Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
26. April 2021
26. April 2021
Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Amt: 605 Birk Datum: 10.03.2021 Az.: 60/605 Lau/Bi Drucksache Nr.: 313/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 12.04.2021 vorberatend nichtöffentlich Technischer Ausschuss 14.04.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 26.04.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 302 . 61 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 10.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister i Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen (Haushaltsjahr 2020) im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach und dem Ausbau der Gehweganlagen und Bushaltestellen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 beim Investitions auftrag 154106020004 (Gemeindestraßen - Ortsdurchfahrt Reichenbach: Aus bau der Gehweganlagen) überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 337.000,- EUR. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Einsparungen bzw. Um schichtungen aus folgenden Investitionsaufträgen: 151100020101 „Kanadaring-Ausbau Schwarzwaldstraße“ 150.000,- EUR 151100020000 „Kreuzstraße“ 20.000,- EUR 151100020001 „Ausbau Brestenbergstraße“ 16.500,- EUR 151100020001 „Ausbau Gerichtsstraße“ 15.000,- EUR I54600020000 „Parkscheinautomaten“ 4.000,- EUR 155100020010 „Ausbau Mauerweg“ 17.500,- EUR 155100020020 „Parkierung Mauerweg“ 5.500,- EUR 54105000 „Straßen, Wege und Plätze - Gemeindestraßen“ 93.500,- EUR 54105001 „Feldwege“ 10.000,- EUR 54105011 „Verkehrsausstattung“ 5.000,- EUR BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ Sitzungstag: □ It. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 313/2020 Seite - 2 > Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ^ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüilenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) £3 Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entaeltamooe/ Besoldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten ISUa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten B3Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 313/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Die Stadt Lahr und das Regierungspräsidium Freiburg haben gemeinsam den Umbau und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415) geplant. Die Baukosten werden wie folgt aufgeteilt: Kostenträger für die Fahrbahnsanierung ist das Regierungspräsidium Freiburg, während die Kosten für den Ausbau der Gehwegan lagen von der Stadt Lahr getragen werden. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung der Gradiente der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite 1,50m), die Erneuerung der Gehwege auf beiden Seiten sowie den barrierefreien Umbau der 6 vorhandenen Bushaltestellen. Zeitlicher Ablauf bis zur Durchführung der Baumaßnahme: In der Ortschaftsratsitzung am 23.01.2008 wurde die Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Reichenbach beauftragt, eine Untersuchung zur straßenbaulichen Verbesserung der Gehwegsituation mittels Fahrbahnverschwen kung / Fahrbahnreduzäerung durchzuführen. Dafür wurden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 20.000,- EUR für das Haushaltsjahr 2008 bereitgestellt. Im gleichen Jahr wurde vom Ingenieurbüro RS, Achern, eine Entwurfsplanung zur punk tuellen Teilumgestaltung der Reichenbacher Hauptstraße ausgearbeitet. Die Planung sah eine Verbreiterung des nordseitigen Gehweges auf 5 Straßenabschnitten auf min destens 1,50 m vor. Die Kostenschätzung für den städtischen Anteil lag bei 323.000,EUR. Die Entwurfsplanung wurde in der Ortschaftsratsitzung am 04.02.2009 