Informationsvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
26. April 2021
26. April 2021
1 Stadt Lahr L _i Information Amt: Stabsstelle Umwelt. Kaiser Datum: 18.03.2021 Az.: -06 21 Drucksache Nummer: 61/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 26.04.2021 zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung 202 erfolgt 603 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister ■ .#%-■ Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabstelle Recht Abt. 10/101 Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Betreff: Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energie in Lahr: Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäudedächern Mitteilung: Das Gremium nimmt Kenntnis von dem Maßnahmenvorschlag „Installation von PVAnlagen auf kommunalen Gebäudedächern“ der in den Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr aufgenommen wurde. Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Handzeichen Datum Drucksache 61/2021 Seite -2- Anaaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -ln diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) Nicht investive □ Investition 2020 2021 □ Maßnahme oder Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-) 2024 ff. in EUR Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite 2023 2022 115.000 0 -115.000 Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand Personalmehrkosten für 2021: 14.250, Personalmehrkosten für 2022: 16.750 Ertrag für 2021: 0, Ertrag ab 2022 noch nicht bezifferbar Fehlbetrag für 2021: -115.000; Überschuss ab 2022 noch nicht bezifferbar SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besoldungs gruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? . r/ , SJa, mit den angegebenen Kosten ’ a a DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung v ' 3 in der Begründung) ,-,m . UNein ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? . □ Ja, mit den angegebenen Kosten ’ a 55 DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung . . ~ ~ .j \ in der Begründung) . KNem Drucksache 61/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Die Stadtverwaltung wurde im Dezember 2019 durch den Gemeinderat beauftragt, Vorschläge für ergänzende Maßnahmen zum Schutze des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel zu erarbeiten. Eine der erarbeiteten und in der Gemeinderatsklausur priorisierten Maßnahmen wird von der Verwaltung schon zur Aufnahmen für den Haushalt 2021 vorgeschlagen. Diese Maßnahme kann einen besonders effizienten Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr leisten. Diese Maßnahme kann zusätzlich auch einen Beitrag zur städtischen Haushaltskonsolidierung leisten. Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und kostengünstigen Strom für ungefähr zwei bis drei Jahrzehnte. Mit dem novellierten baden-württembergischen Klimaschutzgesetz besteht ab 2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen für alle neu gebauten Nichtwohngebäude, aber auch die Dächer von Bestandsgebäuden können mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Im städtischen Handlungsbereich stehen rund 5.000 qm Dachfläche auf 15 städtischen Gebäuden zur Verfügung, bei denen nach einer ersten Prüfung grundsätzliche eine Photovoltaiknutzung zur lokalen Stromerzeugung möglich ist Zusätzlich stehen noch weitere rund 24.500 qm Dachfläche auf 40 städtischen Gebäuden zur Verfügung, deren Nutzung unter Umständen möglich ist. Weitere Dachflächen auf städtischen Gebäuden sind schon verpachtet oder für Photovoltaikanlagen nicht geeignet. Es wird vorgeschlagen, in einem ersten Pianungsschritt zuerst mit rund 5.000 qm Dachfläche auf 15 grundsätzlich geeigneten städtischen Gebäuden (die keine Kulturdenkmale sind) weiter zu planen. Diese Dachfläche kann mit Photovoltaikmodulen mit einer Leistung von rund 780 kWp belegt werden, zu Investitionskosten von ca. 825.000 Euro (netto). Der jährliche lokale Stromertrag könnte dann durchschnittlich bei 741.000 kWh liegen. Die Gestehungskosten bei eigener Stromerzeugung liegen bei rund 7 Ct/kWh, der Einkaufspreis ist derzeit mehr als dreifach so hoch. Bei einer theoretisch vollständigen Photovoltaikbelegung und bei einer theoretisch vollständigen Eigenstromnutzung ergibt sich eine jährliche Einsparung beim Stromeinkauf von 103.740 Euro. (Einkauf: 741.000 kWh x 0,21 €/kWh = 155.610 €, Eigenstromnutzung: 741.000 kWh x 0,07 €/kWh := 51.870 €.) Wenn nicht die komplette Dachfläche genutzt werden kann und auch nicht alles als Eigenstrom, dann kann die reale Einsparung geringer sein. Die wirtschaftliche Amortisation der Investition sollte nach dieser Überschlagsrechnung bei unter zehn Jahren liegen. Es wird vorgeschlagen, in 2021 für die weitere Planung der Photovoltaikanlagen bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen. Des Weiteren müssen die Dächer sowohl statisch als auch auf den Zustand der Bausubstanz hin überprüft werden. In den Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde ein Betrag von insgesamt 115.000,— Euro (100.000,— Euro Fachplaner Photovoltaikanlage, 15.000,- Euro Statiker) aufgenommen. Drucksache 61/2021 Seite - 4 - Nach einer eventuellen Zustimmung des Gremiums zu diesem Maßnahmenvorschlag liegt die Federführung für eine weitere Bearbeitung bei der Abteilung Gebäudemanagement. Eine eventuelle Zustimmung des Gremiums würde sich auf die Personalkapazität der Abteilung Gebäudemanagement und der Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern auswirken. Nach einer überschlägigen Schätzung würde folgender Personalmehrbedarf entstehen: Abteilung Gebäudemanaqement Jahr 2021: 375 Technikerstunden = 12.500 Euro Personalmehrkosten/Jahr Jahr 2022: 450 Technikerstunden = 15.000 Euro Personalmehrkosten/Jahr Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern Jährlich 40 Stunden Sachbearbeitung gehobener Dienst = 1.750 Euro Personalmehrkosten/Jahr Mit der Angabe der Personalkostenmehrungen sind keine unterjährigen Personalbeschaffungen verbunden. Die Kostenangaben dienen lediglich der Vollständigkeit bzw. der Transparenz. Durch den zu fassenden Beschluss werden die dargestellten Personalmehrbedarfe entstehen. Diese sind im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu berücksichtigen. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 zu entnehmen.