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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Amt: 605
Birk

Datum: 10.03.2021

Az.: 60/605
Lau/Bi

Drucksache Nr.: 313/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

12.04.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Technischer Ausschuss

14.04.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

26.04.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

.

61
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 10.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

i

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen (Haushaltsjahr 2020)
im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach und dem Ausbau
der Gehweganlagen und Bushaltestellen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 beim Investitions­
auftrag 154106020004 (Gemeindestraßen - Ortsdurchfahrt Reichenbach: Aus­
bau der Gehweganlagen) überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von
337.000,- EUR.
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Einsparungen bzw. Um­
schichtungen aus folgenden Investitionsaufträgen:
151100020101 „Kanadaring-Ausbau Schwarzwaldstraße“ 150.000,- EUR
151100020000 „Kreuzstraße“ 20.000,- EUR
151100020001 „Ausbau Brestenbergstraße“ 16.500,- EUR
151100020001 „Ausbau Gerichtsstraße“ 15.000,- EUR
I54600020000 „Parkscheinautomaten“ 4.000,- EUR
155100020010 „Ausbau Mauerweg“ 17.500,- EUR
155100020020 „Parkierung Mauerweg“ 5.500,- EUR
54105000 „Straßen, Wege und Plätze - Gemeindestraßen“ 93.500,- EUR
54105001 „Feldwege“ 10.000,- EUR
54105011 „Verkehrsausstattung“ 5.000,- EUR

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig
□

Sitzungstag:

□ It. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 313/2020

Seite - 2 >

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen

□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

^

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüilenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
£3 Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entaeltamooe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

ISUa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten

B3Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Drucksache 313/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr und das Regierungspräsidium Freiburg haben gemeinsam den Umbau
und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415) geplant.
Die Baukosten werden wie folgt aufgeteilt: Kostenträger für die Fahrbahnsanierung ist
das Regierungspräsidium Freiburg, während die Kosten für den Ausbau der Gehwegan­
lagen von der Stadt Lahr getragen werden.
Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung
der Gradiente der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite 1,50m),
die Erneuerung der Gehwege auf beiden Seiten sowie den barrierefreien Umbau der 6
vorhandenen Bushaltestellen.
Zeitlicher Ablauf bis zur Durchführung der Baumaßnahme:
In der Ortschaftsratsitzung am 23.01.2008 wurde die Verwaltung zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Reichenbach beauftragt, eine Untersuchung
zur straßenbaulichen Verbesserung der Gehwegsituation mittels Fahrbahnverschwen­
kung / Fahrbahnreduzäerung durchzuführen. Dafür wurden außerplanmäßige Mittel in
Höhe von 20.000,- EUR für das Haushaltsjahr 2008 bereitgestellt.
Im gleichen Jahr wurde vom Ingenieurbüro RS, Achern, eine Entwurfsplanung zur punk­
tuellen Teilumgestaltung der Reichenbacher Hauptstraße ausgearbeitet. Die Planung
sah eine Verbreiterung des nordseitigen Gehweges auf 5 Straßenabschnitten auf min­
destens 1,50 m vor. Die Kostenschätzung für den städtischen Anteil lag bei 323.000,EUR.
Die Entwurfsplanung wurde in der Ortschaftsratsitzung am 04.02.2009 vorgestellt.
Die Ausführungspianung durch das Ingenieurbüro RS, Achern, erfolgte ein Jahr später,
2009.
Im gleichen Jahr wurde beim Regierungspräsidium Freiburg der Antrag zur Aufnahme
in das Förderungsprogramm (GVFG) gestellt. Der Antrag wurde jedoch im Jahr 2015
schriftlich abgelehnt.
Im Jahr 2016 hat die Abteilung Tiefbau dessen ungeachtet zur Demonstration des Pla­
nungswillens der Stadt 660.000,- EUR im Haushalt angemeldet. Diese Mittel wurden in
die mittelfristige Finanzplanung ab 2017 aufgenommen in der Jahresspalte 2021.
Im Jahr 2017 wurde beantragt, die 660.000,- EUR ins Haushaltsjahr 2019 vorzuziehen,
weil sich inzwischen eine Umsetzung auch seitens des Regierungspfäsidiums abzeich­
nete. Im Haushaltsjahr 2019 wurden dann 750.000,- EUR aufgenommen. Diese erga­
ben sich aus den bereits gemeldeten 660.000,- EUR einschließlich einer allgemeinen
Baukostensteigerung seit der ersten Kostenschätzung in Höhe von 90.000,- EUR. Der
bisherige Planungsstand wurde entsprechend gesichtet und mit den aktuellen vom Rat
seit 2008 fortentwickelten Planungszielen abgeglichen und überarbeitet. Dies führte zu
einer Planungserweiterung auf Anregung der Gremien, weil die zwischenzeitlich in Kuh­
bach verwirklichte Qualität der Gehweggestaltung und die verkehrspolitischen Ziele wei­
tergeführt werden sollten. Die entsprechenden modifizierten Planungen wurden in den
Gremien vorgestellt (Ortschaftsrat am 19.12.2018). Die punktuelle Teilumgestaltung war
zu einer umfangreicheren Maßnahme angewachsen, deren städtischer Anteil im Ver­
gleich zum Anteil des Bundes erheblich zugenommen hatte. Die jetzt vorliegende Pla­
nung zog eine Kostenschätzung von 1.460.000,00 EUR nach sich. Der Sprung von den
im Haushalt 2019 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 750.000,- EUR auf
1.460.000,- EUR erklärt sich durch Planänderungen und Erweiterungen. Insbesondere
die nicht nur punktuell sondern durchgängige Breite der Gehwege, die Anpassung der
Fahrbahnbreite auf 6,50 bis 7,00 m auf Forderung des Straßenbaulastträgers und die
Barrierefreiheit der 6 Haltestellen sowie die damit einhergehende flächige Vergrößerung
der Maßnahme und die Baukostensteigerung der letzten Jahre führten zu diesem
größeren Maßnahmenumfang. Die Festlegung auf das Jahr 2019 erfolgte aus der Vor-

