Beschlussvorlage (Energie und Klima - Ideenliste)
13. Dezember 2021
Drucksache 32/2021 Anhang Energie und Klima - Ideenliste Handlungsfeld 1: Kommunale Entwicklungsplanung und Raumordnung Berücksichtigung der Ziele „Schutz des Klimas" und „Anpassung an den Klimawandel" bei der Erstellung des Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes (1.1.2) Die Stadtentwicklung von Lahr richtet sich unter anderem nach den gegebenen und sich teils wandelnden Rahmenfaktoren. Die Oberziele „Schutz des Klimas“ und „Anpassung an den menschengemachten Klimawandel" sind wichtige Faktoren, die bei der Erstellung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) besonders betrachtet werden sollen. Einrichtung öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen / Zapfstellen (1.1.4 a) Die Stadt Lahr betreibt bereits Trinkwasserstellen (Seepark, Spielplatz Stadtpark, Spielplatz Bürgerpark). Als Anpassungsmaßnahme an die zunehmend trockenen und heißen Sommer sollte insbesondere in den Siedlungskernen, an Ausflugszielen oder bei Sport- und Spielstätten für alle Personen Trinkwasser zum Durststillen und zur Abkühlung frei und kostenlos zugänglich sein. Dieser Bürgerservice kann zusätzlich auch den Anfall der Verpackungsabfälle im Getränkebereich reduzieren. Für die Einrichtung eines Trinkwasserbrunnens / einer Zapfstelle werden abhängig vom Standort einmalig ungefähr 10.000 Euro benötigt. Jährliche Folgekosten in Flöhe von rund 5.000 Euro entstehen durch den Trinkwasserverbrauch und den Aufwand für Reinigung, Wartung und Reparatur. Es werden momentan auch einige städtische Brunnen mit Trinkwasser betrieben (Geroldseckerbrunnen. Rosenbrunnen, Marktbrunnen, Brunnen am Rathausplatz u.a.), diese könnten bei entsprechender Wartung und Kontrolle auch als Trinkwasserbrunnen gekennzeichnet und genutzt werden. Für eine Umsetzung kann auf das Förderprogramm KLIMOPASS vom Land Baden-Württemberg (Zuwendung von bis zu 50 Prozent) und/oder auf Förderung des Bundes zugegriffen werden. Begrünung städtischer Gebäude und Anlagen (sowie Extensivierung von Grünflächen und Entsiegelung von Flächen für mehr Biodiversität und Aufenthaltsqualität) (1.1.4 c) Die Begrünung von Gebäuden und Anlagen ist eine notwendige Anpassung der Stadtstruktur an die schon mess- und spürbaren Folgen des Klimawandels in der Region. Sie ist ein Beitrag zur Regenwasserrückhaltung, zur Erhöhung der Verdunstungsleistung, zum Temperaturausgleich und damit zur Verbesserung des Kleinklimas. Begrünte Dächer und Fassaden können Lärm mindern und Luftschadstoffe binden und sind außerdem Lebensraum von unterschiedlichen Pflanzen und Tieren. Insbesondere in verdichteten Quartieren kann Gebäudebegrünung zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung und zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen. Eine Kombination einer Dachbegrünung mit einer . Solaranlage ist unter Beachtung planerischer Vorgaben unproblematisch möglich und erhöht bei Photovoltaikanlagen sogar den Wirkungsgrad. Erstellung eines B-Plans auf Grundlage eines Energiekonzepts mit Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung usw. (1.3.1) Die privaten Haushalte haben einen Anteil von 28 Prozent an den C02-Emissionen auf der Lahrer Gemarkung.. Insbesondere der Energiestandard und die Art der Energieversorgung der Gebäude haben große Auswirkungen auf die C02-Emissionen. Während es für Bestandsbauten fast keine Steuerungsmöglichkeiten für die Stadtverwaltung gibt, gibt es bei Neubaugebieten rechtliche Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten für die Stadt Lahr. „Bei der Entwicklung neuer Baugebiete geht es in energetischer Hinsicht im Kern um zwei Ziele: • Minimierung des Wärmebedarfs von Gebäuden insbesondere durch o kompakte Bauweise, Drucksache 32/2021 o technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) mit Regelungen zum energetischen Gebäudestandard analog zu den Energieeffizienz-Standards der einschlägigen KfWFörderprogramme, o eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonneneinstrahlungen ausgerichtete Stellung der Baukörper sowie o die Vermeidung von Verschattung. • Möglichst C02-freie Deckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarf entweder durch o die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie etc.), o C02-minimierte Heizsysteme oder o durch die Nutzung von Wärmenetzen (Nah- oder Fernwärme aus KWK-Anlagen oder anderen Wärmequellen). Daneben spielt in einigen Städten auch die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, z. B. durch Photovoltaikanlagen oder Kleinwindkraftanlagen zur Einspeisung ins Netz, eine gewisse Rolle." (difu, Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung, 2019) Um diese Ziele für ein energieeffizientes und nachhaltiges Baugebiet zu berücksichtigen und mit anderen Punkten abzustimmen bzw. abzuwägen, ist es wichtig, am Anfang der Entwurfsplanung ein Energie- und Versorgungkonzept durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen. Die Anforderungen an Baufreiheit, Technologieoffenheit und effizienter C02-Reduktion müssen rechtssicher abgewogen und formuliert werden. Noch umfassendere rechtliche und vertragliche Regelungsmöglichkeiten bestehen, wenn die Stadt Lahr Eigentümerin der zu entwickelnden Fläche ist (siehe 1.3.2 d). Zu bedenken ist, dass die Stadt Lahr diese Zielsetzung schon vor vielen Jahren für das Wohngebiet EichholzSüd verfolgt hat, von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) ein Energiekonzept erstellen ließ, dass in der Umsetzung aber aufgrund vertraglicher Festlegungen inzwischen als nicht optimal bewertet wird. Für die dort bestehende Energieversorgung über ein Holzhackschnitzel-BHKW mit Wärmenetz wird von der Stadtverwaltung seit ein paar Jahren an einer zukunftsfähigen Lösung gearbeitet. Je nach Größe des Gebietes und der zu untersuchenden Varianten ist für ein Energiekonzept mit Kosten im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich zu rechnen. Für Lahr wird mit einem Betrag von 45.000 Euro geplant. Anschluss und Benutzung von Nah- und Fernwärme (1.3.2 a) Mit rund 50 Prozent hat die Versorgung mit Wärme den größten Anteil am Endenergieverbrauch und bietet damit ein großes Potenzial C02-Emissionen auf der Lahrer Gemarkung zu reduzieren. Insbesondere der Wärmebedarf von Gebäuden muss reduziert und zukünftig maßgeblich auf Basis erneuerbarer Energien gedeckt werden. Wärmenetze ermöglichen es. erneuerbare Energien, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme möglichst effizient zu nutzen. Der Ausbau energieeffizienter Wärmenetze ist ein wichtiger und nachhaltiger Baustein für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Mit dem Wärmekataster und dem Konzept für eine integrierte Wärme- und Kältenutzung hat die Stadt Lahr schon gute Grundlagen vorliegen. Mit diesen Grundlagen und mit dem kommunalen Wärmeplan soll der Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes geprüft werden. Mit der Novelle des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes werden die Stadtkreise und die Großen Kreisstädte bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser ist ein Instrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, er unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und informiert die Öffentlichkeit über diese Handlungsmöglichkeiten. Zur Finanzierung der entstehenden Kosten werden die Großen Kreisstädte in den Jahren 2020 bis 2023 jährlich 12.000 Euro plus 0,19 Euro je Einwohner erhalten (siehe Drucksache 133/2021). Intensivierung der Bodenvorratspolitik, um mehr Flächen (unbebaute und bebaute Grundstücke) unter kommunaler energie- und klimapolitischer Zielsetzung zu entwickeln (z. B. Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht) (1.3.2 b) Entscheidend für eine energetisch optimierte Planung von Neubau- und Sanierungsgebieten sind die Besitzverhältnisse. Ist die Stadt Lahr Eigentümerin der Flurstücke kann sie energie- und klimarelevante Aspekte in einem erheblich größeren Umfang festlegen. Zur optimierten Steuerung energie- und Drucksache 32/2021 klimapolitischer sowie anderer städtebaulicher urid wohnungspolitischer Zielsetzungen ist daher ein Flächenerwerb vor der Überplanung eines Gebietes sinnvoll. Die Stadt Lahr kann den Zwischenerwerb in Rahmen einer langfristigen Bodenvorratspolitik oder auch projektbezogen durchführen. Eine Umsetzung würde auch zu wesentlichen Erleichterungen und Verbesserungsmöglichkeiten bei der städtischen Planung führen. Außerdem führt ein Erwerb der Grundstücke vor dem Planungsprozess auch dazu, dass die Planungsgewinne in erhöhtem Umfang bei der Stadt Lahr zu verbuchen sind, die auch den Aufwand zur Entwicklung trägt. Die getätigten finanziellen Aufwendungen wirken sich neutral auf die Bilanz der Stadt Lahr aus und kommen beim späteren Verkauf wieder der Stadt Lahr zugute. Aufnahme energetischer Vorgaben in städtebaulichen Verträgen (1.3.2 c) Insbesondere der Energiestandard und die Art der Energieversorgung der Gebäude haben große Auswirkungen auf die C02-Emissionen. Während es für Bestandsbauten fast keine Steuerungsmöglichkeiten für die Stadtverwaltung gibt, gibt es bei Neubaugebieten rechtliche Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten für die Stadt Lahr. In städtebaulichen Verträgen können energie- und klimarelevante Aspekte (z. B. Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht) vertraglich festlegt werden. Mit dieser wichtigen Gestaltungsmöglichkeit kann die Stadt Lahr energie- und klimapolitische Aspekte die über den gesetzlichen Mindestreglungen liegen projektbezogen vereinbaren. Zu bedenken ist aber auch, dass die Verhandlungen mit den Investoren dadurch schwieriger werden können. Eine Flexibilität ist von beiden Seiten erforderlich. Veräußerung städtisches Bauland / Grundstücke für Wohn- und Nichtwohnbauvorhaben mit energetischen Vorgaben (1.3.2 d) Insbesondere der Energiestandard und die Art der Energieversorgung der Gebäude haben große Auswirkungen auf die C02-Emissionen. Während es für Bestandsbauten fast keine Steuerungsmöglichkeiten für die Stadtverwaltung gibt, gibt es bei Neubaugebieten rechtliche Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten für die Stadt Lahr. Bei dem Verkauf oder bei der langfristigen Verpachtung von stadteigenen Flächen können energie- und klimarelevante Aspekte vertraglich festlegt werden. Mit dieser wichtigen Gestaltungsmöglichkeit kann die Stadt Lahr energie- und .klimapolitische Aspekte die über den gesetzlichen Mindestreglungen liegen individuell vereinbaren. Zu bedenken ist aber auch, dass dadurch das Bauen zu einem gewissen Maße verteuert wird und das für Personen mit wenig Vermögen oder geringem Einkommen die Flürde für den Erwerb oder den Bau eines eigenen Heims etwas höher wird. Entwicklung und Realisierung eines C02-neutralen Musterquartiers (flächen- und energieeffizient sowie klimagerecht für eine hohe Lebensqualität) (1.3.2 e) Ein C02-neutrales Musterquartier ist ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Quartier. Das Lahrer Quartier soll flächen- und energieeffizient sowie klimagerecht geplant und realisiert werden, damit es später für seine Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft eine hohe Lebensqualität aufweist. Um diese allgemeinen Ziele für ein C02-neutrales Musterquartier in Lahr zu konkretisieren und mit anderen Punkten abzustimmen bzw. abzuwägen, ist es wichtig, am Anfang eine Machbarkeitsstudie durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen. Je nach Größe des Gebietes ist mit Kosten für eine Machbarkeitsstudie im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich zu rechnen. Für Lahr wird mit einem Betrag von 45.000 Euro geplant. Stichproben bei Baukontrollverfahren (1.4.1) Bei Bauvorhaben müssen allgemeine Vorgaben und rechtliche Regelungen berücksichtigt und eingehalten werden. Diese Vorgaben und Regelungen können sich auch auf die energieeffiziente Bauweise und die Versorgung mit Energie beziehen. Mit Stichproben im Baukontrollverfahren kann und soll durch die Stadt Lahr gewährleistet werden, dass Gebäude auch wie geplant realisiert und betrieben werden. Die Kontrolle könnte zweistufig aufgebaut sein; 1. Einfordern und Prüfen der Berechnungsunterlagen zum eingereichten Nachweis (setzt aber Fachkenntnisse eines Sachverständigen voraus). Drucksache 32/2021 2. Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort und Abgleich mit den Berechnungsgrundlagen (setzt Praxis in der Realisierung von Bauvorhaben sowie gute Kenntnisse in Baustoffkunde, in Messtechniken und der Anlagentechnik voraus). Die Erweiterung der Baukontrolle mit Stichproben führt zu einem erhöhten zeitlichen bzw. personellen Aufwand, der noch nicht genauer beziffert werden kann. Dieser Vorschlag wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert und als Beschlussvorschlag eingebracht. Handlungsfeld 2: Kommunale Gebäude und Anlagen Einsatz von recycelten und rückbau- und recyclingfähigen Materialien in Hoch- und Tiefbau (2.1.1 a) Der Gebäude-, Straßen- und sonstiger Infrastrukturbestand ist inzwischen ein bedeutendes Rohstofflager, das nach dem Nutzungsende der Weiterverwendung und Wiederverwertung zugeführt werden kann. Dies spart Deponieraum und schont gleichzeitig natürliche Ressourcen ein, außerdem verbleiben damit Rohstoffe und Energie im Wirtschaftskreislauf. Dem öffentlichen Beschaffungswesen kommt eine Leitfunktion bei der Vermeidung und Verringerung von Umwelt- und Klimabelastungen zu. Öffentliche Einrichtungen, wie die Lahrer Stadtverwaltung, können bei der Beschaffung einen Beitrag für den Umwelt- und Klimaschutz leisten, indem sie umweit- und klimaverträgliche Erzeugnisse und Materialien im Rahmen des geltenden Rechts bevorzugen. Zu diesem Maßnahmenvorschlag gibt es inzwischen eine verbindliche gesetzliche Regelung. Nach dem Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz sollen recycelte Produkte und Materialien (u.a. Recyclingbeton, Recyclingasphalt) den Vorzug in der öffentlichen Beschaffung bekommen (§ 2). Potentiale des innovativen Holzbaus nutzen (2.1.1 b) Holz ist ein regional vorkommender nachwachsender Rohstoff, der als Baustoff in nahezu allen Bereichen des Hoch- und Ingenieursbaus eingesetzt werden kann. Während des Baumwachstums wird Kohlendioxid als Kohlenstoff im Holz gespeichert und bleibt im verbauten Holz und in Holzwerkstoffen langfristig der Atmosphäre entzogen (ein Kubikmeter Holz speichert rund eine Tonne Kohlendioxid). Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekte bei der Planung und Realisierung von Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen (2.1.1 c) Das Land Baden-Württemberg hat das das digitale Planungswerkzeug NIBBW - Nachhaltiges Bauen BadenWürttemberg - entwickelt. Der NIBBW-Kriterienkatalog zielt ganz konkret auf die Steigerung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gebäudequalitäten ab. Die Nachhaltigkeitskriterien konzentrieren sich auf die Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs, die Reduzierung der über den gesamten Lebenszyklus summierten Gebäudekosten, die Verwendung von gesundheits- und umweltverträglichen Baustoffen und die Schaffung behaglicher Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus wird mit den Kriterien beschrieben, wie Planung und Bauausführung diese Qualitäten sichern können. Mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Bauvorhaben kann die Stadt Lahr auch einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele leisten (siehe Drucksache 101/2016). Die einmaligen Investitionskosten können etwas größer werden, die dauerhaften Betriebskosten können etwas geringer werden, die Lebenszykluskosten der Gebäude werden niedriger sein. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten führt zu einem erhöhten personellen/zeitlichen Aufwand, der nicht beziffert werden kann. Durch die Aufnahme der Grundsätze des nachhaltigen Bauens in die Förderprogramme des Landes BadenWürttemberg wird nachhaltiges Bauen und Sanieren belohnt (z. B. Klimaschutz-Plus; Zuschusserhöhung um zehn Prozent). Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energien in Lahr: Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäudedächern (2.2.2 a) Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und kostengünstigen Strom für ungefähr zwei bis drei Jahrzehnte. Mit dem novellierten baden-württembergischen Klimaschutzgesetz besteht ab 2022 eine Pflicht Drucksache 32/2021 zur Installation von Photovoltaikanlagen für alle neu gebauten Nichtwohngebäude, aber auch die Dächer von Bestandsgebäuden können mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Im städtischen Handlungsbereich stehen rund 5.000 qm Dachfläche auf 15 städtischen Gebäuden zur Verfügung, bei denen nach einer ersten Prüfung grundsätzliche eine Photovoltaiknutzung zur lokalen Stromerzeugung möglich ist Zusätzlich stehen noch weitere rund 24.500 qm Dachfläche auf 40 städtischen Gebäuden zur Verfügung, deren Nutzung unter Umständen möglich ist. Weitere Dachflächen auf städtischen Gebäuden sind schon verpachtet oder für Photovoltaikanlagen nicht geeignet. Durch die mögliche und sinnvolle Eigenstromnutzung ergeben sich Einsparungen beim Stromeinkauf (siehe Drucksache 61/2021). Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energien in Lahr: Unterstützung der Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen auf Lahrer Gemarkung (2.2.2 b) Eine wichtige Maßnahme aus dem 10-Jahre-AktionspIan des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie an der Stromerzeugung ist die Realisierung weiterer Windenergieanlagen auf der Lahrer Gemarkung. Wurden in den letzten Jahrzehnten zuerst die windhöffigsten und damit am schnellsten rentabelsten Lagen bebaut, die östlich von Lahr lagen, so gibt es durch verbesserte Datengrundlagen und technisch optimierte Windenergieanlagen inzwischen auch Projektentwickler die sich für die Gemarkung von Lahr interessieren (siehe Drucksache 337/2020). Durch die Verpachtung von städtischen Flächen für Windenergieanlagen kann die Stadt Lahr für mindestens 20 Jahre jährliche Einnahmen erzielen (Mindestvergütung, Beteiligung am Einspeiseerlös). Privates Erneuerbare-Energie-Contracting (2.2.2 c) Bei dieser Variante eines Contracting plant, finanziert, errichtet und betreibt ein privatwirtschaftliches Unternehmen oder eine Bürgergenossenschaft eine Erneuerbare-Energie-Anlage im Auftrag der Stadt Lahr, die über einen festgelegten Zeitraum zur Amortisation die Energie abnimmt. Diese spezielle Art des Contracting bietet als Finanzierungsinstrument die Möglichkeit der Verwirklichung einer ausgewählten Maßnahme, wenn die Stadt Lahr als Auftraggeber die erforderliche Investitionssumme zeitnah nicht bereitstellen kann. Optimierung der öffentlichen Beleuchtung (2.3.1) Durch die vor allem in den letzten Jahren erfolgte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED konnten schon große Strommengen und -kosten eingespart werden (siehe Drucksache 40/2021). Durch eine weitere Prüfung der Straßen- und äußeren Gebäudebeleuchtung sollen weitere Einsparpotenziale ermittelt und umgesetzt werden. Besonders betrachtet werden sollen die Beleuchtungsdauer und -Intensität sowie die Möglichkeiten einer Bedarfsschaitung (z. B. Nachtabschaltung, Teil-Nachtabschaltung, Dimmung, Bewegungsmelder). Maßnahmen zur effizienten Beleuchtung erfordern zuerst einen einmaligen Finanzbedarf, der aber durch die fortwährenden Einsparungen auf Dauer mehr als ausgeglichen werden kann (siehe Drucksache 40/2021). Handlungsfeld 3: Versorgung und Entsorgung Erarbeitung und Einführung eines Informations- und Förderprogramms zur Begrünung von Dächern und Fassaden und zur Bodenentsiegelung (3.5.4) Neben der Begrünung von städtischen Gebäuden und Anlagen (siehe 1.1.4 c) besteht auch bei den privaten Gebäuden und Anlagen ein großes Potenzial zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas. Dieses Potenzial kann durch ein Informationsprogramm in Verbindung mit Zuschüssen bei der Umsetzung von freiwilligen und zusätzlichen Maßnahmen geweckt werden. Handlungsfeld 