Beschlussvorlage (Anlage 2: Hintergrundinformationen zur Verbandslösung)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
23. November 2021
Beschlussvorlage (Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum neu zu gründenden Zweckverband "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Verbandssatzung des "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")
Beschlussvorlage (Anlage 2: Hintergrundinformationen zur Verbandslösung)
23. November 2021
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Beschlussvorlage (Beitritt des Abwasserverbands Raumschaft Lahr zum neu zu gründenden Zweckverband "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")
Beschlussvorlage (Anlage 2: Hintergrundinformationen zur Verbandslösung)Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf der Verbandssatzung des "Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden (KZV)")Beschlussvorlage (Anlage 0)
Anlage Hintergrundinformationen zur Verbandslösung Argumente und Kosten für eine große gemeinsame Lösung im Zweckverband Klärschlammverwertung Südbaden Technische Rahmenbedingungen Die Phosphorrückgewinnung direkt aus dem Klärschlamm wird bisher nur in wenigen Anlagen im großtechnischen Maßstab praktiziert. Bei großen Kläranlagen bzw. bei großem Klärschlammaufkommen ist derzeit die Monoklärschlammverbrennung die technisch sinnvollste Vorbehandlung. Der im Klärschlamm gebundene Phosphor konzentriert sich in der Asche um den Faktor 8 auf und ist dann in einem zweiten Schritt wirtschaftlicher rückgewinnbar. Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammaschen befindet sich noch in der Entwicklung. Die Aufbereitung ist sehr komplex und erfolgt in verschiedenen Schritten unter Zugabe verschiedenster Säuren/Laugen. Zurzeit wird wissenschaftlich untersucht, ob der Phosphor in der Klärschlammasche nicht auch direkt landwirtschaftlich verwertet werden kann (Voraussetzung: Einhaltung der Düngemittelverordnung). Die Bundesregierung geht in der Begründung zur Verordnung von der Errichtung neuer Verbrennungskapazitäten in Deutschland in einer Größenordnung von 1,2 Mio. t Originalsubstanz aus, wobei diese Größenordnung als zu niedrig erscheint. Die Monoklärschlammverbrennung ist eine seit Jahrzehnten bewährte Technik; die Marktreife alternativer Verfahren ist in absehbarer Zeit nicht erkennbar. In Baden-Württemberg fehlen mindestens vier neue Anlagen, um grundsätzlich den zukünftigen Bedarf abzudecken. Standort Kläranlage Forchheim Eine Machbarkeitsstudie zur thermischen Klärschlammverwertung auf dem Gelände der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht in Forchheim weist nach, dass der Standort aus technischer Sicht geeignet ist. Darüber hinaus sind grundsätzliche baurechtliche oder naturschutzrechtliche k.o.-Kriterien nach einer Vorprüfung durch das RP Freiburg nicht zu erkennen. Der Standort ist auch ideal für die Annahme externer Schlämme (Nähe zur Autobahn, keine Durchfahrt von Wohnbebauung, keine Bebauung in der Nachbarschaft, vorhandene Infrastruktur für Energie, Personal, Entsorgung usw., etc. – Ausnahme: Verwertung der überschüssigen Energie). 1 Die Investitionskosten einer Monoklärschlammverbrennungsanlage wurden mit Stand 2018 auf mindestens 25 bis 40 Mio. Euro je nach Größe der Anlage geschätzt. Die spezifischen Gesamtkosten der Monoverbrennung betragen für eine Anlagengröße nur für das Klärschlammaufkommen beim AZV Breisgauer Bucht ca.104 Euro, brutto/t Klärschlamm. Bei einer doppelt so großen Anlage reduzieren sich die Kosten um rund 25%. Nicht enthalten ist hierbei die Phosphorrückgewinnung aus der Asche. Strategie Die neuen Anforderungen zur Phosphorrückgewinnung betreffen alle Kläranlagenbetreiber gleichermaßen. In der Region zwischen Rastatt und Lörrach, entlang der Autobahn A5 mit maximalen