vorgestellt. Die Ausführungspianung durch das Ingenieurbüro RS, Achern, erfolgte ein Jahr später, 2009. Im gleichen Jahr wurde beim Regierungspräsidium Freiburg der Antrag zur Aufnahme in das Förderungsprogramm (GVFG) gestellt. Der Antrag wurde jedoch im Jahr 2015 schriftlich abgelehnt. Im Jahr 2016 hat die Abteilung Tiefbau dessen ungeachtet zur Demonstration des Pla nungswillens der Stadt 660.000,- EUR im Haushalt angemeldet. Diese Mittel wurden in die mittelfristige Finanzplanung ab 2017 aufgenommen in der Jahresspalte 2021. Im Jahr 2017 wurde beantragt, die 660.000,- EUR ins Haushaltsjahr 2019 vorzuziehen, weil sich inzwischen eine Umsetzung auch seitens des Regierungspfäsidiums abzeich nete. Im Haushaltsjahr 2019 wurden dann 750.000,- EUR aufgenommen. Diese erga ben sich aus den bereits gemeldeten 660.000,- EUR einschließlich einer allgemeinen Baukostensteigerung seit der ersten Kostenschätzung in Höhe von 90.000,- EUR. Der bisherige Planungsstand wurde entsprechend gesichtet und mit den aktuellen vom Rat seit 2008 fortentwickelten Planungszielen abgeglichen und überarbeitet. Dies führte zu einer Planungserweiterung auf Anregung der Gremien, weil die zwischenzeitlich in Kuh bach verwirklichte Qualität der Gehweggestaltung und die verkehrspolitischen Ziele wei tergeführt werden sollten. Die entsprechenden modifizierten Planungen wurden in den Gremien vorgestellt (Ortschaftsrat am 19.12.2018). Die punktuelle Teilumgestaltung war zu einer umfangreicheren Maßnahme angewachsen, deren städtischer Anteil im Ver gleich zum Anteil des Bundes erheblich zugenommen hatte. Die jetzt vorliegende Pla nung zog eine Kostenschätzung von 1.460.000,00 EUR nach sich. Der Sprung von den im Haushalt 2019 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 750.000,- EUR auf 1.460.000,- EUR erklärt sich durch Planänderungen und Erweiterungen. Insbesondere die nicht nur punktuell sondern durchgängige Breite der Gehwege, die Anpassung der Fahrbahnbreite auf 6,50 bis 7,00 m auf Forderung des Straßenbaulastträgers und die Barrierefreiheit der 6 Haltestellen sowie die damit einhergehende flächige Vergrößerung der Maßnahme und die Baukostensteigerung der letzten Jahre führten zu diesem größeren Maßnahmenumfang. Die Festlegung auf das Jahr 2019 erfolgte aus der Vor- Drucksache 313/2020 Seite - 4 - gäbe, erst nach der Landesgartenschau mit der Baumaßnahme beginnen zu können, in Bezug auf die aktualisierte Kostenschätzung wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 688.000,- EUR für den Haushalt 2019 bereitgestellt und zusammen mit einer Restmittelübertragung in Höhe von 22.000;- EUR standen der Maßnahme jetzt 1.460.000,- EUR zur Verfügung. Im Rahmen der 2020 vorgenommenen Kostenfeststellung hat sich auf Grundlage aller Erkenntnisse herausgestellt, dass die im Haushaltsplan 2019 für die Maßnahme bereit gestellten Mittel in Höhe von 750.000,- EUR, die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 688.000,- EUR und die genehmigte Restmittelübertragung in Höhe von 22.000,- EUR genehmigt durch Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2019 GR-Vorlage 111/2019) nicht ausreichend waren. Bei dem Verfassen der Vorlage 151/2019 über die Vergabe der Bauleistungen war nicht erkannt worden, dass fälschlicherweise der pauschale Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von 8% der Bausumme von der Gesamtsumme abgezogen worden war, so dass die bewilligten HH-Mitte! für die Maßnahme nicht ausreichten und um 152.000,- EUR überschritten wurden. Auf Grund dieser Tatsache entstand ein erster Deckungsbedarf, der jetzt erfüllt werden und im Nachhinein ausgeglichen werden soll. Dieser verursacht 23,9% der überplanmäßigen