Beschlussvorlage (Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST - Erweiterung der Planungsziele)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
28. Juni 2021
28. Juni 2021
Beschlussvorlage Amt: 61 Wurth Datum: 28.05.2021 Az.: - 0684/KW Drucksache Nr.: 56/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 16.06.2021 vorberatend öffentlich abgesetzt Technischer Ausschuss 22.06.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat 28.06.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Justiziariat Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST - Erweiterung der Planungsziele Beschlussvorschlag: Die inhaltlich erweiterten Planungsziele vom 28.05.2021 zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST werden gebilligt. Anlage(n): - Planungsziele - Bestandsplan - Lageplan - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 56/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 56/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat fasste am 27.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST (Drucksache 172/2020). Wesentliche Ziele des Bebauungsplans sind die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes, effizientere Flächennutzung sowie eine optische Aufwertung vor allem entlang des Bundesstraße (B 3). Für das im Geltungsbereich gelegene Flurstück 20359 ist ein Neubau mit 12 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von ca. 760 m² vorgesehen. Der Bauantrag liegt seit Februar 2021 vor und befindet sich im Baugenehmigungsverfahren. Nachdem ein Aufstellungsbeschluss bereits vorliegt, gilt es nun, die Planungsziele inhaltlich – über die Ziele des Einzelhandelskonzeptes hinausgehend - zu erweitern. Sie umfassen damit auch die wohnungspolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf die Sozialwohnungsquote und sind in der Anlage separat aufgeführt. Die neu hinzugekommenen Ziele sind unter Ziffer 1 benannt. Diesem Ziel entspricht auch die vertragliche Übernahme entsprechender Verpflichtungen durch den Vorhabenträger, selbst wenn sich dies im Ergebnis auf weniger Flächen, dafür aber auf eine konkrete Bindungspflicht bezieht. Auf dieser Grundlage und entsprechend den damit konkretisierten Planungszielen können der Bauherr und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB verei nbaren, insbesondere zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum. Es ist vorgesehen, mit der Projektträgerin den vom Gemeinderat beschlossenen Mustervertrag abzuschließen. Die Verwaltung empfiehlt, den erweiterten Planungszielen zuzustimmen. Tilman Petters Sabine Fink Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsr aum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.