Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Entlastung des Aufsichtsrates)
19. Juli 2021
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 21.05.2021 Az.: 922.5114 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 19.07.2021 Drucksache Nr.: 123/2021 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Entlastung des Aufsichtsrates Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2015 zu erteilen. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 123/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 123/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) – künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhänge nden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss erfolgte bereits zur Sitzung am 28.06.2021. I. Entlastung für das Geschäftsjahr 2020: Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 11 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen. Die Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert, EBM Schöneboom, StR Roth, StRin Deusch, StR Täubert, StRin Nguyen, StR Hirsch, StRin Rompel, StR Dörfler, StR Uffelmann, StRin Amann-Vogt und StR Oßwald gegeben. II. Entlastung für das Geschäftsjahr 2015: Die Stadt Lahr und die Wohnbau haben im Jahr 2015 im Zusammenhang der Sanierungsmaßnahme Kanadaring eine Erneuerungsvereinbarung geschlossen. Nach abschließender Prüfung des Sachverhalts sind keine vertraglichen Pflichtverletzungen feststellbar. Für das Geschäftsjahr 2015 steht die Entlastung des Aufsichtsrates noch aus. Im Jahr 2015 waren als Aufsichtsräte tätig: OB a.D. Dr. Müller, EBM Schöneboom, StR Roth, StRin Deusch, StR a.D. Wagenmann, StR Täubert, StR Hirsch, StR a.D. Dr. Caroli, StRin Rompel, StR Dörfler, StR a.D. Burger, StR Uffelmann und Stadtkämmerer a.D. Trampert. Bei den noch weiterhin im Gemeinderat ehrenamtlich Tätigen bzw. beim EBM als Oberbürgermeistervertreter liegt hinsichtlich der Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 Befangenheit vor. Die Verwaltung schlägt vor, den 2015 und 2020 tätigen Aufsichtsräten die Entlastung zu erteilen, und den Vertreter der Stadt zu ermächtigen, dies in der Gesellschafterversammlung zu vollziehen. Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß § 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu erklären. Tilman Petters Bürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer