Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X Hybridshift)
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
19. Juli 2021
19. Juli 2021
Beschlussvorlage Amt: BGL Schneider Datum: 30.06.2021 Az.: Drucksache Nr.: 152/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 19.07.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X Hybridshift Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Kauf eines Geräteträgers Reform Muli T10X Hybridshift zum Preis von 159.490.- € netto der Firma Spinner GmbH Appenweier zu. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 152/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 159.490 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 152/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an Multifunktionsfahrzeugen können die vorhandenen Fahrzeuge den Bedarf nicht mehr abdecken. Deshalb hat der BGL im Wirtschaftsplan 2021 die Beschaffung eines Geräteträgers mit 180.000,- € eingeplant. Nach Aufstellung eines Lastenhefts (Flexibler Aufbau, Anbaugeräte, Winterdienst, kompakte Baumasse, Geländegängig etc.) und einer Markterkundung stellte sich heraus, dass lediglich zwei Anbieter in diesem Sektor zur Verfügung stehen bzw. in Frage kommen. Nach Test und Vergleich der beiden Anbieter (siehe Begründung unten) zeigt sich, daß nur das Fahrzeug Multi T10X Hybridshift der Firma Spinner GmbH die Vorgaben des BGL erfüllen kann. Da es derzeit auf dem Markt keine vergleichbaren Fahrzeuge gibt bzw. nur das oben genannte Fahrzeug in Betracht kommt, ist gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb möglich. Aufgrund des Gebietsschutzes des Herstellers kommt hierfür lediglich die Fa. Spinner aus Appenweier in Frage. Die Firma Spinner verfügt derzeit über ein Vorführfahrzeug Bj.2021 (ca. 80 Betriebsstunden) welches dem BGL 9% günstiger für 159.490,- € (Netto) angeboten wird. Das vorliegende Angebot der Fa. Spinner stellt eine vorteilhafte Gelegenheit gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 14 UVgO dar. Die Preisersparnis zu einem Neufahrzeug (175.139,80 € Netto) liegt hier bei 15.649,80 € Netto. Der Auftrag wird deshalb im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb an die Fa. Spinner aus Appenweier vergeben. Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld vom RPA geprüft und mit der Vergabestelle abgesprochen. Begründung: Das Fahrzeug verfügt als einziger Anbieter über ein Hybridgetriebe mit zwei wählbaren Fahrmodi. Das Fahrzeug soll in der Zeit von April bis Oktober (Ausserhalb Winterdienst) vor allem im Bereich der Baukollone zum Transport von Material genutzt werden. Hierbei kommt vor allem der mechanische Fahrantrieb zum Einsatz. Dieser hat keinen Leistungsverlust, gesplittete Schaltgruppen und dadurch ein idealles Fahrverhalten bei geringerem Kraftststoffverbrauch. Hinzu kommt ein sehr gutes Fahrverhalten auch im schweren Gelände durch die Portalachsen. In den Wintermonaten wird das Fahrzeug im Winterdienst auf den Bergstrecken ( Reichenbach, Langenhard) eingesetzt und kann dazu im hydrostatischen Antrieb betrieben werden. Dies ermöglicht einen stufenlosen Fahrantrieb mit 4 Laststufen. Für den Fahrer bedeutet dies eine Entlastung, es schont die Kupplung und verbessert das Rangierverhalten vor allem in engen Situationen, dem Anhängerbetrieb und im Baustellenbereich. Auch bei der Verwendung von Anbaugeräten wie z.B. Wildgrasbesen, kommen die Vorteile des Fahrantriebs zur Geltung. Die Fahrantriebe können während der Fahrt umgeschaltet werden, ein Anhalten ist nicht erforderlich. Zusätzlich soll durch das Fahrzeug auch der 2020 angeschaffte Buschhacker betrieben werden. Das Gerät hat ein Gewicht von 1,5 t und wird durch die Zapfwelle angetrieben. Der Betrieb erfolgt derzeit über einen Unimog der hierbei allerdings im Grenzbereich der Zuladung eingesetzt ist. Das Fahrzeug der Firma Reform besitzt einen Zapfwellenantriebe der direkt vom Getriebe angetrieben wird und über ein Rohr in Rohrsystem zum Heck geführt wird. Somit entsteht kein Kraftverlust. Der zweite Anbieter kann nach eigener Auskunft nicht zusagen, dass der Buschhacker an seinem Fahrzeug betrieben werden kann. Drucksache 152/2021 Seite - 4 - Aufgrund des zeitlich sehr engen Rahmens hinsichtlich der Sitzungstermine vor der Sommerpause, konnte die Entscheidung nicht im Haupt- und Personalausschuss vorberaten werden. Markus Ibert Oberbürgermeister Herbert Schneider Betriebsleiter