Drucksache 313/2020

Seite - 4 -

gäbe, erst nach der Landesgartenschau mit der Baumaßnahme beginnen zu können,
in Bezug auf die aktualisierte Kostenschätzung wurden zusätzliche Mittel in Höhe von
688.000,- EUR für den Haushalt 2019 bereitgestellt und zusammen mit einer
Restmittelübertragung in Höhe von 22.000;- EUR standen der Maßnahme jetzt
1.460.000,- EUR zur Verfügung.
Im Rahmen der 2020 vorgenommenen Kostenfeststellung hat sich auf Grundlage aller
Erkenntnisse herausgestellt, dass die im Haushaltsplan 2019 für die Maßnahme bereit­
gestellten Mittel in Höhe von 750.000,- EUR, die überplanmäßigen Mittel in Höhe von
688.000,- EUR und die genehmigte Restmittelübertragung in Höhe von 22.000,- EUR
genehmigt durch Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2019 GR-Vorlage 111/2019) nicht
ausreichend waren.
Bei dem Verfassen der Vorlage 151/2019 über die Vergabe der Bauleistungen war nicht
erkannt worden, dass fälschlicherweise der pauschale Verwaltungskostenzuschlag in
Höhe von 8% der Bausumme von der Gesamtsumme abgezogen worden war, so dass
die bewilligten HH-Mitte! für die Maßnahme nicht ausreichten und um 152.000,- EUR
überschritten wurden. Auf Grund dieser Tatsache entstand ein erster Deckungsbedarf,
der jetzt erfüllt werden und im Nachhinein ausgeglichen werden soll. Dieser verursacht
23,9% der überplanmäßigen Mehrausgaben.
.Weiterhin hatte sich im Rahmen der Kostenfeststellung herausgestellt, dass zusätzliche
Mehrkosten während der Bauausführung entstanden. Dies betrifft 38,9% der Mehrko­
sten. Überwiegend ist dies verursacht durch das Arbeiten im Bestand und dadurch un­
erwartete Mehrarbeiten, dargestellt in den Punkten 1,4-9. Weitere 37,2% Mehrkosten
begründen sich durch den politischen Wunsch, die Bundesstraße nicht voll sperren zu
wollen. Die OD Reichenbach ist eine wichtige Verbindung zwischen Kinzigtal,
Schönberg und Rheintal. Ein Abhängen der oberhalb liegenden Gemeinden war aus
diesem Gesichtspunkt nicht realisierbar. Hierdurch gab es nur eine Möglichkeit der
halbseitigen Sperrung, Einrichtungsverkehr im Bereich der Baustelle und einer
innerörtlichen Umleitung für den Gegenverkehr. In den Vorberatungen zur Maßnahme
wurde eine Umleitung über den bestehenden Radweg entlang der Schütter durch die
Polizei und die Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Der hieraus resultierende Nutzen
für die betroffenen Bürger führte zu einer nicht vorgesehenen Bauzeitverlängerung und
einem erheblichen Mehraufwand bezüglich der Verkehrsleitung und -Überwachung.
Hierbei sind speziell die während der Maßnahme auftretenden Forderungen und
Wünsche der,Anwohner durch die Verkehrsbehörde nachträglich angeordnet und durch
die Firma umgesetzt worden. Ebenso war es notwendig auf Grund der Fehlfahrten des
Schwerlastverkehrs die Arbeitszeiten der Wachposten zu erweitern. Im Einzelnen dar­
gestellt in den Punkten 2 + 3.
Konkrete Ursachen für Kostensteiqerunqen:
1. Teerentsorgung:
Diese Kosten waren zwar in der GR-Vorlage 111/2019 dargestellt worden. Sie sind al­
lerdings als Entsorgungskosten nicht Bestandteil des damaligen Bauauftrages und
müssen als separate Leistung in Höhe von 102.000,- EUR abgerechnet werden.
2. Die nur teilweise Sperrung der Bundesstraße führte zur Durchführung der Maßnahme
in mehreren Bauabschnitten, so dass mehrere unterschiedliche Umleitungsstrecken
vorgesehen werden mussten. Dies war auch so in den Ausschreibungsunterlagen be­
schrieben. Im Laufe der Maßnahme musste auf Grund der schwierigen Ortslage, Be­
wohnereinwänden, Anregungen aus der Ortsverwaltung und der Polizei, und Verstößen
gegen das Durchfahrtsverbot von LKW vielfach nachgesteuert werden. Hierzu gehörten
zum Beispiel zusätzliche Vorhinweistafeln, Nachmarkierungen, zusätzliche Beschilde­
rungen, Umsetzen von Beleuchtungsmasten und provisorischen Wegeherstellungen.

