Beschlussvorlage (Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus)
13. Dezember 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: St. Umwelt Sachbearbeitung: Pieper Drucksache Nr.: 32/2021 Az.: -0621/Kaiser An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 10.11.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 23.11.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss 29.11.2021 vorberatend nichtöffentlich 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Gemeinderat 13.12.2021 beschließend öffentlich Betreff: Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus Beschlussvorschlag: 1. Die Vorschläge für ergänzenden Maßnahmen (Energie und Klima – Ideenliste) zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung A sollen unmittelbar weiter umgesetzt werden. 3. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung B sollen möglichst zeitnah umgesetzt werden. 4. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung C sollen weiterentwickelt werden (Konzepterstellung). Zu jedem Maßnahmenvorschlag soll jeweils eine Vorlage mit dem erarbeiteten Konzept möglichst bis Ende 2022, Maßnahmenvorschläge 1.1.4 c, 1.3.1 und 2.1.1 c möglichst bis Ende 2023, dem Gremium mit Kosten-/Personalangaben zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. 5. Zur Umsetzung aus der Zusammenstellung C werden für den Haushalt 2022 45.000 Euro für 1.3.2 e und 20.000 Euro für 4.1.2 aufgenommen und für den Haushalt 2023 45.000 für 1.3.1. 6. Die Stadt Lahr strebt an, im Rahmen ihrer finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten, ihre Bodenvorratspolitik zu intensivieren (1.3.2 b). Für dieses Zweck soll ab dem Jahr 2022, zusätzlich zum allgemeinen Grunderwerbsbudget, ein jahresbezogener Betrag von bis zu 500.000 Euro bereitgestellt werden. Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) Investition Nicht investive Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BesolArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung (Lohn- und Nebenkosten) in EUR dungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Nein Sachdarstellung Die Stadtverwaltung wurde im Dezember 2019 durch den Gemeinderat beauftragt, Vorschläge für ergänzende Maßnahmen zum Schutze des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel zu erarbeiten. In einer Sitzung im Januar 2020 wurde der Energiebeirat über die bisherigen Aktivitäten im Rahmen des Klimafahrplans, die Informationsquellen, die aktuelle Sachlage und die Möglichkeiten und Hemmnisse der Stadtverwaltung Einfluss auf unterschiedliche Bereiche und Akteure zu nehmen und das weitere Vorgehen informiert. Zur Umsetzung des Beschlusses hat die Stabsstelle Umwelt eigene Vorschläge erarbeitet und Ideen und Anregungen bei Dritten (u.a. Beteiligungen der Stadt Lahr, Klimarat, Energieteam, Energiebeirat) abgefragt. Es wurden außerdem zahlreiche unterschiedliche Informationsquellen ausgewertet. Die Systematik der Energie und Klima – Ideenliste orientiert sich am eea und dem bisherigen und weiter gültigen Energie und Klima – Arbeitsprogramm. Alle denkbaren und bekannten Maßnahmen wurden anfänglich aufgeführt, unabhängig vom finanziellen oder sonstigen Aufwand und unabhängig vom Nutzen/Ertrag. Zwei Sitzungen des Energiebeirats im September 2020 wurden genutzt, um die Ideen, Anregungen und Vorschläge ausführlich zu diskutieren und einzugrenzen und Maßnahmenvorschläge für ein Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus zu entwickeln und abzustimmen. In einem weiteren Schritt wurde das Themenfeld Energie und Klima von den Stadträt:innen zusammen mit der Verwaltung in der Gemeinderatsklausur im Oktober 2020 intensiv bearbeitet. Die erarbeitete Energie und Klima – Ideenliste ist im Anhang aufgeführt und nachfolgend eine