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Beschlussvorlage ( Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie Träger )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Kammerer

Datum: 24.03.2021 Az.:

Drucksache Nr.: 69/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

28.04.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Haupt- und Personalausschuss

03.05.2021

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 21.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie
Träger

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt ab dem Schuljahr 2021/2022 dem weiteren Ausbau der
Schulsozialarbeit an der Grundschule Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach mit einem Stellenumfang von 50% zu.
2. Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. wird mit der Trägerschaft beauftragt. Die Maßnahme wird auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung unter Berücksichtigung der Kreis- und Landeszuschüsse durchgeführt. Ein Leistungsvertrag wird
die weiteren Rahmenbedingungen festlegen. Für das Schuljahr 2021/2022 liegt das
voraussichtliche Defizit bei rund EUR 20.700,-. Im Haushalt 2021 sind anteilig Zuschussmittel i. H. v. rund EUR 7.500,- bereitzustellen.

Anlage(n):
Anlage 1 - Trägerschaft Schulsozialarbeit AWO Ortenau
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 69/2021

Anlage 2 - Kostenkalkulation
Anlage 0

Seite - 2 -

Drucksache 69/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

42.000,34.500,- 7.500,Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 69/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
Seit 2000/2001 wurde die Schulsozialarbeit an Lahrer Schulen eingeführt und kontinuierlich ausgebaut sowie konzeptionell weiterentwickelt. Aktuell wird die Schulsozialarbeit an folgenden Schulen
angeboten:












Friedrichschule, Gemeinschaftsschule:
Gutenbergschule, SBBZ Lernen:
Schutterlindenbergschule, Ganztagesgrundschule:
Verbundschule Lahr (OHR / THS)
Luisenschule, Grundschule:
Eichrodtschule, Grundschule:
Geroldseckerschule, Grundschule:
Max-Planck-Gymnasium:
Scheffel-Gymnasium:
Johann-Peter-Hebel-Schule
GS Langenwinkel / Kippenheimweiler:

100% Stellenumfang
75% Stellenumfang
75% Stellenumfang
200% Stellenumfang
50% Stellenumfang
50% Stellenumfang
50% Stellenumfang
90% Stellenumfang
100% Stellenumfang
50% Stellenumfang (Träger Caritas)
50% Stellenumfang (Träger Caritas)

An folgenden Grundschulen soll mit der Schulsozialarbeit im laufenden Kalenderjahr
begonnen werden:



GS Mietersheim u. GS Sulz (ab Juni 2021)
GS Reichenbach mit
Außenstelle Kuhbach (ab 01.09.2021)

50% Stellenumfang (Träger Caritas)
50% Stellenumfang (Träger AWO)

Unter Berücksichtigung des weiteren Ausbaus würde gesamtstädtisch der Personaleinsatz bei der
Schulsozialarbeit im Schuljahr 2021/2022 bei insgesamt 990% liegen.
Aktuell wird die Schulsozialarbeit an den städtischen Schulen auf der Grundlage der Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit im Ortenaukreis, den Fördergrundsätzen des Ministeriums für Soziales und
Integration Baden-Württemberg und individueller Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen, der Stadt Lahr und dem Kreis durchgeführt. Nach den Förderrichtlinien des Kreises wird die
Schulsozialarbeit mit einem Zuschuss von EUR 16.700,- je Vollzeitstelle gefördert. Die Landesförderung liegt ebenfalls bei EUR 16.700,-.
Auf der Grundlage der Beschlüsse vom 08.10.2019 bzw. 30.09.2020 hat der Gemeinderat dem Ausbau der Schulkindbetreuung und der Schulsozialarbeit an den städtischen Grundschulen bereits
grundsätzlich zugestimmt.

Drucksache 69/2021

Seite - 5 -

Im Bereich der Schulsozialarbeit sind im Haushalts- bzw. Stellenplan 2021 hierfür folgende Positionen ausgewiesen:


GS Mietersheim: Übertragung der Trägerschaft an den Caritasverband Lahr e. V.- Gewährung
eines Zuschusses in Höhe von EUR 21.000,- jährlich (Defizitfinanzierung auf der Grundlage
eines Leistungsvertrages).



GS Sulz: Einstellung einer Personalstelle mit 25 % Umfang im Stellenplan.



GS Reichenbach/Kuhbach: Einstellung einer Personalstelle mit 25 % Umfang im Stellenplan.

