von 735.000 EUR, der damit der Nettoinvestitionsrate des Haushalts im Planjahr
entspricht. Von 2019 bis 2022 werden planerisch insgesamt 20,1 Mio. EUR an Zuführungen erwirtschaftet. Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsbeträge ergibt dies
kumuliert einsetzbare Nettoinvestitionsmittel in Höhe von 10,3 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der auf der Grundlage des Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts beschlossenen Sondertilgungen in den Jahren 2020 bis 2022 von jährlich 2
Mio. EUR verbleiben jedoch einsetzbare bereinigte Nettoinvestitionsmittel in Höhe
von lediglich 4,3 Mio. EUR (dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Nettoinvestitionsrate von 1,075 Mio. EUR).

- 34 Dies zeigt, dass nach den umfangreichen Investitionen der vergangenen Jahre und
der noch laufenden Projekte finanzielle Spielräume der Stadt Lahr für zusätzliche
Maßnahmen in den kommenden Jahren praktisch nicht vorhanden oder zumindest
deutlich begrenzt werden sollen. Hinzu kommt, dass nach Umstellung der Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht für einen ausgeglichenen
Haushalt künftig auch die Abschreibungen zu erwirtschaften sind. Dies verdeutlicht,
dass für die Gewährleistung der dauernden Leistungsfähigkeit und der stetigen Aufgabenerfüllung eine nachhaltige Stärkung der Eigenfinanzierungskraft des Haushalts
auch weiterhin unerlässlich ist.
Verschuldung
Aufgrund der nach wie vor sehr guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des
deutlich über dem Planansatz liegenden Rechnungsergebnisses konnte die Stadt
Lahr in 2017 auf Kreditaufnahmen verzichten. Voraussichtlich kann auch für das
Haushaltsjahr 2018 auf eine Inanspruchnahme der Kreditermächtigung verzichtet
werden: Dadurch gelingt es erneut, für die Stadtentwicklung wichtige und kostenintensive Bau- und Infrastrukturmaßnahmen ohne Netto-Neuverschuldung zu realisieren.
Die rein rechnerische Verschuldung im Kernhaushalt wird am Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2022 bei ca. 35,6 Mio. EUR liegen. Hinzu kommt eine bei
den Eigenbetrieben erwartete Verschuldung in Höhe von ca. 30 Mio. EUR. Ferner
bestehen Verbindlichkeiten im Kernhaushalt und bei den Sondervermögen, die wirtschaftlich Kreditaufnahmen gleichkommen, von insgesamt ca. 36 Mio. EUR sowie
Bürgschaften über ca. 10 Mio. EUR.
Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus und der Inanspruchnahme teilweise zinsloser bzw. zinsbegünstigter KfW-Darlehen sind die Belastungen aus der Verschuldung auch unter Berücksichtigung der ausgewiesenen Zuführungen des Verwaltungshaushalts gegenwärtig noch als tragbar zu bezeichnen, wenn auch die Zinsaufwendungen laut Finanzplanung deutlich ansteigen werden. Zudem tragen die im
Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts beschlossenen Sondertilgungen dazu bei, Neuverschuldungen und damit einhergehende zusätzliche Belastungen zu begrenzen. Insgesamt gesehen bestehen Haushaltsrisiken allerdings insoweit, als dass die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
nur bedingt prognostiziert werden kann und konjunkturelle Eintrübungen oder einsetzende Zinserhöhungen auf dem Kapitalmarkt unmittelbare Auswirkungen auf die
Finanzlage und damit auf die Handlungsfähigkeit der Stadt hätten.
Zusammenfassung
Mit den in den vergangenen Jahren beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der
Ertragskraft des Haushalts hat die Stadt Lahr einen wichtigen Beitrag dafür geleistet,
ihre für die Stadtentwicklung notwendigen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu einem Großteil ohne die Inanspruchnahme von Fremdmitteln realisieren zu können.
Nach den aktuellen Finanzplanungen sollen die Investitionsausgaben nunmehr wieder ein Normalmaß erreichen. Doch selbst mit diesen reduzierten Ausgabeansätzen
können die Investitionen voraussichtlich nicht ohne die Inanspruchnahme von Krediten realisiert werden (die Kreditfinanzierungsanteile an den Investitionen betragen
von 2020 bis 2022 durchschnittlich 48 %). Hier zeigt sich, dass die Stärkung der Ei-

- 35 genfinanzierungskraft auch künftig fortgesetzt werden muss, um die finanzielle Leistungsfähigkeit und die dauernde Aufgabenerledigung nicht zu gefährden. Die aktuell
prognostizierten Zuführungsraten sind dafür allein nicht ausreichend, zumal einsetzbare Rücklagen infolge Zweckbindungen faktisch nicht zur Verfügung stehen und die
finanziellen Anforderungen an den Verwaltungshaushalt auch künftig zunehmen
werden. Neben der konsequenten Fortführung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts wird der Verwaltung daher dringend empfohlen, beim
Eingehen neuer Verpflichtungen und den damit einhergehenden zusätzlichen
finanziellen Belastungen auch künftig vorsichtig und vorausschauend zu planen und Investitionsvorhaben zu priorisieren.“

Aufstellung des Haushaltsplanes
Mittelanmeldung
Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 nannte der
Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 06.04.2018.
Zielsetzung bei der Aufstellung des Haushaltes war, der Abbau der hohen Haushaltsreste, die Neuaufnahme von Investitionsmaßnahmen nur soweit unabdingbar
oder im Austausch mit bisherig geplanten Maßnahmen sowie die Reduzierung der
auszuweisenden Neuverschuldung im Zusammenhang mit dem beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzept.
Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Mittelanmeldungen
äußerst sparsam und wirtschaftlich zu halten und auf den unabdingbaren notwendigen Bedarf zu beschränken.
Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die eine entsprechend hohe Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden,
wenn entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter
und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind.
Rahmenbedingungen
Folgende Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten:
Für das Jahr 2019 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2018 ein
Wirtschaftswachstum von nominal 4,1 % projiziert (real +2,1 %). Im mittelfristigen
Schätzungszeitraum von 2020 bis 2022 wurde von einer Zunahme des nominalen
Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,3 % (real + 1,4 % p.a.) ausgegangen.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ging im Mai 2018 von Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland für das Jahr 2019 bis 2022 gegenüber der Vorjahresschätzung
November 2017 zunächst von +54,9 Mrd. EUR Mehreinnahmen aus. Davon entfielen +8,2 Mrd. EUR auf die Gemeinden.
Im November 2018 wurden die Erwartungen für die Gesamtsteuereinnahmen der
Jahre 2019 bis 2022 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um -1,8 Mrd. EUR redu-

- 36 ziert. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen für diesen
Zeitraum um +3,5 Mrd. EUR nach oben angepasst.
Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die
Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2019 dargestellt. Die Haushaltsplanung 2019 sah eine Netto-Neuverschuldung i. H. v. 9,61 Mio. EUR vor. Das
Haushaltsvolumen lag mit rd. 162,2 Mio. EUR auf dem hohen Niveau der Jahre 2016
bis 2018.
Vorläufige Haushaltsführung
Zu Beginn des Jahres 2019 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb
galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem
Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 28.11.2018 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des
Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden.

3.4 Ausführung des Haushaltsplanes
Das Ergebnis lag mit rd. 178 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis (+7,8 Mio. EUR)
und um ca. 16 Mio. EUR über dem Planansatz (+10 %).
Der Vermögenshaushalt hat sich um rd. 6,1 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz
erhöht. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd. 9,9 Mio. EUR gegenüber
dem Plan angewachsen. Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt waren unter anderem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 4,4 Mio. EUR), höhere Zuweisungen und Zuschüsse (+1,62 Mio. EUR), höhere Finanzausgleichszuweisungen
(+ 1,08 Mio. EUR), aber auch höhere Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten
(+0,98 Mio. EUR). Die Einsparungen unter anderem beim Unterhaltungsaufwand für
Grundstücke und Gebäude (-7,4 Mio. EUR), bei den Personalkosten (-0,86 Mio.
EUR) und bei den Zuweisungen und Zuschüssen (-1,67 Mio. EUR) konnten Erhöhungen auf der Ausgabeseite auffangen. Insgesamt führte dies zu einer deutlich höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt (+20,89 Mio. EUR).
In der Folge erhöhte sich der Vermögenshaushalt und es konnte eine wesentlich höhere Zuführung an die allgemeine Rücklage (+21 Mio. EUR) vorgenommen werden.
Auch in den Jahren guter Einnahmesituationen mit einer deutlich höheren Zuführung bleibt der Hinweis, dass der Haushalt der Stadt Lahr sehr stark von
äußeren und wenig beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist.
Die hohe Ergebnisverbesserung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die
Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2019 aufgrund der Umstellung auf
das neue kommunale Haushaltsrecht rechtlich nicht möglich war. Außerdem ist
es auch der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken. Ziel muss es
sein, die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung dauerhaft zu erhalten.

- 37 Die wachsenden Aufgaben mit steigenden Personal- und Sachkosten, ein stetig zunehmender Sozialetat und Zuschussbedarf, wie auch künftig zu erwirtschaftende Abschreibungen, schränken die Flexibilität des Verwaltungshaushaltes ein. Rechtzeitige Überlegungen zu Maßnahmen der Konsolidierung
werden empfohlen.
Aus diesem Grund halten wir es für wichtig, dass die Lenkungsgruppe „Haushaltsstruktur“ mit Mitgliedern des Gemeinderates ihre Arbeit im Jahr 2020 wieder aufgenommen hat. Die Lenkungsgruppe hatte zuletzt im Oktober 2016 getagt.
Vom Oberbürgermeister wurde Anfang 2021 außerdem die verwaltungsinterne „Arbeitsgruppe Finanzen“ einberufen.
Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung)
Die Stadtkämmerei erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Mitte des laufenden
Haushaltsjahres einen Zwischenbericht über die Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in der Sitzung am 22.07.2019 dargestellt.
Die Finanzverwaltung rechnete zu diesem Zeitpunkt für das Jahr 2019 mit einer Ergebnisverbesserung von ca. 2,5 Mio. EUR, welche aus einer Verbesserung des
Verwaltungshaushaltes bei gleichzeitiger Verschlechterung des Vermögenshaushaltes resultiert. Insgesamt wurde die Einschätzung vorgenommen, dass die vorgesehene Darlehensaufnahme entsprechend reduziert werden kann. Auf die einnahmeund ausgabeseitigen Unwägbarkeiten wurde hingewiesen.
Rechnungsergebnis
Im Haushaltsjahr 2019 war der Haushalt planmäßig mit 162.200.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag damit auf dem Niveau des Gesamtansatzes des Vorjahres. Der Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO.
Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den
Planansätzen:
Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

in EUR

Mehr

Weniger

gerundet

gerundet

VWH
Einnahmen
Ausgaben

136.460.000
136.460.000

146.387.163,87
146.387.163,87

13.534.315
29.084.420

-3.607.151
-19.157.256

VMH
Einnahmen
Ausgaben

25.740.000
25.740.000

31.812.159,50
31.812.159,50

28.910.923
30.507.206

-22.838.763
-24.435.046

Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab
Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt.

- 38 -

3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Auch für das Berichtsjahr 2019 wurden die Ergebnisse des Verwaltungshaushaltes
analysiert und die finanziellen Entwicklungen dargestellt. Der Gemeinderat und die
Verwaltungsspitze werden damit ergänzend zum Rechenschaftsbericht in Bezug auf
Einzelergebnisse und Tendenzen informiert.
Personalkosten
Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
2015

2016

2017

2018

2019

in EUR
Haushaltsansatz

28.300.300,00

29.778.100,00

31.552.800,00

33.420.400,00

35.719.700,00

Ausgaben
Abweichungen vom HHPlAnsatz

27.057.526,66

28.723.535,80

30.185.643,00

32.653.156,45

34.861.203,50

-1.242.773,34

-1.054.564,20

-1.367.157,00

-767.243,55

-858.496,50

-4,39%

-3,54%

-4,33%

-2,30%

-2,40%

1.666.009,14

1.666.009,14

1.462.107,20

2.467.513,45

2.208.047,05

4,51%

6,16%

5,09%

8,17%

6,76%

in %
Personalkostenentwicklung
gegenüber dem Vorjahr
in %

Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen,
was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die Schaffung
von zusätzlichen Stellen, beispielsweise durch die Übernahme neuer Aufgaben, die
umfangreichen Baumaßnahmen oder den Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich, zurückzuführen ist.

- 39 Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen 10
Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts:

Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im
Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 24 %. In den Jahren 2000 – 2009 lag dieser
Schnitt noch bei 26%.
Betrachtet man das Verhältnis der Personalausgaben in Bezug auf den Gesamthaushalt, beträgt dieses im Jahr 2019 ca. 20%.
Die Vergleichszahl des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu den Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis
50.000 Einwohner liegt für das Jahr 2019 mit 761 EUR je Einwohner vor.
Legt man die Zahlen der Stadt Lahr für das Jahr 2019 zugrunde (Stichtag
30.06.2019: 47.002 Einwohner), so ergibt sich ein Durchschnittswert von 742 EUR je
Einwohner. Damit lagen die tatsächlichen Personalkosten pro Einwohner in
diesem Jahr unter dem Landesdurchschnitt.
Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 34.861.203,50 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen:

- 40 -

HHJ 2018

HHJ 2019

Vorjahresvergleich +/-

in EUR
Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten

352.758,40

358.233,60

5.475,20

Besoldung, Vergütungen,
Löhne

23.665.759,20

25.234.920,79

1.569.161,59

Versorgung + ZVK

4.166.119,69

4.485.973,31

319.853,62

Beiträge zur gesetzlichen
Sozialvers.

4.137.843,00

4.487.157,66

349.314,66

249.833,94

247.548,83

-2.285,11

80.842,22

47.369,31

-33.472,91

32.653.156,45

34.861.203,50

2.208.047,05

Beihilfen und
Unterstützungen
Personalnebenausgaben
Gesamt

Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit
rund 72 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband machen einen Anteil von ca. 26 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich
der Vorjahre.
Im Jahr 2019 lagen die Personalausgaben um ca. 0,86 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte
globale Minderausgabe von 350.000 EUR wurde damit deutlich erreicht.
Die geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von
Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem
Ausscheiden nicht ganzjährig besetzt waren. In den letzten Jahren war die Wiederbesetzung von Stellen auch aufgrund der Arbeitsmarktlage oft nur zeitverzögert
möglich.
Die Entwicklung und Tendenz der Haushaltsansätze und tatsächlichen Personalausgaben der letzten 10 Jahre ergibt sich aus folgender Grafik:

- 41 -

Sachkosten
Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben
die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil
sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl auf der
Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Im künftigen
NKHR erfahren diese kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen) einen deutlich höheren Stellenwert. Die Kostenhauptgruppen 5 und 6
schließen 2019 mit einem Ergebnis von 35,67 Mio. EUR ab und liegen damit
8,9 Mio. EUR unter der veranschlagten Summe.
Die Sachkosten haben sich in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt:

- 42 Insgesamt nahm der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand im Jahr 2019 im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 2,4 Mio. EUR ab.
Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen betrug das
Ergebnis rd. 1,54 Mio. EUR und lag ca. 83 % unter dem Haushaltsansatz. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine deutliche Reduzierung der Unterhaltungsaufwendungen (ca. - 78 %). Die Ausgaben im Unterhaltungsaufwand sind abhängig von den
im Haushalt eingeplanten Maßnahmen. In der Tendenz ist dieser Aufwand steigend.
Das geringe Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass in 2019 keine Haushaltsreste wie in den Vorjahren (5,45 Mio. EUR in 2018) gebildet wurden, welche den
Aufwand der Unterhaltungsmaßnahmen belastet hätten. Insgesamt wurden SollAusgaben
i. H. v. 6,99 Mio. EUR für die Unterhaltungsmaßnahmen geleistet (Ergebnis 1,54 Mio. EUR zzgl. Haushaltsausgaberest 2018 mit 5,45 Mio. EUR).