nach Umsetzungsschritten gegliederte Kurzübersicht mit weiteren Informationen. Maßnahme Federführung GR-Klaufür die weitere sur-PrioriBearbeitung / tät Umsetzung liegt bei Sofort umsetzbar, ohne wesentliche Vorarbeiten / Konzept/ / Zusatz-aufwand? Diese Maßnahme hat sofortigen finanziellen und personellen (i.S.V. Personal-mehrbedarf) Auswirkungen? Besonders effektiver und effizienter Beitrag für die Ziele Klimaschutz / -anpassung? A – Maßnahmenvorschlag wird schon berücksichtig / ist in Vorbereitung / schon in Umsetzung Besondere Berücksichtigung der Ziele „Schutz des Klimas“ und „Anpassung an den Klimawandel“ bei der Erstellung des Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes (1.1.2) wird schon berücksichtigt Anschluss und Benutzung von Nah- und Fernwärme (1.3.2 a) erfolgt über die Kommunale Wärmeplanung, siehe Drucksache 133/2021 Intensivierung der Bodenvorratspolitik, um mehr Flächen (unbebaute und bebaute Grundstücke) unter kommunaler energieund klimapolitischer Zielsetzung zu entwickeln (z. B. Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht) (1.3.2 b) erfolgt projektbezogen in den jeweiligen Haushalten Einsatz von recycelten und rückbau- und recyclingfähigen Materialien in Hoch- und Tiefbau (2.1.1 a) inzwischen verbindlich gesetzlich geregelt Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energien in Lahr: Installation von PV-Anlagen u.a. auf kommunalen Gebäudedächern (2.2.2 a) siehe Drucksache 61/2021 Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energien in Lahr: Unterstützung der Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen auf Lahrer Gemarkung (2.2.2 b) siehe Drucksache 337/2020 Umsetzung der aktuellen Verkehrskonzepte (u.a. VEP) mit anspruchsvollen Zielen und Maßnahmen (4) siehe u.a. Drucksache 2/2021 CO2-Kompensation von Dienstflügen (5.3.1 a) im Haushalt 2021 schon berücksichtigt Nachhaltigkeits-Check für wesentliche Beschlussvorlagen (6.1.2 a) wird voraussichtlich bis Ende 2021 im Entwurf vorgelegt 61 ja nein ++ 02/UW (ja) nein +++ 622 ja nein ++ 02/UW ja nein ++ 603 nein Konzept ja 115.000 € +++ 02/UW (ja) nein +++ 61 nein Vorlagen ja +++ 02/UW ja ○ 02/UW + 101 nein Konzept ja max. 5.000 € nein ++ Drucksache 32/2021 Maßnahme Seite 4 Federführung GR-Klaufür die weitere sur-PrioriBearbeitung / tät Umsetzung liegt bei Sofort umsetzbar, ohne wesentliche Vorarbeiten / Konzept/ / Zusatz-aufwand? Diese Maßnahme hat sofortigen finanziellen und personellen (i.S.V. Personal-mehrbedarf) Auswirkungen? Besonders effektiver und effizienter Beitrag für die Ziele Klimaschutz / -anpassung? B – Maßnahmenvorschlag ohne wesentliche Vorarbeiten / Konzepte / Zusatzaufwand umsetzbar Aufnahme energetischer Vorgaben in städtebaulichen Verträgen 61 + 303 (1.3.2 c) Veräußerung städtisches Bauland / Grundstücke für Wohn- und 622 + 303 Nichtwohnbauvorhaben mit energetischen Vorgaben (1.3.2 d) Wohnbau Informationskampagne der Wohnbau Lahr (6.2.1) ja nein +++ ja nein +++ ja nein + Vernetzung von Energiebeauftragten der Lahrer Unternehmen (6.3.1 a) 00/OB-Büro Bevorzugte Ansiedlung innovativer Unternehmen mit den Schwerpunkten Energie (z. B. Wasserstoff), Umwelt (z. B. Verfahrenstechnik) und Nachhaltigkeit (z. B. Ressourceneffizienz) (6.3.3 b) Bevorzugung des ökologischen Landbaus bei Verpachtung städ- 622 tischer Flächen (6.3.4) ja nein ○ ja nein ○ ja nein +++ Lahr 02/UW C – Maßnahmenvorschlag benötigt zuerst ein Konzept vor einer späteren Umsetzungsentscheidung 602 Einrichtung öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen / Zapfstellen (1.1.4 a) Begrünung städtischer Gebäude und Anlagen (sowie Extensivie- 602 + 603 rung von Grünflächen und Entsiegelung von Flächen für mehr Biodiversität und Aufenthaltsqualität) (1.1.4 c) 02/UW + 61 Erstellung eines B-Plans