Beschlussvorlage (- Anlage 0)
26. April 2021
1 Stadt Lahr I---- 1 Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 04.03.2021 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 45/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 12.04.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 26.04.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/101 Amt 20 erfolgt Abt. 30/302 Eingangsvermerke Oberbürmrmeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Einführung einer „Eine^'-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Lahr schließt eine Vereinbarung mit der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) über die Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus und beauftragt die SWEG mit der Ausstattung der Busse mit Fahrkarten entwertern. Beide Beauftragungen stehen unter dem Vorbehalt einer Förderzusa ge durch den Bund. Bei einer Absage wird es eine erneute Beratung in den Gre mien geben. 2. Das Angebot soll mindestens im Zeitraum 2021-2024 gelten. Dies ist in den Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2022-2024 zu berücksichtigen. Für das Jahr 2024 empfiehlt der Verkehrsentwicklungsplan eine erneute Haushaltsbefra gung zur Mobilität. Auf Grundlage der Ergebnisse und der Verkaufszahlen der Fahrkarten wird die Verwaltung dem Gemeinderat im Laufe des Jahres 2024 ei nen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten. 3. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Laufe des Jahres Maßnahmen im Be-reich des ruhenden Verkehrs vorschlagen, die zu höheren Einnahmen führen und so einen teilweisen, vermutlich aber nur geringfügigen Ausgleich der höheren Ausgaben nach dem Prinzip „Verkehr finanziert Verkehr“ ermöglichen. Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS Bearbeitungsvermerk □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 45/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanzieilen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüilenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) Nicht investive ix] Investition Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite 2020 2021 U Maßnahme oder Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2022 in EUR ------------------ 1 2023 2024 ff. ------------------ 1— 150.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 350.000 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ISJa, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) □Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) (3 Nein Drucksache 45/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Am 22.02.2021 hat der Gemeinderat Beschlüsse zum Verkehrsentwicklungsplan ge fasst, u.a. zum Umsetzungskonzept und der Priorisierung von Maßnahmenfeldern (siehe Vorlage Nr. 2/2021). In der Vorlage war bereits angekündigt worden, dass sich die Verwaltung vorrangig mit dem Maßnahmenfeld „B6 Attraktiver Tarif befassen wird. Dabei geht es um die Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus. Am 03.11.2020 hat der Kreistag des Ortenaukreises ein von der TGO erarbeitetes Konzept zur Tarifreform 2021 beschlossen, welches zum August 2021 hin umgesetzt werden soll und eine Vereinfachung der Tariflandschaft sowie eine Absenkung der Tarife vorsieht. Über die grundsätzliche Absenkung der Tarife hinaus besteht für die Städte mit eigenen Stadtbusverkehren die Möglichkeit, ein subventioniertes Angebot für Einzelfahrkarten im Stadtgebiet einzuführen. Die Stadt Offenburg wird dies im Zuge der Tarifreform gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 01.02.2021 umsetzen. Auch in Lahr soll die ÖPNV-Nutzung durch einen attraktiven Tarif im Stadtgebiet gefördert werden. Durch die Tarifreform sinken die Fahrpreise insbesondere im Be reich der Zeitkarten sowie der längeren Strecken. Für Einzelfahrten innerhalb des Stadtgebiets Lahr sinkt der Fahrpreis jedoch lediglich von 2,65 € auf 2,50 €. Diese Fahrten sind damit im Verhältnis zu längeren Strecken und auch zu den Zeitkarten relativ teuer. Auch im Vergleich zum Pkw ist der Vorteil des ÖPNV geringer als auf den längeren Strecken. Daher sieht die Stadtverwaltung hier einen großen Flandlungsbedarf und erachtet es für sinnvoll, eigene, ergänzende tarifliche Maßnahmen umzusetzen. Der aktuelle Ausgestaltungsvorschlag für ein zusätzliches Fahrkarten angebot für den Lahrbus, der mit der TGO bereits abgestimmt wurde, sieht folgende Randbedingungen vor: • Einer-Ticket für eine Einzelfahrt im Lahrbus zum Preis von 1,50 € • Vierer-Ticket für vier Einzelfahrten im Lahrbus zum Preis von insgesamt 4 € (je Fahrt 1 €) • Umsteigen während einer Fahrt ist erlaubt • räumliche Gültigkeit: gesamtes Stadtgebiet (Kernstadt mit Stadtteilen) • zeitliche Gültigkeit: werktags ab 9:00 Uhr, wochenends ganztags • Verkauf über die üblichen Vertriebskanäle (Ausnahme DB-Fahrkartenautomaten) Da nach einem positiven Gemeinderatsbeschluss noch eine Beratung in der TGOGesellschafterversammlung sowie im Beirat notwendig ist und technische Vorberei tungen bei der SWEG getroffen werden müssen, ist die Einführung am 1. Dezember 2021 vorgesehen. Die Kosten für die Stadt Lahr werden auf 300.000-350.000 € p.a. geschätzt. Dieser Betrag soll die für die TGO entgangenen Einnahmen aufgrund der von der Stadt Lahr bestellten, deutlich günstigeren „Einer“- Einzel- und Mehrfahrtenkarte ausgleichen, auf die die TGO Anspruch hat. Die Höhe der Ausgleichszahlung ergibt sich aus einer Vorher/Nachher-Betrachtung der Erlössituation. Berechnet wird die Differenz der Ge samterlöse der in 2019 innerhalb der Stadt Lahr verkauften Einzelfahrkarten und Punktekarten und der Gesamterlöse der identischen Fahrkarten inkl. der „Einer"Fahrkarten des abzurechnenden Jahres. Drucksache 45/2021 Seite - 4 - Zusätzlich fallen einmalig Kosten für die Ausstattung der Busse mit Entwertern für das Vierer-Ticket an. Bei 65 Bussen und 3 Ersatzgeräten belaufen sich diese Kosten auf ca. 102.000 € (netto). Die Stadt Lahr hat diese als Verursacherin vollständig zu tragen. Ein vom Bund neu veröffentlichtes Förderprogramm „ÖPNV-Modellprojekte“ richtet sich u.a. an Kommunen, die Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV umsetzen wollen, bspw. im Bereich attraktiver Fahrpreistarife. Da es sich um ein sehr lukratives Förder programm mit einer Förderquote von bis zu 80 % für den Zeitraum 2021-2024 han delt, ist zunächst eine Förderskizze eänzureichen. Die Stadt Lahr hat dies fristgerecht im März vorgenommen. Sollte die Förderskizze im 2. Quartal 2021 positiv beurteilt werden, folgt das eigentli che Antragsverfahren. Mit einer Entscheidung ist im Laufe des Jahres zu rechnen. Die geplante Einführung am 1. Dezember 2021 kann sich dann ggf. verzögern, da die Vereinbarung mit der SWEG erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids ge schlossen werden darf. Da die Erfolgsaussichten zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht beurteilt werden konnten, wurden mögliche Zuschüsse/Drittmittel nicht in der Tabelle auf Seite 2 berücksichtigt. Unabhängig von einer möglichen Förderung wird die Verwaltung dem Gemeinderat im Laufe des Jahres Maßnahmen im Bereich des ruhenden Verkehrs vorschlagen, die zu höheren Einnahmen führen und so einen teilweisen, vermutlich aber nur ge ringfügigen Ausgleich der höheren Ausgaben nach dem Prinzip „Verkehr finanziert Verkehr“ ermöglichen. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.