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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr I-----1

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 17/2021

Datum: 01.02.2021 Az.: -0680/Fk

Amt: 61
Fink

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

10.03.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

22.03.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt

20

302

Mitwirkung

erfolgt

erfolgt

.

50
erfolgt

622 '
erfolgt

Städt.

602

605

Wohnbau

erfolgt

erfolgt

erfolgt

Eingangsvermerke
meister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Recht
Abt. 10/101
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 10.02.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Wettbewerb Flugplatzstraße - Neues Quartier Lahr West
- Übersicht über den Projektstand

Beschlussvorschlag:
Die Darstellung der städtebaulichen Neuordnung mit ihren zahlreichen Komponenten
wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine
weitere kontinuierliche Umsetzung zu sorgen.
Die Beschlussfassungen zu wichtigen Einzelthemen wie z.B. Kitaerweiterung,
Obdachlosenunterkunft in einzelnen vertiefenden Vorlagen wird begrüßt.
In der mittelfristigen Finanzplanung soll ab 2022 die geplante Projektumsetzung ab­
gebildet werden.
Anlaqe(n):
- Anlage 1: Städtebauliches Konzept - Wettbewerbsergebnis
- Anlage 2: Städtebauliches Konzept, August 2020
- Anlage 3: Tabelle zu städtebaulichen Vorgaben, Kennwerten
- Anlage 4: Plan zu bestehenden Eigentumsverhältnissen
- Anlage 5: Plan zur zukünftigen Eigentumsstruktur
- Anlage 6: Flächenkonzeption mit Entwässerung
-Anlage 7: Freiflächenkonzeption mit Überläufen und Bestand-Kanälen
- Anlage 8: Freiflächenkonzeption mit Feuerwehr & Schleppkurven
- Anlage 9: Parkierungskonzept oberirdisches Parken
-Anlage 10: Parkierungskonzept Tiefgaragen
- Anlage 11: Übersichtsplan mit Bauabschnitten
BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 17/2021

Seile - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
E3

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
£3 Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzie­
rungsbedarf:
Eigenmittel oder
Kredite

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+)/
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkösten, s.u.)
/
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Kosten^ ^ an^e®e^enen

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Kosten1'* C*6n an^e9e*:)enen

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

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Seite - 3 -

Sachdarstellung:
1.

Ausgangssituation und Vorgeschichte

Die Bestandsgebäude des Quartiers „Im Eichert“ aus den 1960er-Jahren weisen gravie­
rende bauliche Missstände auf und sind wirtschaftlich nicht sanierungsfähig. Die stark
verwurzelte Stammbewohnerschaft wurde frühzeitig - neben der ständigen Gemeinwe­
senarbeit durch Caritas - beteiligt, um ein möglichst sozialverträgliches Ergebnis zu er­
zielen. Die Stadt erhielt 2017 eine Förderung des Landes von ca. 25.000 Euro für das
begleitende Quartiersmanagement, mit dem Caritas beauftragt wurde.
Am 23.07.2018 beschloss der Gemeinderat die Durchführung eines städtebaulichen
Wettbewerbs. Er wurde im November 2018 ausgelobt. Allgemeine Ziele waren ein
Wohnen mit zeitgemäßem Standard sowohl zur Miete wie auch zum Eigentum zu
schaffen, den Verbleib der Bewohnerschaft zu ermöglichen, eine Erweiterung der Kita
und einen Imagewechsel im Verbund des gesamten Aufgabenspektrums zu erreichen.
Neben öffentlich geförderten Wohnungen sollen auch mietpreisgedämpfte Wohnungen
entstehen, um den heutigen Bewohnern den Verbleib im Quartier zu ermöglichen. Der
gesamte Wohnungsbestand wird abgebrochen.
Das Preisgericht kürte am 4.04.2019 den Entwurf von K9 Architekten aus Freiburg ein­
stimmig zum Wettbewerbssieger. Am 22.07.2019 beschloss der Gemeinderat den Sie­
gerentwurf als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans HEILIGENBREITE­
NORD (6. Änderung).
2.

Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbes

Das Büro K9 wurde beauftragt, den westlichen gewerblichen Bereich ebenfalls mit einer
Wohnnutzung zu überplanen. Die Führung der Linienbusse und der Radfahrenden wur­
de optimiert und die Breiten der Straßen im Hinblick auf ihre Funktion abgestimmt und
festgelegt.
Auch das Büro faktorgrün erhielt einen Auftrag, um Gestaltungsädeen für das Quartier
zu entwickeln, die auch die Erschließungsanlagen betreffen und um sich dem Thema
einer möglichst naturnahen Oberflächenentwässerung zu widmen.
Die Auftragsversprechen aus dem Wettbewerb sind damit erfüllt und abgearbeitet.
3.

Städtebauliches Konzept

a) Die Neubebauung erfolgt in Zeilenform mit 3 bzw. 4 Vollgeschossen. Unmittelbar am
Don-Bosco-Zentrum schließen sich 3 Gartenhöfe mit insgesamt 108 Wohnungen an,
die aus jeweils vier 3-geschossigen Gebäuden gebildet werden. In den jeweils da­
runterliegenden Tiefgaragen werden die Stellplätze für die Miet- und Eigentums­
wohnungen untergebracht.
In weiteren 3- und 4-geschossigen Zeälengebäuden sollen ca. 183 geförderte und
mietpreisgedämpfte Wohnungen entstehen, deren Stellplätze oberirdisch angeord­
net sind, um Kosten zu sparen.
b) Ein Quartiersplatz mit öffentlicher Bushaltestelle entsteht direkt vor dem Don-BoscoZentrum. Die Kita ist zu vergrößern, eine bauliche Erweiterung ist möglich. Im nord­
westlichen Bereich des Quartiers - beim Vereinsheim des bisherigen Fußballvereins

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Seite-4-

- entsteht ein generationsübergreifender Spielplatz sowie ein multifunktionales
Kleinspielfeld.
c) Im Osten wird das Quartier durch zwei Straßenschleifen erschlossen, so dass zu­
künftig der Bus das Quartier direkt bedient. Im Westen ist der Almweg auszubauen.
Eine weitere Achse in Nord-Süd-Richtung kann nicht von Pkw durchfahren werden,
sondern erschließt die privaten Stellplätze für die Bewohner.
4.

Grundstückssituation/Eigentumsverhältnisse

Die Wohngebäude mit ihren Grundstücken sind im Eigentum der Wohnbau Stadt Lahr
GmbH (WBSL). Da sich die heutigen Straßen und Freiräume in städtischem Eigentum
befinden, sind die Voraussetzungen für einen grundlegenden Wandel sehr gut.
In den Randbereichen Nord, West und Süd sind einzelne private Flächen von der Neu­
konzeption durch den Wettbewerb betroffen.
Der Stadtverwaltung ist es gelungen, im nördlichen Bereich des Gebietes für das Flur­
stück Nr. 26610 den Weg für einen Erwerb zu ebnen. Hierbei handelt es sich derzeit um
eine Ackerfläche. Die WBSL hat hierfür einen Preis von 77,- €/m2 bezahlt. Das ent­
spricht in etwa einem üblichen Einwurfswert bei einer Baulandentwicklung. Bei dem
zweiten Grundstück mit der Flurstück Nr. 26609 konnte nur ein Teil aus einer Grund­
stücksgemeinschaft heraus erworben werden. Der bis dahin schon sehr aufwändige
Verhandlungsprozess wird derzeit noch weiter geführt. Die Erfolgsaussichten sind noch
unbestimmt.
Des Weiteren wurde im südwestlichen Bereich eine ehemalige Gewerbebrache mit auf­
stehendem Gebäude, das zuletzt als Raum für eine Glaubensgemeinschaft diente und
zwischenzeitlich von einem Brandschaden betroffen war, von der Stadt zum Preis von
428.000 € (inkl. Nebenkosten) erworben.
Die im Süden befindlichen Flurstücke Nr. 22506/8 und 22506/9 sind in privater Hand.
Eine Einigung über den Erwerb dieser Teilflächen konnte auch nach langwierigen Ver­
handlungen nicht erreicht werden.
Im Grunde genommen wird die bisherige flächenhafte Verteilung des Eigentums kom­
plett neu sortiert. Hier stellt sich die Frage, wie diese Veränderung finanziell ausgegli­
chen werden kann bzw. muss.
In einem ersten Ansatz hat die WBSL einen Flächenvergleich der heutigen Situation
des Wohnquartiers mit der künftigen Situation nach der Neuordnung vorgenommen. In
der Summe ergibt sich zur gegenwärtigen Verteilung eine Differenz im 3-stelligen m2Bereich, ausschließlich bezogen auf die Eigentumsverhältnisse und nicht auf die Nut­
zung bzw. auf die Wertansätze der einzelnen Flächen.
Voraussichtlich wird diese Vorgehensweise nach dem Gemeindehaushaltsrecht nicht
möglich sein, auch die letzte Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt diese Ein­
schätzung. Demnach sind die Flächen mit dem Wert ihrer zukünftigen Funktion zu be­
legen, Grünflächen zu voraussichtlich 5 €/m2, Verkehrsflächen zu voraussichtlich
70 €/m2. Im Gegenzug wären städtische Flächen, die bisher Straßenflächen waren und
jetzt zu Baugrundstücken werden, mit dem aktuell gültigen Bodenrichtwert von 180 €/m2
zu bewerten (BRW-Karte 31.12.2018). Dies könnte in der Bilanz dazu führen, dass dies
mit einem deutlichen Wertverlust für die WBSL verbunden ist.

