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Beschlussvorlage (Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: St. Umwelt
Sachbearbeitung: Pieper

Drucksache Nr.: 32/2021
Az.: -0621/Kaiser

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am
10.11.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

23.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Haupt- und Personalausschuss

29.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus

Beschlussvorschlag:
1. Die Vorschläge für ergänzenden Maßnahmen (Energie und Klima – Ideenliste) zum
Schutz des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung A sollen unmittelbar weiter umgesetzt werden.
3. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung B sollen möglichst zeitnah umgesetzt werden.
4. Die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung C sollen weiterentwickelt werden (Konzepterstellung). Zu jedem Maßnahmenvorschlag soll jeweils eine Vorlage mit
dem erarbeiteten Konzept möglichst bis Ende 2022, Maßnahmenvorschläge 1.1.4 c,
1.3.1 und 2.1.1 c möglichst bis Ende 2023, dem Gremium mit Kosten-/Personalangaben
zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
5. Zur Umsetzung aus der Zusammenstellung C werden für den Haushalt 2022 45.000
Euro für 1.3.2 e und 20.000 Euro für 4.1.2 aufgenommen und für den Haushalt 2023
45.000 für 1.3.1.
6. Die Stadt Lahr strebt an, im Rahmen ihrer finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten, ihre Bodenvorratspolitik zu intensivieren (1.3.2 b). Für dieses Zweck soll ab dem Jahr 2022, zusätzlich zum allgemeinen Grunderwerbsbudget, ein jahresbezogener Betrag von bis zu
500.000 Euro bereitgestellt werden.

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
Investition

Nicht investive
Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BesolArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
dungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten
Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
Ja, mit den angegebenen Kosten
Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Nein

Sachdarstellung
Die Stadtverwaltung wurde im Dezember 2019 durch den Gemeinderat beauftragt, Vorschläge für ergänzende
Maßnahmen zum Schutze des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel zu erarbeiten.
In einer Sitzung im Januar 2020 wurde der Energiebeirat über die bisherigen Aktivitäten im Rahmen des Klimafahrplans, die Informationsquellen, die aktuelle Sachlage und die Möglichkeiten und Hemmnisse der Stadtverwaltung
Einfluss auf unterschiedliche Bereiche und Akteure zu nehmen und das weitere Vorgehen informiert.
Zur Umsetzung des Beschlusses hat die Stabsstelle Umwelt eigene Vorschläge erarbeitet und Ideen und Anregungen bei Dritten (u.a. Beteiligungen der Stadt Lahr, Klimarat, Energieteam, Energiebeirat) abgefragt. Es wurden außerdem zahlreiche unterschiedliche Informationsquellen ausgewertet. Die Systematik der Energie und Klima – Ideenliste orientiert sich am eea und dem bisherigen und weiter gültigen Energie und Klima – Arbeitsprogramm. Alle
denkbaren und bekannten Maßnahmen wurden anfänglich aufgeführt, unabhängig vom finanziellen oder sonstigen
Aufwand und unabhängig vom Nutzen/Ertrag. Zwei Sitzungen des Energiebeirats im September 2020 wurden genutzt, um die Ideen, Anregungen und Vorschläge ausführlich zu diskutieren und einzugrenzen und Maßnahmenvorschläge für ein Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus zu entwickeln und abzustimmen. In einem weiteren Schritt
wurde das Themenfeld Energie und Klima von den Stadträt:innen zusammen mit der Verwaltung in der Gemeinderatsklausur im Oktober 2020 intensiv bearbeitet. Die erarbeitete Energie und Klima – Ideenliste ist im Anhang aufgeführt und nachfolgend eine nach Umsetzungsschritten gegliederte Kurzübersicht mit weiteren Informationen.
Maßnahme

Federführung GR-Klaufür die weitere sur-PrioriBearbeitung / tät
Umsetzung
liegt bei

Sofort umsetzbar, ohne
wesentliche
Vorarbeiten /
Konzept/ / Zusatz-aufwand?

Diese Maßnahme
hat sofortigen finanziellen und
personellen (i.S.V.
Personal-mehrbedarf) Auswirkungen?

Besonders effektiver und
effizienter Beitrag für die
Ziele Klimaschutz / -anpassung?

