Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
26. April 2021
Beschlussvorlage (Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord,
nördlicher Teil
- Vorstellung der Entwurfsplanung)
Beschlussvorlage (01 Lage RainerHaungs)
Beschlussvorlage (02 Lage RainerHaungs)
Beschlussvorlage (03 Lage DavidSchieni)
Beschlussvorlage (04 RQ RainerHaungs_DavidSchieni_BA1)
Beschlussvorlage (05 RQ FritzRinderspacher)
Beschlussvorlage (06 RQ DavidSchieni_BA2)
Beschlussvorlage (07 Lage Erschließungskonzept)
Beschlussvorlage (08 Lage Kanal_BA1)
Beschlussvorlage (09 Lage Kanal_BA1)
Beschlussvorlage (10 Lage Kanal_BA1)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
26. April 2021
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Beschlussvorlage (Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord,
nördlicher Teil
- Vorstellung der Entwurfsplanung)
Beschlussvorlage (06 RQ DavidSchieni_BA2)Beschlussvorlage (04 RQ RainerHaungs_DavidSchieni_BA1)Beschlussvorlage (09 Lage Kanal_BA1)Beschlussvorlage (07 Lage Erschließungskonzept)Beschlussvorlage (10 Lage Kanal_BA1)Beschlussvorlage (08 Lage Kanal_BA1)Beschlussvorlage (01 Lage RainerHaungs)Beschlussvorlage (03 Lage DavidSchieni)Beschlussvorlage (05 RQ FritzRinderspacher)Beschlussvorlage (02 Lage RainerHaungs)Beschlussvorlage (Anlage 0)
Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Amt: 605 Gresbach Datum: 01.03.2021 Drucksache Nr.: 44/2021 Az.: 60/605 Lau/Gr Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 26.04.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 602 erfolgt 61 302 IGZ Lahr 202 Eingangsvermerke Oberbürgerrneister WStL Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle Recht Abt. 10/101 Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Betreff: Fortführung der Erschließungsarbeiten nördlicher Teil - Vorstellung der Entwurfsplanung im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, Beschiussvorschlag: 1. Der Entwurfsplanung für den Ausbau der Rainer-Haungs-Straße und DavidSchieni-Straße wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage der Entwurfsplanung wird die Verwaltung mit der Ausführungs planung und der Ausschreibung für die Straßen- und Kanalbauarbeiten beauf tragt. Anlaqe(n): 01 Lage RainerHaungs 02 Lage RainerHaungs 03 Lage DavidSchieni 04 RQ RainerHaungs_DavidSchieni_BA1 05 RQ FritzRinderspacher 06 RQ DavidSchieni_BA2 07 Lage Erschließungskonzept 08 Lage Kanal_BA1 09 Lage Kanal_BA1 10 Lage Kanal_BA1 Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 44/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personeüe Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ^ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) £3 Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Foigekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Be Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Nein □ Ja, mit den angegebenen Kosten □ Nein DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 44/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Entsprechend dem Kaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim vom 30.12.1996 befinden sich im Bereich des Sektor B (Rheinstraße Nord) die Rainer-Haungs-Straße, die Fritz-Rinderspacher-Straße sowie die David-Schieni-Straße. Bestandteil des Vertrages ist unter anderem eine Erschließungsklausel, welche der Käufer (in diesem Bereich lediglich die Stadt Lahr) auf Grund einer zusätzlichen Fristverlängerung bis zum 31.12.2021 erfüllen muss. Andernfalls besteht eine Rückzahlungspflicht im siebenstelligen Bereich. Um die Klau sel zu erfüllen, muss der Käufer einen gewissen Erschließungsaufwand nachweisen. Auf Grund be reits abgeschlossener Bereiche ist bis zum 31.12.2021 ein Betrag von rund 1.300.000,- €, welcher Planung und Ausführung beinhaltet, zu erbringen. Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Ausbau der Rainer-Haungs-Straße und eines Teilabschnitts der David-Schieni-Straße. In der beiliegenden Anlage sind die mit der !GZ und Stadtverwaltung ab gestimmten geplanten Straßenquerschnitte oben genannter Straßen ersichtlich. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m und ermöglicht somit Lkw-Begegnungsverkehr. Weiterhin wurde diese Ausbauvarian te gewählt, da die Rainer-Haungs-Straße für den Radverkehr von besonderer Bedeutung ist. Im Rad verkehrsnetz der Stadt Lahr ist sie gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) als innergemeindliche Radhauptverbindung definiert. Damit nimmt sie neben einer nah- und klein räumigen Erschließungsfunktion auch eine regionale Verbindungsstufe ein. Somit wird ein gesicher tes Angebot für den Radverkehr geschaffen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Areal für den Kfz-Verkehr sehr attraktiv ist. Die Stadt Lahr verfolgt das Ziel, den Radverkehr zu fördern, um eine Alternative zum Kfz-Verkehr anbieten zu können. Aus diesem Grund sieht die Planung einen beidseitigen, benutzungspflichtigen gemeinsamen Gehund Radweg vor. Die Breiten betragen 3,75 m auf der Ostseite und 3,50 m auf der Westseite. In bei den Fällen ist die Möglichkeit einer Einhausung (Zaun, Mauer etc.) direkt an der Grundstücksgrenze zu berücksichtigen, zu der ein Sicherheitsabstand von 0,25 m eingehalten werden muss. Zur Fahr bahn bzw. zum Parkstreifen (öffnende Beifahrertür) ist ein Sicherheitsabstand von 0,75 m einzuhal ten, sodass nach Abzug beider Sicherheitsabstände eine nutzbare Breite von 2,75 m auf der Ostseite und 2,50 m auf der Westseite verbleibt. Diese Breiten ermöglichen ein komfortables Nebeneinanderfahren/-gehen oder ein sicheres Überholen. In den Einmündungsbereichen Europastraße und Quer spange zur Fritz-Rinderspacher-Straße ist der Radverkehr bevorrechtigt. Es erfolgt eine rote FurtMarkierung mit Rad-Piktogrammen. Gleiches gilt für Grundstückszufahrten. Im Einmündungsbereich David-Schieni-Straße ist eine grundsätzliche Änderung der Verkehrsführung durch die Anordnung einer abknickenden Vorfahrtsstraße passend zum Verlauf der Hauptverkehrs ströme vorgesehen. Eine rote Furt-Markierung, mit Rad-Piktogrammen führt über den untergeordne ten westlichen Bereich der David-Schieni-Straße. Weiterhin sind drei zusätzliche Querungsstellen am nördlichen Ende der Rainer-Haungs-Straße, im westlichen Bereich der David-Schieni-Straße sowie im östlichen Bereich der David-Schieni-Straße hinter der abknickenden Vorfahrtsstraße geplant. Der Fuß- und Radverkehr wird von dort an auf ei nem 3,50 m breiten benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Nordseite der David-Schieni-Straße geführt, der in den bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg übergeht. Auf der Südseite ist ein Mehrzweckstreifen entlang des Gebäudes geplant, der zum Parken genutzt werden kann. Entlang der Rainer-Haungs-Straße werden auf der Ostseite Lkw-Parkstreifen errichtet, die mit Baum standorten aufgelockert werden. Im Zuge des Straßenvollausbaues wird die Straßenbeleuchtung er neuert. Drucksache 44/2021 Seite-4- Die vier Bushaltestellen werden barrierefrei als Buskap umgebaut bzw. neu hergestellt. Es erfolgt der Einbau eines Busbordsteins für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg sowie ein taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte. Bei der östlichen Bushaltestelle Europastraße wird eine Buswartehalle ergänzt (auf der Westseite bereits vorhanden), bei den beiden Bushaltestellen Rainer-HaungsStraße-Nord erst bei einer stärkeren Nachfrage. Die Altglascontainer in der David-Schieni-Straße werden von der Nord- auf die Südseite verlegt. Um Asphaltflicken im Asphaltfeinbelag im Zuge der nachfolgenden Neubebauung zu vermeiden, wird der Asphaltfeinbelag in der Rainer-Haungs-Straße zu einem späteren Zeitpunkt eingebaut. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann die Fritz-Rinderspacher-Straße, die Verbindung zur RainerHaungs-Straße und die David-Schieni-Straße entsprechend den Querschnitten (Anlage 4-6) ausge führt werden. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme (1. BA) wird der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die marode Kanalisation in der Rainer-Haungs-Straße und David-Schieni-Straße erneuern. Das vorhandene Ab wassersystem ist als Mischwasserkanalisation vorhanden. Im Zuge der Erschließungsmaßnahme ist es vorgesehen, die Kanalisation nach neuesten technischen Anforderungen im modifizierten Misch system auszubauen. In einem 2. Bauabschnitt sollen dann auch die Kanäle in der FritzRinderspacher-Straße erneuert werden. Gesamtkostenschätzung: Straßenbau (Rahmenkonto Ost) Kosten in Euro Ausführung 4.330.000 2021 / 2022 1. Bauabschnitt Abschnitt Rainer-Haungs-Straße und östlicher Teilabschnitt David-Schieni-Straße (ab Rainer-Haungs-Str. in Richtung Osten) einschl. bereits qebundener Mittel für Planung + Bäume + Sonstiges Summe 1. Bauabschnitt: 4.3-30.000 Bauabschnitte 2. / 3. 3.990.000 2023 ff 940.000 2023 ff Ausbau Querspanqe Rainer-Haungs-Straße 280.000 2023 ff Asphaltfeinbelag aller Abschnitte 265.000 2023 ff Abschnitt Fritz-Rinderspacher-Straße Abschnitt westlicher Teilabschnitt David-Schieni-Straße (ab Rainer-Haungs-Str. in Richtung Westen) Summe 2./3. Bauabschnitt: 5.475.000 Gesamtsumme Straßenbau: 9.805.000 Kanalbau (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung) 3.607.000 1. Bauabschnitt Abschnitt Rainer-Haungs-Straße und David-Schieni-Straße einschl. bereits qebundener Mittel für Planung + Sonstiges Summe 2021 / 2022 1. Bauabschnitt: 3.607.000 2. Bauabschnitt 2.208.000 Abschnitt Fritz-Rinderspacher-Straße 2. Bauabschnitt: 2.208.000 Gesamtsumme Kanalbau: 5.815.000 Summe Gesamtsumme Straßen- und Kanalbau: 15.620.000 2023 ff Drucksache 44/2021 Seite - 5 - Die Gesamterschließung des Gewerbegebietes Rheinstraße Nord, nördlicher Teil beinhaltet den Ausbau der Rainer-Haungs-Straße im Abschnitt ab der Europastraße bis zur David-Schieni-Straße, den Ausbau der Fritz-Rinderspacher-Straße, die Querspange zwischen der Rainer-Haungs-Straße und Fritz-Rinderspacher-Straße, sowie den Ausbau der David-Schieni-Straße. Die Tabelle beinhaltet die Gesamtkostenschätzung für die Erschließung vorgenannter Straßen im Gewerbegebiet Rhein straße Nord, nördlicher Teil in Höhe von 9.805.000,- Euro und die Kanalverlegung in Höhe von 5.815.000,-Euro. Kostenberechnung für den 1. Bauabschnitt: Die Kostenberechnung (Baukosten) für den Straßenvollausbau der Rainer-Haungs-Straße und dem östlichen Teilabschnitt der David-Schieni-Straße beträgt 4.035,310,- €. Die Kostenberechnung (Baukosten) für die Erneuerung der Kanalisation im modifizierten Mischsys tem in der David-Schieni-Straße und Rainer-Haungs-Straße beträgt 3.333.300,-€. Haushaltsmittel: Für die Erschließung (Straßenbau) einschließlich Planung stehen auf dem Rahmenkonto Ost ausre chend Mittel zur Verfügung. Derzeit sind