Die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke liegen
mit ca. 3,8 Mio. EUR erneut unter dem Planansatz (- 0,32 Mio. EUR). Diese Ausgaben liegen seit 2008 regelmäßig und seit 2015 deutlich unter dem Haushaltsansatz.
Aufgrund von weiteren in die Bewirtschaftung der Stadt übernommenen Gebäuden
und Einrichtungen dürfte weiterhin mit einer steigenden Tendenz zu rechnen sein.

- 43 -

Die Mieten und Pachten (Kostengruppen 53) lagen mit 1,63 Mio. EUR unter dem
Haushaltsansatz. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Steigerung von + 4 %.
Auch durch die weitere Anmietung von Gebäuden zum Betrieb städtischer Einrichtungen kann von einer steigenden Tendenz ausgegangen werden.

Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Kostengruppen 57 bis 63) von
ca. 7,6 Mio. EUR liegen rd. 631 TEUR unter dem Haushaltsansatz 2019 und auf
dem Niveau des Vorjahres. Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu
berücksichtigen, dass die Leistungsvergütung an den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr sich hier in voller Höhe wiederspiegelt, während bei anderen Kommunen diese in den inneren Verrechnungen enthalten sind.

- 44 -

Die Steuern und Geschäftsausgaben liegen bei rd. 3,1 Mio. EUR und damit leicht
unter dem Haushaltsansatzes bzw. mit ca. 7 % über den Vorjahresausgaben.

Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Kostengruppen
672 bis 678 ohne innere Verrechnung 679) liegen die Ausgaben mit 11,5 Mio. EUR
ca. 21 % über dem Vorjahr.

- 45 -

Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse
Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag von 10,74 Mio. EUR ist im Jahr 2019 erneut
gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+ 8,1 %).
Gegenüber vor 10 Jahren haben sich die Ausgaben für Zuschüsse, Zuweisungen und Umlagen fast verdoppelt (2010: 5,69 Mio. EUR).
Die Abschlusszahlen 2019 der Kostenhauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“
werden in der folgenden Tabelle zur Veranschaulichung der Entwicklung im 6 - Jahresvergleich dargestellt.
In der laufenden Nr. 1 ist die kostenlose Stellung von Brandsicherheitswachen für
Lahrer Vereine ab dem 01.01.2017 (GR Beschluss 144/2017) i. H. v. ca. 8.800 EUR
enthalten.
In den ausgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose Überlassung der
städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine (laufende Nr. 1) nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der
Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser
Posten bei den inneren Verrechnungen im UA 5500.
Im Bereich der Denkmalpflege ergibt sich ein negativer Betrag, da über den nach
2019 übertragenen Haushaltsrest i. H. v. 18.000 EUR für einen Zuschuss für Unterhaltungsaufwendungen an der Burgruine Geroldseck noch nicht verfügt wurde.

- 46 -

Bereich

2014

2015

2016

2017

2018

2019

in EUR
1

2

3

Zuschüsse an Vereine und Verbände
(Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren)
Zuschüsse an Musik-/Gesangvereine u.a.,
Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen
Betriebskostenzuschüsse an Vereine
(Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.)

4

Hebammenförderung

5

Sportförderung

6

Sonstige kulturelle Projekte
(Stadtpark, Geroldseckerland u.a.)

7

Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau

6.341,10

8.623,97

6.808,06

13.208,17

12.682,18

15.415,82

58.517,40

74.109,12

84.189,14

56.980,16

59.788,97

60.636,04

117.175,00

120.596,23

117.797,98

119.423,11

143.284,45

141.218,01

2.300,00
98.696,22

107.011,45

102.096,16

128.309,83

121.950,94

2.000,00

400,00

153.955,14

741,37

741,37

741,37

741,37

18.741,37

-17.258,63

448.192,78

487.378,06

486.350,80

550.711,85

599.114,60

630.673,42

Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung,
freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale
Leistungen

245.153,68

195.865,29

191.072,74

229.541,41

221.786,89

251.602,18

10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss
Kindertagespflege

6.000.958,83

7.118.733,92

8.013.179,86

8.224.831,42

8.411.727,92

9.186.118,92

11 Feuerwehr

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass

65.302,26

67.314,98

61.251,19

52.415,73

47.802,83

41.366,24

Umlagen (GPA, Zweckverband,
13 Betriebskostenzuschüsse)

13.080,90

-27.747,67

19.222,40

14.581,76

19.717,76

14.892,48

38,35

38,35

38,35

38,35

38,35

38,35

186.026,57

160.847,72

175.579,83

195.064,27

242.102,77

230.850,06

4.193,56

4.193,56

4.193,56

14.308,24

22.222,06

8

9

Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule

14 Landwirtschaft, Umweltschutz
15 Öffentl. Personennahverkehr
16 Öffentliche Grünanlagen, LGS

55.000,00

17 Wasserläufe und Wasserbau
18 Tourismus (Weintourismusprojekt Breisgau)
19 Breitbandausbau (Kostendeckungseinlage
Breitband Ortenau GmbH & Co KG)
20 Zuschuss Dachsanierung Stadthalle
Gesamt

7.305.224,46

8.323.512,79

9.272.521,44

22.000,00
9.638.349,23

22.442,00

-489,04
9.935.065,61 10.744.250,03

Die Zuschüsse für Kindertagesstätten (laufende Nr. 10) sind um rd. 775 TEUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Entwicklung der letzten 5 Jahre zeigt eine
kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem Bereich. Die darin enthaltenen Zuschüsse an Tageseltern (GR Beschluss 233/2017) betragen 36.340 EUR.
Die indirekten Zuschüsse an die Vereine aufgrund reduzierter Mieten bei der exklusiven Nutzung von städtischen Räumlichkeiten sind ebenfalls nicht darin enthalten.
Diese werden jedoch auch bisher nicht im Rahmen einer inneren Verrechnung gebucht, so dass ein detaillierter Betrag an dieser Stelle nicht benannt werden kann.

- 47 Realsteuern
Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei ca. 34,4 Mio. EUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 1 Mio. EUR erhöht. Damit überstiegen sie auch mit ca.
4,4 Mio. EUR den Haushaltsansatz i. H. v. 30 Mio. EUR.
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf
390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurden durch diese
Hebesatzerhöhung höheren Einnahmen auf Dauer erreicht.
Aus der folgenden Grafik ist abzuleiten, dass die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund
der gesamtwirtschaftlichen Umstände nur bedingt planbar sind.
Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden
Schaubild entnehmen. Die Auswirkungen der Finanzkrise nach 2008 sind noch erkennbar. Die Zahlen befanden sich erst ab dem Jahr 2013 wieder auf dem Niveau
der Jahre vor der Finanzkrise. Die Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2019 sind
erneut auf einem historischen Niveau.

Finanzausgleich
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten
drei Jahre auf.
Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen u.a. die Festsetzungsbescheide
des Statistischen Landesamtes vom 28.02.2020 / 23.11.2020 und des Finanzamtes

- 48 Stuttgart vom 13.01.2020 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes
erst im Folgejahr eingehen.
Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich zum letzten Jahr um 953 TEUR reduziert. Das Ergebnis aus Zuweisungen
und Umlagen beträgt 28,97 Mio. EUR.
Diese Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft bewegen sich nach
wie vor auf einem hohen Niveau. Dabei ist nicht zu verkennen, dass die hohen Zuweisungen auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen sind.
Die Zuweisungen stellen mit einem Anteil von 47,58 % des Verwaltungshaushaltes
eine sehr bedeutende Säule im Haushalt dar.
in vollen EUR

2017

2018

2019

3.862.530
24.791.867
2.088.446
1.348.312
2.264.549
3.082.087
160.979

4.208.701
26.872.295
2.330.376
1.424.389
2.332.030
3.263.708
189.352

4.260.747
26.349.452
1.513.823
1.465.146
2.984.612
3.454.398
218.648

Schlüsselzuweisungen
nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale)

nach der mangelnden Steuerkraft

Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG)

nach dem Familienleistungsausgleich

Kindergartenförderung § 29 b FAG

Kleinkindförderung § 29 c FAG

an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem.

Sachkostenbeitrag
Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Förderschulen

Grundschulförderklassen

Schulkindergarten für Sprachbehinderte

Digitalisierung an Schulen

Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich

Zuweisungen zu den Ausbildungskosten

Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften

Integrationsausgleich

Steuern
Gemeindeanteil Einkommenssteuer

Gemeindeanteil Umsatzsteuer


703.232
509.283
1.215.901
308.553
12.000
35.316
140.311
11.430
258.308
376.486

692.736
571.552
1.212.722
334.096
12.000
43.155
139.613
17.643
303.847
384.708

704.544
591.878
1.316.224
386.415
13.500
46.600
529.693
138.431
18.156
350.757
505.426

17.913.905
3.577.294

19.154.331
4.549.800

19.756.422
5.043.951

Summe

62.660.789

68.037.052

69.648.823

13.139.670
5.560.750
16.350.268

14.376.400
5.848.124
17.889.186

15.652.043
5.551.029
19.475.392

27.610.101

29.923.342

28.970.359

abzgl. Finanzausgleichsumlage
abzgl. Gewerbesteuerumlage
abzgl. Kreisumlage
Ergebnis

- 49 Große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber auch der zu zahlenden Umlagen,
können nur schwer beeinflusst werden. Dies stellt ein nicht unerhebliches
Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar.
Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr
§ 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es
handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.
Einrichtung
Theater

Einnahmen
EUR
170.502,43

Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad
EUR
EUR
geplant % erreicht
643.562,53
473.060,10
43,3
26,5

Musikschule

1.102.068,93

1.764.455,85

662.386,92

64,5

62,5

2,0



Volkshochschule

1.646.731,71

2.055.125,43

408.393,72

72,7

80,1

7,4



86.524,12

690.273,45

603.749,33

11,9

12,5

0,6



Kindertagesstätten
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße
Lotzbeckstraß e
Im Bürgerpark

889.757,82
628.906,32
493.275,37
129.305,27
148.554,67
454.776,13
679.004,80
217.439,81
410.271,56

1.647.961,69
1.218.193,83
1.237.810,44
353.541,41
383.655,98
795.289,91
1.362.954,59
580.433,32
1.323.959,98

758.203,87
589.287,51
744.535,07
224.236,14
235.101,31
340.513,78
683.949,79
362.993,51
913.688,42

47,6
46,6
39,1
31,3
35,8
47,7
45,1
27,7
30,7

54,0
51,6
39,9
36,6
38,7
57,2
49,8
37,5
31,0

6,4
5,0
0,8
5,3
2,9
9,5
4,7
9,8
0,3











Kinderhorte
Eichrodtschule
Luisenschule

162.722,03
202.784,18

470.793,10
640.465,87

308.071,07
437.681,69

30,2
33,3

34,6
31,7

4,4
1,6




18.803,82

19.512,44

708,62

83,3

96,4

13,1



1.004.554,19

1.217.855,77

213.301,58

66,4

82,5

16,1



70.555,30
61.122,20
56.772,62
59.550,12
9.394,50
40.331,98
231.011,78
12.657,54

369.440,86
79.298,29
96.295,47
73.179,30
139.359,36
121.951,10
324.678,70
45.138,61

298.885,56
18.176,09
39.522,85
13.629,18
129.964,86
81.619,12
93.666,92
32.481,07

14,8
59,7
52,2
69,7
5,6
23,8
72,3
12,7

19,1
77,1
59,0
81,4
6,7
33,1
71,2
28,0

4,3
17,4
6,8
11,7
1,1
9,3
1,1
15,3










Mediathek

Märkte
Friedhöfe
Hallen
Parktheater
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

besser /
schlechter
16,8





Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die
Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen,
die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert.

- 50 In der vorstehenden Übersicht soll ergänzend zum Rechenschaftsbericht dargestellt
werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden. Es kann festgestellt werden, dass die geplanten Kostendeckungsgrade im Jahr 2019 überwiegend erreicht wurden.
Im Folgenden haben wir die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt:
Einrichtung
Theater

2015
40,8

2016
39,1

2017
44,4

2018
44,2

2019
26,5

Musikschule

65,1

62,5

66,1

63,7

62,5

Volkshochschule

84,6

79,8

81,6

90,5

80,1

Mediathek

12,7

14,7

13,0

11,5

12,5

Kindertagesstätten Ø
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße
Lotzbeckstraße
Im Bürgerpark

42,9
49,8
44,0
58,3
40,1
43,6
37,4
29,5

43,6
44,9
44,5
46,3
41,9
36,1
45,1
43,7

45,2
50,3
57,8
50,9
32,6
38,2
46,1
42,6
19,0

47,1
51,2
51,2
47,4
32,8
39,3
46,5
49,1
32,1
25,1

44,0
54,0
51,6
39,9
36,6
38,7
57,2
49,8
37,5
31,0

Kinderhorte Ø
Eichrodtschule
Luisenschule

37,1
39,7
34,5

36,5
39,6
33,3

36,8
34,9
38,8

34,3
32,1
36,5

33,1
34,6
31,7

Märkte

118,3

102,2

95,5

76,5

96,4

Friedhöfe

81,5

67,9

81,3

84,3

82,5

Hallen Ø *
Parktheater
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

47,6
21,1
65,8
58,6
79,4
6,9
35,8
71,6
41,7

43,7
22,1
68,7
66,7
63,6
8,3
14,3
69,2
36,8

42,6
15,6
67,2
69,2
56,4
6,9
19,0
67,1
39,6

47,2
9,4
59,0
69,7
86,0
8,2
31,4
79,7
33,8

46,9
19,1
77,1
59,0
81,4
6,7
33,1
71,2
28,0

* Mittelwerte nach Herausrechnen Industriegleisanlage ab 2016 angepasst

Der Kostendeckungsgrad beim Theater hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert. Dies ist laut Kulturamt auf höhere Kosten aufgrund vieler Aufführungen zurückzuführen. Außerdem wurde ab 2019 die Systematik der Einnahmeverbuchung
umgestellt und in einem einmal Effekt in 2019 geringere Eintrittsgelder ausgewiesen.