A – Maßnahmenvorschlag wird schon berücksichtig / ist in Vorbereitung / schon in Umsetzung
Besondere Berücksichtigung der Ziele „Schutz des Klimas“ und
„Anpassung an den Klimawandel“ bei der Erstellung des Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes (1.1.2)
 wird schon berücksichtigt
Anschluss und Benutzung von Nah- und Fernwärme (1.3.2 a)
 erfolgt über die Kommunale Wärmeplanung, siehe Drucksache 133/2021
Intensivierung der Bodenvorratspolitik, um mehr Flächen (unbebaute und bebaute Grundstücke) unter kommunaler energieund klimapolitischer Zielsetzung zu entwickeln (z. B. Vorgaben
zum Energiestandard, zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht)
(1.3.2 b)
 erfolgt projektbezogen in den jeweiligen Haushalten
Einsatz von recycelten und rückbau- und recyclingfähigen Materialien in Hoch- und Tiefbau (2.1.1 a)
 inzwischen verbindlich gesetzlich geregelt
Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energien in Lahr: Installation
von PV-Anlagen u.a. auf kommunalen Gebäudedächern (2.2.2
a)
 siehe Drucksache 61/2021
Verstärkte Erzeugung erneuerbarer Energien in Lahr: Unterstützung der Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen auf Lahrer
Gemarkung (2.2.2 b)
 siehe Drucksache 337/2020
Umsetzung der aktuellen Verkehrskonzepte (u.a. VEP) mit anspruchsvollen Zielen und Maßnahmen (4)
 siehe u.a. Drucksache 2/2021
CO2-Kompensation von Dienstflügen (5.3.1 a)
 im Haushalt 2021 schon berücksichtigt
Nachhaltigkeits-Check für wesentliche Beschlussvorlagen (6.1.2
a)
 wird voraussichtlich bis Ende 2021 im Entwurf vorgelegt

61

ja

nein

++

02/UW

(ja)

nein

+++

622

ja

nein

++

02/UW

ja

nein

++

603

nein
 Konzept

ja
115.000 €

+++

02/UW

(ja)

nein

+++

61

nein
 Vorlagen

ja

+++

02/UW

ja

○

02/UW + 101

nein
 Konzept

ja
max. 5.000 €
nein

++

Drucksache 32/2021
Maßnahme

Seite 4
Federführung GR-Klaufür die weitere sur-PrioriBearbeitung / tät
Umsetzung
liegt bei

Sofort umsetzbar, ohne
wesentliche
Vorarbeiten /
Konzept/ / Zusatz-aufwand?

Diese Maßnahme
hat sofortigen finanziellen und
personellen (i.S.V.
Personal-mehrbedarf) Auswirkungen?

Besonders effektiver und
effizienter Beitrag für die
Ziele Klimaschutz / -anpassung?

B – Maßnahmenvorschlag ohne wesentliche Vorarbeiten / Konzepte / Zusatzaufwand umsetzbar
Aufnahme energetischer Vorgaben in städtebaulichen Verträgen 61 + 303
(1.3.2 c)
Veräußerung städtisches Bauland / Grundstücke für Wohn- und 622 + 303
Nichtwohnbauvorhaben mit energetischen Vorgaben (1.3.2 d)
Wohnbau
Informationskampagne der Wohnbau Lahr (6.2.1)

ja

nein

+++

ja

nein

+++

ja

nein

+

Vernetzung von Energiebeauftragten der Lahrer Unternehmen
(6.3.1 a)
00/OB-Büro
Bevorzugte Ansiedlung innovativer Unternehmen mit den
Schwerpunkten Energie (z. B. Wasserstoff), Umwelt (z. B. Verfahrenstechnik) und Nachhaltigkeit (z. B. Ressourceneffizienz)
(6.3.3 b)
Bevorzugung des ökologischen Landbaus bei Verpachtung städ- 622
tischer Flächen (6.3.4)

ja

nein

○

ja

nein

○

ja

nein

+++

Lahr
02/UW

C – Maßnahmenvorschlag benötigt zuerst ein Konzept vor einer späteren Umsetzungsentscheidung
602
Einrichtung öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen / Zapfstellen (1.1.4 a)
Begrünung städtischer Gebäude und Anlagen (sowie Extensivie- 602 + 603
rung von Grünflächen und Entsiegelung von Flächen für mehr
Biodiversität und Aufenthaltsqualität) (1.1.4 c)

