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Informationsvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _i

Information
Amt: Stabsstelle
Umwelt. Kaiser

Datum: 18.03.2021

Az.: -06 21

Drucksache Nummer:
61/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

26.04.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

202
erfolgt

603
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
■

.#%-■

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabstelle
Recht
Abt. 10/101
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Betreff:

Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energie in Lahr: Installation von PV-Anlagen auf
kommunalen Gebäudedächern

Mitteilung:

Das Gremium nimmt Kenntnis von dem Maßnahmenvorschlag „Installation von PVAnlagen auf kommunalen Gebäudedächern“ der in den Entwurf des Wirtschaftsplans
2021 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr aufgenommen wurde.

Sitzungstag:
BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Handzeichen
Datum

Drucksache 61/2021

Seite -2-

Anaaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-ln diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
Nicht investive

□ Investition

2020

2021

□ Maßnahme oder
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig
verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag {-)

2024 ff.

in EUR

Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO:
Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

2023

2022

115.000
0
-115.000

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

Personalmehrkosten für 2021: 14.250,
Personalmehrkosten für 2022: 16.750
Ertrag für 2021: 0,
Ertrag ab 2022 noch nicht bezifferbar
Fehlbetrag für 2021: -115.000;
Überschuss ab 2022 noch nicht bezifferbar

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/
Besoldungs­
gruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

.
r/ ,
SJa, mit den angegebenen Kosten
’
a a

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung
v
'
3
in der Begründung)

,-,m

.

UNein

ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

.
□ Ja, mit den angegebenen Kosten
’
a 55

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung
. . ~
~ .j
\
in der Begründung)

.
KNem

Drucksache 61/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die Stadtverwaltung wurde im Dezember 2019 durch den Gemeinderat beauftragt, Vorschläge
für ergänzende Maßnahmen zum Schutze des Klimas und zur Anpassung an den
menschengemachten Klimawandel zu erarbeiten. Eine der erarbeiteten und in der
Gemeinderatsklausur priorisierten Maßnahmen wird von der Verwaltung schon zur Aufnahmen
für den Haushalt 2021 vorgeschlagen. Diese Maßnahme kann einen besonders effizienten
Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr leisten. Diese
Maßnahme kann zusätzlich auch einen Beitrag zur städtischen Haushaltskonsolidierung leisten.
Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und kostengünstigen Strom für ungefähr zwei bis
drei Jahrzehnte. Mit dem novellierten baden-württembergischen Klimaschutzgesetz besteht ab
2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen für alle neu gebauten
Nichtwohngebäude, aber auch die Dächer von Bestandsgebäuden können mit
Photovoltaikanlagen belegt werden.
Im städtischen Handlungsbereich stehen rund 5.000 qm Dachfläche auf 15 städtischen
Gebäuden zur Verfügung, bei denen nach einer ersten Prüfung grundsätzliche eine
Photovoltaiknutzung zur lokalen Stromerzeugung möglich ist Zusätzlich stehen noch weitere
rund 24.500 qm Dachfläche auf 40 städtischen Gebäuden zur Verfügung, deren Nutzung unter
Umständen möglich ist. Weitere Dachflächen auf städtischen Gebäuden sind schon verpachtet
oder für Photovoltaikanlagen nicht geeignet.
Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Pianungsschritt zuerst mit rund 5.000 qm Dachfläche
auf 15 grundsätzlich geeigneten städtischen Gebäuden (die keine Kulturdenkmale sind) weiter
zu planen. Diese Dachfläche kann mit Photovoltaikmodulen mit einer Leistung von rund 780
kWp belegt werden, zu Investitionskosten von ca. 825.000 Euro (netto). Der jährliche lokale
Stromertrag könnte dann durchschnittlich bei 741.000 kWh liegen. Die Gestehungskosten bei
eigener Stromerzeugung liegen bei rund 7 Ct/kWh, der Einkaufspreis ist derzeit mehr als
dreifach so hoch. Bei einer theoretisch vollständigen Photovoltaikbelegung und bei einer
theoretisch vollständigen Eigenstromnutzung ergibt sich eine jährliche Einsparung beim
Stromeinkauf von 103.740 Euro. (Einkauf: 741.000 kWh x 0,21 €/kWh = 155.610 €,
Eigenstromnutzung: 741.000 kWh x 0,07 €/kWh := 51.870 €.) Wenn nicht die komplette
Dachfläche genutzt werden kann und auch nicht alles als Eigenstrom, dann kann die reale
Einsparung geringer sein. Die wirtschaftliche Amortisation der Investition sollte nach dieser
Überschlagsrechnung bei unter zehn Jahren liegen.
Es wird vorgeschlagen, in 2021 für die weitere Planung der Photovoltaikanlagen bis
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI (Verordnung über die Honorare für
Architekten- und Ingenieurleistungen) ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen. Des Weiteren
müssen die Dächer sowohl statisch als auch auf den Zustand der Bausubstanz hin überprüft
werden. In den Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr wurde ein Betrag von insgesamt 115.000,— Euro (100.000,— Euro Fachplaner
Photovoltaikanlage, 15.000,- Euro Statiker) aufgenommen.

Drucksache 61/2021

Seite - 4 -

Nach einer eventuellen Zustimmung des Gremiums zu diesem Maßnahmenvorschlag liegt die
Federführung für eine weitere Bearbeitung bei der Abteilung Gebäudemanagement. Eine
eventuelle Zustimmung des Gremiums würde sich auf die Personalkapazität der Abteilung
Gebäudemanagement und der Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
auswirken. Nach einer überschlägigen Schätzung würde folgender Personalmehrbedarf
entstehen:
Abteilung Gebäudemanaqement
Jahr 2021: 375 Technikerstunden = 12.500 Euro Personalmehrkosten/Jahr
Jahr 2022: 450 Technikerstunden = 15.000 Euro Personalmehrkosten/Jahr
Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern
Jährlich 40 Stunden Sachbearbeitung gehobener Dienst = 1.750 Euro
Personalmehrkosten/Jahr
Mit der Angabe der Personalkostenmehrungen sind keine unterjährigen Personalbeschaffungen
verbunden. Die Kostenangaben dienen lediglich der Vollständigkeit bzw. der Transparenz.
Durch den zu fassenden Beschluss werden die dargestellten Personalmehrbedarfe entstehen.
Diese sind im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu berücksichtigen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18
Abs. 1-5 zu entnehmen.