1313/2020

Seite-5-

Die ausgeschriebene Leistung der Wachposten an den Eingängen nach Reichenbach
war, wie sich herausgestellt hatte, nicht auskömmlich. Zudem musste die Regelarbeits­
zeit auf Einwendungen einzelner Bewohner im August und September verlängert wer­
den, um Verkehrsverstößen in Form von LKW-Durchfahrten entgegen zu wirken. Die
hieraus entstandenen Mehrkosten belaufen sich auf gerundet 150.500.- EUR (Fa. Joos
93.000, - EUR + BGL 57.500,- EUR).
3. Durch unvorhergesehene Maßnahmen während der Bautätigkeiten hat sich das ge­
plante Bauende vom Juli 2020 leider auf den Dezember 2020 verschoben. Hier sind vor
allem Leitungstrassen zu nennen, die nicht laut den vorhandenen Planauskünften ver­
legt waren. Dieser Sachverhalt ist in der Praxis nicht unbedingt außergewöhnlich, führt
aber zu einer Abhängigkeit der Baumaßnahme mit den Ver- und Entsorgern. Zudem
wurde verwaltungsintern entschieden mit der Straßenbaumaßnahme auch eine im Ge­
neralentwässerungsplan geforderte Kanalbaumaßnahme zeitgleich mit auszuführen um
eine Nachfolge-Baustelle auf der Bundesstraße zu vermeiden. Auf Grund der längeren
Bauzeit sind folglich bei der Position „Wachposten zur Steuerung der Lichtsignalanlage“
gegenüber dem Leistungsverzeichnis Mehrkosten von gerundet 86.000,- EUR entstan­
den.
4. Durch Mehrmengen (nachgewiesen durch Aufmaße) und zusätzlich erforderliche Lei­
stungen zum Bauvertrag (im Rahmen von Nachtragsangeboten), wie zum Beispiel
Handschachtungen, Asphalthandeinbau, Querungshilfen und partielle Änderungen in
der Pflasterstärke entstanden Mehrkosten von gerundet 23.000,- EUR.
5. Auf Grund der verlängerten Bauzeit, kleinerer nachträglicher Umplanungen im Detail
und der Kostensteigerung im Bau stieg auch das Ingenieurhonorar um gerundet
22.000. -EUR.