4: Mobilität Umsetzung der aktuellen Verkehrskonzepte (u.a. VEP) mit anspruchsvollen Zielen und Maßnahmen (4) Der Verkehrssektor hat einen Anteil von 20 Prozent an den C02-Emissionen auf der Lahrer Gemarkung. Der neue Verkehrsentwicklungsplan (VEP) sowie die kürzlich fertiggestellten, ergänzenden. Konzepte Drucksache 32/2021 (Fortschreibung Radverkehrskonzept, Elektromobilitätskonzept, Konzept für Mobilitätsstationen im Rahmen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau) können und sollen mit ihren jeweiligen Maßnahmenvorschlägen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der im Jahr 2012 vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr leisten. Zur Zielerreichung in den Bereichen Energie und Klima ist das im Verkehrsentwicklungsplan dargestellte Szenario 2 „Mut zur Verkehrswende" deutlich besser geeignet (siehe Drucksachen 252/2020, 2/2021 und 216/2021). Optimierung des städtischen Fuhrparks (4.1.2) Aus unterschiedlichen Organisationseinheiten und mit unterschiedlichen Zielsetzungen (u.a. Auslastung, Wirtschaftlichkeit, Umweltaspekte. Bereitstellung für Dritte) gab es das Anliegen, den verwaltungseigenen Fuhrpark zu betrachten und bei Bedarf zu optimieren. Durchgeführte Fuhrparkanalysen zeigen, dass die Fahrzeuge auch unter Berücksichtigung von eventuellen „Notfällen" nicht sinnvoll ausgelastet sind und dass der interne Verwaltungs- und Kostenaufwand nicht unerheblich ist. Es wurde diskutiert, ob die Stadt Lahr eigene Fahrzeuge besitzen muss oder ob es reicht, Fahrleistungen zu nutzen. Bei der eigenen Beschaffung und Verwaltung von Fahrzeugen ist der Verwaltungsaufwand beträchtlich. Es gibt Dienstleister, wie CarSharing-Unternehmen, die dies besser und kostengünstiger lösen können. Als Alternative würde die Stadt Lahr nur die gefahrenen Kilometer bezahlen (ggf. zzgl. einer Reservierungskostenpauschale für die Dienstzeit) und müsste sich nicht mit der Fahrzeugbeschaffung, Wartung, Reparatur. Betankung, Steuern. Versicherung usw. beschäftigen. Es wird deshalb vorgeschlagen, • dass vorerst keine zusätzlichen oder ersetzenden Fahrzeuge für den Normalgebrauch beschafft werden, • dass der Pool der Fahrzeuge für den Normalgebrauch um die drei ältesten Fahrzeuge verringert wird (zur optimalen Auslastung der Fahrzeuge ist das bestehende oder ein nutzerfreundlicheres Reservierungssystem zu nutzen), • dass das bestehende Car-Shahng-Angebot genutzt wird, sofern keine eigenen Fahrzeuge verfügbar sind, • dass vorbereitet wird, den eigenen Fuhrpark aufzulösen und stattdessen in einem ersten Schritt Fahrleistungen für den Normalgebrauch über externe Dienstleister einzukaufen. • Die Fahrleistungen für den Normalgebrauch sind dabei zunächst zu den Dienstzeiten für die Stadtverwaltung reserviert und können nachts und am Wochenende auch von Dritten genutzt werden. Die Fahrzeugbeschaffung, Verwaltung. Wartung und Reinigung wird damit auf den Dienstleister übertragen. Für die Konzepterstellung ist mit Kosten im unteren fünfstelligen Bereich zu rechnen. Für Lahr wird mit einem Betrag von 20.000 Euro geplant. Es werden dauerhaft finanzielle und personelle / zeitliche Einsparungen erwartet. Handiungsfeld 5: Interne Organisation C02-Kompensation von Dienstflügen (5.3.1 a) Für Dienstflüge gilt die allgemeine Regel, vermeiden vor vermindern vor kompensieren. Der Gemeinderat hat am 23.07.2018 (siehe 178/2018) einstimmig beschlossen, dass die Stadt Lahr für alle dienstlichen Flugreisen einen Klimaausgleich einführt, vorerst mit einem jährlichen Maximalbetrag von 1.000 Euro. Im Kalenderjahr 2018 wurde eine Pauschale gezahlt. Im Kalenderjahr 2019 konnten erstmalig alle angefallenen Flugreisen ausgewertet werden, eine Kompensation in Höhe von 3.851 Euro wäre notwendig gewesen, aufgrund der derzeitigen Begrenzung konnten die Dienstflüge nur teilweise ausgeglichen werden. Im Kalenderjahr 2020 sind keine Dienstflüge angefallen. Für Lahr wird mit einem jährlichen Betrag von bis zu 5.000 Euro geplant. Handlungsfeld 6: Kommunikation