02/UW + 61
Erstellung eines B-Plans auf Grundlage eines Energiekonzepts
mit Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung usw.
(1.3.1)
Entwicklung und Realisierung eines CO2-neutralen Musterquar- 61 + 02/UW
tiers (flächen- und energieeffizient sowie klimagerecht für eine
hohe Lebensqualität) (1.3.2 e)
603
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekte bei der Planung
und Realisierung von Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen (2.1.1 c)

Privates Erneuerbare-Energie-Contracting (2.2.2 c)

02/UW

Optimierung der öffentlichen Beleuchtung (2.3.1)

605

Erarbeitung und Einführung eines Informations- und Förderpro- 602
gramms zur Begrünung von Dächern und Fassaden und zur Bodenentsiegelung (3.5.4)
101 + BGL
Optimierung des städtischen Fuhrparks (4.1.2)
Nachhaltige Anlagestrategie für städtische Finanzmittel (6.1.2 b)

20

Energie und Klima-Pakt mit den städtischen Gesellschaften, Be- 02/UW
teiligungen, Zweckverbänden, Eigenbetrieben und Stiftung (6.3.1
b)

nein
 Konzept
nein
 Konzept
(Stellenanteile
müssen dafür
in 2022/23
berücksichtigt
werden.)
nein
 Konzept

nein

+

nein

++

ja
45.000 €

++

nein
 Konzept

ja
45.000 €

++

nein
 Konzept
(Stellenanteile
müssen dafür
in 2022/23
berücksichtigt
werden.)
nein
 Prüfung
nein
 Konzept
nein
 Konzept

nein

+

nein

++

nein

+

nein

++

nein
 Konzept
nein
 Konzept
nein
 Konzept

ja
20.000 €
nein

+

nein

++

+

Drucksache 32/2021

Seite 5

Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus
Die Beschlussvorschläge und das vorgeschlagene zusätzliche Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus zur
Ergänzung des Klimafahrplans ergeben sich aus der obigen Übersicht.
Beschlussvorschlag 2 enthält die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung A,
die schon berücksichtig werden, in Vorbereitung oder schon in der Umsetzung sind.
Beschlussvorschlag 3 enthält die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung B,
die ohne wesentliche Vorarbeiten, Konzepte, Zusatzaufwand umsetzbar sind:
• 1.3.2 c: Die Stadt Lahr nimmt in städtebauliche Verträge bis auf weiteres energetische Vorgaben auf, die
über den gesetzlichen Mindestregelungen liegen (z. B. Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht).
• 1.3.2 d: Die Stadt Lahr veräußert städtisches Bauland/Grundstücke für Wohn- und Nichtwohnbauvorhaben
bis auf weiteres nur mit energetischen Vorgaben, die über den gesetzlichen Mindestregelungen liegen (z.
B. Vorgaben zum Energiestandard, zur Energieversorgung, zur PV-Pflicht).
• 6.2.1: Die Stadt Lahr wirkt bei der Wohnbau Lahr daraufhin, dass diese ihre Mieterschaft zur Bewusstseinsbildung und zur Optimierung des Verbraucherverhaltens zu Energieeffizienzthemen regelmäßig informiert (z. B. Internet, Mieterzeitschrift).
• 6.3.1 a: Die Stadt Lahr unterstützt die Vernetzung Lahrer Unternehmen in den Bereichen Energie und
Klima.
• 6.3.3 b: Die Stadt Lahr strebt an und unterstützt bevorzugt die Ansiedlung innovativer Unternehmen, Institutionen und/oder Forschungseinrichtungen mit den Schwerpunkten Energie und Klima (z. B. Wasserstoff),
Umwelt (z. B. Verfahrenstechnik, Mobilität) und Nachhaltigkeit (z. B. Ressourceneffizienz).
• 6.3.4: Die Stadt Lahr verpachtet städtische Flächen bei einem Pachtwechsel zukünftig vorrangig an Bewirtschaftende, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien des ökologischen Landbaus nach den Mindestkriterien der EG-Öko-Basisverordnung bzw. den Richtlinien der deutschen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus einhalten.
Beschlussvorschlag 4 enthält die Maßnahmenvorschläge aus der Zusammenstellung C,
die zunächst ein Konzept benötigen, bevor über eine weitere Umsetzung entschieden werden kann:
• 1.1.4 a: interne Erarbeitung eines Konzeptes zum Ziel „Einrichtung öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen/Zapfstellen in erheblich frequentierten Räumen bzw. an wichtigen Stellen“
• 1.1.4 c: interne Erarbeitung eines Konzeptes zum Ziel „Begrünung geeigneter Dächer und Fassaden kommunaler Gebäude und Anlagen“
• 1.3.1: externe Erstellung eines Energiekonzeptes: 45.000 Euro Finanzierungsbedarf
• 1.3.2 e: externe Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Ziel „Entwicklung und Realisierung eines CO2neutralen Musterquartiers (flächen- und energieeffizient sowie klimagerecht für eine hohe Lebensqualität)“,
voraussichtlich für Mietersheim: 45.000 Euro Finanzierungsbedarf
• 2.1.1 c: interne Erarbeitung eines Konzeptes zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß
des N!BBW-Kriterienkatalogs bei Neu-, Umbauten und Sanierungen
• 2.2.2 c: interne Prüfung eines Erneuerbare Energie-Contracting
• 2.3.1: interne/externe Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verbrauchsminderung der öffentlichen Beleuchtung
• 3.5.4: interne Erarbeitung eines Konzeptes zum Ziel „Erarbeitung und Einführung eines Informations- und
Förderprogramms zur Begrünung von Dächern und Fassaden und zur Bodenentsiegelung von privaten
Grundstücken“
• 4.1.2: externe Erstellung eines Konzeptes incl. Ausschreibung zur Optimierung des eigenen Fuhrparks und
zum Einkauf von Fahrleistungen für den Normalgebrauch über externe Dienstleister: 20.000 Euro Finanzierungsbedarf
• 6.1.2 b: interne Erarbeitung eines Konzeptes für eine nachhaltige Anlagestrategie für die kommunalen Finanzmittel