- 51 Die Gebühren für die Kinderbetreuungsangebote wurden zum 01.01.2017 und
01.01.2018 erhöht (GR-Beschluss 246/2016), was auch von uns im Rahmen der
Prüfung in 2016 empfohlen wurde. Eine weitere Erhöhung der Gebühren wurde nicht
beschlossen. Damit wurden auch nicht die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten an die Nutzer der Einrichtungen weitergegeben. Der durchschnittliche
Kostendeckungsgrad der Kindertagesstätten reduzierte sich in 2019 auf 44,0 %.
Die KiTa im Bürgerpark hat den Betrieb der KiTa Kanadaring im Jahr 2019 endgültig
ersetzt, weshalb nur noch diese KiTa in der Tabelle geführt wird.
Durch Beschluss des Gemeinderates wurde auch die Entgeltordnung für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume ab 1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen waren ab dem Jahr 2015 erkennbar.
Eine Neukalkulation und Erhöhung der Entgelte wurde aufgrund der Entwicklung der Personal- und Sachkosten empfohlen, ist jedoch noch nicht erfolgt.

Teilhaushalt Soziale Sicherung
Zusammenfassung der in 2019 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge:
Verwaltungshaushalt

Soziale Leistungen der Stadt
in vollen EUR

Allg. Sozialverwaltung
Wohngeldstelle
Rentenstelle

Hilfemaßnahmen, Projekte
Förderung der freien Wohlfahrtspflege
Gemeinwesenarbeit
Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung
Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a.
Zuschüsse Kindergärten
Eigene Einrichtungen - KiTas
Eigene Einrichtungen - Horte
Weitere eigene Einrichtungen *

./. Einnahmen
Nettoaufwand - Zuschussbedarf Epl 4

2015

2016

2017

2018

2019

882.635
311.468
75.999

1.035.745
317.948
77.753

1.139.265
299.763
68.412

1.184.777
309.531
113.977

1.241.981
326.353
124.592

1.270.102

1.431.446

1.507.440

1.608.285

1.692.926

12.919
94.101
414.956
348.704
7.118.734
6.126.117
893.462
1.931.149

2.781
91.100
421.051
55.042
342.211
8.013.180
6.913.782
973.051
2.063.870

7.393
92.812
467.612
66.620
385.578
8.224.831
7.541.037
977.069
2.209.660

5.432
92.320
423.083
17.367
412.811
8.411.728
8.091.059
1.014.495
2.298.571

4.660
103.709
411.193
39.777
402.126
9.197.936
8.906.001
1.111.259
2.677.293

18.210.243

20.307.514

21.480.052

22.375.150

24.546.880

7.843.081

8.045.098

9.149.545

9.411.969

10.604.429

10.367.162

12.262.416

12.330.507

12.963.181

13.942.451

*Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw.

Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 16,8 % des
gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens. Die Tendenz der Aufwandssteigerung
setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die Bruttoausgaben waren rd. 2,17 Mio. EUR
höher als in 2018.
Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,19 Mio. EUR erhöht;
der Nettoaufwand stieg somit um rd. 8 %.

- 52 Deutliche Steigerungen der Bruttoausgaben haben sich bei den eigenen Kindertagesstätten (+ 10 %) ergeben.

Eigene Kindertageseinrichtungen

Am Schießrain

UA
4640

2019
Ausgaben
1.647.961,69

Einnahmen

in EUR
Zuschuss

889.757,82
758.203,87
Max-Planck-Straße 4641

1.218.193,83
628.906,32
589.287,51

Bottenbrunnenstraße

4642

1.237.810,44
493.275,37
744.535,07

Kanadaring

4643

2.199,58
0,00
2.199,58

Kuhbach

4644

353.541,41
129.305,27
224.236,14

Reichenbach

4645

383.655,98
148.554,67
235.101,31

Heiligenstraße

4650

795.289,91
454.776,13
340.513,78

Alleestraße

4651

1.362.954,59
679.004,80
683.949,79

Lotzbeckstraße

4652

580.433,32
217.439,81
362.993,51

Bürgerpark

4654

1.323.959,98
410.271,56

Summe 2019
zum Vergleich Summe 2018

8.906.000,73
8.091.059,47

4.051.291,75
3.632.422,63

913.688,42
4.854.708,98
4.458.636,84

- 53 Bei den Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen anderer Träger lag die Erhöhung
der Nettoausgaben bei + 6,1 %. Bei diesen Zuschüssen ist anzumerken, dass die
Aufwendungen immer erst im Folgejahr vollständig schlussgerechnet werden, aber
in 2019 noch nicht alle Aufwendungen der Jahre 2016 bis 2020 vollständig abgerechnet wurden.
Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die
Entwicklung der Kostendeckungsgrade wird unter 3.4.1 dargestellt.

Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger
Unterabschnitt
4648

Ausgaben
9.197.936,07

2019
Einnahmen

in EUR
Zuschuss

4.096.859,00
Summe 2019
zum Vergleich Summe 2018

9.197.936,07
8.411.727,92

4.096.859,00
3.602.760,57

5.101.077,07
5.101.077,07
4.808.967,35

- 54 Betriebskostenzuschüsse
Es sind folgende Zuweisungen eingegangen:
a) für eigene Kindergärten
Kindertagesstätte Schießrain
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“bzw. "Sprachkitas"

Kindertagesstätte Max-Planck-Straße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Kanadaring
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

in EUR

2018
205.907,74
276.445,23
25.000,00
120.537,00
237.160,93
25.000,00
111.514,07
189.146,75
11.256,00
8.557,04
1.395,18

2019
280.733,02
236.872,34
25.000,00
147.158,44
244.368,30
25.000,00
127.914,64
148.420,01
26.811,00

54.137,54
21.824,63
55.525,68
37.829,35
102.259,79
91.663,43
132.336,20
261.895,50
49.510,40
53.909,35
8.789,65
25.000,00
2.106.601,46

78.811,20
73.013,23
28.484,65
140.366,51
109.441,02
161.874,28
280.348,90
104.142,90
101.312,93
98.946,67
25.000,00
2.464.020,04

1.424.706,20
2.137.310,35

1.750.093,11
2.300.052,15

5.668.618,01

6.514.165,30

Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Kuhbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Reichenbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Alleestraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Lotzbeckstraße
Kindertagesstätte Bürgerpark (Kita+)
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

b) für Kindergärten anderer Träger
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Die Zuweisungen für diesen Zweck an die Gemeinden wurden zum 1. Januar 2009
in den § 29b und 29c FAG aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die
Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils
nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder.

- 55 In 2019 liegen diese Zuweisungen ca. 15 % über dem Niveau des Vorjahres. Das
Land hat den Zuweisungsbetrag für die Kleinkindbetreuung (U 3) nach § 29c FAG
auf 14.992 EUR pro Kind erhöht. Es handelt sich seit dem 01.01.2014 um eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten.
Für die über 3-jährigen Kinder ergibt sich nach § 29b FAG für das Jahr 2019 ein Betrag i. H. v. 2.830 EUR pro Kind.
Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen
Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte, Kernzeitenbetreuung an Schulen bzw. Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule sowie für
die flexible Nachmittagsbetreuung wurden nach den jeweiligen Förderrichtlinien bzw.
nach dem kommunalen Finanzausgleich in folgender Höhe gewährt:
in EUR
Zuweisungen Hort
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule

01.08.2017-31.07.2018 01.08.2018-31.07.2019
37.119,00
37.119,00

37.119,00
37.119,00

12.955,99

12.451,87

4.007,50
6.870,00
10.305,00

6.870,00
6.870,00
10.305,00

12.375,00
16.500,00
137.251,49

12.375,00
16.500,00
139.609,87

Zuweisungen nach dem FAG:
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Verlässliche Grundschule:
Eichrodtschule
Luisenschule
GS Sulz
Flexible Nachmittagsbetreuung /
Kommunale Betreuungsangebote
Friedrichschule
Theodor-Heuss
Gutenbergschule

Interkommunaler Kostenausgleich
In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt,
dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch
auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen
Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder
zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt.
Durch den interkommunalen Kostenausgleich erhielt die Stadt Lahr im Jahr 2019
insgesamt eine Erstattung für das Jahr 2018 i. H. v. 46.713,74 EUR. Davon entfallen

- 56 18.536,17 EUR auf die Nutzung von städtischen Einrichtungen. Für das Jahr 2019
wurde allerdings versäumt diese Einnahmen auf die jeweilige Einrichtung umzubuchen.
in EUR
Kindertagesstätte Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kindertagesstätte Kuhbach
Kindertagesstätte Reichenbach
Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kindertagesstätte Kanadaring
Kindertagesstätte Bürgerpark

2018

2019

423,25
22.033,83

17.489,50

715,00
561,50
23.733,58

1.046,67
18.536,17

Förderung der Kindertagespflege
Am 23.10.2017 wurde durch den Gemeinderat die zunächst auf 2 Jahre befristete
Förderung von Tagesmüttern/-vätern ab dem Jahr 2018 beschlossen. Die Platzpauschale wird gestaffelt nach Betreuungszeiten gewährt. Der Zuschuss wird neben
dem vom Ortenaukreis vorgegebenen Stundensatz von 5,50 EUR (ab 2019 6,50 EUR)
pro betreutem Kind gewährt. In Anbetracht der hohen Kosten eines Betreuungsplatzes
in einer Kindertageseinrichtung macht es auch aus finanzieller Sicht Sinn die Kindertagespflege von städtischer Seite zu fördern. Im Haushalt wurden hierfür 34.000 EUR
veranschlagt. Im Jahr 2019 wurden hiervon 36.340 EUR abgerufen.
Lahr-Pass
Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung
eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen.
Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden.
Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und
Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes zum 01.10.2011 geändert.
Es entfallen die bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte und Klassenfahrten.
Der Haushaltsansatz lag im Jahr 2019 bei 65.000 EUR.

- 57 -

Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der Verwaltungsbericht des Amtes für Soziales, Schulen und Sport im Rechenschaftsbericht 2019.

3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten
Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen
Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die
Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten.
Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2019 ergibt sich das folgende Bild.
178.199.323,37

100,0%

101.263.802,14

56,8%

7.120.175,00

4,0%

Steuern
(Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere
Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.)

69.815.346,23

39,2%

zzgl. Kredite aus Haushaltsrest Vorjahr

0,00

Gesamteinnahmen des VWH und VMH

in EUR

davon:
Sonstige Einnahmen
(Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder,
innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse
aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von
Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung
vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.)
Spezielle Leistungsentgelte
(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen
der Regiebetriebe u.a.)

- 58 Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar:
in EUR
Gesamteinnahmen VWH + VMH
Sonstige Einnahmen
Spezielle Leistungsentgelte
Steuern
Kredite aus Haushaltsresten VJ

2015
135.962.079
78.625.537
7.149.978
50.186.564
1.800.000

2016
151.357.337
91.253.234
7.021.222
53.082.881
1.600.000

2017
178.201.602
108.348.976
6.649.839
63.202.787
0

2018
170.432.960
96.599.422
6.757.348
67.076.190
0

2019
178.199.323
101.263.802
7.120.175
69.815.316
0

Der Anteil der sonstigen Einnahmen an den Gesamteinnahmen liegt in 2018 und
2019 unter dem Niveau der Jahre 2016 (60,3 %) und 2017 (60,8 %).
Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne
direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und
geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll.

3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
in EUR
a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2018
b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2019
c) über- und außerplanmäßige Ausgaben
Deckung durch Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt
Deckung durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt
Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt

14.317.000
25.740.000

Gesamt

43.990.944

1.830.240
309.742
1.793.962

Die regulären Haushaltsansätze des Vermögenshaushaltes für das Jahr 2019 liegen
um rd. 4,9 Mio. EUR unter denen des Vorjahres. Am Ende des Jahres 2019 dürfen
aufgrund der NKHR Umstellung zum 01.01.2020 keine Haushaltsreste gebildet werden.
Die Beträge müssen in 2020 neu veranschlagt werden. Diese ehemaligen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes nahmen im Vergleich zum Vorjahr um rd.
4,8 Mio. EUR auf 19.165.000 EUR zu und betragen ca. 74 % des Haushaltsansatzes.
Ein umfangreicher Abbau der Haushaltsreste ist nicht entsprechend der
Zielsetzung erfolgt.
Für den Erwerb von Grundstücken, Beteiligungen und weiterem Anlagevermögen
wurden im Jahr 2019 ca. 2,94 Mio. EUR aufgebracht. Hierin ist auch die Zuführung
an das Rahmenkonto Ost i. H. v. 500.000 EUR enthalten.

- 59 Im Hochbau wurden investive Ausgaben i. H. v. 5,66 Mio. EUR veranschlagt und
4,37 Mio. EUR an Haushaltsresten aus 2018 übertragen. Die tatsächlichen Ausgaben lagen mit 1,54 Mio. EUR in Summe unter den übertragenen Haushaltsresten. Im
Ergebnis werden daher negative Ausgaben in der Gruppierung 94 der Jahresrechnung ausgewiesen, da keine neuen Haushaltsreste in 2019 ergebniswirksam gebildet wurden. Ausgabeschwerpunkte waren unter anderem die Erweiterung der OttoHahn-Realschule zur Ganztagsschule sowie bei baulichen Verbesserungen des
Parktheaters.
Im Tiefbau wurden investive Ausgaben i. H. v. 6,03 Mio. EUR veranschlagt und
2,98 Mio. EUR an Haushaltsresten aus 2018 übertragen. Die tatsächlichen Ausgaben lagen mit 2,83 Mio. EUR in Summe unter den übertragenen Haushaltsresten. Im
Ergebnis werden daher negative Ausgaben in der Gruppierung 95 der Jahresrechnung ausgewiesen. Die Ausgaben wurden unter anderem für die Straßensanierungsmaßnahme Kanadaring, Brestenbergstraße und die Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415) getätigt.
Im Bereich öffentliches Grün wurden investiven Ausgaben i. H. v. 3,57 Mio. EUR
veranschlagt und 2,91 Mio. EUR an Haushaltsresten aus 2018 übertragen. Die tatsächlichen Ausgaben lagen mit 2,23 Mio. EUR in Summe unter den übertragenen
Haushaltsresten. Im Ergebnis werden daher negative Ausgaben in der Gruppierung
96 der Jahresrechnung ausgewiesen. Ausgabeschwerpunkte waren die Außenanlage der Otto-Hahn-Realschule, die Parkanlage Kleinfeld Süd sowie der Spielplatz
Liebensteinstraße.
Die Investitionszuschüsse lagen mit 5,43 Mio. EUR nur geringfügig über dem Ansatz. Die LGS Lahr 2018 GmbH erhielt weitere Zuschüsse für die Landesgartenschau (Rahmen- und Kostenplan), dem Zukunftsinvestitionsprogramm und den Erfolgsplan der GmbH i. H. v. insgesamt 5,6 Mio. EUR sowie eine Zuführung für die
Nachversteuerung i. H. v. 1,84 Mio. EUR.