6. Neben dem Ingenieurvertrag und dem Bauvertrag sind zusätzliche Leistungen, soge­
nannte Baunebenleistungen, angefallen. Hierunter sind hauptsächlich gutachterliche
Leistungen zu benennen, Vermessungsarbeiten / Grenzvorweisungen, sowie die Verle­
gung von Lehrrohren (Breitbandausbau) und das Entfernen eines Buswartehäuschens.
Diese Baunebenkosten belaufen sich auf gerundet 42.500,- EUR.
7. Für Kleinarbeiten nach Abschluss der Hauptbaumaßnahme (Sockelarbeiten, Hoftor­
anpassung etc.) rechnen wir zusätzlich mit Mehrkosten von ca. 20.000,- EUR.
8. Da witterungsbedingt die Asphaltdeckschicht im 4. und 5. Bauabschnitt nicht wie ge­
plant im Dezember eingebaut werden konnte, muss dies auf das Frühjahr verschoben
werden. Dabei werden für eine erneute Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung
Mehrkosten von ca. 18.000,- EUR entstehen.
9. Für die Endvermessung nach Abschluss der Bauarbeiten werden zusätzlich Mittel in
Höhe von 20.000,- EUR benötigt.
Dies ergibt einen zwischenzeitlichen zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt
636.000. - EUR (Punkte 1. bis 9.). 5
Der städtische Anteil der Baumaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Von der
Baufirma liegt schriftlich eine ungeprüfte Kostenzusammenstellung sämtlicher erbrach­
ter Leistungen einschl. Nachträge vor. Hieraus ergibt sich eine Reduzierung der Auf­
tragssumme durch Massenminderungen bzw. Mengenverschiebungen in Höhe von
rund 299.000,- EUR. Dadurch ergibt sich im Ergebnis ein Mittelbedarf in Höhe von
337.000, - EUR (636.000,- EUR - 299.000,- EUR)

Seite - 6 -

Drucksache 313/2020

Die Deckung der Mehrauszahlungen soll durch Einsparungen bzw. Umschichtungen
aus folgenden Investitionsaufträgen des Finanzhaushaltes bzw. Kostenstellen des Er­
gebnishaushaltes im Haushaltsplan 2020 erfolgen:
• 151100020101 „Kanadaring - Ausbau Schwarzwaldstraße“ 150.000,- EUR
• 151100020000 „Kreuzstraße“ 20.000,- EUR
• 151100020001 „Ausbau Brestenbergstraße“ 16.500,- EUR
• 151100020001 „Ausbau Gerichtsstraße“ 15.000,- EUR
• I54600020000 „Parkscheinautomaten“ 4.000,- EUR
• 155100020010 „Ausbau Mauerweg“ 17.500,- EUR
• 155100020020 „Parkierung Mauerweg“ 5.500,- EUR
• 54105000 „Straßen, Wege und Plätze - Gemeindestraßen“ 93.500,- EUR
• 54105001 „Feldwege“ 10.000,- EUR
• 54105011 „Verkehrsausstattung" 5.000,-EUR
Auf Grund der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, •
vertreten durch das RP Freiburg, und der Stadt Lahr erhält die Stadt für übernommene
Bauleitertätigkeiten eine Entschädigung in Flöhe der bereits genannten 8% der Bau­
summe des Regierungspräsidiums. Dies entspricht rund 156.000,- EUR auf der Einnah
menseite.
Zusätzlich werden laut Vereinbarung entstandene spezifische Baukosten (Baustellen­
einrichtung und Verkehrssicherung) zu 60% vom Regierungspräsidium übernommen.
Dies entspricht rund 45.000,- EUR.
Mit einer Einnahme von insgesamt 201.000,- EUR (156.000,- EUR + 45.000,- EUR)
kann für den Flaushalt 2022 gerechnet werden.
Kostenzusammenstellunq der Baumaßnahme:
- Gesamtausgaben: 1.797.000,- EUR
- Einnahmen (RP)
201.000,- EUR
- HH-Belastung:

1.596.000,- EUR

Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.