Mehrausgaben. .Weiterhin hatte sich im Rahmen der Kostenfeststellung herausgestellt, dass zusätzliche Mehrkosten während der Bauausführung entstanden. Dies betrifft 38,9% der Mehrko sten. Überwiegend ist dies verursacht durch das Arbeiten im Bestand und dadurch un erwartete Mehrarbeiten, dargestellt in den Punkten 1,4-9. Weitere 37,2% Mehrkosten begründen sich durch den politischen Wunsch, die Bundesstraße nicht voll sperren zu wollen. Die OD Reichenbach ist eine wichtige Verbindung zwischen Kinzigtal, Schönberg und Rheintal. Ein Abhängen der oberhalb liegenden Gemeinden war aus diesem Gesichtspunkt nicht realisierbar. Hierdurch gab es nur eine Möglichkeit der halbseitigen Sperrung, Einrichtungsverkehr im Bereich der Baustelle und einer innerörtlichen Umleitung für den Gegenverkehr. In den Vorberatungen zur Maßnahme wurde eine Umleitung über den bestehenden Radweg entlang der Schütter durch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Der hieraus resultierende Nutzen für die betroffenen Bürger führte zu einer nicht vorgesehenen Bauzeitverlängerung und einem erheblichen Mehraufwand bezüglich der Verkehrsleitung und -Überwachung. Hierbei sind speziell die während der Maßnahme auftretenden Forderungen und Wünsche der,Anwohner durch die Verkehrsbehörde nachträglich angeordnet und durch die Firma umgesetzt worden. Ebenso war es notwendig auf Grund der Fehlfahrten des Schwerlastverkehrs die Arbeitszeiten der Wachposten zu erweitern. Im Einzelnen dar gestellt in den Punkten 2 + 3. Konkrete Ursachen für Kostensteiqerunqen: 1. Teerentsorgung: Diese Kosten waren zwar in der GR-Vorlage 111/2019 dargestellt worden. Sie sind al lerdings als Entsorgungskosten nicht Bestandteil des damaligen Bauauftrages und müssen als separate Leistung in Höhe von 102.000,- EUR abgerechnet werden. 2. Die nur teilweise Sperrung der Bundesstraße führte zur Durchführung der Maßnahme in mehreren Bauabschnitten, so dass mehrere unterschiedliche Umleitungsstrecken vorgesehen werden mussten. Dies war auch so in den Ausschreibungsunterlagen be schrieben. Im Laufe der Maßnahme musste auf Grund der schwierigen Ortslage, Be wohnereinwänden, Anregungen aus der Ortsverwaltung und der Polizei, und Verstößen gegen das Durchfahrtsverbot von LKW vielfach nachgesteuert werden. Hierzu gehörten zum Beispiel zusätzliche Vorhinweistafeln, Nachmarkierungen, zusätzliche Beschilde rungen, Umsetzen von Beleuchtungsmasten und provisorischen Wegeherstellungen. 1313/2020 Seite-5- Die ausgeschriebene Leistung der Wachposten an den Eingängen nach Reichenbach war, wie sich herausgestellt hatte, nicht auskömmlich. Zudem musste die Regelarbeits zeit auf Einwendungen einzelner Bewohner im August und September verlängert wer den, um Verkehrsverstößen in Form von LKW-Durchfahrten entgegen zu wirken. Die hieraus entstandenen Mehrkosten belaufen sich auf gerundet 150.500.- EUR (Fa. Joos 93.000, - EUR + BGL 57.500,- EUR). 3. Durch unvorhergesehene Maßnahmen während der Bautätigkeiten hat sich das ge plante Bauende vom Juli 2020 leider auf den Dezember 2020 verschoben. Hier sind vor allem Leitungstrassen zu nennen, die nicht laut den vorhandenen Planauskünften ver legt waren. Dieser Sachverhalt ist in der Praxis nicht unbedingt außergewöhnlich, führt aber zu einer Abhängigkeit der Baumaßnahme mit den Ver- und Entsorgern. Zudem wurde verwaltungsintern entschieden mit der Straßenbaumaßnahme auch eine im Ge neralentwässerungsplan geforderte Kanalbaumaßnahme zeitgleich mit auszuführen um eine Nachfolge-Baustelle auf der Bundesstraße zu vermeiden. Auf Grund der längeren Bauzeit sind folglich bei der Position „Wachposten zur Steuerung der Lichtsignalanlage“ gegenüber dem Leistungsverzeichnis