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Beschlussvorlage (Vorlage 103-2021 Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 05.05.2021

Az.: 922.5234

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

Drucksache Nr.: 103/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

__

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

—

Betreff:

Elektrizitätswerk Mittelbadeh AG & Co. KG;
Jahresabschluss 2020 - Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in
der Geselischafterversammiung dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittel­
baden AG & Co. KG Entlastungen zu erteilen.

BERATUNGSERGEBNiS
□ Einstimmig
□

Sitzungstag:

0 it Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 103/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
(x]

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personaimehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
l^l Investition

Nicht investive
U Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
föhne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

2021

2020

2022

|

2023

|

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

QNein

103/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt
ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat
hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches
am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hier­
nach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der
entsprechenden Entlassungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab
einer unmittelbaren Beteili-gung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50%
(sowie badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalaus­
schuss.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG
& Co. KG am 23. Juni dieses Jahres ist im Rahmen der Beschlussfassung über
den Jahresabschluss auch die Entlastung des Aufsichtsrats vorgesehen.
Die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG hat insgesamt 21 Aufsichtsräte.
Die Stadt Lahr stellt hiervon neben dem Oberbürgermeister drei weitere
Aufsichtsräte (StR Hirsch, StRin Rompel und StR Roth). Die Gemeinderäte sowie
der Oberbürgermeister über deren Entlastung als Aufsichtsratsmitglied entschie­
den wird, sind bei der Beschlussfassung über das Abstimmverhalten der Stadt
Lahr gern. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemO befangen. Die Befangenheitsvorschrift des §
18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindli­
chen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher aus kommunalrecht­
licher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsratsmitglied ist. Aus diesem Grunde muss er sich
bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.
Die Mitglieder des Haupt- und Personalausschusses werden gebeten, die eigene
Befangenheit gemäß § 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber
ggf. die Befangenheit zu erklären.

Erster Bürgermeister