3.4.4 Analyse des Vermögenshaushalts
Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2019 ca. 23,7 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 76 % den Vermögenshaushalt.
Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden.
Der Rücklage wurden ca. 23,53 Mio. EUR zugeführt. Geplant war eine Zuführung
von 0,5 Mio. EUR. Auf die vorgesehene Kreditaufnahme i. H. v. 11.755.000 EUR
konnte verzichtet werden.
In den Folgejahren ab 2020 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung 2020 weiterhin
hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und Investitionsför-

- 60 derungen, geplant. Die voraussichtlichen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
werden nach der Haushaltsplanung 2020 mit ca. 44,32 Mio. EUR weiterhin auf einem hohen Niveau liegen.
Die Finanzplanung zum Haushalt 2020 geht für den Zeitraum 2020 – 2023 von einer
Nettoneuverschuldung i. H. v. 35,7 Mio. EUR aus.
Der aktuell verabschiedete Haushalt 2021 sieht in der Finanzplanung eine Nettoneuverschuldung im Zeitraum 2021 – 2024 i. H. v. 18,5 Mio. EUR vor. Die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit sind mit 18,07 Mio. EUR veranschlagt.
Die Verschuldung der Stadt liegt weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte, insofern ist
die in einem ersten Schritt beschlossene Schuldenobergrenze zu begrüßen.
Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes
und der entfallenen Kreditaufnahme in 2019 sehen wir weiterhin die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung.
Im Jahr 2020 wurde die Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur mit Mitgliedern des Gemeinderates wieder einberufen und eine interne Arbeitsgruppe „Finanzen“ gegründet. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind beabsichtigt.
Unter anderem wird es eine Herausforderung der kommenden Jahre sein, der Tendenz steigender Personal- und Sachkosten in einem Umfeld zunehmender Aufgaben
und Einrichtungen entgegenzuwirken, um auch im neuen kommunalen Haushaltsrecht ab dem 01.01.2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Die großen Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt)
sind von externen Faktoren abhängig, welche die Stadt nur sehr wenig beeinflussen
kann. Die kommunalen Steuern, Gebühren und Entgelte wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen angepasst. Hier besteht jedoch Potential für regelmäßigere Erhöhungen.
Es ist auch zu erkennen, dass in der laufenden Haushaltsführung den Verbesserungen auf der Einnahmeseite oft Verschlechterungen auf der Ausgabeseite (Mehrkosten bei Baumaßnahmen, Außerplanmäßige Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen) gegenüber stehen.

3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist in
§ 84 Abs. 1 GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich in großen Teilen zum Zeit-

- 61 punkt der Haushaltsplanung nur grob kalkulieren bzw. schätzen. Überschreitungen
im jeweiligen Haushaltsjahr sind deshalb unvermeidlich.
§ 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur
Deckung aller Ausgaben ausreichen.
Für eine unterjährige Haushaltsüberwachung ist entscheidend, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und diesen bei der Kämmerei mit einem Deckungsvorschlag vor dem Eingehen von Verpflichtungen unverzüglich anmelden.
In der internen Zuständigkeitsordnung ist geregelt, dass die Genehmigungen für
über- und außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der Auftragserteilung bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind.
Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 35%
(Vorjahr 51 %) der Mehrausgaben erst im Folgejahr 2020 abschließend genehmigt wurden.
Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern liegt weiterhin auf einem hohen Niveau.
Die genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat sich erneut
im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht und lag bei 8,47 Mio. EUR. Sie bezog sich
auf Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes.
Diese 8,47 Mio. EUR wurden zu ca. 72 % aus Mehreinnahmen (2018: 51 % bei
8,16 Mio. EUR) finanziert. Diese Mehreinnahmen i. H. v. ca. 6,1 Mio. EUR standen dadurch am Ende des Jahres nicht mehr für die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes bzw. eine höhere Zuführung zur Rücklage oder Schuldentilgung im Vermögenshaushalt zur Verfügung.
Bei den über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sollte konsequent auf eine
vorrangige Deckung durch Einsparungen auf der Ausgabenseite geachtet
werden.
Im Haushaltsjahr 2019 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben
genehmigt:

- 62 in EUR

VWH

Genehmigung durch
den Gemeinderat
den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat

VMH

10 Anträge

2.735.750,00

2.761.000,00

9 Anträge

493.300,00

55.700,00

den Oberbürgermeister
durch eine Eilentscheidung

-

den Oberbürgermeister/
Beauftragten

464 Anträge

1.901.102,58

521.209,10

Gesamt

483 Anträge

5.130.152,58

3.337.909,10

Gesamthaushalt

8.468.061,68

Vorjahr

423 Anträge

Gesamthaushalt Vorjahr

4.977.582,57

3.183.343,50

8.160.926,07

In Einzelfällen handelt es sich auch um reine Mittelumschichtungen.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden wie folgt finanziert:
in EUR
Mehreinnahmen
Einsparungen

VWH

VMH

Summe

%

4.262.511,23
1.909.223,35

1.848.392,10
447.935,00

6.110.903,33
2.357.158,35

72,2%
27,8%

6.171.734,58

2.296.327,10

8.468.061,68

100%

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich hohe über- und außerplanmäßigen Ausgaben
in den nachstehenden Ausgabengruppen:

- 63 2019

in EUR gerundet

50/51
52
53
54
57-63
65
67
*

Gebäude- und Anlagenunterhaltung *
Inventarunterhaltung
Mieten und Pachten
Gebäudebewirtschaftung**
(Strom, Wasser, Heizung usw.)
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Geschäftsbedarf/Dienstreisen
Kostenerstattung an BGL ***

894.250
298.419
114.300
321.412
525.660
328.988
617.525

darin enthalten ca. 121 TEUR Wasserschaden Scheffelgymnasium; 120 TEUR Sanierung Kita Langenwinkel

** unter anderem 36 TEUR Bewirtschaftungskosten Haus am See
*** einschließlich Ablieferung Grund- und Gewerbesteuer Zweckverband IGP ca. 549 TEUR

Im Vermögenshaushalt ergaben sich hohe außerplanmäßige Ausgaben i. H. v.
3.296.000 EUR für die Verlustabdeckung der LGS Lahr 2018 GmbH. Für die Zuführung zum Erfolgsplan waren lediglich 200.000 EUR in den Haushalt 2019 eingestellt.
Eine Nachtragshaushaltssatzung nach § 82 GemO war nicht erforderlich.

3.5 Kassenmäßiger Abschluss
Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und
Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss
a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben,
b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag,
c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste
insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie
das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge.
Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die
Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.
Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen.

- 64 Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2019 in EUR
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Vorrat

Vorgriff

20.422.194,63
826.095,67
681.347,04
1.108.718,57
2.500.101,15

2.350.936,93
24.280.574,27
./. Vorgriff 3.608.819,72
Gesamt-Vorrat 20.671.754,55

3.608.819,72

Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der
Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“
und „VVL“ bestand dennoch bisher nicht. Aus diesen Gründen wurden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als
zwei Sonderkassen erledigt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2020 konnte ein steuerlicher
Querverbund erreicht werden. Ab dem 01.01.2020 wurden die Buchungskreise 2000
und 4000 zu einem gemeinsamen Buchungskreis 2000 zusammengeführt.
Das Rechenzentrum Komm.One hat am 20.04.2020 gem. § 11 Abs. 2 GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2019 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde gelegten Daten
mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind
und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.

3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse
In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2019 beliefen sich die Höchstbeträge für die, in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf:
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

2.500.000 EUR
750.000 EUR
7.500.000 EUR
2.000.000 EUR

Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2019 keine an. Die Girostände wiesen das Jahr
über stets Guthaben aus. Ab dem 01.07.2017 wurden von der Volksbank und ab
dem 01.11.2017 von der Sparkasse erstmals Negativzinsen auf bestehende Guthaben erhoben. Diese wurde auf der Finanzposition 1.9100.807100 verbucht. Unter
Berücksichtigung einer fehlenden Umbuchung ergeben sich 57.049,94 EUR. Ohne

- 65 die Zahlungen für Dezember 2018 ergeben sich Negativzinsen für 2019 in Höhe von
51.815,32 EUR.
Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 36.209,41 EUR (Vorjahr
33.876,44 EUR) geltend, jeweils unter der Berücksichtigung notwendiger Umbuchungen. Ohne die Zahlungen für Dezember 2018 ergibt sich ein Betrag für 2019 in
Höhe von 33.867,56 EUR.
Bund, Länder, Kommunen sowie bankähnliche Kunden sind ab dem 01.10.2017
nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Entsprechend wurde
aus Gründen der Kassensicherheit auf Geldanlagen im Jahr 2019 verzichtet. Die
Gelder wurden bevorzugt auf die Konten der Sparkasse und Volksbank übertragen,
da dort eine zusätzliche Sicherheit im Rahmen der Institutssicherung besteht. Die
Geschäftsbeziehung mit der Volkswagen Bank wurde im Januar 2019, die mit der
Deutschen Bank im Oktober 2019 beendet. Im April 2021 wurde das Konto der
Postbank gekündigt. Zum 31.12.2019 waren keine Mittel als klassische Fest- oder
Tagesgelder angelegt, außer auf dem Rahmenkonto Ost. Es wurden keine Zinserträge für Fest- und Tagesgelder erzielt.
Ein Betrag von 4.000.000 EUR war zum Jahresende auf dem städtischen Rahmenkonto Ost angelegt, um dort die derzeitige Zinslast gegenüber dem Geldinstitut zu
reduzieren. Die Einbuchung in das doppische SAP Finanzverfahren als Forderung
zum 01.01.2020 ist noch nicht erfolgt. Die Festgeldanlage wurde inzwischen auf
7.500.000 EUR erhöht. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung erscheint die Vorgehensweise günstiger für die Stadt Lahr, als die externe Anlage von
Festgeld. Durch die Stadt erfolgt eine vollständige Erstattung der für das Rahmenkonto zu zahlenden Zinsen.
Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für
eine fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse.

3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO
Die nach der GemPrO jährlich vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 19.11.2019
statt. Der hierüber erstellte Prüfungsteilbericht 8/2019 wurde dem Oberbürgermeister
vorgelegt.
Das auf dem Tagesabschluss vom 18.11.2019 ausgewiesene Kassenist der Einheitskasse in Höhe von 19.153.359,83 EUR entspricht den Bankauszügen. Unter
Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht.
Es waren Gelder aus Handkassenabrechnungen vorhanden. Der Bargeldbestand
und die Summe der Kassenanordnungen stimmten überein.
Kassensoll und Kassenist der Einzahlungen stimmten überein. Der Höchstbetrag für
den Bargeldbestand war bei der Kassenprüfung eingehalten.

- 66 Die Vermeidung von Negativzinsen war Bestandteil der Kassenprüfung.
Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im
Bestandsverzeichnis überein. Die Abholung von Schecks wurde nachvollzogen und
der Ablauf weiter erörtert.
Die Wahlhelferentschädigungen wurden bisher bar abgewickelt. Im Jahr 2019 wurde
daher mit hohen Bargeldbeständen gearbeitet. In einer gemeinsamen Besprechung
mit dem Abteilung 101 und der Stadtkasse wurde die Vorgehensweise unter dem
Gesichtspunkt Mitarbeitersicherheit und Kassensicherheit erörtert. Es wurde vereinbart die Wahlhelferentschädigungen künftig per Sammelüberweisung auszuzahlen.
Erstmals wurde dies für die Wahlen 2021 entsprechend umgesetzt.
Die Tagesabschlüsse aus 2019 wurden bei der Kassenprüfung gesichtet. Die Nummerierungen mussten angepasst und auf 2 Tagesabschlüssen die Unterschriften ergänzt werden.
Auch bei der Nachschau im April 2021 mussten noch Unterschriften auf einzelnen Tagesabschlüssen ergänzt werden. Für den 23.12.2019 wurde entgegen
§ 22 GemKVO bzw. der Dienstanweisung Kasse kein Tagesabschluss erstellt.
Einzelne unterjährige Tagesabschlüsse enthielten Differenzen, welche zum Jahresende ausgeglichen waren.
Die Stadtkasse verzichtet seit dem 01.01.2020 auf Kontoauszüge in Papierform.
Dies ist möglich, soweit die Archivierung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht.
Abschließende Bestätigung der Kassenprüfung:
Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die
Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die
Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften
Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt.

3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen
Mit der Änderung der GemPro zum 30.03.2018 sollen Zahlstellen spätestens nach
4 Jahren überprüft werden. Für die Prüfung von Handkassen besteht zwar keine
Verpflichtung mehr, sie werden jedoch in der risikoorientierten Prüfungsplanung berücksichtig bzw. bei anstehenden Zahlstellenprüfungen teilweise mitgeprüft.
Im Jahr 2019 wurden 11 Zahlstellen (mit insgesamt 16 Kassen) und 6 Handvorschüsse (Handkassen) geprüft.

- 67 Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung
der Dienstanweisungen, insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die
Einzahlungsverpflichtung betrachtet. Bei 1 Zahlstelle war die Kassensicherheit in
Bezug auf die Aufbewahrung nicht gewährleistet. In Einzelfällen wurden lediglich geringfügige Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen
waren. Im Rahmen der Prüfungen werden regelmäßig auch Abläufe bei der Führung
der Handvorschüsse und Zahlstellen betrachtet und den Fachbereichen Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt.

3.9 Haushaltsreste
Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte
und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig.
Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt.
Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die
Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn
sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht
geleistet worden sind.
Bisher genehmigte der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllte damit
seine Steuerungsfunktion. Das Rechnungsergebnis wurde durch diese Haushaltsreste entscheidend beeinflusst.
Im Rahmen der Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2020 ist es rechtlich nicht
möglich, Haushaltsreste für das Jahr 2019 zu bilden. Insofern konnte auch kein Gemeinderatsbeschluss für einen Übertrag eingeholt werden. Das Jahresergebnis
2019 wird dadurch entscheidend beeinflusst. Auf der anderen Seite mussten die
Reste im Haushaltsplan 2020 neu veranschlagt werden und haben das Haushaltsvolumen entsprechend erhöht.
An dieser Stelle wird daher nachrichtlich aufgeführt in welchen Summen eine Neuveranschlagung im Haushalt 2020 für eigentliche „Haushaltsreste“ aus 2019 erfolgen
musste:

- 68 -

Aufwendungen im Ergebnishaushalt i. H. v.
Auszahlungen im Finanzhaushalt
i. H. v.