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Die WBSL hat aktuell das Vermessungsbüro Ortmann damit beauftragt ein Flächenlay­
out zu erstellen. Nach Vorliegen dieses Flächenlayouts können sowohl die WBSL als
auch die Stadt die jeweils finanziellen Auswirkungen besser bewerten.
Das weitere Vorgehen ist mit den beteiligten Fachdienststellen zu beraten, um eine fai­
re, aber auch rechtlich einwandfreie Vorgehensweise zu definieren. Sobald hier weitere
Erkenntnisse vorliegen, wird es eine eigenständige Vorlage zu diesem wichtigen The­
menfeld geben.
5.

Erschließung und Entwässerung

In einem europaweiten Vergabeverfahren, mit welchem die Verwaltung vom Gemeinde­
rat am 25.01.2021 beauftragt wurde, soll ein Ingenieurbüro gefunden werden, welches
die Planung für Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken für das Er­
schließungsgebiet ausführt.
Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Bestandsanlagen geworfen werden. Hier
muss ein Kompromiss gefunden werden, um die einzelnen Wohnbauabschnitte mit den
Erschließungsmaßnahmen zu verbinden. Vorgesehen ist, die Straßen komplett neu
aufzuteilen und zu gestalten. Es werden neue Fahrbeziehungen, Parkplätze und Geh­
wege entstehen. Selbstverständlich wird auch auf ansprechendes Begleitgrün Wert ge­
legt. Zudem ist ein großzügiger Quartiersplatz mit barrierefreien Bushaltestellen an der
Kindertagesstätte vorgesehen, der zum Wohnquartier ausgerichtet sein wird. Eine be­
sondere Herausforderung wird auch die neue herzustellende Abwasserentsorgung dar­
stellen, da die Bestandskanäle teilweise noch länger aufrechterhalten werden müssen,
um die Bestandsgebäude weiterhin versorgen zu können. Hier werden verschiedene
Provisorien notwendig sein, die es im Rahmen der Planung zu prüfen gilt. Verwaltungs­
intern hat man sich des Weiteren dazu entschlossen im Rahmen der Entwässerungs­
planung auch eine besonders ökologische Variante prüfen zu lassen, bei der das Re­
genwasser zum Teil zurückgehalten und zur Bewässerung der Freianlagen genutzt
werden könnte.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme muss zudem in der Flugplatzstraße die Ableitung
des Schmutzwassers teilweise erneuert bzw. aufdimensioniert werden. Hierbei handelt
es sich um Vorgaben aus dem bestehenden und mit dem Landratsamt Ortenaukreis
abgestimmten Generalentwässerungsplanes der Stadt Lahr.
Teil der Erschließungsplanung ist auch ein Teil des Almweges, welcher von Süden
nach Norden in Richtung der Sportanlagen verläuft. Hier besteht bisher nur ein schlecht
ausgebauter Weg, welcher mit der neuen Bebauung an Bedeutung gewinnt und ent­
sprechend ausgebaut werden muss. In diesem Zusammenhang muss in diesem Ab­
schnitt ein neuer Kanal verlegt werden (bisher kein Kanal) und der bestehende Kanal im
restlichen Almweg erneuert werden, da dessen Dauerhaftigkeit und Dimension zukünf­
tig überschritten wird.
6.

