Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
13. Dezember 2021
Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2019 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (Schlussbericht 2019 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
13. Dezember 2021
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Schlussbericht 2019 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 3 2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 3 2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3 2.2. Vorjahresabschluss .................................................................................................. 4 2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen............................................................. 5 3. Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 5 3.1. Wirtschaftsplan 2019 ................................................................................................ 5 3.2. Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 6 3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) ................................................................................... 8 3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) ................................................................................ 10 3.5. Kasse ....................................................................................................................... 10 3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 11 3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................. 11 3.7.1. 3.7.2. Personalaufwand .............................................................................. 11 Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr ............................ 12 3.8. Straßenentwässerungskostenanteil ...................................................................... 13 4. Prüfung des Jahresabschlusses 2019................................................................... 14 4.1. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 14 4.2. Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 15 4.2.1. 4.2.2. Anlagenbuchhaltung ......................................................................... 15 Periodenabgrenzung ........................................................................ 16 4.3. Prüfung Bilanz und Inventar .................................................................................. 16 4.3.1. 4.3.2. 4.3.3. 4.3.4. 4.3.5. 4.3.6. Anlagevermögen .............................................................................. 17 Beteiligungsvermögen ...................................................................... 17 Forderungen ..................................................................................... 18 Ertragszuschüsse ............................................................................. 18 Verbindlichkeiten .............................................................................. 20 Rückstellungen ................................................................................. 21 4.4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 23 4.5. Anhang .................................................................................................................... 24 4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB ............................................... 24 4.7. Bilanzanalyse .......................................................................................................... 25 5. Schlussbemerkung ................................................................................................. 26 6. Beschlussvorschlag ............................................................................................... 27 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 1 von 28 ABKÜRZUNGEN AiB Anlagen im Bau AVRL Abwasserverband Raumschaft Lahr EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung GemHVO * Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO * Gemeindekassenverordnung GemO * Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GIS Geo-Informations-System GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IGP Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr KAG Kommunalabgabengesetz PtB Prüfungsteilbericht RJ Rechnungsjahr RP Regierungspräsidium RPA Rechnungsprüfungsamt VJ Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen VwV Verwaltungsvorschrift WJ Wirtschaftsjahr ZV Zweckverband * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 2 von 28 1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO). Prüferin des Jahresabschlusses 2019 war Frau Melanie Rinderspacher. 