3.400.000 EUR
19.165.000 EUR
22.565.000 EUR

Im Vergleich hierzu lagen die nach § 19 GemHVO zu übertragenden Haushaltsausgabereste zum Jahresende 2018 bei insgesamt 21,09 Mio. EUR.
Zum 31.12.2018 lagen die Haushaltseinnahmereste bei 4.148.000 EUR. Im Finanzhaushalt 2020 wurden Einzahlungen i. H. v. 1,76 Mio. EUR neu veranschlagt.
In vielen Fällen wurden Maßnahmen begonnen, aber im Haushaltsjahr nicht zum
Abschluss gebracht. In einigen Fällen wurde auch noch kein Auftrag erteilt. Die neu
veranschlagten Mittel sind ein Indiz dafür, dass die Verwaltung nicht alle geplante
Projekte in dem vorgesehenen Zeitraum umsetzen konnte. Allerdings gibt es auch
einige Maßnahmen, die abgeschlossen wurden, aber die Rechnungen noch nicht
eingegangen sind und damit nicht auf die Maßnahmen verbucht werden konnten.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Umstellung auf NKHR jetzt zu Gunsten
einer periodengerechten Zuordnung die Möglichkeit bestand auch noch im Jahr
2020 Rechnungen auf das alte Jahr 2019 zu buchen (bis 26.02.2020).
Das Veranschlagungsprinzip nach § 7 GemHVO, wonach nur die Einnahmen und
Ausgaben zu veranschlagen sind, welche im jeweiligen Haushaltsjahr vereinnahmt
bzw. verausgabt werden, wurde in den vergangen Jahren nicht konsequent eingehalten.
Es ist damit zu rechnen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen
Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Neuveranschlagungen
verschieben.
Im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte im Juli 2014
durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes
2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden. Dies
wurde auch durch den Oberbürgermeister auch für den Haushalt 2019 vorgegeben.
Das Rechnungsergebnis zeigt wie auch im Vorjahr, dass eine Umsetzung im
Jahr 2019 nicht erfolgt ist und die Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Wir haben im Schlussbericht 2014 angeregt, mit geeigneten Controlling-Maßnahmen
den gezielten Abbau der Haushaltsreste zu überwachen und sicherzustellen. Wirksame Maßnahmen wurden offensichtlich nicht eingeleitet, so dass saldiert
20,8 Mio. EUR im Ergebnis- und Finanzhaushalt neu veranschlagt werden mussten.

- 69 Entwicklung der Haushaltsreste in SAP:
Verwaltungshaushalt
HHJ

HHRest
EUR

Einnahmereste
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019

HHAnsatz
EUR

Vermögenshaushalt
HHRest
EUR

%

79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000
112.760.000
117.050.000
130.465.000
136.460.000

6.573.550
5.140.150
4.672.300
3.929.000
3.902.000
5.109.600
4.454.600
6.265.000
4.148.000
1.760.000

HHAnsatz
EUR
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000
42.600.000
30.725.000
25.740.000

%
46,47
74,17
39,60
19,39
28,66
27,69
9,46
14,71
13,50
6,84

Die Zahlen in 2019 stellen die Mittelneuveranschlagungen in 2020 aufgrund des
Übergangs zum NKHR dar.
Verwaltungshaushalt
HHJ
Ausgabereste
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019

HHRest
EUR
1.836.200
2.041.450
2.378.800
3.511.000
3.495.000
3.936.899
4.336.700
4.538.500
6.768.000
3.400.000

HHAnsatz
EUR
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000
112.760.000
117.050.000
130.465.000
136.460.000

Vermögenshaushalt
HHRest
EUR

%
2,32
2,55
2,67
3,63
3,40
3,77
3,85
3,88
5,19
2,49

7.751.650
5.253.450
7.632.510
9.455.000
10.249.400
9.242.750
12.153.100
20.246.500
14.317.000
19.165.000

HHAnsatz
EUR
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000
42.600.000
30.725.000
25.740.000

%
54,80
75,81
64,68
46,66
75,28
50,10
25,81
47,53
46,60
74,46

In den gesamten Mittelneuveranschlagungen für Aufwendungen und Auszahlungen
in 2020 (ehem. Haushaltsausgabereste 2019) von 22.565.000 EUR sind größere Beträge für die folgenden Maßnahmen enthalten:
Neuveranschlagung Ergebnishaushalt 2020 in EUR (über 100.000 EUR)

800.000
324.800
236.200
159.700
150.000
129.600

Zuschüsse für laufende Zwecke Kindertageseinrichtungen
Eichholz 3 Kindergarten Langenwinkel
Bebauuungspläne
Otto-Hahn-Realschule Schulgebäude
Soziale Einrichtungen f. Wohnungslose
Verkehr und Mobilität

- 70 Neuveranschlagung Finanzhaushalt 2020 in EUR (über 500.000 EUR)

2.550.600
2.045.450
2.045.450
1.472.100
1.472.100
989.850
932.450
815.950
710.500
630.450
561.200

Investitionszuwendungen Kindertagesstätten
Max-Planck-Gymn. - Maßnahmen KInvFG II
Max-Planck-Gymn. - Maßnahmen KInvFG II
Scheffel-Gymnasium - Maßnahmen KInvFG II
Scheffel-Gymnasium - Maßnahmen KInvFG II
Kanadaring -Quartiersplatz+Kanadaring
Ortsdurchfahrt Reichenbach
Ausbau Ortsmitte Sulz
Umbau Kita Hugsweier
Neubau Feuerwache West -Hochbau
Otto-Hahn-Realschule -Umbau im Bestand

3.10 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen
werden dürfen.
VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn
- ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist
- die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch
überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben.
In der Haushaltssatzung 2019 waren VE von 2.050.000 EUR ausgewiesen. Diese
wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen
vorgesehen waren.
Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2019 betrafen unter anderem die
Neukonzeption des Schlachthofes mit 1 Mio. EUR, den Neubau der Feuerwache
West mit 0,5 Mio. EUR und die Brücke über den Gereutertalbach mit 0,3 Mio. EUR.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um ca.
17 TEUR erhöht.
Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 486 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 322.845,78 EUR. Damit wurden lediglich ca. 16 % der
veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen.
Vor allem wurden die oben genannten VE für die Jugendbegegnungsstätte
Schlachthof (1,0 Mio. EUR), für die Brücke Gereutertalstraße (0,3 Mio. EUR), aber
auch für die Feuerwache West (0,5 Mio. EUR) nicht im geplanten Umfang benötigt.

- 71 -

3.11 Kasseneinnahmereste
Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es
handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also
Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht
ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung
ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren.
Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2019:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

3.862.497,54 EUR (Vorjahr
503.172,44 EUR (Vorjahr

5.323.478,43 EUR)
90.944,53 EUR)

Entwicklung der Kasseneinnahmereste in den letzten 6 Jahren in EUR

Bei diesem Jahresvergleich muss berücksichtigt werden, dass 2018 ein deutlich höherer Forderungsbestand ausgewiesen wurde, da der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für das 4. Quartal 2018 i. H. v. ca. 3 Mio. EUR am 20.12.2018 auf
einem Klärungskonto gutgeschrieben war und erst Anfang Januar 2019 auf dem Buchungskonto des Zahlungspflichtigen ausgleichend verbucht wurde.

- 72 Verwaltungshaushalt – Aufgliederung
in EUR

2018

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9*

*davon Gewerbesteuer

2019

510.944,41
209.103,53
52.241,54
74.063,69
145.425,48
9.078,04
44.844,14
95.944,06
171.098,64
4.010.734,90
5.323.478,43

1.194.329,94
204.875,98
98.422,03
105.052,83
213.360,97
55.350,96
59.630,59
126.290,32
63.934,18
1.741.249,74
3.862.497,54

739.445,14

1.322.858,36

Aufgrund der Verbuchungssystematik der Zahlungen im Hauptbuchverfahren lässt
sich das Alter der Forderungen anhand des Fälligkeitsdatums nur schwer feststellen.
Hilfsweise wurde eine Analyse der Forderungen anhand des Buchungsdatums vorgenommen.
Daraus ist ersichtlich, dass ca. 74 % der Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2019
stammen. Von den restlichen 26 % sind ca. 16 % älter als 3 Jahre.
Uneinbringliche Forderungen wurden in der unter Ziffer 3.14 genannten Höhe unterjährig niedergeschlagen. Mit der kommenden Einführung des NKHR müssen jedoch
alle befristet niedergeschlagenen Forderungen wieder eingebucht werden
(103 TEUR zum Stand 31.12.2019) und diese wie alle anderen Forderungen auf die
bilanzielle Werthaltigkeit zunächst für die Eröffnungsbilanz überprüft werden.
Nach einer Prüfung des Forderungsmanagements im Jahr 2018 haben wir aufgrund dieser bevorstehenden Einzelwertbeurteilung empfohlen, vorbereitend
alle Kasseneinnahmereste auf den Prüfstand zu stellen und die Möglichkeit
der unbefristeten Niederschlagung zu prüfen.
Die Salden der einzelnen Forderungskonten weisen im Verhältnis zum Gesamtforderungsbestand nur geringfügig Überzahlungen (Summe 24.183,20 EUR) zum
31.12.2019 aus.
Der Forderungsbestand i. H. v. 4,37 Mio. EUR des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes verteilt sich auf viele Einzelfälle (2.320 Zahlungspflichtige). Nur bei 51
Zahlungspflichtigen liegt der Stand des Forderungskontos über 10.000 EUR.
Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 124.982 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der
GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen (EPL 1).

- 73 Im Bereich der Stabsstelle Feuerwehr waren Mitte Dezember 2019 noch ca. 220
Kostenersatzforderungen aus den Jahren 2018 und 2019 noch nicht fakturiert und
erfasst. Insofern sind die ausgewiesenen Forderungen in diesem Bereich nicht vollständig. Mittlerweile wurde dies nachgeholt.
Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2)
werden aufgrund unserer Prüfungsfeststellung seit dem Jahresabschluss 2015 aus
dem Vorverfahren LEO ermittelt und manuell als Kassenreste eingebucht. Ein Abgleich der Werte im Vorverfahren LEO mit den tatsächlichen Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch
nicht abschließend erfolgt.
Vermögenshaushalt – Aufgliederung
in EUR

2018

Zuweisungen und Zuschüsse
Rückzahlung überzahlter Bauausgaben
Erschließungsbeiträge
Erlöse aus Verkauf Anlagenvermögen

14.624,72
7.206,14
22.581,00
46.532,67
90.944,53

2019
388.055,15

115.117,29
503.172,44

Die Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes haben sich vor allem im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse erhöht.
Bisher war in der kameralen Systematik bei den Kasseneinnahmeresten zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen frühen Kassenabschluss, die EinnahmeSollstellungen ab diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht wurden und damit
Einnahmen und auch Kasseneinnahmereste entgegen § 42 GemHVO nicht periodengerecht zugeordnet wurden. Mit der Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2020
wurden die Facheinheiten angewiesen, alle Einnahmen, welche das Jahr 2019 betreffen, noch auf dieses Jahr unabhängig von einem Stichtag zu buchen.

3.12 Kassenausgabereste
Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen:
in EUR
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

2018
802.146,30
-5.256,20
796.890,10

2019
336.748,19
2.370.851,87
2.707.600,06

Die Kassenausgabereste haben sich zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht.

- 74 Die Erhöhung im Vermögenshaushalt ist im Wesentlichen auf eine Ende des Jahres
2019 angewiesene Darlehensrückzahlung (Umschuldung) mit ca. 1,3 Mio. EUR sowie einen Grundstückserwerb mit ca. 0,47 Mio. EUR zurückzuführen, welche Anfang
2020 ausbezahlt wurden. Die „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus
dem letzten Quartal 2019.

3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29 GemHVO
sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und abzuwickeln.
Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen.
Im Haushaltsjahr 2019 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von
65.892.370,52 EUR (Vorjahr 35.759.427,00 EUR) durchgebucht.

Im Bestand des ShV stehen zum 31.12.2019:

in EUR

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9

Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste

7.577.957,01
6.196,32
0,50
3.244,95
1.075,00
21.199,76
18.525,53
792,00

308.957,27
24.375,47
13.146,25
95.802,74
1.575,00
14.702,94
2.169,25
6.276,60

24.422.194,63
32.051.185,70

33.242.250,10
33.709.255,62

die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus
Einlagen bei Geldinstituten
Kassenbestand
Allgemeine Rücklage

4.000.000,00
20.422.194,63
33.242.250,10

Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen.

- 75 Mit der Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2020 gibt es kein ShV mehr. Diese
Endbestände der letzten kameralen Jahresrechnung müssen in die Eröffnungsbilanz
überführt werden.

3.14 Niedergeschlagene Forderungen
Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete
Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne
Verzicht auf den Anspruch selbst.
Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn
- feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder
- die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt.
Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in
einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am
01.04.2020 aufgeschlüsselt:

Stand 01.01.2019

1.149.149,94 EUR

Abgänge
a) Zahlungen
1.946,48 EUR
b) Umwandlung in
unbefristete Niederschlagung 1.045.025,42 EUR
102.178,04 EUR
Zugänge
Stand 31.12.2019

961,39 EUR
103.139,43 EUR

Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und
deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen.
Im Haushaltsjahr 2019 wurden insgesamt 577.944,23 EUR unbefristet niedergeschlagen.

- 76 -

3.15 Erlasse
Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden,
wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere
Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere
spezielle gesetzliche Bestimmungen.
Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die
Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der
Hauptsatzung geregelt.
Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 837,80 EUR (Vorjahr
2.004,43 EUR) ausgesprochen.