auf Grundlage eines Energiekonzepts mit Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung usw. (1.3.1) Entwicklung und Realisierung eines CO2-neutralen Musterquar- 61 + 02/UW tiers (flächen- und energieeffizient sowie klimagerecht für eine hohe Lebensqualität) (1.3.2 e) 603 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekte bei der Planung und Realisierung von Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen (2.1.1 c) Privates Erneuerbare-Energie-Contracting (2.2.2 c) 02/UW Optimierung der öffentlichen Beleuchtung (2.3.1) 605 Erarbeitung und Einführung eines Informations- und Förderpro- 602 gramms zur Begrünung von Dächern und Fassaden und zur Bodenentsiegelung (3.5.4) 101 + BGL Optimierung des städtischen Fuhrparks (4.1.2) Nachhaltige Anlagestrategie für städtische Finanzmittel (6.1.2 b) 20 Energie und Klima-Pakt mit den städtischen Gesellschaften, Be- 02/UW teiligungen, Zweckverbänden, Eigenbetrieben und Stiftung (6.3.1 b) nein Konzept nein Konzept (Stellenanteile müssen dafür in 2022/23 berücksichtigt werden.) nein Konzept nein + nein ++ ja 45.000 € ++ nein Konzept ja 45.000 € ++ nein Konzept (Stellenanteile müssen dafür in 2022/23 berücksichtigt werden.) nein Prüfung nein Konzept nein Konzept nein + nein ++ nein + nein ++ nein Konzept nein Konzept nein Konzept ja 20.000 € nein + nein ++ + Drucksache 32/2021 Seite 5 Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus Die Beschlussvorschläge und das vorgeschlagene zusätzliche Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus zur Ergänzung des Klimafahrplans ergeben sich aus der obigen Übersicht. Beschlussvorschlag 2 enthält die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung A, die schon berücksichtig werden, in Vorbereitung oder schon in der Umsetzung sind. Beschlussvorschlag 3 enthält die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung B, die ohne wesentliche Vorarbeiten, Konzepte, Zusatzaufwand umsetzbar sind: • 1.3.2 c: Die Stadt Lahr nimmt in städtebauliche Verträge bis auf weiteres energetische Vorgaben auf, die über den gesetzlichen Mindestregelungen liegen (z. B. Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht). • 1.3.2 d: Die Stadt Lahr veräußert städtisches Bauland/Grundstücke für Wohn- und Nichtwohnbauvorhaben bis auf weiteres nur mit energetischen Vorgaben, die über den gesetzlichen Mindestregelungen liegen (z. B. Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht). • 6.2.1: Die Stadt Lahr wirkt bei der Wohnbau Lahr daraufhin, dass diese ihre Mieterschaft zur Bewusstseinsbildung und zur Optimierung des Verbraucherverhaltens zu Energieeffizienzthemen regelmäßig informiert (z. B. Internet, Mieterzeitschrift). • 6.3.1 a: Die Stadt Lahr unterstützt die Vernetzung Lahrer Unternehmen in den Bereichen Energie und Klima. • 6.3.3 b: Die Stadt Lahr strebt an und unterstützt bevorzugt die Ansiedlung innovativer Unternehmen, Institutionen und/oder Forschungseinrichtungen mit den Schwerpunkten Energie und Klima (z. B. Wasserstoff), Umwelt (z. B. Verfahrenstechnik, Mobilität) und Nachhaltigkeit (z. B. Ressourceneffizienz). • 6.3.4: Die Stadt Lahr verpachtet städtische Flächen bei einem Pachtwechsel zukünftig vorrangig an Bewirtschaftende, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien des ökologischen Landbaus nach den Mindestkriterien der EG-Öko-Basisverordnung bzw. den Richtlinien der deutschen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus einhalten. Beschlussvorschlag 4 enthält die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung C, die zunächst ein Konzept benötigen, bevor über eine weitere Umsetzung entschieden werden kann: • 1.1.4 a: interne Erarbeitung eines Konzeptes zum Ziel „Einrichtung öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen/Zapfstellen