2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen. Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 EUR) ausgestattet. Der Gemeinderat hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung zum 01.01.2003 zu ändern und das Stammkapital auf 0,00 EUR zu setzen. Im Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet, dass im Wirtschaftsjahr 2019 mit 2,3 % p. a. verzinst wurde. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 3 von 28 Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden durch den Oberbürgermeister wahrgenommen. Seit dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben. Zuvor wurden diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die badenova AG & Co. KG erhoben. Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden zuletzt entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums (Stand 28.10.2010) in 2015 kalkuliert. Ein neues Verrechnungsmodell für die produktgerechte Zuordnung von Kosten nach der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht muss laut Aussage der Stadtkämmerei erst noch entwickelt werden. 2.2. Vorjahresabschluss Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 06.07.2020 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 36.679.621,82 EUR und zum einem 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme ausgeglichenen Jahresergebnis, von gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2018 für den Bereich Niederschlagsabwasser eine Kostenüberdeckung in Höhe von 51.616,19 EUR. Für den Bereich Schmutzwasser ergab sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 678.688,18 EUR. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 4 von 28 Der Jahresabschluss 2018 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 herangezogen werden. 2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht. 3. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. 3.1. Wirtschaftsplan 2019 Der Wirtschaftsplan 2019 wurde am 17.12.2018 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). ▪ Der Wirtschaftsplan wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 5 von 28 Er weist folgende Eckdaten auf: Erfolgsplan: - Erträge von: 7.391.200 EUR - Aufwendungen von: 7.391.200 EUR - Jahresgewinn von: 0 EUR Vermögensplan: - Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 10.749.000 EUR - vorgesehene Kreditaufnahmen: 8.410.400 EUR - Verpflichtungsermächtigungen: 0 EUR - Höchstbetrag Kassenkredite: 3.2. 2.000.000 EUR Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Ergebnis Ansatz Abweichung 2019 2019 2019 EUR EUR EUR 6.715.298,45 6.930.600,00 -215.301,55 5.147.311,26 5.284.300,00 -136.988,74 18.725,00 13.500,00 5.225,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Auflösung Kanal-Beiträge 295.715,82 290.400,00 5.315,82 1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 212.653,00 211.000,00 1.653,00 1.013.527,52 1.111.400,00 -97.872,48 Erfolgsplan nach FiPo 1. Umsatzerlöse 1.1 Abwassergebühren 1.2 Abwassergebühren eigengefördertes Wasser 1.3 Erlöse aus Verkauf 1.6 Straßenentwässerungskostenanteil 1.7 sonstige Umsatzerlöse 2. sonstige betriebliche Erträge 2.1 Erträge aus Anlageabgängen 2.2 Erträge aus Auflösung Rückstellungen 2.3 andere betriebliche Erträge 2.4 Abwassergebühren aus Vorjahren 2.5 Entwässerungsgesuche 3. Materialaufwand 3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibstoffe 27.365,85 20.000,00 7.365,85 420.253,09 445.600,00 25.346,91 -17.700,00 0,00 17.700,00 345.933,87 346.000,00 -66,13 53.218,22 56.900,00 -3.681,78 1.000,00 0,00 1.000,00 20.101,00 25.000,00 -4.899,00 3.569.077,00 3.919.500,00 -350.423,00 0,00 0,00 0,00 16.615,47 18.500,00 -1.884,53 100.569,22 200.000,00 -99.430,78 243,33 10.000,00 -9.756,67 3.5 Maschineninstandhaltung (Pumpwerke) 14.260,53 25.000,00 -10.739,47 3.6 Fahrzeug- u. Geräteunterhaltung 40.636,79 50.000,00 -9.363,21 3.7 Betriebsaufwand Kanäle 238.332,46 250.000,00 -11.667,54 3.8 Betriebsaufwand Pumpwerke 134.207,71 110.000,00 24.207,71 2.814.740,93 2.915.000,00 -100.259,07 3.2 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen 3.3 Kanalunterhaltung 3.4 Unterhaltung der Pumpwerke 3.9 Betriebskostenumlage Abwasserverband Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 6 von 28 3.10 Abwasserentgelt an AWV Friesenheim 209.470,56 340.000,00 -130.529,44 3.11 Anschaffung von Werkzeug und Gerät 0,00 500,00 -500,00 3.12 Schutzkleidung 0,00 500,00 Ergebnis 4. Löhne und Gehälter Ansatz -500,00 Abweichung 79.018,65 70.400,00 8.618,65 0,00 0,00 0,00 61.307,36 54.200,00 7.107,36 0,00 0,00 0,00 5.397,19 5.100,00 297,19 12.314,10 11.100,00 1.214,10 0,00 0,00 0,00 1.498.027,79 1.548.600,00 -50.572,21 1.293.073,23 1.030.000,00 268.921,52 6.1 Verluste aus Anlagenabgängen 0,00 0,00 0,00 6.2 Abwasserabgabe 0,00 0,00 0,00 23.604,16 23.500,00 104,16 105,33 500,00 -394,67 6.5 Verwaltungskostenbeitrag 478.650,00 518.700,00 -40.050,00 6.6 sonstiger betrieblicher Aufwand 735.949,49 444.100,00 291.849,49 0,00 0,00 0,00 6.8 Anteilige GIS-Kosten Kanal 25.937,82 26.500,00 -562,18 6.9 Prüfungs- und Beratungskosten 13.392,96 10.000,00 3.392,96 14.200,88 6.000,00 8.200,88 446,80 400,00 46,80 6.12 Öffentlichkeitsarbeit 0,00 0,00 0,00 6.13 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,40 0,00 0,40 492,39 0,00 492,39 4.1 Besoldung der Beamten 4.2 Entgelt der Beschäftigten 4.3 Beiträge zur Versorgungskasse (Beamte) 4.4 Zusatzversorgungskasse Beschäftigte 4.5 Sozialversicherung Beschäftigte 4.6 Beihilfen, Unterstützung 5. Abschreibungen auf Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.3 Versicherungen 6.4 Bürobedarf 6.7 Gebührenrückerstattung Vorjahre 6.10 Portokosten 6.11 Aus- und Weiterbildung 6.14 Aufwand aus Zahlungsdifferenzen 6.15 Aufwand aus Rückläufer 6.16 Sonstige Steuern 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.1 Zinsen und ähnliche Erträge 293,00 300,00 -7,00 17.658,85 15.000,00 3.189,44 0,00 1.000,00 -1.000,00 17.189,44 14.000,00 3.189,44 7.3 Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 7.4 Ertrag aus Zahlungsdifferenzen 0,01 0,00 0,01 469,40 0,00 469,40 7.2 Nebenforderungen 7.5 Ertrag aus Rückläufern 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 714.013,72 822.700,00 108.686,28 8.1 Kreditmarktzinsen 327.749,08 371.400,00 -43.650,92 8.2 Zinsen an Gemeinde 129.616,09 131.300,00 -1.683,91 8.3 Zinsumlage an Abwasserverband 256.648,55 320.000,00 -63.351,45 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,00 0,00 Summe der Erträge (1, 2, 7) Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8) Jahresgewinn / Jahresverlust 7.153.210,39 7.153.210,39 0,00 7.391.200,00 7.391.200,00 0,00 -3,22% -3,22% Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Die Gesamtsumme der Erträge und die der Aufwendungen waren um 3,22 % geringer Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 7 von 28 als geplant. Details zu den Erträgen und Aufwendungen sind im Jahresbericht des Abschlusses 2019 erläutert. ▪ Die GuV bildet das gebührenrechtliche Ergebnis ab. Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans stimmt mit der GuV überein. 3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) Vermögensplan Einnahmen Jahresgewinn Zuweisungen und Zuschüsse Kanalbeiträge Ergebnis Ansatz Abweichung 2019 2019 2019 EUR EUR EUR 3.728.628,93 10.749.000,00 -7.020.371,07 0,00 0,00 0,00 438.042,32 640.000,00 -201.957,68 92.558,82 150.000,00 -57.441,18 Kredite vom Kreditmarkt 1.700.000,00 8.410.400,00 -6.710.400,00 Abschreibungen 1.498.027,79 1.548.600,00 -50.572,21 Anlagenabgänge 0,00 0,00 0,00 Rückflüsse gewährte Kredite 0,00 0,00 0,00 Erübrigte Mittel aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Ausgaben 4.122.389,39 10.749.000,00 -6.626.610,61 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 1.994.347,81 3.081.500,00 -1.087.152,19 27.135,81 1.500,00 25.635,81 Betriebs- und Geschäftsausstattung Jahresverlust Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen Tilgung von Gemeindekrediten Tilgung von Kreditmarktdarlehen sonstige Ausgaben Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 508.368,82 501.400,00 6.968,82 0,00 5.712.500,00 -5.712.500,00 1.348.574,16 1.373.700,00 -25.125,84 0,00 0,00 0,00 165.562,79 243.962,79 78.400,00 -393.760,46 0,00 Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben 3.728.628,93 4.122.389,39 10.749.000,00 10.749.000,00 Finanzierungsfehlbetrag -393.760,46 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 8 von 28 Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen und zum 31.12. des jeweiligen Jahres die tatsächliche Abwicklung darzustellen. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der GPA, S. 22). Fehlbeträge/Überschüsse sind spätestens im drittfolgenden Jahr auszugleichen. Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2019 beigefügt (nachgereicht per Mail am 05.08.21), in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Diese Übertragung ist lediglich eine Legitimation und hat nicht die Wirkung wie ein Haushaltsrest im kameralen Bereich. Es gilt daher bei solchen Übertragungen die Einnahmeseite mit zu betrachten. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 9 von 28 3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist folgende Stellenübersicht aus: Bezeichnung: Verwaltungsfachangestellte/r Entgeltgruppe Stellenanzahl EG 6 2 Gesamt: 2 Tatsächlich personell besetzt wurde in 2019 der Eigenbetrieb mit einer Verwaltungsfachangestellten zu 100% und zwei Verwaltungsfachangestellten in Teilzeit zu je 25%. 3.5. Kasse Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Wir haben stichprobenartig die Tagesabschlüsse geprüft. Die Zinsberechnung erfolgt seit dem 01.01.2017 aufgrund unseres Prüfungshinweises nun arbeitstäglich. Für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 betragen die Habenzinsen 0,0 % und die Sollzinsen 4,0 %. Der Eigenbetrieb musste in 2019 keine Soll-Zinsen bezahlen. Die Zinsaufwendungen für das gemeindliche Trägerdarlehen betrugen 129.616,09 EUR. Zum 31.12.2019 schloss der Eigenbetrieb mit einem positiven Kassenbestand von 2.350.936,93 EUR (VJ.: 1.939.643,12 EUR) ab, der in der Bilanz als Forderung gegenüber der Gemeinde aktiviert ist. Der Kassenbestand war an keinen Tagen negativ. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 10 von 28 Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung des Kassenbestandes auf: 3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist. Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. ▪ Dem Wirtschaftsplan 2019 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 – 2022 beigefügt. 3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter 3.7.1. Personalaufwand Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen. Für Leistungen, die das Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 11 von 28 Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht hatte, wurde ein Verwaltungskostenbeitrag von in Höhe von 478.650,00 EUR (VJ.: 491.350,00 EUR) an die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand verbucht. Folgende städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb: FiPo Bezeichnung Betrag EUR 1.0100.163000 1.0100.165000 1.0200.165000 1.0300.165000 1.0310.165000 1.0350.165000 1.0600.165000 1.1100.165000 1.1110.165000 1.6020.165000 1.6030.165000 Büro Oberbürgermeister Rechnungsprüfung Haupt- und Personalamt Stadtkämmerei Stadtkasse Liegenschaften und Verwaltungsservice Datenverarbeitung Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bürgerbüro Tiefbauverwaltung Gebäudemanagement 478.650,00 Verwaltungskostenbeitrag 3.7.2. 100,00 22.150,00 700,00 23.150,00 27.900,00 58.600,00 150,00 50,00 350,00 344.200,00 1.300,00 Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL) gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen. Für das Jahr 2019 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung folgende Jahresumlagen erbracht werden: Umlage an AVRL EUR Betriebliche Kosten: Zinsen: Anlagenfinanzierung: 2.814.740,93 256.648,55 78.907,32 Gesamt: 3.150.296,80 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 12 von 28 Der Eigenbetrieb leistete Vorauszahlungen in Höhe von 3.358.000,00 EUR. Vorauszahlungen Lahr EUR 3.358.000,00 endgültige Überzahlung Umlage EUR EUR 3.150.296,80 207.703,20 ▪ Die Umlagen stimmen mit den Zahlen der Jahresrechnung des AVRL überein. Die Umlage für die Anlagenfinanzierung (78.907,32 EUR) wurde gemäß Prüfbericht 2018 unter der Finanzposition „sonstiger betrieblicher Aufwand“ verbucht. 