Transportzeiten zur zentral gelegenen Kläranlage in Forchheim von rund einer Stunde, fallen 120.000 t Originalsubstanz Klärschlamm an. Die Umsetzung einer regionalen, interkommunalen Lösung erscheint in vielerlei Hinsicht sinnvoll: Regionaler Lösungsansatz Wirtschaftliche Größenordnung, Betrieb an nur einem Standort Unabhängig vom volatilen Absatzmarkt, verlässlich Zukunftsfähig Flexibel in der weiteren Umsetzung Mit den Vertretern großer Kläranlagenbetreiber in dieser Region wurden die wesentlichen Eckpunkte dieser Strategie ausgearbeitet. Eine wirtschaftliche Mindestgröße von 80.000 t Klärschlamm Originalsubstanz erscheint realisierbar. Vorrang hat die Bündelung der Klärschlammmengen und die Realisierung der Monoklärschlammverbrennung als technisch sinnvolle Voraussetzung für die Phosphorrückgewinnung auf dem Gelände des AZV Breisgauer Bucht. Die Entscheidung über die Art der Phosphorrückgewinnung wird erst später, wenn technische und wirtschaftliche Verfahren/Anlagenkonzepte marktreif entwickelt wurden, vorgenommen. Organisationsform Auf der Grundlage eines Gutachtens durch die bakertilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stuttgart zur Beurteilung der sinnvollsten Organisationsform einer interkommunalen Zusammenarbeit kann als Ergebnis festgehalten werden, dass die Organisation in Form eines reinen Zweckverbandes die meisten Vorzüge aufweist. Die Entscheidungsgremien des neu gegründeten Zweckverbands können dann, angepasst an die mittelfristigen Entwicklungen auf dem Klärschlammentsorgungsmarkt, die weiteren Schritte, wie z.B. auch die Gründung einer Tochtergesellschaft, beschließen. Der Satzungsentwurf wurde mit dem RP Freiburg intensiv abgestimmt. Die essentiellen Festlegungen werden nachfolgend zusammengefasst: 2 - Der Zweckverband hat die Aufgabe, die bei den Mitgliedern anfallenden Klärschlämme thermisch zu verwerten und den Phosphor zurückzugewinnen (Andienungspflicht der Mitglieder). - Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Dritter, insbesondere des Abwasserzweckverbands Breisgauer Bucht, bedienen. - Der AZV Breisgauer Bucht besitzt ein Vetorecht (Begründung: beim Bau einer Anlage auf dem Gelände der Kläranlage in Forchheim sind viele Schnittstellen zum Betrieb der Kläranlage zu berücksichtigen). - Kein Stammkapital; Kapitaldienstumlage im Verhältnis der Klärschlammkontingente; Betriebskostenumlage im Verhältnis der im Wirtschaftsjahr angelieferten Mengen in Tonnen. - Klärschlammtransport zur Monoverbrennungsanlage in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten der Verbandsmitglieder. - Vorhaltung von Klärschlammspeichern für die Dauer von 10 Wochen in eigenem Wirkungsbereich der Verbandsmitglieder (für Revisionszeiten der Monoverbrennung). Bei der Beschlussfassung der zukünftigen Verbandsmitglieder zur Mitgliedschaft, die wiederum selber in Form von Zweckverbänden organisiert sind, muss vorab die Zustimmung in den jeweiligen Mitgliedsgemeinden (Gemeinderatsbeschluss) herbeigeführt werden. Die Bestimmung der jeweiligen Klärschlammkontingente der zukünftigen Verbandsmitglieder erfolgt nach festgelegten Kriterien auf der Grundlage des durchschnittlichen Klärschlammanfalls der letzten drei Jahre. Zukünftige Entwicklungen werden durch eine pauschale Vorhalteleistung bei der Monoverbrennungsanlage in Höhe von rund 20% berücksichtigt. Die Erhebung der notwendigen Daten erfolgt durch die iat – Ingenieurberatung GmbH Stuttgart. Zeitschiene 12.10.2020 Informationsveranstaltung für die Region 25.11.2020 Grundsatzbeschluss AZV Breisgauer Bucht 2021 Beschlüsse der regionalen Verbandsmitglieder 02/2022 Offizielle Verbandsgründung „Klärschlammverwertung Südbaden – KZV Südbaden“ 2022 bis 2028 Planung und Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage 2029 Inbetriebnahme 3