3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den
Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht.
Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der
Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse
und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge.
Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften
kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle.
Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 7 Jahre folgendes Bild:
Jahr

Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen*
kosten

in EUR
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

1.851.725,98
1.949.883,32
1.838.748,98
1.826.658,24
1.930.899,14
1.835.569,55
1.747.849,01

Mindestbetrag
der Zufg. zum
VmH ohne
Ersatzdeckungsmittel**

Im HH
veranschl.
Zuführungsbetrag

Wirtschaftsüberschuss

1.704.894,38 8.435.000,00 7.073.338,19
1.372.827,28 8.140.000,00 3.903.097,70
1.838.748,98 6.760.000,00 7.020.320,87
1.826.658,24 9.130.000,00 6.133.571,74
1.930.899,14 8.755.000,00 14.319.487,76
1.835.569,55 10.370.000,00 8.985.133,52
1.747.849,01 2.885.000,00 20.884.952,59

* ohne Umschuldung
** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung

Zuführungsrate
insgesamt

15.508.338,19
12.043.097,70
13.780.320,87
15.263.571,74
23.074.487,76
19.355.133,52
23.769.952,59

- 77 -

Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr bei weitem übertroffen werden.
Mit einer Gesamtsumme von 22,02 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt zu 100
% die Kosten für die eigenen Investitionen, aber auch der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Dritte z.B. an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt im Wesentlichen auf die Nichtbildung von kameralen Haushaltsresten
im Jahr 2019 aufgrund der Umstellung auf NKHR zurückzuführen ist.
Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
in EUR
Ordentliche Tilgung
Kreditbeschaffungskosten

2019
1.747.849,01
0,00

Summe Ausgaben

1.747.849,01

Rücklagenentnahme

0,00

Rückflüsse aus Darlehen
Rückflüsse von Beteiligungen
Veräußerungen von Anlagevermögen
Beiträge und ähnliche Entgelte

1.280,38
0,00
2.756.977,52
322.241,10

Zuweisungen und Zuschüsse

1.806.707,91

Ersatzdeckungsmittel

4.887.206,91

Mindestzuführung (= Summe
Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel)

-3.139.357,90

Das gute Ergebnis wurde außerdem auch in diesem Jahr durch höhere Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen erzielt.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die
nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insge-

- 78 samt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.
Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens.
Soweit über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die
Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich
veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den
Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind. Im Berichtsjahr
konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden.
NKHR ab 01.01.2020
Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt gibt es im
NKHR in dieser Form nicht mehr. Sie wird auch nicht unmittelbar in Bilanzpositionen der
Eröffnungsbilanz übertragen. Die Vorjahresergebnisse gehen mittelbar im Eigenkapital
der Eröffnungsbilanz auf.
Ob mit Einführung des NKHR ab 2020 im Ergebnishaushalt ein positives Ergebnis (Vermögenszuwachs in der Bilanz) erwirtschaftet werden kann, hängt
von einer vorsichtigen Planung, von Konsolidierungsmaßnahmen und einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie externen Faktoren ab.
Investitionsrate
Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des
kommunalen Haushalts.
Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt (in EUR):
Haushaltsjahr

2015

2016

2017

2018

2019

Zuführung VWH an den VMH
zuzügl. Zinsen für Kredite

13.780.320,87
921.838,71

15.263.571,74
853.230,11

23.074.487,76
838.508,81

19.355.133,52
767.930,17

23.769.952,59
691.383,41

Bruttoinvestitionsrate

14.702.159,58

16.116.801,85

23.912.996,57

20.123.063,69

24.461.336,00

%-Anteil am Volumen des VWH
%-Anteil am Volumen des VMH

13,18%
60,19%

13,57%
49,40%

18,22%
50,94%

14,44%
64,65%

17,56%
78,59%

Zuführung VWH an den VMH
abzüglich Tilgungen für Kredite
(ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten

13.780.320,87

15.263.571,74

23.074.487,76

19.355.133,52

23.769.952,59

1.838.748,98

1.826.658,24

1.930.899,14

1.835.569,55

1.747.849,01

Nettoinvestitionsrate

11.941.571,89

13.436.913,50

21.143.588,62

17.519.563,97

22.022.103,58

Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2019 mit 22 Mio. EUR ca. 26 % über dem Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate in 2019 als sehr gut bezeichnet
werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem durch höhere Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es weiterhin erforderlich, durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt die
Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden.

- 79 -

3.17 Vermögensrechnung
In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen
des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus
der Haushaltsrechnung ergeben. Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt
§ 43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung.
Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und
die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen.
Auszuweisen sind:


Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der
Beteiligung erworben hat,



Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,



Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,



das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen
eingebrachte Eigenkapital,



Forderungen aus Geldanlagen,



Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen,



Rücklagen.

Die frühere Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen und
kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene
Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der
VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den
Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die
Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom
Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt.
Die Bilanzsumme hat sich von 282.764.510,19 EUR um 48.457.733,42 EUR auf
331.222.243,61 EUR zum Jahresende 2019 erhöht.

- 80 Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2019 wurde das städtische Anlagevermögen zum 31.12.2019 überprüft und Anlagenzugänge und -abgänge des Jahres
2019 in Stichproben eingesehen. Es ergaben sich folgende Feststellungen:


Zum 31.12.2019 waren Anlagen der Abteilung Tiefbau in Höhe von rund
1,42 Mio. EUR als AiB (Anlagen im Bau) erfasst, welche bereits fertiggestellt
waren. Die Anlagenbuchhaltung wurde insofern korrigiert.



In einigen Fällen wurden Anlagen zum Jahresende nicht sauber abgegrenzt
und dem falschen Wirtschaftsjahr zugeordnet.
Im Hinblick auf die Vorgaben des NKHR wird zukünftig verstärkt auf eine korrekte Periodenabgrenzung sowie auf die Unterscheidung von investiven und
konsumtiven Maßnahmen geachtet werden.

Aufgrund des Eigentumsübergangs zur Stadt Lahr wurde das Anlagevermögen der
LGS 2018 GmbH zum 01.01.2019 in die kamerale Anlagebuchhaltung der Stadt
Lahr übernommen.
Im Zusammenhang mit der oben genannten Prüfung wurde auch diese Übernahme in den städtischen Haushalt überprüft, was zu folgenden Feststellungen führte, welche im Wesentlichen korrigiert wurden:












Für die Tätigkeit der LGS 2018 GmbH im Rahmen der Abwicklung der Baumaßnahmen im Auftrag der Stadt Lahr wird ab dem Jahr 2019 ein HandlingAufschlag in Höhe von 3,5 % erhoben. Bei Aktivierung des für 2019 übermittelten Anlagevermögens wurde jedoch ein Handling-Aufschlag in Höhe von
10 % angewandt. Der Handling-Aufschlag in Höhe von 3,5 % wurde inzwischen neu ermittelt und bei allen betroffenen Anlagen angepasst.
Bei zahlreichen Anlagegütern wurden in SAP Nutzungsdauern hinterlegt, eine
Abschreibung fand jedoch nicht statt. Dies wurde mittlerweile vollständig korrigiert.
Nach Übernahme der Restbuchwerte vom 31.12.2018 in die städtische Anlagenbuchhaltung wurden die bei der LGS GmbH bereits abgeschriebenen Monate nicht berücksichtigt und nochmals die vollen Nutzungsdauern bei den
Anlagegütern hinterlegt. Dies wurde ebenfalls aufgrund unserer Feststellung
behoben.
Alle Anlagezugänge aus 2019 wurden zum 31.12.2019 aktiviert. Zukünftig soll
auf eine monatsgenaue Zuordnung und einen korrekten Abschreibungslauf
geachtet werden.
Bei zahlreichen Anlagegütern entsprach die hinterlegte Nutzungsdauer nicht
der Abschreibungstabelle Baden-Württemberg oder die verwendete Nutzungsdauer konnte nicht nachvollzogen werden. Die betroffenen Anlagegüter
wurden inzwischen korrigiert.
Anlagegüter, die als Sammelposten aktiviert wurden, enthalten häufig Posten
mit unterschiedlichen Nutzungszeiträumen, die gesondert aktiviert werden

- 81 -







sollten. Es wird noch geklärt, ob und wie eine Aufteilung möglich ist und ob
die Aufteilung in der NKHR Eröffnungsbilanz zum 01.01.2021 stattfinden
kann.
Zukünftig muss auf eine nachvollziehbare Dokumentation geachtet werden.
Zur Qualitätsverbesserung wird eine organisatorische Umgliederung der Anlagenbuchhaltung von der Stadtkasse an die Abteilung 201 (Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt) empfohlen. In der Abteilung 201 wird die Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes einschließlich Erstellung
der Eröffnungsbilanz und der kommenden Jahresabschlüsse federführend
bearbeitet.
Durch die Korrektur der LGS-Anlagebuchhaltung liegen die Abschreibungen für 2019 um 504.501,33 Euro über dem zuvor gemeldeten Stand.
An die Stadtkämmerei erfolgte ein Hinweis, die erhöhten Abschreibungen in
den Hochrechnungen für den Haushalt 2021 zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Prüfung wurde eine Differenz i. H. v. 130.422,47 EUR in
der Vermögensrechnung verbuchten allgemeinen Rücklage gegenüber
der Jahresrechnung in SAP festgestellt und durch die Stadtkasse korrigiert.

3.18 Rücklagen
Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits
die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt mit abdecken.
In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in
der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.

- 82 -

in EUR

Ausgaben
VWH

2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018

83.284.701,91
85.482.939,88
94.012.627,39
103.775.161,29
106.148.896,69
111.535.663,77
118.730.431,40
131.255.672,51
139.309.098,34

Durchschnitt

82.930.959,52
87.593.423,06
94.423.576,19
101.312.228,46
107.153.240,58
112.138.330,62
120.507.255,89
129.765.067,42

2 v.H.

Mindestrücklage
für das HHJ

1.658.619,19
1.751.868,46
1.888.471,52
2.026.244,57
2.143.064,81
2.242.766,61
2.410.145,12
2.595.301,35

2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019

Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen.
Allgemeine Rücklage
Stand zum 31.12.2018
Zuführung
zweckgebunden Flughafenareal Ost
Zuführung (Ergebnis)
Entnahme
aus Ergebnis

Stand zum 31.12.2019

in EUR
11.710.502,38
131.505,00
21.400.242,72
0,00

33.242.250,10

Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage i. H. v. 2.595.301,35 EUR und des
zweckgebundenen Rücklagenanteils i. H. v. insgesamt 8.173.862,08 EUR (Rechenschaftsbericht S. 57) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand i. H. v.
22.473.086,67 EUR.
Im Haushaltsplan 2019 war ursprünglich eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 500 TEUR veranschlagt. Die Sondersituation des letzten kameralen
Rechnungsjahres und er damit verbundenen rechtlich nicht möglichen Bildung von
Haushaltsresten ergab diese deutlich höhere Zuführungsrate.
Anstelle der Haushaltsreste sind im Haushaltsplan 2020 sog. „Mittelneuveranschlagungen“ von saldiert rund 20,8 Mio EUR berücksichtigt worden.
Die kamerale allgemeine Rücklage spielt im NKHR keine Rolle mehr. Sie bildet mit
dem Teil, welcher den Kassenbestand beinhaltet, künftig die Liquidität ab.
Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt:

- 83 Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage

in EUR

Einlagen bei Geldinstituten u.a.

4.000.000,00

Kasseneinnahmereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

3.862.497,54
503.172,44
7.628.991,07

Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
Kassenbestand

0,00
20.422.194,63

abzüglich
Kassenausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Haushaltsausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
Stand zum 31.12.2019

336.748,19
2.370.851,87
467.005,52

0,00
0,00
33.242.250,10

Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist.

- 84 -

3.19 Stand der Schulden
Zulässige Kreditaufnahme
Haushaltsrest aus Vorjahr
maximal mögliches Kreditvolumen

11.755.000 EUR
0 EUR
11.755.000 EUR

2019

Tatsächliche Darlehensaufnahme

0 EUR

auf 2020 übertragener neuer Haushaltsrest

0,00 EUR

Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar:
Schuldenstand
Stand zum 31.12.2018
Kreditaufnahme
CHF-Darlehen, Wechselkursverlust
ordentliche Tilgung
./.
Sondertilgung
./.
Stand zum 31.12.2019

in EUR
21.748.186,74
0,00
-58.337,36
1.747.849,01
88.875,94
19.969.799,15

Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2019 neu bewertet (- 58.337,36 EUR),
nachdem diese in früheren Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs
angesetzt wurden.
Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der Grafik sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten.

- 85 -

(Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost)

Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 425 EUR / Einwohner deutlich über dem Landesdurchschnitt (360 EUR/EW zum 31.12.2019 auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht GPA 2020). Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 54) zu
entnehmen ist, liegt die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den anteiligen Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto Ost zum 31.12.2019 bei 57.697.500,16 EUR. Dies entspricht einem Betrag von 1.228 EUR / Einwohner.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Schuldenstand zum 31.12.2019
Rahmenkonto Ost
gegenüber Stadt Lahr *

16.027.960,63 EUR
0,00 EUR
5.712.476,31 EUR

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Schuldenstand zum 31.12.2019
gegenüber Stadt Lahr *

1.251.736,33 EUR
1.071.389,86 EUR

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Schuldenstand zum 31.12.2019
gegenüber Stadt Lahr *

786.345,00 EUR
27.725.135,44 EUR

Abwasserverband Raumschaft Lahr
Schuldenstand zum 31.12.2019 *
11.489.250,08 EUR
(Anteil der Stadt zum 01.01.2019: 80,26 % siehe Rechenschaftsbericht Seite 54)
Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST
außerhalb des Haushalts zum 31.12.2019
* vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse

8.172.408,97 EUR

- 86 -

3.20 Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst.
Die Aufgliederung ergibt:
Anfangsbestand
01.01.2019
EUR
02
Verwaltungsvermögen
0222 Beteiligungen
Kapitaleinlagen
Wohnungsbauunternehmen
Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding
Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder
Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr
Breitband Ortenau
Zweckverband KIVBF
Industrie- und Gewerbezentrum
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
Arbeitsförderungsgesellschaft
Zweckverband Vis-à-Vis
Sonstige Unternehmen
(BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof)
Wirtschaftsregion Ortenau
Banken

Zunahme

Abnahme

EUR

EUR

Endbestand
31.12.2019
EUR

10.035.696,47
349.366,21
50.000,00
50.000,00
44.884,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00

903,53

10.036.600,00
349.366,21
50.000,00
50.000,00
44.884,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00

5.071,46
2.600,00
850,00

150,00

5.221,46
2.600,00
850,00

10.639.310,52

1.053,53

0,00

10.640.364,05

Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2018 der
Stadtkämmerei vom März 2020.
Nach der Vorlage im Gemeinderat am 11.05.2020 wurde der Beteiligungsbericht
2018 am 25.05.2020 öffentlich bekannt gemacht. Die Weitergabe des Berichts an
die Rechtsaufsicht erfolgte am 09.06.2020.
Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen
dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007.
Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und
Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der
Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden
von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen.
Die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente wird im Rahmen der Betätigungsprüfung beurteilt.

- 87 -

4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung
Im Folgenden möchten wir zu einzelnen Prüfbereichen ergänzend zu der tabellarischen Zusammenfassung unserer Prüfungstätigkeiten im Jahr 2019 unter der Ziffer
1.5 weitere Ausführungen vornehmen. Die noch offenen Bemerkungen aus den Einzelprüfungen sind seit dem Schlussbericht 2017 in der dortigen Tabelle mit einer
Randbemerkung „B“ gekennzeichnet.