Drucksache 32/2021

•

Seite 6

6.3.1 b: interne Erarbeitung eines Konzeptes für einen Energie und Klima-Pakt der Stadt Lahr mit ihren Gesellschaften, Beteiligungen, Zweckverbänden, Eigenbetrieben und ihrer Stiftung

Zusammenfassung
Zu Erreichung der Energie- und Klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr und der übergeordneten Ziele
des Landes Baden-Württemberg, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und des
Klimaschutzabkommens von Paris sind weitere Anstrengungen notwendig. Auf Beschluss des Gemeinderates hat die Stadtverwaltung daher eine Vielzahl von Vorschlägen für ergänzende Maßnahmen
zum Schutze des Klimas und zur Anpassung an den menschengemachten Klimawandel erarbeitet. Die
Maßnahmenvorschläge zeigen eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten und -optionen auf, die einen
unterschiedlichen Aufwand und eine unterschiedlichen Beitrag zur Zielerreichung haben. Die Maßnahmenvorschläge wurden zu mehreren Beschlussvorschlägen gebündelt.
Zur Zielerreichung sind die bisherigen Energie und Klima-Aktivitäten des Klimafahrplans fortzuführen
und idealerweise mit einer möglichst großen Anzahl von zusätzlichen Maßnahmen auszubauen. Dazu
sind auch die jeweils erforderlichen finanziellen und personellen/zeitlichen Ressourcen zur Verfügung
zu stellen, ansonsten kann es zu unerwünschten Verzögerungen in der Umsetzung und damit auch in
der Zielerreichung kommen.
Die Stadt Lahr wird darüber hinaus auch verstärkt ihre Einflussmöglichkeiten bei ihren Beteiligungen
nutzen, damit auch dort die Ziele Klimaschutz und Klimawandelfolgen-Anpassung stärker berücksichtigt werden können.
Der Verwaltungsspitze ist eine zukunftssichere Entwicklung für Lahr sehr wichtig, dies kommt als Ergebnis des intensiven Arbeitsprozesses in den zwei miteinander verknüpften Vorlagen für einen ambitionierten Lahrer Klimafahrplan zum Ausdruck.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Amt
Mitwirkung
Amt
Mitwirkung

WiFö
erfolgt
605
erfolgt

Tilman Petters
Bürgermeister

101
erfolgt
61
erfolgt

Anlage(n):
Anlage 0
Energie und Klima - Ideenliste
Hinweis:

Manfred Kaiser
Leiter der Stabsstelle Umwelt

20
erfolgt
622
erfolgt

303
erfolgt
BGL
erfolgt

602
erfolgt
Wohnbau Lahr
erfolgt

603
erfolgt

Drucksache 32/2021

Seite 7

Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.