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Beschlussvorlage ( Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rech- nungsprüfungsamts über…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Kopf

Datum: 15.06.2021 Az.: 801.29/01

Drucksache Nr.: 108/2021 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 51.603.201,25 EUR und einem Jahresgewinn von 686.390,45 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2019 in Höhe von 686.390,45 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage(n): Jahresabschluss BVVL 31.12.2019, Schlussbericht BVVL 31.12.2019,
Anlage 0 - Jahresabschluss BVVL

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 108/2021 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 108/2021 1. Ergänzung

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr“ für das Rechnungsjahr 2019 ist abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Eine Änderung des Jahresabschlusses 2019, wie ursprünglich in der HPA-Sitzung
vom 14.06.2021 dargestellt, ist nicht erfolgt. Es handelt sich um den am 30.11.2020
vom HPA zur Kenntnis genommenen Jahresabschluss.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Christian Zanger