Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
28. Juni 2021
Beschlussvorlage (
Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie Träger
)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Trägerschaft Schulsozialarbeit AWO Ortenau)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Kostenkalkulation)
28. Juni 2021
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Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie Träger
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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Trägerschaft Schulsozialarbeit AWO Ortenau)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 2 - Kostenkalkulation)
1 Stadt Lahr I___i Beschlussvorlage Amt: 501 Kämmerer Datum: 24.03.2021 Az.: Drucksache Nr.: 69/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 28.04.2021 Information Tischvorlage nichtöffentlich Kenntnisge nommen einstimmig Haupt- und Personalausschuss 03.05.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 17.05.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Abt. 10/102 erfolgt Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürg^ppeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle Abt. 10/101 Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 21.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Angebote der Schulsozialarbeit an den Grundschulen Mietersheim, Sulz und Rei chenbach mit Außenstelle Kuhbach und Übernahme der Trägerschaft durch freie Träger Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt ab dem Schuljahr 2021/2022 dem weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit an der Grundschule Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach mit ei nem Stellenumfang von 50% zu. 2. Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. wird mit der Trägerschaft beauf tragt. Die Maßnahme wird auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung unter Berück sichtigung der Kreis- und Landeszuschüsse durchgeführt. Ein Leistungsvertrag wird die weiteren Rahmenbedingungen festlegen. Für das Schuljahr 2021/2022 liegt das voraussichtliche Defizit bei rund EUR 20.700,-. Im Haushalt 2021 sind anteilig Zu schussmittel i. H. v. rund EUR 7.500,- bereitzustellen. Anlaqe(n): Anlage 1 - Trägerschaft Schulsozialarbeit AWO Ortenau Anlage 2 - Kostenkalkulation BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 69/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personeilen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personeilen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) □ Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2021 2020 2022 I 2023 I 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme/ nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 42.000,34.500,- SALDO: Überschuss (+)/ Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung I - 7.500,Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? (HUa, mit den angegebenen Kosten PJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? EÖJa, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ONein Drucksache 69/2021 Seite - 4 - Sachdarsteilung: Seit 2000/2001 wurde die Schulsozialarbeit an Lahrer Schulen eingeführt und kontinuierlich ausge baut sowie konzeptionell weiterentwickelt. Aktuell wird die Schulsoziaiarbeit an folgenden Schulen angeboten: • • • • • • • • • • • Friedrichschule, Gemeinschaftsschule: Gutenbergschule, SBBZ Lernen: Schutterlindenbergschule, Ganztagesgrundschule: Verbundschule Lahr (OHR / THS) Luisenschule, Grundschule: Eichrodtschule, Grundschule: Geroldseckerschuie, Grundschule: Max-Planck-Gymnasium: Scheffel-Gymnasium: Johann-Peter-Hebel-Schule. GS Langenwinkel / Kippenheimweiler: 100% Stellenumfang 75% Stellenumfang 75% Stellenumfang 200% Stellenumfang 50% Stellenumfang 50% Stellenumfang 50% Stellenumfang 90% Stellenumfang 100% Stellenumfang 50% Stellenumfang (TrägerCaritas) 50% Stellenumfang (TrägerCaritas) An folgenden Grundschulen soll mit der Schulsozialarbeit im laufenden Kalenderjahr begonnen werden: • • GS Mietersheim u. GS Sulz (ab Juni 2021) GS Reichenbach mit Außenstelle Kuhbach (ab 01.09.2021) 50% Stellenumfang (Träger Caritas) 50% Stellenumfang (Träger AWO) Unter Berücksichtigung des weiteren Ausbaus würde gesamtstädtisch der Personaleinsatz bei der Schulsoziaiarbeit im Schuljahr 2021/2022 bei insgesamt 990% liegen. Aktuell wird die Schulsoziaiarbeit an den städtischen Schulen auf der Grundlage der Rahmenkonzep tion Schulsoziaiarbeit im Ortenaukreis, den Fördergrundsätzen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg und individueller Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schu len, der Stadt Lahr und dem Kreis durchgeführt. Nach den Förderrichtlinien des Kreises wird die Schulsoziaiarbeit mit einem Zuschuss von EUR 16.700,-je Vollzeitstelle gefördert. Die Landesförde rung liegt ebenfalls bei EUR 16.700,-. Auf der Grundlage der Beschlüsse vom 08.10.2019 bzw. 30:09.2020 hat der Gemeinderat dem Aus bau der Schulkindbetreuung und der Schulsoziaiarbeit an den städtischen Grundschulen bereits grundsätzlich zugestimmt. Drucksache 69/2021 Seite - 5 - Im Bereich der Schulsozialarbeit sind im Haushalts- bzw. Stellenplan 2021 hierfür folgende Positio nen ausgewiesen: • GS Mietersheim: Übertragung der Trägerschaft an den Caritasverband Lahr e. V.- Gewährung eines Zuschusses in Höhe von EUR 21.000,- jährlich (Defizitfinanzierung auf der Grundlage eines Leistungsvertrages). • GS Sulz: Einstellung einer Personalstelle mit 25 % Umfang im Stellenplan. • GS Reichenbach/Kuhbach: Einstellung einer Personalstelle mit 25 % Umfang im Stellenplan. Die Umsetzung der Entscheidung zum Standort Mietersheim wurde von der Verwaltung zunächst zurückgestelit, da der Ortenaukreis eine grundlegende Überarbeitung der Förderrichtlinien der Schulsozialarbeit angekündigt hatte. Bezogen auf den Stellenumfang und Anzahl der Standorte pro Fachkraft wurde festgelegt, dass im Hinblick auf das breite Aufgabenspektrum der Schulsozialarbeit der Stellenumfang pro Fachkraft mindestens 50 % einer Vollzeitstelle umfassen soll. Sofern der Grundstandard von mindestens 50 % einer Vollzeitsteile pro Schulstandort gewährleistet ist, können ergänzend unterhälftige Teilzeitstellen mit einem Stelienumfang von mindestens 25 % am gleichen Schulstandort finanziell gefördert wer den. Die Zuständigkeit für bis zu drei Schularten an einem gemeinsamen Standort ist möglich, wenn ■ • • sich die Schulen auf einem gemeinsamen Gelände (oder in unmittelbarer Nähe) befinden und die Kernaufgaben unter Berücksichtigung der Gesamtschülerzahl wahrgenommen werden können. An Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit unter 150 Schüle rinnen und Schülern können im begründeten Einzelfall mindestens 50% einer Vollzeitstelle aufgeteilt auf zwei Schulstandorte gefördert werden, sofern an jedem Standort mindestens 25% angesiedelt sind und sich die Schulen in räumlicher Nähe zueinander befinden. Unter Beachtung der vorgenannten Zuschussregelung schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Ortenaukreis vor, die Aufgabe der Schulsozialarbeit an den noch zu besetzenden Standorten wie folgt aufzuteilen: • Schaffung einer Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50 % für die beiden Schulstandorte Mietersheim und Sulz. Anmerkung: Der Ortenaukreis sieht eine räumliche Nähe zu beiden Standorten und somit eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Stelle. Eine Landesförderung wird für diese beiden Standorte ebenfalls gewährt. Auf der Grundlage der bereits vom Gemeinderat für den Standort Mietersheim gefassten Beschlüsse soll die Trägerschaft für beide Standorte an den Caritasverband Lahr e.V. auf der Grundlage eines Leistungsvertrages übertragen werden. Die im Stellenplan für den Standort Sulz ausgewiesene 25% Personalstelle entfällt entsprechend. Auf dieser Grundlage soll dem Caritasver band ein Zuschuss in Höhe von EUR 21.000,- gewährt werden. Die Haushaltmittel stehen unter der Kostenstelle 36205005 (Jugendsozialarbeit an Schulen) zur Verfügung. Die Stellenbesetzung soll zeitnah erfolgen. Seite - 6 - Drucksache 69/2021 • Schaffung einer Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50 % für die Grundschule Reichenbach und die Außenstelle Kuhbach. Anmerkung: Der Ortenaukreis und das Landesjugendamt (KVJS) haben die ursprünglich angedachte Besetzung mit einer 25 % -Stelle für beide Standorte nach den Förderrichtlinien abgelehnt. Eine Kombination mit einem anderen Standort ist auch nicht denkbar. Daher ist für die Grundschule Rei chenbach und die Außenstelle Kuhbach insgesamt eine 50%-Stelle Schulsozialarbeit vorgesehen. Im Stellenplan ist lediglich eine 25%-Stelle vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, den Empfehlungen der Zuschussgeber entsprechend für beide Standorte eine 50%-Stelle vorzusehen. Aus Sicht der Verwaltung soll die Trägerschaft für die neuen Standorte der Schulsozialarbeit an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenaukreis e.V. (anerkannter Träger der Schulsozialarbeit, Kreis und Land) übertragen werden. Flierfür spricht, dass die AWO durch die bestehenden Kooperationen und Netzwerke (Angebote der Sozialpädagogischen Schülerhilfe) bereits große Akzeptanz an den beiden Schulstandorten erlangt hat. Zudem ist die AWO seit vielen Jahren ein verlässlicher Koopera tionspartner der Stadt Lahr mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Fachbereichen der Sozialen Arbeit. Im Einzelnen wird auf die beigefügt Anlage verwiesen. Die Maßnahme wird auf der Grundlage einer Defizitfinanzierung unter Berücksichtigung der Kreisund Landeszuschüsse durchgeführt. Wir verweisen auf die Kostenkalkulation im Anhang. Ein Leistungsvertrag wird die weiteren Rahmenbedingungen festlegen. Für das Schuljahr 2021/2022 liegt das voraussichtliche Defizit bei rund EUR 21.000,-. Im Haushalt 2021 sind anteilig Zuschussmit tel i.H.v. rund EUR 7.500,- bereitzustellen. Dieser Teilbetrag ist im Haushaltsansatz 2021 unter der Kostenstellen 36205005 (Jugendsozialarbeit an Schulen) im Haushaltsentwurf eingeplant. Erster Bürgermeister Amtsleiterin Harry Ott Abteilungsleiter Anlage 1 QS/o Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. Hauptstr. 58 77652 Offenburg Tel. 0781/9298-0 Fax. 0781/9298-50 E-Mail: kreisverband@awo-ortenau.de www.awo-ortenau.de Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. als Träger von Schulsozialarbeit Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. ist ein soziaipolitäsch aktiver Mitglieder- und Wohlfahrtsverband mit Sitz in Offenburg, der ein breites Spektrum sozialer Dienstleistungen insbesondere in der Senioren- und Behindertenhilfe sowie in der Kinderund Jugendhilfe vorhält. So ist sie - im Bereich der Senioren- und Behindertenhilfe u. a. Träger verschiedener ambulanter Dienste, Träger von Seniorenwohnanlagen, Beratungsdiensten (Integrationsfachdienst, Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreutes Wohnen) - für den Bereich Kinder und Jugend u. a. Träger von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentren), Schülerbetreuungen, Schulsozialarbeit, Sozialer Gruppenarbeit, Ferienbetreuungen (Stadtranderholungen) sowie eines Waldkindergartens, eines Spielmobils und der AWO Kinder- und Jugendakademie Kunst-Kultur-Natur. Schulsozialarbeit - Juqendsozialarbeit an Schulen Die Schulsozialarbeit, die mit ihrem Angebot in der Regel fest in den Schulalltag integriert ist, gilt als intensivste Form der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule. Als eine Form der Jugendsozialarbeit zur ganzheitlichen und lebenslagenorientierten Förderung und Hilfe für Schülerinnen bringt sie jugendhüfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein. Somit stellt sie eine wichtige Ressource dar, die auch die pädagogische Qualität in der Schule weiterentwickeln hilft und mit dazu beiträgt, das Angebot an pädagogischen Arbeitsformen und Lernchancen zu erweitern. Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schülerinnen sowie an die Menschen, die direkt oder indirekt mit dem System Schule konfrontiert sind. Dazu gehören die Lehrkräfte, die Eltern und Familien, aber auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Charakteristisch für sie ist die schnelle Erreichbarkeit für Jugendliche und Lehrerinnen am Ort der Schule, die Niedrigschwelligkeit der Angebote, auch um krisenhafte Situationen bereits im Vorfeld zu entschärfen. Hier verfügt die Schulsozialarbeit über eine Vielfalt von Methoden, der lebensweltorientierte Ansatz von Schulsozialarbeit, der die Sicht der Kinder und Jugendlichen bezogen auf deren subjektive Lebenswelten in den Mittelpunkt des pädagogischen Handelns stellt. Gerade mit Blick auf die Realisierung ganzheitlicher Lernprozesse bieten sich somit große Chancen, Schule für die Kinder und Jugendlichen als lebendigen Lern- und Lebensort erfahrbar zu machen. Ziele von Schulsozialarbeit Übergeordnete Ziele von Schulsozialarbeit sind: die Förderung der psychosozialen Entwicklung der Schüler/innen und die soziale Integration benachteiligter oder beeinträchtigter Schüler/innen Hieraus wiederum ergeben sich verschiedene Einzelziele: Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei deren schulischer und außerschulischer Lebensbewältigung Aufbau, Stärkung und Förderung sozialer Kompetenz Unmittelbare Hilfe bei akuten Problemen und Konflikten Sicherung der Zugangschancen aller Schülerinnen zu den Angeboten der Schule und des Gemeinwesens Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen Stärkung der Selbstorganisation und Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten im Hinblick auf die Schulgestaltung und auf die Planung und Durchführung von Projekt - und Freizeitangeboten Den Schülerinnen wird demnach ein den Bedürfnissen entsprechendes Unterstützungs-, Beratungs- und Orientierungsangebot zur Verfügung gestellt, woraus sich verschiedene Aufgabenfelder und Angebotsformen ergeben. Die Palette reicht hierbei von einzelfall- und gruppenbezogenen Probleminterventionen bis hin zu offenen, präventiv ausgerichteten Freizeit- und Betreuungsangeboten. Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. als Träger von Schulsoziafarbeit Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. ist seit 2010 Träger von Schulsozialarbeit und aktuell an folgenden sieben Standorten aktiv: - Grimmelshausenschule (RS/WRS), Renchen Realschule Ichenheim, Neuried GWRS Kippenheim-Mah!berg/GS Mahlberg, Kippenheim-Mahllberg Taubergießenschule (GS), Kappel-Grafenhausen Ferdinand-Ruska-Schule (GS/GMS), Kappel-Grafenhausen Bärbel-Von Ottenheim-Schule (GMS), Schwanau Grund- und Gemeinschaftsschule Rust, Rust Als Träger bieten wir den Schulsozialarbeiter*innen regelmäßige Qualifizierung, die Teilnahme an Supervision sowie enge fachliche Begleitung und Beratung vor Ort. Darüber hinaus fördern wir die Zusammenarbeit und Vernetzung sowohl der Kolleginnen untereinander (Teilnahme an internen und trägerübergreifenden Teamtreffen, Fachtagen, Arbeitskreisen) als auch mit anderen außerschulischen Partnern im Gemeinwesen (beispielsweise mit dem Jugendamt/KSD, Beratungsstellen, Schülerbetreuungen, Jugendzentren, Vereinen, Betrieben, Polizei etc.). Vor allem an Standorten, an denen wir gleichzeitig Träger von Schulsozialarbeit und Schülerbetreuungen und/oder Jugendzentren sind, profitieren die Kolleginnen vom Wissen der jeweils anderen Einrichtung über individuelle oder familiäre Problemlagen der • Kinder- und Jugendlichen. Im gemeinsamen Austausch werden bei Bedarf Lösungsstrategien entwickelt und Hilfen organisiert („die eine Hand weiß, was die andere macht“). „Schwierige“ und komplexe Fälle können vorab in die Supervision der Schulsozialarbeit eingebracht werden. Über die Einzelfallhilfe hinaus tragen u. a. die Planung und Durchführung gemeinsamer Projekte dazu bei, (beispielsweise im Rahmen von Projekttagen) bestimmte Themen (präventiv) zu bearbeiten. Konkrete Praxisbeispiele hierfür sind u. a. Theaterprojekte, medienpädagogische Angebote (Radioprojekte), Kreativwerkstätten (auch in Zusammenarbeit mit der AWO Kinder- und Jugendakademie Kunst-Kultur-Natur). Darüber hinaus • findet eine regelmäßige Evaluation des Angebots der Schulsozialarbeit statt (jährlich stattfindende Gespräche zwischen Schule, dem Träger und dem/ der Schulsozialarbeiter*in (Abschließen und Überprüfung der Kooperationsvereinbarung), Erstellen von Dokumentationen und deren Auswertung, regelmäßige Konzeptionsentwicklung und -fortschreibung) • räumt die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. dem Schulträger Mitspracherecht ein • läuft die komplette verwaltungstechnische Abwicklung über die AWO Die Übernahme der Trägerschaft über einer weiteren Schulsozialarbeiterstelle an der Grundschule Kuhbach/Reichenbach können wir uns gut vorstellen, zumal wir an der dortigen Schule bereits seit Jahren uns als Träger der Schulkindbetreuung engagiert sind. Offenburg, 23.03.2021 Anlage 2 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ortenau e.V. Hauptstr. 58, 77652 Offenburg Tel.: 0781 / 92980 Mail: kreisverband@awo-ortenau.de www.awo-ortenau.de \AWO Kalkulation Schutsoziaiarbeit Grundschule Kuhbach} Reichenbach 50 % Stelle Schuljahr 2021/2022 Erlöse Zuschuss Ortenaukreis Zuschuss Land Ba.-Wü. Defizitfinanzierunerder Kommune Summe Erlöse 8.350 8.350 20.700 37.400 Aufwendungen Personalaufwand soz.päd. Fachkraft Personalnebenkosten (BG, Vers. Lobu, Fortbildung, etc.) Sach- und Projektmittel (Pauschale) Fach- und Dienstaufsicht (5%) Verwaltungskostenanteäl (3%) Summe Aufwendungen 28.500 1.200 2.800 3.800 1.100 37.400 Hinweis: Die Förderung sowohi durch das Land wie auch durch den Landkreis pro 100% Stelle beträgt jährlich je 16.700,- €. 25.03.2021