4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge
Dem RPA der Stadt Lahr waren bis zum 01.01.2020 alle Kassenbelege (Ausgaben
und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Diese VorabKontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung
durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch materielle
Gesichtspunkte. Bei der Belegprüfung achten wir auch darauf, dass die internen Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung eingehalten
werden.
Im Ergebnis sorgt diese täglich begleitende Belegprüfung mit dafür, dass die
Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, aber auch die rechtlichen und internen Regelungen sowie Verträge eingehalten werden (Compliance). Das Rechnungsprüfungsamt erhält damit regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der
Verwaltung, aber auch Hinweise auf einen Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf.
Typische Feststellungen sind unter anderem das Fehlen von Unterschriften („VierAugen-Prinzip“), zahlungsbegründender Unterlagen, Originalbelegen, Inventareinträgen oder Eingangsstempeln. Außerdem werden fehlerhafte Verbuchungen, unrichtige Rechnungsbeträge oder unrichtige Abrechnungen festgestellt. Die entsprechenden Belege werden in der Regel an die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur
zurückgegeben.
Durch die Belegprüfung konnten für die Stadt Gelder gesichert werden, indem beispielsweise in Einzelfällen Skontoabzüge noch abgezogen, Doppelzahlungen verhindert oder Gutschriften noch verrechnet wurden. In einem Fall wurde eine Überzahlung i. H. v. 8.000 EUR aufgrund einer fehlerhaften Erfassung verhindert. Die
Skontofrist wurde in 2019 in einigen Fällen überzogen. Bei einer Rechnung einer
Schule wurden Schulbücher durch den Schulleiter i. H. v. ca. 33.400 EUR ohne Bewirtschaftungsbefugnis bestellt und bedurfte einer nachträglichen Genehmigung
durch den Bürgermeister. Die Geltendmachung des entstandenen Schadens i. H. v.
ca. 1.140 EUR aufgrund der Nichteinhaltung von geltenden Regelungen bei Jahresbestellungen von Schulbüchern obliegt dem Fachbereich. Im Zuge dessen wurde die
Vertretungsbefugnis der Schulleitungen durch Ausstellung rechtsgeschäftlicher
Vollmachten an allen Schulen grundsätzlich geregelt.

- 88 Bis Jahresende 2019 akzeptierte die Stadt Lahr aus Sicherheitsgründen nur schriftliche Originalrechnungen und keine Rechnungen per Email.
Zum 01.01.2020 wurde der elektronische Rechnungseingangsworkflow bei der Stadt
Lahr eingeführt. Das System der Belegprüfung wurde ab diesem Zeitpunkt insgesamt risikoorientiert neu aufgestellt.
Die Leistung von Vorkasse / Vorauszahlungen (unter anderem bei Internetbestellungen, aber auch bei Verträgen über freiberufliche Leistungen) werden von unserer
Seite grundsätzlich abgelehnt, da das Risiko einer fehlenden Leistungserbringung
durch den Lieferanten nicht dem Steuer-/Gebührenzahler aufgelastet werden soll.
In Einzelfällen wurden Zahlungen aus diesem Grunde von unserer Seite abgelehnt.
Einer Zahlung wird nur nach Wareneingang bzw. (Teil-) Leistungserbringung oder im
Falle einer Bürgschaftsabsicherung akzeptiert.
Eine weitergehende, materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem
Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und
Leistungen vorgenommen.

4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben
Die Prüfung der Auftragsvergaben in den Bereichen Bauleistungen, Dienstleistungen
und Honorardienstleistungen (Ingenieur- und Architektenleistungen sowie Verträge
mit anderen Freiberuflern) und die Prüfung der Abrechnungen dieser Leistungen
nehmen einen wesentlichen Anteil der Prüfungstätigkeit und der Personalressourcen
des RPA ein.
Die Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogrammes, das in 2013 begonnene
10-jährige Schulsanierungsprogramm, umfangreiche Stadtsanierungsmaßnamen,
Baumaßnahmen des Generalentwässerungsplanes (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), mehrjährige Sanierungsmaßnahmen der Kläranlage in Millionenhöhe (Abwasserverband Raumschaft Lahr) und weitere große Bauprojekte, aber auch die stetig wachsenden Unterhaltungsmaßnahmen der Gebäude im Verwaltungshaushalt
führen auch im Rechnungsprüfungsamt zu einem höheren Arbeitsaufkommen.
Die in 2019 begonnenen Sanierungen im Bereich der Gymnasien sowie der Neubau
der Feuerwache West werden vom RPA begleitet und geprüft.
Aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im nationalen und europäischen Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Die Stelle des technischen Prüfers war im Jahr 2019 mit einer halben Stelle besetzt.
Zu den Aufgaben des technischen Prüfers gehören alle im Zusammenhang mit der
Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen anfallenden
Verwaltungsvorgänge.

- 89 Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren
Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe
dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen
tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch
diese Vertragsentwürfe werden geprüft.
Während die HOAI 2013 noch ein festes Preisrecht vorgab, wurden Mindest- und
Höchstsätze mit der HOAI 2021 als Folge aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juli 2019 aufgehoben. Der eingeführte flexible Honorarrahmen stellt
neue Anforderungen an die Vergabe freiberuflicher Leistungen. Durch die neuen
Freiheiten gestalten sich die Bewertung der unterschiedlichen Angebote und die Vertragserarbeitung zunehmend komplexer.
Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die
Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen.
a. Prüfung der Vertragsentwürfe
Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich auf die vereinbarten Preise, deren Kalkulationsgrundlage und den Leistungsumfang.
Im Jahr 2019 wurden 101 Verträge im Entwurf geprüft. Hiervon wurden 33 Verträge
erneut dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt.
Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 5,4 Mio. EUR. Während
im Vorjahr noch 1,9 Mio. EUR ausgewiesen wurden zeigt sich das verstärkte Investitionsvolumen deutlich. Das ausgewiesene Gesamtvolumen stellt einen bisherigen
Höchststand dar. Verträge der Landesgartenschau GmbH waren nicht Gegenstand
der Prüfung.
Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Punkte:








Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Änderung der anrechenbaren Kosten
Abgrenzung der Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung
Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.)
Vereinbarung von Teilleistungen
Erstattung von Nebenkosten
Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag)

- 90 






Kalkulation von Pauschalen
Vereinbarung von Stundensätzen
Bildung von Bauabschnitten
Haushaltsmittel zur Beauftragung
Ermittlung der Schwellenwerte
Vereinbarung von Besonderen Leistungen

Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren Verträgen und entsprechende vom
Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung des RPA im
Jahr 2019 ein Gesamtbetrag von ca. 65.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden. Sofern es die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen. Mit der neuen HOAI 2021 können allerdings die
Mindestsätze fortan unterschritten werden.
Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch
um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Einige Themen der
Vertragsprüfung aus 2019 sind nachfolgend beispielhaft dargestellt.
Planungs- und Überwachungsziele
Mit der Änderung des BGB zum 01.01.2018 wurde unter anderem der § 650p
„Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen“ neu eingefügt.
Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind,
hat der Unternehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele
zu erstellen. In diesem Zuge wurden auch die Vertragsmuster des BoorbergVerlages erweitert. Dort wird ausgeführt: „Die Planungs- und Überwachungsziele definieren grundlegende Merkmale des zu planenden und zu realisierenden Objekts,
auf die der Auftraggeber besonderen Wert legt. Dabei ist zu beachten, dass diejenigen Einzelheiten, die üblicher Weise erst in der eigentlichen Planungsphase festgelegt werden, nicht zu den Planungs- und Überwachungszielen gehören. Detaillierte
Einzelfestlegungen müssen also noch nicht getroffen werden. Grundlegende Entscheidungen reichen aus.“
Planungs- und Überwachungsziele erhalten eine zunehmende Bedeutung für den
Werkerfolg. Sie können sich auf Qualitäts-, Quantitäts-, Kosten- oder Zeitvorgaben
beziehen. Mit definierten Leistungszielen entstehen für den Auftraggeber auch ggf.
Mängel- oder Schadensersatzansprüche bei mangelhaften Planungen. Gerade bei
Großvorhaben sind die Anforderungen entsprechend zu definieren, um Überraschungen wie Nachträge, etc. so früh als möglich zu vermeiden.
So gab es in 2019 die Auftragserteilungen zu den Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen am Max-Planck-Gymnasium, dem Scheffel-Gymnasium oder der
Feuerwache-West, wo erstmals Budget-Vorgaben in die Verträge aufgenommen
wurden. Allein die Gebäudeverträge der drei Maßnahmen hatten ein Auftragsvolumen von rund 1,77 Mio. EUR. In den aktuellen Verfahren der Rheinstraße Nord oder
dem Neuen Quartier Lahr-West hat sich die Notwendigkeit gezeigt, die BudgetVorgaben in Kostenobergrenzen zu überführen.

- 91 Bedarfsplanungen
Bedarfsplanungen stellen nach der HOAI eine besondere Leistung zur Leistungsphase 1 dar. Sie werden in der Praxis auch als Leistungsphase 0 oder Machbarkeitsstudien, etc. bezeichnet. Eine Bedarfsplanung nach DIN 18205 definiert sich als
die methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherrn und Nutzern, deren zielgerichtete Aufbereitung als Bedarf und der Umsetzung in bauliche Anforderungen.
Oft gibt es Schnittstellen und Übergänge zur eigentlichen Grundlagenplanung der
Leistungsphase 1 bzw. 2. Da Bedarfsplanungen gesondert vergütet werden gilt dem
notwendigen Leistungsumfang ein besonderes Augenmerk. So konnte beispielsweise statt einem „Sanierungskonzept“ für ein Abwasserpumpwerk direkt die Grundlagenplanung der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden, wodurch etwa
5.500,- EUR eingespart wurden.
Gemeinsame Leistungen
Die Honorare für freiberuflich Tätige bestimmen sich nach den Tabellen der HOAI.
Dort wird das Honorar in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten ermittelt. Das Verhältnis ist jedoch degressiv und nicht linear ausgestaltet, sodass zwei kleinere Maßnahmen im Verhältnis mehr Honorar ergeben als eine Gesamtmaßnahme. Allerdings
können auch nur Leistungsschritte zusammengefasst werden, die räumlich und zeitlich in einem Zusammenhang stehen. In 2019 konnte beispielsweise die separat angebotene Planung von Räumen an einer Schule gemeinsam mit der weiteren dortigen Gebäudeplanung ausgeführt werden. Durch die gemeinsame Berechnung ergab
sich für die Stadt eine rund 21.600,- EUR geringere Auftragsvergabe.
Unvorhergesehenes in Kostenermittlungen
Liegen bereits bei Vertragsschluss Kostenschätzung oder Kostenberechnungen vor,
so sind diese hinsichtlich möglicher Positionen wie „Unvorhergesehenes“, „Preissteigerung“, etc. zu prüfen. Diese Positionen sind für einen späteren Bauablauf sicherlich sinnvoll, allerdings nicht für das Honorar zu berücksichtigen. Letztlich ist die Kostenberechnung im Regelfall die Abrechnungsgrundlage. Bei der Planung der Technischen Ausrüstung 2019 für einen Kindergarten wirkte sich die Herausnahme dieser
Positionen mit rund 3.300 EUR aus.

b. Abrechnung der Honorarverträge
Die Prüfung der Abrechnungen von Honorarverträgen umfasste im Jahr 2019 ein
Gesamtvolumen von 77 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von ca. 2,57 Mio. EUR. Dies entspricht einer Steigerung der Anzahl
um 24 % bei gleichzeitiger Reduzierung des Kostenvolumens um 13 % im Vergleich
zum Vorjahr (62 Schlussrechnungen mit 2,94 Mio. EUR). Im Rahmen der Prüfung
wurden unter anderem folgende Problemstellungen aufgegriffen:

- 92 Kostenberechnungen
Ein besonderes Augenmerk galt wie auch in den Vorjahren der Thematik der Kostenberechnungen. Alle aktuellen Honorarordnungen zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur.
Die Erstellung der Kostenberechnung ist Bestandteil der Grundleistungen in Leistungsphase 3 und sollte auch im Regelfall nach Beendigung der Leistungsphase 3
vorliegen. Sie bildet die Honorargrundlage und ist bindend. Sollte sich der beauftragte Leistungsumfang im Einzelfall ändern, bestünde die Möglichkeit die Kostenberechnung fortzuschreiben.
Bei der Prüfung der Schlussrechnung waren verschiedene Konstellationen festzustellen. In Einzelfällen fehlten die Kostenberechnungen gänzlich oder der Aufbau
entsprach nicht der DIN 276 (bei einer Innenraumplanung oder bei einer Maßnahme
in Kooperation mit der Deutschen Bahn).
Auch größere Abweichungen zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung
waren ein Thema. Beim Parktheater gab es beispielsweise durch Nachträge höhere
anrechenbare Kosten für die Bauüberwachung. Ein gegenteiliges Bild zeigte sich bei
der Planung der Kanalsanierung in einem Stadtviertel, wo die tatsächlichen Baukosten um rd. 20 % unter der Kostenberechnung lagen.
Werden Verträge verspätet abgeschlossen wird das Thema der Kostenentwicklungen soweit möglich mitbeleuchtet und aktuelle Kostenstände werden abgefragt. Im
Falle einer Kanalumverlegung in einem Ortsteil lagen nur eine Kostenschätzung und
dann ein bepreistes Leistungsverzeichnis mit der Hälfte der Summe vor, welches auf
Nachfrage als Abrechnungsgrundlage vereinbart wurde. Das Honorar verringerte
sich um 20.800,- EUR.
Abschlagsrechnungen
Da bei der Vorlage der Schlussrechnungen kaum noch Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich der Vereinbarung der Kostenberechnung bestehen, wurden in 2019 zusätzlich 18 Abschlagsrechnungen größerer Maßnahmen geprüft. Die Maßnahmen befanden sich überwiegend am Abschluss der Leistungsphase 3. In einzelnen Fällen
fehlte die Kostenberechnung noch bzw. wurde nachgefordert oder es kündigte sich
bereits eine Budgetüberschreitung an. Gerade bei besonderen Leistungen nach
Zeitaufwand, die in den Verträgen üblicherweise gedeckelt werden, zeigten sich
Überschreitungen. Die Themen wurden mit den Fachabteilungen kommuniziert.

Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen
a. Ausschreibung / Angebotsöffnung / Auftragsvergabe
Auch im Jahr 2019 fand eine regelmäßige Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe statt.
Grundlage hierfür war unter anderem die neue Dienstanweisung Vergabe, welche
zum 25.10.2019 vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde. Sie führt die bisheri-

- 93 gen Dienstanweisungen DA Bauvergabe und DA VOL in einer Dienstanweisung mit
angeglichenen Regelungen zusammen. Auch die Wertgrenzen wurden in einer Anlage dazu übersichtlich dargestellt. Auf Grund der neuen Dienstanweisung gab es
vermehrt Anfragen, insbesondere zu den neuen Wertgrenzen und durchzuführenden
Vergabeverfahren.
So waren im Rahmen einer Maßnahmenfortführung für archäologische Stadtkerngrabungen weitere Leistungen in Höhe von rd. 85 % der ursprünglich europaweit
ausgeschriebenen Leistungen erforderlich. Es wurde eine erneute europaweite Ausschreibung durchgeführt.
Direktvergaben sind nun in erweitertem, aber dennoch begrenztem Umfang möglich.
Im Falle einer Direktvergabe für Medienarbeiten erfolgte der nachträgliche Hinweis
zur künftigen Einholung von Vergleichsangeboten.
Stichprobenweise haben wir an 10 Eröffnungsterminen teilgenommen und eine formelle Sichtung der eingegangenen Angebotsunterlagen vorgenommen. Die Angebotsöffnungen betrafen Maßnahmen der Stadt und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung.
Unter den Projekten waren Ausschreibungen aus dem Hochbau wie beispielsweise
die Kita Hugsweier, aber auch Tiefbauprojekte wie die Straßenbauarbeiten in der
Ortsdurchfahrt Reichenbach. Ebenso wurden verschiedene Angebotseröffnungen im
Bereich Liefer- und Dienstleistungen, z.B. die europaweite Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen, begleitet.
Es lässt sich feststellen, dass es vereinzelt zum Ausschluss einzelner Bieter kam, da
formelle Kriterien nicht eingehalten wurden. 2 der 12 Ausschreibungen mussten aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Angebote aufgehoben werden. In der 2. Runde
konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden. Grund hierfür waren inhaltliche
Änderungen im Leistungsverzeichnis. So wurden beispielsweise zusammengefasste
Gewerke getrennt ausgeschrieben. Weiter erfolgte eine Teilaufhebung auf Grund
fehlender Angebote.
b. Abrechnung der Baumaßnahmen / der Lieferungen und Leistungen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der laufenden Prüfung von Abschlagszahlungen
und Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des Hochbaus, des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft.
Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden
formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden
Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
In 2019 sind 170 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen
von ca. 10,9 Mio. EUR für Bauleistungen geprüft worden. Dies entspricht einem
Rückgang der Anzahl um 12 % bzw. 17 % beim Kostenvolumen im Vergleich zum

- 94 Vorjahr (193 Schlussrechnung mit 13,1 Mio. EUR). Für Lieferungen und Leistungen
wurden 37 Abschlags- bzw. Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von
ca. 1,0 Mio. EUR geprüft. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung
der Anzahl um 6 % bei etwa identischem Kostenvolumen (35 Schlussrechnungen
mit 1,0 Mio. EUR).
Um bereits Kostenentwicklungen frühzeitig zu erkennen wurden neben den Schlussrechnungen in diesem Jahr auch einzelne Abschlagsrechnungen (rd. 3% der Rechnungen) geprüft.
Die Feststellungen betrafen insbesondere:
 fehlende Angebotsunterlagen
 fehlende Abnahmeniederschriften
 unvollständige Nachtragsvereinbarungen
 unzureichende Begründungen für Zusatzleistungen
 fehlende Auftragsunterlagen
Einzelfeststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern
zur Stellungnahme vorgelegt. Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv. Seit dem 01.01.2020 erfolgt auch eine Dokumentation der
Prüfung im SAP-Workflow. Außerdem wurden neue Wertgrenzen für die Vorlagepflicht eingeführt.
Die Einzelfeststellungen betreffen unterschiedliche Themen. Hierzu zählt beispielsweise die sachliche und rechnerische Richtigkeit, auch bei Abrechnungen nach den
bestehenden Rahmenverträgen. Der Abgleich der Positionen mit den Angebotspositionen findet regelmäßig statt. Es wurde beispielsweise in einem Fall von Pflegearbeiten eines Rasenplatzes darauf hingewiesen, einen angebotenen Preisnachlass
i. H. v. ca. 1.100 EUR für die Stadt entsprechend in der Rechnung zu berücksichtigen.
Auch das Thema der Mitteilungen zur Schlusszahlung beschäftigte die Prüfung.
Grundsätzlich hat der Auftragnehmer nach Stellung einer Schlussrechnung noch die
Möglichkeit, Forderungen geltend zu machen, die nicht in die Schlussrechnung aufgenommen wurden, aber in ihr hätten enthalten sein können. Diese Forderungen
werden gemeinsam mit den in der Schlussrechnung enthaltenen Forderungen fällig
und verjähren innerhalb von drei Jahren. Durch die vorbehaltlose Annahme der
Schlusszahlung durch den Auftragnehmer kann nach den Regelungen der VOB/B
diese Möglichkeit ausgeschlossen werden. In einem Fall war eine Nachforderung einer Schlussrechnung aus 2014 in 2019 verjährt und die Zahlung vom RPA abgelehnt. In diesem Zusammenhang wurde auf die Mitteilung zur Schlusszahlung als
wichtiges Instrument nach der VOB/B hingewiesen.

- 95 Ein Fokus lag auf der Abrechnung von Stundenlohnarbeiten. Die GPA-Mitteilung
Bau 1/2017 führt dazu aus: „Die VOB/A sieht vor, dass im Regelfall Einheitspreisverträge abzuschließen sind (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
Nach § 4 Abs. 2 VOB/A können Bauleistungen geringeren Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen, im Stundenlohn (Stundenlohnvertrag) vergeben werden. Es ist also zu beachten, dass die Abrechnung von Bauleistungen auf Stundenlohnbasis keine vom Auftraggeber frei wählbare Alternative, z.B. zur Abrechnung zusätzlicher nicht im Vertrag vorgesehener Leistungen nach § 2 Abs. 6 VOB/B (also
auf Nachtragsbasis) darstellt. Vielmehr ist die Abrechnung zusätzlicher Leistungen
im Stundenlohn nur bei Bauleistungen geringen Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen (vgl. dazu § 4 Abs. 2 VOB/A), zulässig.“
In den Gewerken Maurer-, Putz- und Trockenbau, Steinmetzarbeiten und Elektroinstallation waren Abrechnungen nach Stundenlohn zu beobachten und wurden entsprechend hinterfragt. Teilweise musste die Stundenlohnnachweise nachgefordert
werden, in einem Fall lag der Regieanteil bei 28 %.
Soweit Nachträge in den Abrechnungen vorhanden waren, wurden neben der Form
der Nachtragsvereinbarungen insbesondere die Begründetheit der zusätzlichen Leistungen hinterfragt. So fand beispielsweise eine intensive Beratung zur Schlussrechnung der Kanalerneuerungsarbeiten am Kanadaring statt.
Die Feststellungen zeigen beispielhaft, dass bei den geprüften Schlussrechnungen auch grundsätzliche Themenfelder angesprochen werden, um die
Qualität der Abrechnungen zu erhöhen.

4.3 Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2019
Flugplatzareal OST
Ausgaben in EUR
0 Grundstückserwerb incl.
Nebenkosten
1
2
3
4

Vorbereitende Maßnahmen
Vermessungskosten
Abbruchkosten
(Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke
und Hebewerke)

5
6
7
8

Hausanschlüsse
Ökologische Ausgleichsfläche
Industriegleis
Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude

9 Straßen
10 Kanalisation und Hebewerke

2019

1997 bis 2018

Gesamt

0,00
0,00
0,00
18.443,06

17.989.740,29
203.951,29
434.859,57
4.331.954,43

17.989.740,29
203.951,29
434.859,57
4.350.397,49

0,00
0,00
0,00
0,00

0,00
69.457,26
0,00
0,00

0,00
69.457,26
0,00
0,00

0,00
187.059,34
0,00

194.007,90
4.461.675,86
0,00

194.007,90
4.648.735,20
0,00

- 96 11 Regenwasserbehandlungsanlagen und
Pumpwerke
12 Altlastenerkundung und -sanierung
13 Wasserversorgung
14 Abwasserbeitrag
Zinsaufwendungen und Gebühren ohne
Zinsen für Grunderwerb
Rundungsdifferenz
Gesamt
Einnahmen in EUR
0
1
2
3
4
5
6
7

0,00
911,34

0,00
255.644,54

0,00
256.555,88

0,00
15.398,50

0,00
2.261.872,51

0,00
2.277.271,01

52.581,55
0,00
274.393,79

6.710.830,01
0,01
36.913.993,67

6.763.411,56
0,01
37.188.387,46

2019

Veräußerung von Grundstücken
Veräußerung von Gebäuden
Sonstige Einnahmen
Zinszuschuss Land
Optionsentgelte
Landesdarlehen
Erstattung Altlasten Bund
Erstattung Abbruchkosten Bund
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt

1997 bis 2018

131.505,00
0,00
4.000.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
51.458,70
4.182.963,70

Gesamt

10.410.024,76
4.604.887,47
5.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
0,00
24.746,56
567.557,84
2.799.965,11
28.833.014,79

10.541.529,76
4.604.887,47
9.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
0,00
24.746,56
567.557,84
2.851.423,81
33.015.978,49

Soll

4.172.408,97

Stand Girokonto Nr. 1364185 in EUR

Soll
Soll

0,00
4.172.408,97

Rückführungsverpflichtung Festgeld
Stand Rahmenkonto 31.12.2019 in EUR

Soll

4.000.000,00
8.172.408,97

Stand Rahmenkonto 31.12.2019 in EUR
Festzinsvereinbarung
- Konto Nr. 605.057.451 -

Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum
31.12.2019 auf 8.172.408,97 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen
wurden entsprechend nachgewiesen. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt
16,87 Mio. EUR. Der aktuelle Abrechnungsstand ist aus der vorstehenden Tabelle
ersichtlich.
Zinsaufwand des Rahmenkontos und Zinsübernahme durch die Stadt / Land:
Flugplatzareal OST
Zinsen in EUR
Zinsaufwendungen und
Gebühren

2019

1997 bis 2018

Gesamt

52.581,55

6.710.830,01

6.763.411,56

Stundungszinsen
Bundesvermögensamt

0,00

1.067.607,14

1.067.607,14

Gesamt Zinsaufwand

52.581,55

7.778.437,15

7.831.018,70

Zinszuschüsse Land
Zinsübernahme Stadt Lahr

0,00
51.458,70

4.601.626,93
2.799.965,11

4.601.626,93
2.851.423,81

Gesamt Zinsübernahme

51.458,70

7.401.592,04

7.453.050,74

Die bestehende Festzinsvereinbarung über 4 Mio. EUR endete zum 31.12.2019 und
wurde auf Grund des niedrigen Zinsniveaus nicht mehr verlängert. Seitens der Stadt

- 97 Lahr wurde Festgeld auf dem Rahmenkonto in Höhe von 4 Mio. EUR angelegt.
Nach entsprechender Prüfungsfeststellung wurde das Festgeld auf 7,5 Mio. EUR
zum 03.03.2020 erhöht. So können Sollzinsen auf dem Rahmenkonto und Negativzinsen auf den städtischen Konten gleichzeitig vermieden werden.
Im Jahr 2019 mussten erste Ausgaben über 180.000,- EUR für den Straßenendausbau im Bereich Rheinstraße Süd getätigt werden.
Im Berichtsjahr wurden Einnahmen über 131.505 EUR durch einen Grundstücksverkauf erzielt. Die Erlöse wurden der Rücklage zugeführt. Der allgemeine Verkaufspreis beträgt seit dem 01.08.2019 für Grundstücke 90,- EUR/m².
Zunächst wurde davon ausgegangen, dass das Rahmenkonto mit der Einführung
des NKHR in den städtischen Haushalt zu überführen ist. Die Verlängerung der Finanzierung wurde jedoch vom Gemeinderat am 17.12.2019 beschlossen und bis
zum 31.12.2024 durch das Regierungspräsidium nach § 87 Abs. 5 GemO genehmigt.
Unabhängig von der Finanzierung ist zu klären, ob und wie das Vermögen und
die Verbindlichkeiten des Rahmenkontos in der Eröffnungsbilanz der Stadt
Lahr darzustellen sind und wie die Abwicklung im NKHR erfolgen soll. Erste
Gespräche hierzu wurden geführt.
Die Fristen für den Abbruch und die Entsiegelung der befestigten Flächen sowie
zur Erschließung laufen zum 31.12.2021 aus. Eine mögliche Fristverlängerung wurde inzwischen beantragt bzw. die Umsetzung der Baumaßnahmen und das weitere
Vorgehen geplant.
Zum 31.12.2019 erfolgte eine Zuführung über 500.000 EUR an das Rahmenkonto.
Nach Auskunft der Stadtkämmerei ist im Haushaltsplan 2020 und den Folgejahren
weiterhin eine jährliche Zuführung über 500.000 EUR vorgesehen.

4.4 Prüfung von Verwendungsnachweisen
Im Jahr 2019 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Auch vor dem Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, weisen wir regelmäßig darauf hin, dass uns eine verpflichtende Prüfung rechtzeitig vorab bekannt
gegeben wird und die notwendigen Unterlagen umgehend nach Abschluss der Maßnahme und dem vollständigen Eingang der Belege zur Prüfung vorgelegt werden.

- 98 Geprüfte Verwendungsnachweise in 2019 (Förderhöhe in EUR):
 Landesgartenschau (5.000.000 EUR)
 Flüchtlingsbeauftragte, 3. Förderjahr (15.000 EUR)
 Mehrgenerationenhaus 2018 (30.000 EUR)
 Orientierende Untersuchung (7.500 EUR)
 LED - Beleuchtung (35.711 EUR)
 Mobile Sozialarbeit 2018 (11.000 EUR)
 Sanierung Straßenbeleuchtung (79.972 EUR)
 Flüchtlingsbeauftragte - Gesamtnachweis (52.500 EUR)
 Sanierung Storchenturm – Bundesmittel (150.000 EUR)
Die Ausgaben und Einnahmen in den Verwendungsnachweisen der bezuschussten
Maßnahmen wurden gegenüber den Fördergebern durch das RPA bestätigt. Teilweise waren Korrekturen durch die Fachbereiche erforderlich.

5 Abschließendes Prüfungsergebnis
5.1 Zusammenfassung
Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2019 entspricht
nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden
(§ 110 GemO), dass
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat
die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben
auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss.
Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2019 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach
§ 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

- 99 -

5.2 Beschlussvorschlag
Jahresrechnung Stadt Lahr
Die Jahresrechnung für das HHJ 2019 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
des Verwaltungshaushaltes mit 146.387.163,87 EUR und auf der Einnahmen- und
Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 31.812.159,50 EUR festgestellt.
Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.
Lahr, 17. Juni 2021

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt
gez.

Christian Zanger
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

- 100 Abkürzungen
AO
BgA
BGL
EigBG
EigBVO
EPL
EUR/EW
FAG
GemHVO
GemKVO
GemO
GemPrO
GkZ
GPA
GR
HH
HHJ
HHR
HOAI
IGZ
KAG
LGebG
LGS
NKHR
PtB
RP
RPA
SGB
ShV
StiftG
VE
VJ
VHS
VMH
VWH
VOB
VOL
VgV
VwV-VmR

=
=
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=
=
=
=
=
=

Abgabenordnung
Betrieb gewerblicher Art
Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung
Einzelplan
Euro pro Einwohner
Finanzausgleichsgesetz
Gemeindehaushaltsverordnung
Gemeindekassenverordnung
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gemeindeprüfungsordnung
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Gemeinderat
Haushalt
Haushaltsjahr
Haushaltsrest
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Industrie- und Gewerbezentrum Lahr
Kommunalabgabengesetz
Landesgebührengesetz
Landesgartenschau
Neues kommunales Haushaltsrecht
Prüfungsteilbericht
Regierungspräsidium
Rechnungsprüfungsamt
Sozialgesetzbuch
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Stiftungsgesetz
Verpflichtungsermächtigung
Vorjahr
Volkshochschule
Vermögenshaushalt
Verwaltungshaushalt
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
Vergabeverordnung
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur
Vermögensrechnung