Beschlussvorlage ( Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rech- nungsprüfungsamts über…
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
28. Juni 2021
Beschlussvorlage ( Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rech- nungsprüfungsamts über…
Beschlussvorlage (Anlage 0 - Jahresabschluss BVVL)
Beschlussvorlage (Jahresabschluss BVVL 31.12.2019)
Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 31.12.2019)
28. Juni 2021
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Beschlussvorlage ( Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rech- nungsprüfungsamts über…
Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 31.12.2019)Beschlussvorlage (Anlage 0 - Jahresabschluss BVVL)Beschlussvorlage (Jahresabschluss BVVL 31.12.2019)
Beschlussvorlage Amt: 14 Kopf Datum: 15.06.2021 Az.: 801.29/01 Drucksache Nr.: 108/2021 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 14.06.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.06.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 51.603.201,25 EUR und einem Jahresgewinn von 686.390,45 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2019 in Höhe von 686.390,45 EUR wird an den Haushalt der Gemeinde abgeführt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Anlage(n): Jahresabschluss BVVL 31.12.2019, Schlussbericht BVVL 31.12.2019, Anlage 0 - Jahresabschluss BVVL BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 108/2021 1. Ergänzung Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 108/2021 1. Ergänzung Seite - 3 - Sachdarstellung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ für das Rechnungsjahr 2019 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Eine Änderung des Jahresabschlusses 2019, wie ursprünglich in der HPA-Sitzung vom 14.06.2021 dargestellt, ist nicht erfolgt. Es handelt sich um den am 30.11.2020 vom HPA zur Kenntnis genommenen Jahresabschluss. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben. Markus Ibert Oberbürgermeister Christian Zanger