3.8. Straßenentwässerungskostenanteil Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens des Eigenbetriebs. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 13 von 28 Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die Betriebsabrechnung für das Jahr 2019 und errechnete einen Straßenentwässerungskostenanteil von 1.013.527,53 EUR. Im Haushalt der Stadt Lahr waren in diesem Jahr 1.079.000,00 EUR eingeplant. Als Abschlagszahlung wurden 998.900,00 EUR an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ausbezahlt. Über den Differenzbetrag von 14.627,52 EUR abzüglich einer Rundungsdifferenz von 0,01 EUR wurde in der Bilanz des Eigenbetriebs eine Forderung ausgewiesen. Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Seit dem Wirtschaftsjahr 2016 entfällt der Anteil des Zweckverbandes IGP aufgrund der Aufgabenübertragung der Abwasserbeseitigung im Verbandsareal. Beim Zweckverband IGP erfolgt eine eigenständige Betriebsabrechnung sowie Gebührenkalkulation. 4. Prüfung des Jahresabschlusses 2019 4.1. Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 14 von 28 ▪ Mit Schreiben vom 15.06.2021 (Eingang 21.06.2021) wurde der Jahresabschluss von Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert in seiner Eigenschaft als Betriebsleiter an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Aufstellungsfrist überschritten. ▪ Der Planvergleich Investitionsmaßnahmen (Anlage 2) war dem vorgelegten Jahresabschluss nicht beigefügt und wurde nachgereicht. Die Betriebsabrechnung wurde am 17.05.2021 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig stimmte er der Ermittlung der Kostenüberdeckungen, sowie den entsprechenden Rückstellungen zu. 4.2. Prüfung der Buchführung Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. ▪ Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. 4.2.1. Anlagenbuchhaltung Die Bilanz wurde mit der Anlagebuchhaltung abgestimmt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 15 von 28 ▪ Die im Jahr 2019 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen und der Bilanz überein. 4.2.2. Periodenabgrenzung Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis abbilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte Zuordnung fordert. Im Rahmen unserer Prüfung ist aufgefallen, dass mehrfach Rechnungen nicht periodengerecht abgerechnet wurden. So wurde z.B. das Abwasserentgelt an den Abwasserverband Friesenheim für die Monate Oktober 2019 bis Dezember 2019 in Höhe von 74.685,28 EUR Anfang 2020 auf das Haushaltsjahr 2020 verbucht. Diverse Rechnungen, mit Leistungszeitraum im Jahr 2018 wurden im Jahr 2019 verbucht. ▪ 4.3. Auf eine periodengenaue Verbuchung der Aufwendungen und Erträge ist zu achten. Prüfung Bilanz und Inventar Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 16 von 28 ▪ Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet. 4.3.1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. ▪ Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen): 2019 EUR Anfangsbestand Zugang Abgang Abschreibungen Endbestand davon Anlagen im Bau 4.3.2. 33.685.364,89 2.029.963,62 0,00 1.498.027,79 34.217.300,72 644.033,51 2018 EUR 33.924.008,16 1.274.233,87 0,00 1.512.877,14 33.685.364,89 € 1.092.310,68 2017 EUR 32.478.247,66 2.919.357,74 0,00 1.473.597,24 33.924.008,16 349.350,95 2016 EUR 35.741.033,22 2.235.608,52 4.064.651,94 1.433.742,14 32.478.247,66 480.943,45 Beteiligungsvermögen Die Verbandsversammlung des AVRL hat in ihrer Sitzung vom 22.06.2015 beschlossen, der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2007 – 2012 zu folgen und die Kapitaleinlagen der Verbandsmitglieder zurück zu führen bzw. auf eine 100%ige Fremdkapitalfinanzierung umzustellen. Der Anteil der Stadt Lahr an der Kapitaleinlage in Höhe von Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 17 von 28 2.326.580,45 EUR wurde in 2016 an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zurückgeführt. 