Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und…
Sitzung: Technischer Ausschuss (3. Sitzung)
30. März 2021
30. März 2021
Beschlussvorlage Amt: 61 Dalm Datum: 19.02.2021 Az.: - 0685 Da Drucksache Nr.: 31/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 10.03.2021 vorberatend öffentlich 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 4 Enthaltungen Gemeinderat 22.03.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 29.03.2021 vorberatend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim 30.03.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.2.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: 9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (frühzeitige Beteiligung) Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen. 2. Dem Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen wird zugestimmt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Anlage(n): - Begründung mit Plananlagen - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 31/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 31/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Mit öffentlicher Bekanntmachung am 23.11.2019 wurde der Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung rechtsverbindlich. Mit Antragstellung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim am gleichen Tag ist gegen den Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren anhängig. Für die Umsetzung des Gesamtprojekts hat die Normenkontrollklage wenig Auswirkung. Die bereits erteilten Baugenehmigungen für die Geschosswohnungsbauten und Bauvorbescheide für die Einzelhäuser bleiben wirksam. Der Bebauungsplan bleibt bis zur Hauptsacheentscheidung durch den VGH formal weiter anwendbar. Um Rechtssicherheit bei voraussichtlicher Aufhebung des Bebauungsplans zu erlangen, soll nun eine Heilung im regulären zweistufigen Bebauungsplanverfahren für den Kernbereich durc hgeführt werden. Für diesen Bereich soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim im Parallelverfahren geändert werden. Das städtebauliche Konzept für den Änderungsbereich sieht überwiegend Wohnbaufläche mit Grünzonen vor. Hierfür sind im Flächennutzungsplan die Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Mädchenheim, Flächen für die Forstwirtschaft sowie Flächen für Gärtnereien zu ändern. Es wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan einer 9. Änderung zu unterziehen und als ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden kann im 2. Quartal 2021 durchgeführt werden. Tilman Petters Sabine Fink Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.