und Kooperation Nachhaltigkeits-Check für wesentliche Beschlussvorlagen (6.1.2 a) Nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Entwicklung so zu gestalten, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben und das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen für gegenwärtige und künftige Generationen Drucksache 32/2021 erreicht werden kann. Nachhaltigkeit betrifft als Querschnittsthema alle Lebensbereiche und damit alle kommunalen Aufgabenfelder und Ressorts. Die Stadt Lahr hat beschlossen ihren Beitrag zur Erreichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Nachhaltigkeitsentwicklungsziele zu leisten (siehe Drucksache 101/2016). Für die Umsetzung spielt die kommunale Ebene eine besondere Rolle. Zwei Drittel der Nachhaltigkeitsentwicklungsziele (SDGs) lassen sich nur auf und mit der kommunalen Ebene umsetzen. Und eines der Nachhaltigkeitsentwicklungsziele widmet sich ausdrücklich einer nachhaltigen Kommunalentwicklung: Das Ziel elf strebt inklusive, widerstandsfähige, sichere und nachhaltige Städte und Siedlungen bis 2030 an. Der Nachhaltigkeitscheck ist ein Instrument zur Einschätzung der Nachhaltigkeit von kommunalen Vorhaben. In ihm sind die drei Bereiche der Nachhaltigkeit (Ökologie inclusive Klima, Ökonomie, Soziales) sowie die Rahmenbedingungen und Fernwirkungen von kommunalen Vorhaben abgebildet. Der Nachhaltigkeitscheck gibt Anhaltspunkte und Denkanstöße: Wie nachhaltig ist ein kommunales Vorhaben? Wie kann es nachhaltiger werden? Er soll der Verwaltung und dem Gemeinderat für wesentliche Beschlussvorlagen eine gut nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage geben. Nachhaltige Anlagestrategie für städtische Finanzmittel (6.1.2 b) Nachhaltige Anlagestrategien sind ein wichtiger Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris und der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene hat es in den letzten zwei Jahren vielfältige Aktivitäten gegeben, um gute Rahmenbedingungen für nachhaltige Investments zu schaffen. Beispiele sind die EU-Transparenzrichtlinie und die Einberufung des Sustainable Finance-Beirats durch die Bundesregierung. Auch Kommunen entdecken das Thema für sich. Bis März 2020 hatten in Deutschland zwölf kreisfreie Städte und fünf Landkreise den politischen Beschluss gefasst, Geldanlagen aus klimaschädlichen Geschäftsmodellen abzuziehen - darunter Münster, Bonn, Bremen, Leipzig, Nürnberg und Berlin. Diese Strategie des Abzugs von Finanzmitteln aus klimaschädlichen Investments - insbesondere aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas - wird als Divestment bezeichnet. Dies gilt z. B. für Investitionen in Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf derartigen Energieträgern basieren. Die Kommunen schließen sich damit einer globalen Divestmentwelle von mehr als 1.100 Institutionen an, die seit 2012 einen entsprechenden Beschluss gefasst haben - darunter die Europäische Investitionsbank, der Staat Irland, der weltweit größte Asset-Manager BlackRock sowie weltweit mehr als 100 Städte verschiedenster Größe und Finanzlage. Viele dieser Institutionen verfolgen dabei nicht nur eine Divestmentstrategie, sondern auch Strategien für ein nachhaltiges Re-Investment. Unter nachhaltigem Re-Investment wird die Umlenkung von Finanzmitteln, maßgeblich orientiert am Klimaschutz und weiteren Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Kriterien (ESG-Kriterien), verstanden. Dass nachhaltige Geldanlagen gegenüber konventionellen Anlagen keine schlechtere Performanz zeigen ist wissenschaftlich belegt. Nachhaltige Geldanlagen erzielen eine doppelte Rendite: zum einen im Sinne einer finanziellen Rendite, zum anderen können damit eine nachhaltige Entwicklung unterstützt und die Unternehmen zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise motiviert werden, (verändert aus; adelphi, Nachhaltige kommunale Finanzen - Handlungsempfehlungen zum Divestment und zur langfristigen nachhaltigen Ausrichtung kommunaler Finanzen und