Mehrkosten von gerundet 86.000,- EUR entstan den. 4. Durch Mehrmengen (nachgewiesen durch Aufmaße) und zusätzlich erforderliche Lei stungen zum Bauvertrag (im Rahmen von Nachtragsangeboten), wie zum Beispiel Handschachtungen, Asphalthandeinbau, Querungshilfen und partielle Änderungen in der Pflasterstärke entstanden Mehrkosten von gerundet 23.000,- EUR. 5. Auf Grund der verlängerten Bauzeit, kleinerer nachträglicher Umplanungen im Detail und der Kostensteigerung im Bau stieg auch das Ingenieurhonorar um gerundet 22.000. -EUR. 6. Neben dem Ingenieurvertrag und dem Bauvertrag sind zusätzliche Leistungen, soge nannte Baunebenleistungen, angefallen. Hierunter sind hauptsächlich gutachterliche Leistungen zu benennen, Vermessungsarbeiten / Grenzvorweisungen, sowie die Verle gung von Lehrrohren (Breitbandausbau) und das Entfernen eines Buswartehäuschens. Diese Baunebenkosten belaufen sich auf gerundet 42.500,- EUR. 7. Für Kleinarbeiten nach Abschluss der Hauptbaumaßnahme (Sockelarbeiten, Hoftor anpassung etc.) rechnen wir zusätzlich mit Mehrkosten von ca. 20.000,- EUR. 8. Da witterungsbedingt die Asphaltdeckschicht im 4. und 5. Bauabschnitt nicht wie ge plant im Dezember eingebaut werden konnte, muss dies auf das Frühjahr verschoben werden. Dabei werden für eine erneute Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung Mehrkosten von ca. 18.000,- EUR entstehen. 9. Für die Endvermessung nach Abschluss der Bauarbeiten werden zusätzlich Mittel in Höhe von 20.000,- EUR benötigt. Dies ergibt einen zwischenzeitlichen zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 636.000. - EUR (Punkte 1. bis 9.). 5 Der städtische Anteil der Baumaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Von der Baufirma liegt schriftlich eine ungeprüfte Kostenzusammenstellung sämtlicher erbrach ter Leistungen einschl. Nachträge vor. Hieraus ergibt sich eine Reduzierung der Auf tragssumme durch Massenminderungen bzw. Mengenverschiebungen in Höhe von rund 299.000,- EUR. Dadurch ergibt sich im Ergebnis ein Mittelbedarf in Höhe von 337.000, - EUR (636.000,- EUR - 299.000,- EUR) Seite - 6 - Drucksache 313/2020 Die Deckung der Mehrauszahlungen soll durch Einsparungen bzw. Umschichtungen aus folgenden Investitionsaufträgen des Finanzhaushaltes bzw. Kostenstellen des Er gebnishaushaltes im Haushaltsplan 2020 erfolgen: • 151100020101 „Kanadaring - Ausbau Schwarzwaldstraße“ 150.000,- EUR • 151100020000 „Kreuzstraße“ 20.000,- EUR • 151100020001 „Ausbau Brestenbergstraße“ 16.500,- EUR • 151100020001 „Ausbau Gerichtsstraße“ 15.000,- EUR • I54600020000 „Parkscheinautomaten“ 4.000,- EUR • 155100020010 „Ausbau Mauerweg“ 17.500,- EUR • 155100020020 „Parkierung Mauerweg“ 5.500,- EUR • 54105000 „Straßen, Wege und Plätze - Gemeindestraßen“ 93.500,- EUR • 54105001 „Feldwege“ 10.000,- EUR • 54105011 „Verkehrsausstattung" 5.000,-EUR Auf Grund der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, • vertreten durch das RP Freiburg, und der Stadt Lahr erhält die Stadt für übernommene Bauleitertätigkeiten eine Entschädigung in Flöhe der bereits genannten 8% der Bau summe des Regierungspräsidiums. Dies entspricht rund 156.000,- EUR auf der Einnah menseite. Zusätzlich werden laut Vereinbarung entstandene spezifische Baukosten (Baustellen einrichtung und Verkehrssicherung) zu 60% vom Regierungspräsidium übernommen. Dies entspricht rund 45.000,- EUR. Mit einer Einnahme von insgesamt 201.000,- EUR (156.000,- EUR + 45.000,- EUR) kann für den Flaushalt 2022 gerechnet werden. Kostenzusammenstellunq der Baumaßnahme: - Gesamtausgaben: 1.797.000,- EUR - Einnahmen (RP) 201.000,- EUR - HH-Belastung: 1.596.000,- EUR Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.