Grünkonzeption

Der Quartiersplatz ist als freie Fläche ohne Vorbestimmung für vielfältige öffentliche
Nutzungen vorgesehen.
Da der bisherige Bolzplatz für die Bebauung eingezogen wurde, stellt das multifunktio­
nal gestaltete Kleinspielfeld einen Zusatznutzen für die Öffentlichkeit und Vereinsmitglteder dar. Die Ausgestaltung mit Kunststoffbelag, verschiedener Sportmarkierung und
geschlossener Umzäunung entspricht der bereits im Bürgerpark vorhandenen Anlage.

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Der öffentliche Kinderspielplatz ergänzt das durch die Bauträger zu erbringende Klein­
kinderangebot in direkter Wohnungsnähe. Die Größe von knapp 2.000 m2 erlaubt eine
generationsübergreifende Ausstattung als Spiel- und Treffplatz.
Neben einer Durchgrünung des Gebietes wird aus klimaökologischen Gründen beson­
derer Wert auf den Umgang mit Niederschlagswasser gelegt. Ziel ist es dabei, den Ab­
fluss in die Vorflut weitestgehend zu vermeiden oder zumindest zu verzögern. Im Ein­
zelnen gelingt dies durch eine zielorientierte Höhenplanung, welche die Anlage von
grünen Mulden erlaubt. Parkplätze werden durchgängig mit versickerungsfähigem
Pflaster angelegt und wo immer möglich in die Grünfläche entwässert. Quartiers- und
Spielplatz können als zusätzliche Retentionsflächen fungieren.
7.

Kitaerweiterung

Die im Bestand zweigruppige Einrichtung soll aufgrund der Bedarfszahlen um zwei,
möglichst drei Gruppen erweitert werden. Der Träger der Kita, die katholische Kirche,
steht einer Erweiterung grundsätzlich positiv gegenüber. Das Gebäude ist derzeit im Ei­
gentum der Kirchengemeinde und wird von Caritas und Kita genutzt, das Grundstück ist
im Erbbaurecht verpachtet.
Bei der Frage nach der Perspektive der Kita und Gemeinwesenarbeit muss nun zu­
nächst die Eigentumsfrage geklärt sein. Der Idee, dass die Wohnbau als Investor auftritt, die Immobilie erwirbt, modernisiert und/oder (teilweise) neu baut, stehen alle Betei­
ligten positiv gegenüber. Die Entscheidungen zur Rolle der Wohnbau Stadt Lahr GmbH
bezüglich eines Neubaus sind noch zu treffen.
Die Raumprogramme liegen vor, im nächsten Schritt gilt es durch Architekten zu prüfen,
ob die Bestandsimmobilie um zwei oder drei Gruppen erweitert werden kann oder ob
ein Neubau wirtschaftlicher ist.
Nach der ersten Sichtung scheint ein. Umbau der Bestandsimmobilie für das große
Raumprogramm nicht verhältnismäßig zu sein. Die Prüfung dauert aber noch an. Ziel
bei der Prüfung ist, den Finanzmittelbedarf zu begrenzen. Unabhängig von der Lösung,
ob die Bestandsimmobilie ertüchtigt und vergrößert wird oder ob ein kompletter Neubau
vorgeschlagen wird, kann die Aussage gemacht werden, dass ein Finanzvolumen im 7stelligen Bereich eingesetzt werden muss.
Sobald belastbare Ergebnisse der Prüfung vorliegen, wird die Stadtverwaltung hierzu
eine eigenständige Vorlage erstellen.
Abhängig von der baulichen Entscheidung gilt es dann im nächsten Schritt zu klären, ob
die Gemeinwesenarbeit am Standort verbleibt oder alternativ eine Fläche im Quartier
anmietet (vgl. Kanadaring). Beides ist für die Caritas vorstellbar.
8.

