Beschlussvorlage (Fortführung des Lastenrad-Förderprogramms der Stadt Lahr)
27. September 2021
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 23.06.2021 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 155/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 15.09.2021 vorberatend öffentlich 13 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 27.09.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 14.07.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Fortführung des Lastenrad-Förderprogramms der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Das Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Lahr wird fortgeführt. Die Verwaltung wird den bereits in der Finanzplanung vorgesehenen Zuschussbetrag in Höhe von EUR 5.000 in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufnehmen und damit in die Haushaltsberatungen einbringen. Anpassungsbedarfe aufgrund von Nachfrageänderungen werden bei den Planentwürfen für die Haushaltsjahre 2022 ff. berücksichtigt und in den jeweiligen Haushaltsberatungen zur Diskussion gestellt. Anlage(n): - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 155/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. 5.000 5.000 5.000 0 0 0 -5.000 -5.000 -5.000 in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 155/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Am 24.09.2018 hat der Gemeinderat mit der Vorlage Nr. 215/2018 die Einführung eines Förderprogramms für (E-)Lastenräder ab dem Frühjahr 2019 beschlossen. Mit dem Förderprogramm gewährt die Stadt Lahr Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr eine Kaufprämie in Höhe von EUR 300 für den Kauf eines Lastenrades und eine Kaufprämie in Höhe von EUR 500 für den Kauf eines E-Lastenrades. Es wurden Haushaltsmittel in Höhe von EUR 10.000 genehmigt, die allerdings nicht vollständig im Haushaltsjahr 2019 abgerufen wurden. Die verbleibenden Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet. Beim Jahreswechsel 2020/2021 wurde ebenso verfahren. Im Haushalt 2021 stehen Mittel in Höhe von EUR 4.900 zur Verfügung. Seit der Einführung des Förderprogramms wurden zwei Lastenräder und zehn E-Lastenräder von der Stadt Lahr gefördert. Insgesamt wurde somit ein Betrag in Höhe von EUR 5.600 als Kaufprämie ausgezahlt. Zwei Auszahlungen von je EUR 500 stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus. Zudem liegen weitere Anfragen vor, sodass mit weiteren Förderanträgen zu rechnen ist. Zum Zeitpunkt der Beratung dieser Vorlage wird somit ein Gesamtbetrag von mind. EUR 6.600 als Kaufprämie ausbezahlt worden sein. Die Rückmeldungen der Antragsstellenden sowie der Nutzenden des LastenradTestangebotes sind durchweg positiv. Die (E-)Lastenräder stellen eine sehr gute Alternative zum Pkw für den Transport von Gütern und bei der Beförderung von Kindern dar. In zwei Fällen wurde sogar der Zweitwagen abgestoßen. Die Verwaltung sieht sich darin bestätigt, dass das Förderprogramm einen Beitrag zur Radverkehrsförderung und gleichzeitigen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) leistet. Es stellt einen Baustein zur Erreichung des mit Verkehrsentwicklungsplan beschlossenen Ziels dar, den Radverkehrsanteil bis 2030 von 14 % auf 21 % zu erhöhen und den MIV-Anteil von 50 % auf 33 % zu senken. Sie schlägt deshalb vor, das Förderprogramm fortzuführen und für das Jahr 2022 ein Fördervolumen in Höhe von EUR 5.000 hierfür vorzusehen. Dieser Zuschussbetrag ist in der mehrjährigen Finanzplanung bereits berücksichtigt und wird seitens der Verwaltung in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen und damit in die Haushaltsberatungen eingebracht. Sollte sich aufgrund steigender oder sinkender Nachfrage Anpassungsbedarf für den Zeitraum 2022 ff. ergeben, wird dieser bei den Planentwürfen für die folgenden Haushaltsjahre berücksichtigt. Tilman Petters Sabine Fink Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstis ch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.