bereits ca. 295.000,- € gebunden. Im aktuellen Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung unter der Investitions nummer I 31088020023 sind 2.200.000,- € vorgesehen, einschließlich einer VE in Höhe von 1,9 Mio Euro für das HH Jahr 2022. Hiervon sind derzeit ca. 274.000,- bereits gebunden. Die Kostensteigerung von der Haushaltsmittelanmeldung zu den jetzt vorliegenden Berechnungen war so technisch zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar (Bodenaustausch, Wasserhaltung, Mas sen der sehr hohen Belastung). Aufgrund der späteren Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird sich der haushaltssatzungslo se Zeitraum für 2021 im Vergleich zu den Vorjahren verlängern. Die Bestimmung nach § 83 GemO „Vorläufige Haushaltsführung“ ermächtigt die Gemeinden, auch ohne rechtskräftigen Haushaltsplan die Gemeindewirtschaft fortzuführen (sog. Interimszeit). Danach darf die Gemeinde (auszugweise Wiedergabe von § 83 GemO): „Finanzielle Leistungen nur erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiter führung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushaltes, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen, Steuern, deren Sätze nach § 79 Abs. 2 Nr. 5 festgesetzt werden, vor läufig nach den Sätzen des Vorjahres erheben und Kredite umschulden. Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist.“ Bei der aktuellen Maßnahme handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung gemäß Paragraph 83 Abs. 1 GemO. Die rechtliche Pflicht die Baumaßnahme ergibt sich aus der Vereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) zur Erschließung. Somit können die Ausschreibungen der Baumaßnahme „Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil“ auch während der Interimszeit erfolgen. Die weiteren Erschließungsmaßnahmen führen zunächst dazu, dass das Defizit auf dem Rahmen konto Ost bis zum Jahresende auf - 15.246 Mio. € ansteigen wird. Anzumerken ist dabei, dass bei den Ausgabepositionen keine finanziellen Puffer eingeplant wurden. Die Erschließungsmaßnahmen tangieren mehrere Altlastenflächen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss auch bei der weiteren Drucksache 44/2021 Seite - 6 - Erschließung mit nicht planbaren Unwägbarkeiten gerechnet werden, die zu weiteren Kostensteige rungen führen können. Unklarheiten bestehen auch noch in Bezug auf den weiteren Ausbau der David-Schieni-Straße. Den hierfür erforderlichen Ausbaukosten von rd. 1,730 Mio. € stehen potentielle Grundstücksveräuße rungserlöse von 2,864 Mio. € gegenüber. Daher wird die Entscheidung über den dortigen Ausbau die Gesamtfinanzbetrachtung wesentlich beeinflussen. Dem aus der weiteren Erschließung zu erwartenden Defizit auf dem Rahmenkonto Ost stehen jedoch veräußerbare Grundstücks- und Gebäudewerte mit einem Verkehrswert von mehr als € 20 Mio. ge genüber. Nach Abverkauf aller Grundstücke würde demnach ein Überschuss anfallen. Positiv hinzu kommen außerdem die sekundären Zugewinnfaktoren wie Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und Steu ereinnahmen. Ausführungszeit: Es ist geplant, die Straßenbau- und Kanalisationsarbeiten in der Rainer-Haungs-Straße und DavidSchieni-Straße Ende April 2021 auszuschreiben. Mit den Bauarbeiten soll im Juli 2021 begonnen werden. Das voraussichtliche Bauende der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2022 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt der Entwurfsplanung zuzustimmen, damit Ende April 2021 die Ausschrei bung für den 1. Bauabschnitt erfolgen kann. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.