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Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 12.07.2021 Az.: 922.5314

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

19.07.2021

Drucksache Nr.: 170/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH);
Jahresabschluss 2020

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2020
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2020,
 den Lagebericht 2020,
 den Anhang 2020 und
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung
a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung,
b) der Entlastung des Geschäftsführers und
c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
zuzustimmen.

Anlage(n):
Bilanz zum 31.12.2020
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
Lagerbericht 2020
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 170/2021

Anhang 2020
Bestätigungsvermerk
Anlage0

Seite - 2 -

Drucksache 170/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 170/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
Allgemeines:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom
Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen
sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) – künftig
durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) findet am 21.07.2021 statt. Für eine vorherige Befassung im Haupt- und Personalausschuss gingen der Verwaltung die Unterlagen zum
Jahresabschluss nicht rechtzeitig zu. Daher erfolgt die Behandlung direkt im Gemeinderat.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der IGZ GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen
zum Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von
104.747,85 €. Aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in
Höhe von 1.163.202,01 € ergibt sich zur Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung ein neuer Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von
1.267.949,86 €.
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MKG Treuhand
GmbH, Lahr/Schwarzwald, geprüft und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn
2020 in Höhe 1.267.949,86 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Als Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 soll auf Vorschlag der Geschäftsführung die Kanzlei Dr. Holger Sachs, Offenburg bestellt werden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer