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Beschlussvorlage (Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST - Erweiterung der Planungsziele)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Wurth

Datum: 28.05.2021 Az.: - 0684/KW

Drucksache Nr.: 56/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

16.06.2021

vorberatend

öffentlich

abgesetzt

Technischer Ausschuss

22.06.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Justiziariat

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST
- Erweiterung der Planungsziele
Beschlussvorschlag:

Die inhaltlich erweiterten Planungsziele vom 28.05.2021 zum Bebauungsplan
OFFENBURGER STRASSE WEST werden gebilligt.

Anlage(n):
- Planungsziele
- Bestandsplan
- Lageplan
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 56/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 56/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat fasste am 27.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE WEST (Drucksache 172/2020). Wesentliche Ziele des Bebauungsplans sind die
Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes, effizientere Flächennutzung sowie eine optische Aufwertung vor allem entlang des Bundesstraße (B 3).
Für das im Geltungsbereich gelegene Flurstück 20359 ist ein Neubau mit 12 Wohneinheiten und einer Wohnfläche von ca. 760 m² vorgesehen.
Der Bauantrag liegt seit Februar 2021 vor und befindet sich im Baugenehmigungsverfahren.
Nachdem ein Aufstellungsbeschluss bereits vorliegt, gilt es nun, die Planungsziele inhaltlich – über
die Ziele des Einzelhandelskonzeptes hinausgehend - zu erweitern. Sie umfassen damit auch die
wohnungspolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf die Sozialwohnungsquote und sind in der Anlage separat aufgeführt. Die neu hinzugekommenen Ziele sind unter Ziffer 1 benannt.
Diesem Ziel entspricht auch die vertragliche Übernahme entsprechender Verpflichtungen durch den
Vorhabenträger, selbst wenn sich dies im Ergebnis auf weniger Flächen, dafür aber auf eine konkrete
Bindungspflicht bezieht.
Auf dieser Grundlage und entsprechend den damit konkretisierten Planungszielen können der Bauherr und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB verei nbaren, insbesondere zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum. Es ist vorgesehen, mit
der Projektträgerin den vom Gemeinderat beschlossenen Mustervertrag abzuschließen.
Die Verwaltung empfiehlt, den erweiterten Planungszielen zuzustimmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsr aum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.