4.3.3. Forderungen In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 3.106.823,78 EUR ausgewiesen. (VJ: 2.990.805,93 EUR). Forderungen aus Lieferung und Leistung Darin enthalten sind u.a. noch nicht beglichene Abwassergebühren, sowie rückständige bzw. gestundete Kanalbeiträge. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen betragen insgesamt 533.556,13 EUR. ▪ Auf die Umgliederung der kreditorischen Debitoren ist zu achten. Forderungen gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden Die Forderungen gegenüber der Gemeinde sind mit 2.350.936,93 EUR ausgewiesen (Kassenbestand und Rest Straßenentwässerungskostenanteil). Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhalten eine Umlagerückerstattung vom Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 207.703,20 EUR. 4.3.4. Ertragszuschüsse Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird. Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 18 von 28 Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst werden sollen. Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst. 2019 EUR Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB) Abschreibungen auf das Anlagevermögen durchschnittlicher Abschreibungssatz 77.621.493,21 1.498.027,79 1,930% Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2019 folgendermaßen: Summe zum 31.12.2018 Zuwendungen Beiträge EUR EUR 10.542.912,89 17.932.145,43 Zugang 446.522,32 259.962,77 Abgang 0,00 0,00 10.989.435,21 18.192.108,20 1,9 % 1,6 % 210.957,00 291.075,77 5.060.837,32 7.022.266,00 Summe zum 31.12.2019 durchschnittlicher AFA-Satz 2019 Auflösungsbetrag 2019 Kapitalrest zum 31.12.2019 Im Jahr 2016 wurde das im Bebauungsplangebiet Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I geschaffene Anlagevermögen sowie die zur anteiligen Finanzierung des Anlagevermögens erhobenen Abwasserbeiträge auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr übertragen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung erstattete dem Zweckverband den Differenzbetrag aus geschaffenem Anlagevermögen und Abwasserbeiträgen in Höhe von 910.835,61 Euro. Ein Pumpwerk östlich der Landebahn dient jedoch der öffentlichen Abwasserbeseitigung der Fläche im Ostareal und nicht des Zweckverbandsareal. Deshalb wurde das Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 19 von 28 Pumpwerk 2019 mit einem Restbuchwert in Höhe von 8.480,00 EUR in das Anlagevermögen des Eigenbetriebs zurückgeführt. Im Zuge der Rückübertragung wurde bei den Ertragszuschüssen ein Zugang in Höhe von 8.480,00 EUR berücksichtigt. Im Vermögensplan wird die Rückübertragung des Pumpwerks bei Nr. 07 Verteilungsanlagen sowie unter Nr. 20 Sonstigen Einnahmen abgebildet. ▪ Da es sich um übertragene Abwasserbeiträge handelt, ist der Zugang bei den Abwasserbeiträgen statt den Zuschüssen zu berücksichtigen. Der Anteil des Pumpwerks am Differenzbetrag aus geschaffenem Anlagevermögen und Abwasserbeiträgen in Höhe von ca. 3.000,00 EUR hätte vom Zweckverband IGZ zurückerstattet werden müssen. Im Erfolgsplan wird die Rückübertragung unter Nr.6.6 Sonstiger betrieblichen Aufwand abgebildet. ▪ Es handelt sich nicht um einen Vorgang der Erfolgsrechnung, insofern ist eine Korrektur im Folgejahr zu prüfen. 4.3.5. Verbindlichkeiten In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 22.246.099,87 EUR (VJ.: 21.888.320,31 EUR) passiviert. Davon sind 7.570.329,02 EUR mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Details zu den Verbindlichkeiten wurden pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen Insgesamt sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 16.410,53 EUR bilanziert. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 20 von 28 ▪ Die debitorischen Kreditoren in Höhe von 16.043,46 EUR wurden nicht umgegliedert. Somit wurden die Verbindlichkeiten zu niedrig ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In 2019 wurden neue Darlehen in Höhe von 1.700.000,00 EUR aufgenommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2019 beträgt 16.027.960,63 EUR und erhöhte sich zum Vorjahr um 343.511,04 EUR. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr betragen 6.201.728,71 EUR. Darin enthalten sind das gemeindliche Darlehen (5.712.476,31 EUR) und Verbindlichkeiten aus interner Verrechnung (489.252,40 EUR, davon 478.650,00 EUR Verwaltungskostenbeitrag). 4.3.6. Rückstellungen Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden seit dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen nicht mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich ist die Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt. Die gesplittete Abwassergebühr sorgt nun dafür, dass ab deren Einführung im Jahr 2011 auch die Über- und Unterdeckungen nun differenziert betrachtet werden müssen. Die Betriebsergebnisse ab 2011 weisen daher beide Anteile nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser aus. Für das Rechnungsjahr 2019 wurde mit einer Unterdeckung in Höhe von -322.596,01 EUR für das Schmutzwasser und -23.337,86 EUR für das Nieder- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 21 von 28 schlagswasser kalkuliert. Die Verrechnung erfolgt jeweils mit Rückstellungen aus den Jahren 2014 und 2015. Das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat in der Betriebsabrechnung 2019 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 241.483,68 EUR für den Bereich des Schmutzwassers und eine Kostenüberdeckung in Höhe von 18.989,12 EUR für den Bereich des Niederschlagswassers ermittelt. Im Bereich des Schmutzwassers kam es trotz der kalkulierten Unterdeckung im Ergebnis zu einer Kostenüberdeckung, so dass nun insgesamt 564.079,69 EUR den Rückstellungen zugeführt werden. Die Betriebsabrechnung im Bereich Niederschlagswasser weist ebenso ein besseres Ergebnis wie die Kalkulation aus. 42.326,98 EUR werden den Rücklagen zugeführt. 31.12.2014 EUR 206.037,55 897.625,45 344.511,98 2015 EUR -110.954,04 440.680,05 31.12.2015 EUR 95.083,51 897.625,45 344.511,98 440.680,05 2016 EUR -47.541,75 -448.812,73 -70.000,00 461.140,63 1.448.174,98 36.868,67 1.777.900,99 -36.868,67 46.675,73 0,00 (-44.816,64)* 46.675,73 31.12.2016 EUR 47.541,76 448.812,72 274.511,98 440.680,05 461.140,63 1.672.687,14 (22.408,32) (-22.408,32)* 46.675,73 120.945,27 2017 EUR 31.12.2017 EUR -47.541,75 -448.812,72 -70.000,00 0,01 0,00 204.511,98 440.680,05 461.140,63 596.256,18 (22.408,32) 0,00 46.675,73 120.945,27 115.023,29 2018 EUR 31.12.2018 EUR 2019 EUR 31.12.2019 EUR 0,01 0,01 -102.255,99 -220.340,03 102.255,99 -102.255,99 0,00 220.340,02 -220.340,02 0,00 461.140,63 461.140,63 596.256,18 596.256,18 596.256,18 1.001.284,20 1.001.284,20 1.001.284,20 564.079,69 564.079,69 1.702.588,85 2.381.277,03 2.622.760,71 -23.144,87 23.530,86 120.945,27 115.023,29 74.954,06 -23.530,86 36.868,67 46.675,73 167.621,00 282.644,29 334.453,48 0,00 120.945,27 115.023,29 74.954,06 42.326,98 353.249,60 1.485.043,65 1.824.576,72 1.840.308,14 1.985.233,14 2.715.730,51 2.976.010,31 120.945,27 115.023,29 74.954,06 42.326,98 Für die Jahre 2018 und 2019 wurden einheitliche Gebührensätze für einen zweijährigen Zeitraum festgelegt. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die zweijährigen Kalkulationszeiträume wurden jedoch jährlich ermittelt und der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt. Wir weisen auf die GPA Mitteilung 01/2020 hin, nach der bei einem mehrjährigen Bemessungszeitraum die gebührenrechtlichen Ergebnisse nicht jahresbezogen zu ermitteln sind. Für den Gebührenausgleich nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind einzig die sich am Ende eines Bemessungszeitraums für diesen gesamten Zeitraum ergebenden Kostenüber- und Kostenunterdeckungen maßgeblich. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 22 von 28 In der Bilanz zum 31.12.2019 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt 3.001.630,31 EUR bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt: Rückstellungen: EUR Gebührenrückstellung: - Schmutzwasser - Niederschlagswasser 2.622.760,71 353.249,60 Jahresabschlusskosten Urlaubsrückstellung Überstundenrückstellung LOB-Prämien 20.100,00 2.030,00 1.200,00 1.240,00 EDV-Rückstellung Geschäftsunterlagen 500,00 550,00 Gesamt: 4.4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 3.001.630,31 Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Personalaufwand Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresgewinn/Jahresverlust Ergebnis Ergebnis Veränderung 2019 2018 Differenz EUR EUR EUR 6.715.298,45 420.722,50 3.569.077,00 1.498.027,79 1.293.073,23 79.018,65 7.058.855,27 421.679,73 3.380.826,61 1.512.877,14 1.684.757,35 73.765,17 -343.556,82 -957,23 188.250,39 -14.849,35 -391.684,12 5.253,48 17.189,44 714.013,72 0,00 15.194,75 843.503,48 0,00 1.994,69 -129.489,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 23 von 28 Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. 