Die Umsetzung der Entscheidung zum Standort Mietersheim wurde von der Verwaltung zunächst
zurückgestellt, da der Ortenaukreis eine grundlegende Überarbeitung der Förderrichtlinien der
Schulsozialarbeit angekündigt hatte.
Bezogen auf den Stellenumfang und Anzahl der Standorte pro Fachkraft wurde festgelegt, dass im
Hinblick auf das breite Aufgabenspektrum der Schulsozialarbeit der Stellenumfang pro Fachkraft
mindestens 50 % einer Vollzeitstelle umfassen soll. Sofern der Grundstandard von mindestens 50 %
einer Vollzeitstelle pro Schulstandort gewährleistet ist, können ergänzend unterhälftige Teilzeitstellen
mit einem Stellenumfang von mindestens 25 % am gleichen Schulstandort finanziell gefördert werden. Die Zuständigkeit für bis zu drei Schularten an einem gemeinsamen Standort ist möglich, wenn



sich die Schulen auf einem gemeinsamen Gelände (oder in unmittelbarer Nähe) befinden und
die Kernaufgaben unter Berücksichtigung der Gesamtschülerzahl wahrgenommen werden
können.

An Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit unter 150 Schülerinnen und Schülern können im begründeten Einzelfall mindestens 50% einer Vollzeitstelle aufgeteilt
auf zwei Schulstandorte gefördert werden, sofern an jedem Standort mindestens 25% angesiedelt
sind und sich die Schulen in räumlicher Nähe zueinander befinden.
Unter Beachtung der vorgenannten Zuschussregelung schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit
dem Ortenaukreis vor, die Aufgabe der Schulsozialarbeit an den noch zu besetzenden Standorten
wie folgt aufzuteilen:


Schaffung einer Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50 % für die beiden Schulstandorte
Mietersheim und Sulz.

Anmerkung: Der Ortenaukreis sieht eine räumliche Nähe zu beiden Standorten und somit eine
grundsätzliche Förderfähigkeit der Stelle. Eine Landesförderung wird für diese beiden Standorte
ebenfalls gewährt. Auf der Grundlage der bereits vom Gemeinderat für den Standort Mietersheim
gefassten Beschlusse soll die Trägerschaft für beide Standorte an den Caritasverband Lahr e.V. auf
der Grundlage eines Leistungsvertrages übertragen werden. Die im Stellenplan für den Standort Sulz
ausgewiesene 25% Personalstelle entfällt entsprechend. Auf dieser Grundlage soll dem Caritasverband ein Zuschuss in Höhe von EUR 21.000,- gewährt werden. Die Haushaltmittel stehen unter der
Kostenstelle 36205005 (Jugendsozialarbeit an Schulen) zur Verfügung. Die Stellenbesetzung soll
zeitnah erfolgen.

Drucksache 69/2021



Seite - 6 -

Schaffung einer Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50 % für die Grundschule Reichenbach
und die Außenstelle Kuhbach.

Anmerkung: Der Ortenaukreis und das Landesjugendamt (KVJS) haben die ursprünglich angedachte
Besetzung mit einer 25 % -Stelle für beide Standorte nach den Förderrichtlinien abgelehnt. Eine
Kombination mit einem anderen Standort ist auch nicht denkbar. Daher ist für die Grundschule Reichenbach und die Außenstelle Kuhbach insgesamt eine 50%-Stelle Schulsozialarbeit vorgesehen.
Im Stellenplan ist lediglich eine 25%-Stelle vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung spricht sich
dafür aus, den Empfehlungen der Zuschussgeber entsprechend für beide Standorte eine 50%-Stelle
vorzusehen.
Aus Sicht der Verwaltung soll die Trägerschaft für die neuen Standorte der Schulsozialarbeit an die
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenaukreis e.V. (anerkannter Träger der Schulsozialarbeit, Kreis
und Land) übertragen werden. Hierfür spricht, dass die AWO durch die bestehenden Kooperationen
und Netzwerke (Angebote der Sozialpädagogischen Schülerhilfe) bereits große Akzeptanz an den
beiden Schulstandorten erlangt hat. Zudem ist die AWO seit vielen Jahren ein verlässlicher Kooperationspartner der Stadt Lahr mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Fachbereichen der Sozialen
Arbeit. Im Einzelnen wird auf die beigefügt Anlage verwiesen.
Die Maßnahme wird auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung unter Berücksichtigung der Kreisund Landeszuschüsse durchgeführt. Wir verweisen auf die Kostenkalkulation im Anhang.
Ein Leistungsvertrag wird die weiteren Rahmenbedingungen festlegen. Für das Schuljahr 2021/2022
liegt das voraussichtliche Defizit bei rund EUR 21.000,-. Im Haushalt 2021 sind anteilig Zuschussmittel i.H.v. rund EUR 7.500,- bereitzustellen. Dieser Teilbetrag ist im Haushaltsansatz 2021 unter der
Kostenstellen 36205005 (Jugendsozialarbeit an Schulen) im Haushaltsentwurf eingeplant.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleiterin

Harry Ott
Abteilungsleiter