Obdachlosenunterkunft

Im Gebäude Flugplatzstraße 101 betreibt die Stadt Lahr derzeit eine Unterkunft für ob­
dachlose Personen. Vonwiegend sind dort Frauen und Paare untergebracht. Im Zuge
der Überplanung des Wohngebiets muss für diese Unterkunft ein alternativer Standort
gefunden werden. Ziel ist es, die integrationsfähigen Bewohnerinnen der Flugplatz­
straße 101 dezentral im Wohngebiet mit Wohnraum zu versorgen. Insgesamt wird den­
noch ein Bedarf für eine Ersatzunterkunft für Frauen und Paare bestehen bleiben.

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Ein entsprechender Suchlauf im Stadtgebiet fand bereits statt, die Ergebnisse sowie
mögliche Förderprogramme wurden im Rahmen des Wohnungsgipfels im Sommer
2020 vorgestellt.
Zur Errichtung einer Ersatzunterkunft für die Flugplatzstraße 101 wird eine separate
Beschlussvorlage erarbeitet.
9.

Gemeinwesenarbeit

Die Gemeinwesenarbeit im Don Bosco Zentrum in Trägerschaft der Caritas ist fester
Bestandteil der Quartiersarbeit vor Ort. Insofern lag es nahe, für die Begleitung des Pro­
jektes die Caritas mit ihren vorhandenen Strukturen im Quartier anzufragen. Von Be­
ginn ah unterstützt sie daher den gesamten Prozess, beteiligt und informiert die Be­
wohnerschaft und band diese auch in den städtebaulichen Wettbewerb ein, u.a. durch
die Teilnahme am Preisgericht mit Stimmrecht.
Um den Bedarf an Wohnraum von den derzeitigen Mietern in Erfahrung zu bringen,
wurden diese zu ihren Wohnungswünschen und finanziellen Möglichkeiten befragt.
Ebenso wurden die Bewohner bei der Namensgebung der zukünftigen Straßennamen
unter Hinweis auf die Entscheidungshoheät des Gemeinderates eingebunden. Nach
Auslaufen der Förderung stellt die Stadt Lahr jährlich 10.000 € zur Fortführung des Be­
teiligungsprozesses zur Verfügung.
10.

Hochbaupfanung

Der erste Preisträger des internationalen Städtebauwettbewerbs vom Neuen Quartier
Lahr West, K 9 Architekten aus Freiburg hat Gebäude- und Wohnungstypoiogien entwi­
ckelt, um eine Grundlage für das Bebauungsplanverfahren zu schaffen. Diesbezüglich
wurden die nutzungsspezifischen Erfordernisse sowohl für den geförderten als auch für
den frei finanzierten Wohnungsneubau berücksichtigt. Es wurden Module von Gebäu­
de- und Wohnungstypologien entworfen, deren Auswahl und vielfältige Zusammenset­
zung noch einen gewissen Spielraum im Laufe der Projektentwicklung zulassen, um auf
die jeweils aktuelle Marktlage reagieren zu können. Für den geförderten Mietwoh­
nungsneubau werden u.a. auch kompakte 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen geplant.
Die Kompaktheit zeichnet sich durch eine relativ geringe Wohnfläche im Verhältnis zur
Anzahl der Zimmer aus.
Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH führt derzeit ein europaweites Vergabeverfahren zur
Beauftragung der Objektplanung durch, sodass im Frühjahr die Planungsleästungen be­
gonnen werden können. Auf den im Neuen Quartier Lahr West derzeit zugreifbaren
Flächen (Eigentum der Stadt Lahr und Wohnbau Stadt Lahr GmbH) können ca. 210
Wohnungen entstehen, sodass die Anzahl von Wohnungen in der Flugplatzstraße nach
deren Rückbau und anschließendem Wohnungsneubau verdoppelt werden könnte.
Durch die Wohnbau Stadt Lahr GmbH wird ca. die Hälfte der Neubauwohnungen reali­
siert. Hierbei sind drei Bauabschnitte mit insgesamt ca. 105 Wohnungen und ca. 6.700
mz Wohnfläche vorgesehen (s. beiliegender Lageplan). Durch diese abschnittsweise
Umsetzung werden jeweils immer zunächst Neubauwohnungen geschaffen, bevor der
Rückbau der bestehenden Gebäude nach Umzug der Bewohnerschaft in die Neubau­
ten erfolgt. Der Baubeginn des ersten Bauabschnitts ist für Sommer 2022 und die Fer­
tigstellung für Winter 2023/2024. Der Baubeginn des zweiten Bauabschnitts ist für das
2. Quartal 2024 und die Fertigstellung für Ende 2025 vorgesehen.

