Beschlussvorlage (Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum neu zu gründenden Zweckverband "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
23. November 2021
Beschlussvorlage (Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum neu zu gründenden Zweckverband "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Verbandssatzung des "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")
Beschlussvorlage (Anlage 2: Hintergrundinformationen zur Verbandslösung)
23. November 2021
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Beschlussvorlage (Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum neu zu gründenden Zweckverband "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")
Beschlussvorlage (Anlage 2: Hintergrundinformationen zur Verbandslösung)Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Verbandssatzung des "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Herzog Drucksache Nr.: 211/2021 Az.: 708.10 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 15.09.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.10.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 18.10.2021 beschließend öffentlich Einstimmig Umweltausschuss 23.11.2021 zur Kenntnis öffentlich Betreff: Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum neu zu gründenden Zweckverband "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)" Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Lahr, in der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Raumschaft Lahr folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen: „Die Verbandsversammlung des Abwasserverbands Raumschaft Lahr stimmt der Gründung des Zweckverbands „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“ und dem Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum Zweckverband „Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden“ auf Grundlage der beiliegenden Verbandssatzung gemäß Anlage 1 zu“ Drucksache 211/2021 Seite 2 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) Investition Nicht investive Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BesolArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung (Lohn- und Nebenkosten) in EUR dungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Nein Drucksache 211/2021 Seite 3 Sachdarstellung I. Rechtliche Hintergründe der Befassung des Sachverhalts im Gemeinderat Dem Oberbürgermeister der Stadt Lahr ist gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 b) der Hauptsatzung der Stadt Lahr zur dauernden selbstständigen Erledigung die Aufgabe übertragen worden, Weisungen an die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Lahr in Verbandsversammlungen von Zweckverbänden zu erteilen. Ausgenommen davon sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4. bb) „die Festlegung der strategischen Ziele des Zweckverbands“ und gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4. bc) „Angelegenheiten von besonderer oder grundsätzlicher Bedeutung (…)“. Das vorliegende Vorhaben – der Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr (AWV) zu einem neu zu gründenden Zweckverband – erfüllt die Voraussetzungen dieser Ausnahmetatbestände zweifelsfrei. Daher ist der Gemeinderat vor der Abstimmung der städtischen Vertreter und Vertreterinnen im Zuge der noch folgenden Beschlussfassung der Verbandsversammlung des AWV zu hören. II. Technische Hintergrunde / Sachverhalt A. Allgemeines Bisher wird der auf der Kläranlage Lahr anfallende Klärschlamm durch Co-Verbrennung in einem Zementwerk thermisch verwertet. Jährlich fallen rd. 5.000 t Klärschlamm (bezogen auf einen TR von 25%) an. Die Novellierung der Klärschlammverordnung (KVO, vom 03.10.2017), lässt diesen Verwertungsweg für unseren Klärschlamm ab 2029 nicht mehr zu. Ziel der Novelle der KVO ist es, den endlichen Wertstoff Phosphor aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen. Um den Vorgaben der KVO künftig entsprechen zu können, wird die Monoverbrennung des Klärschlammes als notwendiger, entscheidender Schritt gesehen um den Phosphor in der Klärschlammasche verwertbar zu machen. Dazu müssen jetzt die Entscheidungen gefällt werden, um entsprechende Verbrennungskapazitäten schaffen zu können. Mit dem Beitritt zum KZV könnten ab 2029 die Klärschlämme des AWV entsprechend den Vorgaben der Klärschlammverordnung wirtschaftlich günstig und ökologisch sinnvoll verwertet werden. B. Anforderungen aus der Klärschlammverordnung Die Anforderungen aus der Novelle der KVO lassen sich wie folgt zusammenfassen: ▪ Grundsätzliche Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm; Rückgewinnungsquote direkt aus dem Klärschlamm 50% (bzw. <20g/kg TM) oder 80% aus der Klärschlammasche; ▪ Umsetzung bei Kläranlagen >100.000 EW bis zum 01.01.2029; Kläranlagen > 50.000 EW bis zum 01.01.2032, Befreiung von der Pflicht bei Kläranlagen < 50.000 EW nur in Ausnahmefällen; ▪ Konzeptvorlage bei den Aufsichtsbehörden bis 2023; ▪ statt Phosphorrückgewinnung ist auch die Einlagerung von Klärschlammasche in Monodeponien zur späteren Verwertung bzw. die direkte stoffliche Verwertung, falls der Phosphor in der Asche direkt pflanzenverfügbar