Kapitalanlagen, 2020.) Mit der Berücksichtigung einer nachhaltigen Anlagestrategie kann die Stadt Lahr auch einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele leisten (siehe Drucksache 101/2016). Informationskampagne der Wohnbau Lahr (6.2.1) Erst wenn Wissen bei den Bürgerinnen und Bürgern vorhanden ist, dann kann auch richtig gehandelt werden. Zu den wichtigen Klimaschutzaktivitäten gehört daher eine ständige und gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Einen Beitrag dazu kann auch die Wohnbau Lahr als hundertprozentige Tochter der Stadt Lahr leisten. Sie kann ihre Mittel (z. B. Internet, Mieterzeitschrift) verstärkt und kontinuierlich nutzen, um ihre Mieterschaft regelmäßig über Energiethemen zu informieren und damit zu energieeffizienten Verhalten anregen. Nach einer eventuellen Zustimmung des Gremiums zu diesem Maßnahmenvorschlag liegt die Federführung für eine weitere Bearbeitung bei der Wohnbau Lahr. Drucksache 32/2021 Vernetzung von Energiebeauftragten der Lahrer Unternehmen (6.3.1 a) Der Wirtschaftssektor hat einen Anteil von 50 Prozent an den C02-Emissionen auf der Lahrer Gemarkung. Die städtischen Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten sind in diesem Bereich sehr gering. Es gibt aber schon Unternehmen unterschiedlicher Größe in Lahr die Energie effizienter nutzen und/oder erneuerbare Energie erzeugen und nutzen. Das vorhandene Wissen und die erfolgreichen Projekte sollen genutzt werden, um andere Unternehmen nicht nur einen Weg, sondern auch Mittel und Möglichkeiten zu zeigen. Die Stadt Lahr kann zu einer besseren Vernetzung der Lahrer Unternehmen durch Unternehmertreffen, das Best-PracticeWirtschaftsforum oder andere Formate beitragen. Energie und Klima-Pakt mit den städtischen Gesellschaften, Beteiligungen, Zweckverbänden, Eigenbetrieben und Stiftung (6.3.1 b) Der Schutz des Klimas und die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel sind Herausforderungen die die Stadt Lahr und ihre Gesellschaften, Beteiligungen, Zweckverbänden, Eigenbetrieben und ihrer Stiftung (Hospital- und Armenfonds) betreffen. Die Stadt Lahr kann ihren Einfluss nutzen mit diesen Organisationen einen Klimapakt abschließen. Das Ziel ist es. unternehmerischen Klimaschutz und Klimawandelfolgen-Anpassung systematisch umzusetzen und sich gegenseitig zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Bevorzugte Ansiedlung innovativer Unternehmen mit den Schwerpunkten Energie (z. B. Wasserstoff), Umwelt (z. B. Verfahrenstechnik) und Nachhaltigkeit (z. B. Ressourceneffizienz) (6.3.3 b) Nachhaltige und zukunftsfähige Unternehmen sind eine erwünschte Bereicherung des Lahrer Wirtschaftsstandortes. Die Stadt Lahr strebt die Ansiedlung innovativer Unternehmen, Institutionen und/oder Forschungseinrichtungen an, die sich mit den Themen Energie, Klima. Mobilität, Umwelt und Nachhaltigkeit beschäftigen. Bevorzugung des ökologischen Landbaus bei Verpachtung städtischer Flächen (6.3.4) Die Landwirtschaft hat durch Tierhaltung, Düngung und Bodenbearbeitung einen Anteil an den C02- und Treibhausgasemissionen auf der Lahrer Gemarkung. Der ökologische Landbau ist besonders ressourcenschonend, umweit- und tiergerecht. Im Gegensatz zu einer konventionellen werden bei einer ökologischen Bewirtschaftung weniger Treibhausgase freigesetzt und es wird mehr Kohlendioxid im Boden gebunden. Im Bereich der Landwirtschaft hat die Stadt Lahr nur geringe Handlungsmöglichkeit, die Förderung einer Bewirtschaftung nach den Mindestanforderungen der EG-Öko-Basisverordnung bzw. den Richtlinien der deutschen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus ist eine Handlungsmöglichkeit. Neben den zuvor aufgeführten Maßnahmenvorschlägen beschäftigt sich die Lahrer Stadtverwaltung auch mit weiteren Themen die eine Auswirkung auf Energie und Klima haben (u. a. Nachhaltiges Reiseziel/Tourismus, Freiflächen-Photovoltaik, Agrar-Photovoltaik, schwimmende Photovoltaik) und wird diese bei entsprechendem Nutzen zu gegebener Zeit vorstellen.