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Informationsvorlage (Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energie in Lahr: Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäudedächern)

                                    
                                        Information
Amt: St. Umwelt
Kaiser

Datum: 18.03.2021

Az.:

Drucksache Nummer:
61/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

26.04.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

202
erfolgt

603
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energie in Lahr: Installation von PV-Anlagen auf
kommunalen Gebäudedächern

Mitteilung:

Das Gremium nimmt Kenntnis von dem Maßnahmenvorschlag „Installation von PVAnlagen auf kommunalen Gebäudedächern“ der in den Entwurf des Wirtschaftsplans
2021 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr aufgenommen wurde.

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 61/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☒ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
115.000
0
-115.000
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
Personalmehrkosten für 2021: 14.250, Personalmehrkosten für 2022: 16.750
Ertrag für 2021: 0,
Ertrag ab 2022 noch nicht bezifferbar
Fehlbetrag für 2021: -115.000;
Überschuss ab 2022 noch nicht bezifferbar
Entgeltgruppe/
Arbeitgeberaufwand p.a.
Besoldungs(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
gruppe

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung
☒Ja, mit den angegebenen Kosten
in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung
☐Ja, mit den angegebenen Kosten
in der Begründung)

☐Nein

☒Nein

Drucksache 61/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die Stadtverwaltung wurde im Dezember 2019 durch den Gemeinderat beauftragt, Vorschläge
für ergänzende Maßnahmen zum Schutze des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel zu erarbeiten. Eine der erarbeiteten und in der Gemeinderatsklausur
priorisierten Maßnahmen wird von der Verwaltung schon zur Aufnahmen für den Haushalt 2021
vorgeschlagen. Diese Maßnahme kann einen besonders effizienten Beitrag zur Erreichung der
energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr leisten. Diese Maßnahme kann zusätzlich
auch einen Beitrag zur städtischen Haushaltskonsolidierung leisten.
Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und kostengünstigen Strom für ungefähr zwei bis
drei Jahrzehnte. Mit dem novellierten baden-württembergischen Klimaschutzgesetz besteht ab
2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen für alle neu gebauten Nichtwohngebäude, aber auch die Dächer von Bestandsgebäuden können mit Photovoltaikanlagen belegt
werden.
Im städtischen Handlungsbereich stehen rund 5.000 qm Dachfläche auf 15 städtischen Gebäuden zur Verfügung, bei denen nach einer ersten Prüfung grundsätzliche eine Photovoltaiknutzung zur lokalen Stromerzeugung möglich ist. Zusätzlich stehen noch weitere rund 24.500 qm
Dachfläche auf 40 städtischen Gebäuden zur Verfügung, deren Nutzung unter Umständen
möglich ist. Weitere Dachflächen auf städtischen Gebäuden sind schon verpachtet oder für
Photovoltaikanlagen nicht geeignet.
Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Planungsschritt zuerst mit rund 5.000 qm Dachfläche
auf 15 grundsätzlich geeigneten städtischen Gebäuden (die keine Kulturdenkmale sind) weiter
zu planen. Diese Dachfläche kann mit Photovoltaikmodulen mit einer Leistung von rund 780
kWp belegt werden, zu Investitionskosten von ca. 825.000 Euro (netto). Der jährliche lokale
Stromertrag könnte dann durchschnittlich bei 741.000 kWh liegen. Die Gestehungskosten bei
eigener Stromerzeugung liegen bei rund 7 Ct/kWh, der Einkaufspreis ist derzeit mehr als dreifach so hoch. Bei einer theoretisch vollständigen Photovoltaikbelegung und bei einer theoretisch vollständigen Eigenstromnutzung ergibt sich eine jährliche Einsparung beim Stromeinkauf
von 103.740 Euro. (Einkauf: 741.000 kWh x 0,21 €/kWh = 155.610 €, Eigenstromnutzung:
741.000 kWh x 0,07 €/kWh = 51.870 €.) Wenn nicht die komplette Dachfläche genutzt werden
kann und auch nicht alles als Eigenstrom, dann kann die reale Einsparung geringer sein. Die
wirtschaftliche Amortisation der Investition sollte nach dieser Überschlagsrechnung bei unter
zehn Jahren liegen.
Es wird vorgeschlagen, in 2021 für die weitere Planung der Photovoltaikanlagen bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen) ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen. Des Weiteren müssen die
Dächer sowohl statisch als auch auf den Zustand der Bausubstanz hin überprüft werden. In den
Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
wurde ein Betrag von insgesamt 115.000,— Euro (100.000,— Euro Fachplaner Photovoltaikanlage, 15.000,– Euro Statiker) aufgenommen.

Drucksache 61/2021

Seite - 4 -

Nach einer eventuellen Zustimmung des Gremiums zu diesem Maßnahmenvorschlag liegt die
Federführung für eine weitere Bearbeitung bei der Abteilung Gebäudemanagement. Eine eventuelle Zustimmung des Gremiums würde sich auf die Personalkapazität der Abteilung Gebäudemanagement und der Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern auswirken.
Nach einer überschlägigen Schätzung würde folgender Personalmehrbedarf entstehen:
Abteilung Gebäudemanagement
Jahr 2021: 375 Technikerstunden = 12.500 Euro Personalmehrkosten/Jahr
Jahr 2022: 450 Technikerstunden = 15.000 Euro Personalmehrkosten/Jahr
Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Jährlich 40 Stunden Sachbearbeitung gehobener Dienst = 1.750 Euro Personalmehrkosten/Jahr
Mit der Angabe der Personalkostenmehrungen sind keine unterjährigen Personalbeschaffungen
verbunden. Die Kostenangaben dienen lediglich der Vollständigkeit bzw. der Transparenz. Sollten durch den Beschluss tatsächlich Personalmehrbedarfe entstehen, wären diese über das reguläre Stellenplanverfahren zu beantragen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Tilman Petters
Bürgermeister

Manfred Kaiser
Leiter der Stabsstelle Umwelt

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18
Abs. 1-5 zu entnehmen.