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11.

Seite - 8 -

Energiekonzeption

Für das Neue Quartier Lahr West wird eine nachhaltige Quartiersentwicklung ange­
strebt. Diesbezüglich ist die Wohnbau Stadt Lahr GmbH in enger Abstimmung mit dem
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG &Co.KG. Das E-Werk Mittelbaden hat der Wohnbau
Stadt Lahr einen interessanten Vorschlag zur Errichtung eines Fernwärmenetzes unter­
breitet, bei dem langfristig mindestens 50 % erneuerbare Energien Anwendung finden
sollen. Das neu zu errichtende Fernwärmenetz soll zukünftig auch eine Energieversor­
gung des westlichen Industriegebietes und des Flugplatzgeländes ermöglichen. Dem
Neuen Quartier Lahr West käme als Pilotprojekt eine besondere Schlüsselposition zu,
um den Schneeballeffekt zu einer städtebaulich großräumigen ökologischen Wärme­
versorgung in Gang zu setzen. Neben der umweltfreundlichen und effizienten Fern­
wärmeversorgung hat die Wohnbau Stadt Lahr auch Mieterstrommodelle beim E-Werk
Mittelbaden angefragt. Neben Photovoltaikanlagen auf den Neubauten wären Parkplät­
ze mit Solardächern denkbar.
12.

Bebauungsplanverfahren

Der bestehende Bebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD vom 30.08.1978 setzt für
die Bestandsgebäude ein Allgemeines Wohngebiet fest. Im Westen gibt es einen öffent­
lichen Grünstreifen als Abstandsfläche zu benachbarten Gewerbebetrieben, die im
Rahmen eines eingeschränkten Gewerbegebietes arbeiten können.
Durch die vollständige Neuordnung mit einem anderen Erschließungskonzept und einer
anderen Bebauungsstruktur ist eine Änderung des Planungsrechtes notwendig.
Voraussichtlich wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt und der bestehende somit pa­
rallel - Verfahrensstufe um Verfahrensstufe - außer Kraft gesetzt. Nach einer ersten
Ermittlung der zukünftigen Grundfläche kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a
BauGB zur Nachverdichtung angewendet werden. Der Vorteil liegt in einer Verkürzung
durch einen Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung und dass auf die Durchführung einer
Umweltprüfung verzichtet werden kann. Weiterhin kann der Flächennutzungsplan im
Anschluss an das Verfahren berichtigt werden, es ist kein Änderungsverfahren notwen­
dig.
Bereits zum Wettbewerb wurde ein Lärmgutachten erstellt, das den Teilnehmern zur
Ausarbeitung ihrer Entwürfe zur Verfügung stand. Das Lärmgutachten ist nun auf den
neuen städtebaulichen Entwurf anzupassen und es sind Festsetzungen zur Herstellung
eines bestmöglichen Schallschutzes auszuarbeiten.
Im Rahmen der Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens sollen auch Möglichkeiten
zur Nutzung von Vorkaufsrechten geprüft werden.
13.

Zeitschiene

In 2021 soll das Planungsrecht für das Projekt auf den Weg gebracht werden. Im Som­
mer 2021 soll das Erschließungs- und Entwässerungskonzept vorliegen. Dieses wird für
den Entwurf des Bebauungsplanes benötigt, so dass dann im Herbst die Offenlage
durchgeführt werden kann. Ende 2021 sollen die Bauanträge für die erste Umsetzungs­
stufe eingereicht werden. Der Abschluss des B-Plan-Verfahrens wird für das 1. Quartal
2022 angestrebt. Die Hochbauarbeiten sollen Mitte 2022 beginnen.