in erheblich frequentierten Räumen bzw. an wichtigen Stellen“ • 1.1.4 c: interne Erarbeitung eines Konzeptes zum Ziel „Begrünung geeigneter Dächer und Fassaden kommunaler Gebäude und Anlagen“ • 1.3.1: externe Erstellung eines Energiekonzeptes: 45.000 Euro Finanzierungsbedarf • 1.3.2 e: externe Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Ziel „Entwicklung und Realisierung eines CO2neutralen Musterquartiers (flächen- und energieeffizient sowie klimagerecht für eine hohe Lebensqualität)“, voraussichtlich für Mietersheim: 45.000 Euro Finanzierungsbedarf • 2.1.1 c: interne Erarbeitung eines Konzeptes zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß des N!BBW-Kriterienkatalogs bei Neu-, Umbauten und Sanierungen • 2.2.2 c: interne Prüfung eines Erneuerbare Energie-Contracting • 2.3.1: interne/externe Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verbrauchsminderung der öffentlichen Beleuchtung • 3.5.4: interne Erarbeitung eines Konzeptes zum Ziel „Erarbeitung und Einführung eines Informations- und Förderprogramms zur Begrünung von Dächern und Fassaden und zur Bodenentsiegelung von privaten Grundstücken“ • 4.1.2: externe Erstellung eines Konzeptes incl. Ausschreibung zur Optimierung des eigenen Fuhrparks und zum Einkauf von Fahrleistungen für den Normalgebrauch über externe Dienstleister: 20.000 Euro Finanzierungsbedarf • 6.1.2 b: interne Erarbeitung eines Konzeptes für eine nachhaltige Anlagestrategie für die kommunalen Finanzmittel Drucksache 32/2021 • Seite 6 6.3.1 b: interne Erarbeitung eines Konzeptes für einen Energie und Klima-Pakt der Stadt Lahr mit ihren Gesellschaften, Beteiligungen, Zweckverbänden, Eigenbetrieben und ihrer Stiftung Zusammenfassung Zu Erreichung der Energie- und Klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr und der übergeordneten Ziele des Landes Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und des Klimaschutzabkommens von Paris sind weitere Anstrengungen notwendig. Auf Beschluss des Gemeinderates hat die Stadtverwaltung daher eine Vielzahl von Vorschlägen für ergänzende Maßnahmen zum Schutze des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel erarbeitet. Die Maßnahmenvorschläge zeigen eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten und -optionen auf, die einen unterschiedlichen Aufwand und eine unterschiedlichen Beitrag zur Zielerreichung haben. Die Maßnahmenvorschläge wurden zu mehreren Beschlussvorschlägen gebündelt. Zur Zielerreichung sind die bisherigen Energie und Klima-Aktivitäten des Klimafahrplans fortzuführen und idealerweise mit einer möglichst großen Anzahl von zusätzlichen Maßnahmen auszubauen. Dazu sind auch die jeweils erforderlichen finanziellen und personellen/zeitlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, ansonsten kann es zu unerwünschten Verzögerungen in der Umsetzung und damit auch in der Zielerreichung kommen. Die Stadt Lahr wird darüber hinaus auch verstärkt ihre Einflussmöglichkeiten bei ihren Beteiligungen nutzen, damit auch dort die Ziele Klimaschutz und Klimawandelfolgen-Anpassung stärker berücksichtigt werden können. Der Verwaltungsspitze ist eine zukunftssichere Entwicklung für Lahr sehr wichtig, dies kommt als Ergebnis des intensiven Arbeitsprozesses in den zwei miteinander verknüpften Vorlagen für einen ambitionierten Lahrer Klimafahrplan zum Ausdruck. Markus Ibert Oberbürgermeister Amt Mitwirkung Amt Mitwirkung WiFö erfolgt 605 erfolgt Tilman Petters Bürgermeister 101 erfolgt 61 erfolgt Anlage(n): Anlage 0 Energie und Klima - Ideenliste Hinweis: Manfred Kaiser Leiter der Stabsstelle Umwelt 20 erfolgt 622 erfolgt 303 erfolgt BGL erfolgt 602 erfolgt Wohnbau Lahr erfolgt 603 erfolgt Drucksache 32/2021 Seite 7 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.