4.5. Anhang Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. Anlagenachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. ▪ Dem Jahresabschluss 2019 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. ▪ Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 24 von 28 4.7. Bilanzanalyse Vermögen immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen RAP Gesamtvermögen EUR 224.883,10 33.992.417,62 0,00 34.217.300,72 0,00 3.106.823,78 0,00 3.106.823,78 6.902,00 37.331.026,50 % 0,60 91,06 0,00 91,66 0,00 8,32 0,00 8,32 0,02 100,00 Kapital Stammkapital Gewinnrücklagen Jahresverlust* Eigenkapital Zuschüsse/Beiträge lf. Rückstellungen lf. Verbindlichkeiten lf. Fremdkapital kf. Rückstellungen kf. Verbindlichkeiten kf. Fremdkapital Gesamtkapital * aus Vorjahren EUR % 0,00 0,00 -0,00 -0,00 12.083.103,32 0,00 21.740.436,94 21.740.436,94 3.001.823,31 505.662,93 3.507.486,24 37.331.026,50 0,00 0,00 0,00 0,00 32,37 0,00 58,24 58,24 8,04 1,35 9,40 100,00 Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch hohe Anlagenintensität (91,66 %). Das Anlagevermögen ist zu 32,37 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 58,24 % aus langfristigem Fremdkapital finanziert. Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig gebundenes Vermögen (Anlagevermögen – Zuschüsse/Beiträge = 22.134.197,40 EUR) mit langfristigem Kapital (lf. Fremdkapital + Eigenkapital = 21.740.436,94 EUR) finanziert ist. Dies ist hier zu 98,22 % der Fall. Die Differenz (Unterdeckung) beträgt 393.760,46 EUR; dies entspricht dem Finanzierungsfehlbetrag. Eigenkapital Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden. Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten. Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen umgewandelt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 25 von 28 Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 EUR ebenfalls als gemeindliches Darlehen umgewandelt. Dadurch steht dem Eigenbetrieb kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Gemeindliches Darlehen Das Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt: gemeindliches Darlehen: urspr. Stammkapital Umwandlung Rücklage EUR 8.947.607,92 364.040,51 Rückführung 2009 Rückführung 2010 Rückführung 2011 Rückführung 2012 -1.056.460,00 -1.417.361,00 -496.240,86 -629.110,26 Gesamt-Darlehen: 5.712.476,31 Die geplante komplette Rückführung des Trägerdarlehens an die Stadt Lahr wurde auf das Jahr 2021 verschoben. In diesem Zusammenhang wurde eine Darlehensvereinbarung mit der Stadt Lahr geschlossen. Als Zinssatz wurde der 12-MonatsInterbankenzinssatz (EUR-LIBOR) am 30.06. des Vorjahres zuzüglich 2,5 Prozentpunkte vereinbart. In 2019 waren dies 2,3 % 5. Schlussbemerkung Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 26 von 28 6. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 37.331.026,50 EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 10.11.2021 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Leiter des Rechnungsprüfungsamtes- gez. Christian Zanger Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - Seite 27 von 28 Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVOAngaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2 1.2 2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten EUR 37.331.026,50 34.217.300,72 3.106.823,78 6.902,00 0,00 12.083.103,32 3.001.823,31 22.246.099,87 Jahresgewinn/Jahresverlust 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen 0,00 7.153.210,39 7.153.210,39 Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 2.1. 2.2 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2019 - 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 28 von 28