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14.

Seite - 9 -

Gesamtkosten

Das Gesamtprojekt lässt sich in 5 große Aufgabenfelder unterteilen. Im Sommer 2019
gab es durch die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt eine erste grobe überschlägi­
ge Kostenermittlung mit pauschalen Ansätzen auf den Flächengrößen des städtebauli­
chen Konzeptes. Diese Zahlen stellen nur eine Orientierung dar. Verlässlichere Zahlen
soll das VGV-Verfahren, das von der Abteilung Tiefbau durchgeführt wird, liefern:
a) Verkehrsanlagen
Das Projekt zeichnet sich dadurch aus, dass die straßenmäßige Erschließung und
die Ver- und Entsorgung für die bestehenden Gebäude noch mehrere Jahre auf­
rechterhalten werden muss. Parallel muss aber ein neues System für alle Elemente
aufgebaut werden.
Die Baukosten mit Honoraren für die Planung werden auf ca. 2,1 Mio. Euro ge­
schätzt (Stand 2019).
Maßnahmen im weiteren Netz sind im Almweg und in der Flugplatzstraße notwen­
dig. Die Ertüchtigung in der Flugplatzstraße ist unabhängig von diesem.Projekt not­
wendig. Kosten können noch nicht benannt werden.
b) Freianlagen
Hier geht es um den öffentlichen Spielplatz, das Multifunktionsfeld, die Außenanlage
des Vereinsheimes und um die Herstellung des Quartiersplatzes. Baukosten mit
Planungshonoraren werden auf ca. 1 Mio. Euro geschätzt (Stand 2019). Die Freian­
lagen sind Bestandteil des VGV-Verfahrens der Abteilung Tiefbau.
c) Kindertagesstätte
Gegenwärtig läuft der Prüfauftrag durch ein Archätekturbüro im Auftrag der Wohnbau
Stadt Lahr GmbH, Die Variante Erhält des Gebäudes mit Anbau und die Variante
. Abbruch und Neubau werden geprüft. Grundsätzlich ist die Wohnbau Stadt Lahr
GmbH bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Wenn das Prüfungsergebnis mit Kos­
tenangaben vorliegt, wird es dazu eine eigenständige Vorlage geben. Grundsätzlich
kann man davon ausgehen, dass sich jede Lösung im Rahmen von 7-stelligen Be­
trägen bewegen wird.
d) Obdachlosenunterkunft
Im Rahmen der Fachkonferenz Wohnen im Sommer 2020 wurden beispielhaft die
Baukosten einer Unterkunft aus der Gemeinde Schuttern benannt. Dieses Thema ist
so umfangreich, dass es in einer eigenständigen Vorlage vertieft werden soll.
In Abhängigkeit des Standortes fallen Grunderwerbs- und Erschließungskosten an.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass es hier eine sehr attraktive und großzügige För­
derung durch das Land gibt, um gesellschaftliche Randgruppen mit adäquatem
Wohnraum zu versorgen, da sie es aus eigener Kraft nicht schaffen.
Am Beispiel Schuttern wurde eine mögliche Förderung berechnet: Bei ca. 1.280 m2
Wohnfläche würden Baukosten von ca. 3,6 Mio. € (Stand 2020) entstehen, für die
eine Förderung von ca. 2,1 Mio. € zu erwarten wäre.
e) Wohnungsbau
Der Zielsetzung entsprechend, ein gemischtes Quartier zu entwickeln, wird es den
Bau von geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungen geben. Parallel dazu
wird es auch Eigentumswohnungen geben, deren Stellplatzangebot in den Tiefgara­
gen nachgewiesen wird. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH ist die Hauptträgerin die­
ses Parts und wird einige Gebäude selbst errichten, aber auch andere Partner betei­
ligen und Objekte auch veräußern, da die Gesamtmaßnahme zu umfangreich ist,

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Seite -10 -

um von ihr alleine bewältigt werden zu können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind
hier noch keine Kostenangaben möglich, da das Vergabeverfahren für die Objekt­
planung gerade durchgeführt wird.

T

ters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten seibst zu prü­
fen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhö­
rerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18
Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.