vorliegt, zulässig. Drucksache 211/2021 Seite 4 C. Verbandslösung: Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden In den zurückliegenden Sitzungen der Verbandsversammlung des AWV wurde die Thematik bereits mehrfach behandelt. Außerdem hat die Verbandsversammlung dem Beitritt zum neu zu gründenden Zweckverband vorbehaltlich der Behandlung in den Gemeinderäten zugestimmt. Der AWV war eng an den Überlegungen und an den Prozessen der Initiative für eine große Verbandslösung beteiligt. Hintergrund der Initiative war insbesondere der immer schwieriger werdende Entsorgungsmarkt für Klärschlamm. Die Änderungen der Klärschlammentsorgung haben zu einem deutlichen Nachfrageüberhang geführt, was sich wiederum in überproportional steigenden Preisen für die Klärschlammentsorgung niederschlägt. Außerdem lassen die aktuellen Entwicklungen die Gefahr erkennen, dass der Markt die erforderliche Abnahme- und Entsorgungssicherheit nicht nachhaltig gewährleisten kann. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine zentrale Lösung unter Federführung eines neu zu gründenden Verbandes – Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden – die richtige und zukunftsweise Lösung darstellt. Dieser Einschätzung wird auch behördenseitig geteilt. Das Umweltministerium Baden-Württemberg favorisiert die Gründung größerer Verbände, die zukünftig die Entsorgungssicherheit für die Klärschlammverwertung durch eine Monoverbrennung (ausschließlich Klärschlamm) mit anschließender Phosphorrückgewinnung sicherstellen. Unter Federführung des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht, als größtem Klärschlammproduzenten in Südbaden, wurde die Initiative ergriffen, für diese Aufgabe einen Zweckverband zu gründen. Dabei wird der Bau einer Monoverbrennungsanlage auf dem Gelände der Kläranlage angestrebt. Eine Vorabstimmung hinsichtlich des Standortes für die Monoverbrennungsanlage wurde mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der Nachbargemeinde Forchheim mit positivem Ergebnis geführt. Am 12.10.2020 fand in Freiburg eine Informationsveranstaltung statt, an der die verantwortlichen Betreiber der Kläranlagen von Rastatt bis Lörrach eingeladen waren. Es zeichnet sich ab, dass nahezu alle diesen gemeinsamen kommunalen Weg der Klärschlammverwertung ab 2029 durch den Beitritt zum KZV mitgehen werden. Für den Beitritt zum KZV sprechen u.a. folgende Gründe: ▪ Der KZV erzielt mit einer großen Anlage einen günstigeren Verwertungspreis, als dies bei kleineren Einheiten der Fall ist. ▪ Die Verwertung erfolgt weiterhin regional, kurze Transportwege. ▪ Die Phosphorrückgewinnung wird vom KZV übernommen. ▪ Sicherstellung der zukünftigen Klärschlammverwertung, Unabhängigkeit von Marktentwicklungen und Engpässen bei der Verwertung. In der Anlage 2 „Hintergrundinformationen zur Verbandslösung“ werden die Argumente und Kosten für die gemeinsame Lösung erläutert. Außerdem ist der mit dem Regierungspräsidium abgestimmte Satzungsentwurf beigefügt. Drucksache 211/2021 Seite 5 Die Stadt Lahr ist von möglichen finanziellen Auswirkungen indirekt betroffen. Der Abwasserverband Raumschaft Lahr finanziert sich über Umlagen, die von den Verbandsmitgliedern zu entrichten sind (im Fall der Stadt Lahr erfolgen die Zahlungen über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung). Die Verbandsumlagen sind kostendeckend bemessen und enthalten folglich die Kosten für die Klärschlammentsorgung, die bislang am Markt ausgeschrieben und an externe Dienstleister vergeben wurde. Die konkreten Kosten der Verbandslösung und die Preisentwicklung am Markt sind aktuell nur schwer mit belastbaren Ergebnissen zu prognostizieren. Aufgrund des Nachfrageüberhangs, der in den kommenden Jahren tendenziell steigen wird, werden die für die Mitglieder des KZV entstehenden Kosten der Verbandslösung nach aktueller Einschätzung unter dem Marktniveau liegen. Die Verwaltung hat den Satzungsentwurf des KZV insbesondere hinsichtlich rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken geprüft. Die Regelungen zur Verfassung, Verwaltung, Wirtschaftsführung und Finanzierung entsprechen den gängigen Normen bei Zweckverbänden und können als tragbar eingestuft werden. III. Weiteres Vorgehen Die Gründung des KZV ist nach der aktuellen Zeitplanung im ersten Quartal 2022 vorgesehen. Der endgültige Beschluss über den Beitritt des AWV muss von der Verbandsversammlung somit noch dieses Jahr gefasst werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird in die nächste Sitzung der Verbandsversammlung eingebracht, nachdem die Behandlung des Sachverhalts in den Gemeinderäten der Verbandsmitglieder erfolgt ist. Wir empfehlen dem Gemeinderat, dem Beitritt zum KZV zuzustimmen. ____________________ Markus Ibert Oberbürgermeister/ Verbandsvorsitzender ____________________ Dr. Ing. Gereon Anders Betriebsleiter ____________________ Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Anlage 0 Anlage 1: Entwurf der Verbandssatzung des "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)" Anlage 2: Hintergrundinformationen zur Verbandslösung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.