Informationsvorlage (- Partnerschaftserklärung (Kurzfassung))
Sitzung: Technischer Ausschuss (1. Sitzung)
24. Januar 2022
24. Januar 2022
Regierungspräsidium Freiburg Regionales Mobilitätsmanagement Datum: Bearbeiter: 03.11.2021 Max Reichenbach Mobilitätspakt Lahr Zukunftskonzept für nachhaltige Mobilität in der Region Lahr – Kurzfassung des ENTWURFS – Gemeinsame Absichtserklärung der Vertreterinnen und Vertreter von mit übergreifender Zuständigkeit Hauptwirkungsraum Lahr Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Regierungspräsidium Freiburg Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau IHK Südlicher Oberrhein NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Stadt Lahr Arbeitsgemeinschaft Lahrer mittelständischer Industrieunternehmen Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim Schaeffler Technologies AG & Co. KG Zalando Logistics Süd SE & Co. KG Ortenaukreis Wirkungsraum Rust Regionalverband Südlicher Oberrhein SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH TGO-Tarifverbund Ortenau GmbH Gemeinde Rust Europa-Park GmbH & Co. Mack KG Wirkungsraum Schwanau-Allmannsweier Gemeinde Schwanau Herrenknecht AG („Partnerinnen und Partner“ des Mobilitätspakts) Präambel Die Region Lahr ist ein prosperierender Wirtschaftsraum mit stetig steigendem Verkehrsaufkommen, insbesondere im Berufspendelverkehr. Das Land Baden-Württemberg und die regionalen Partnerinnen und Partnern möchten deswegen einen Mobilitätspakt schließen und gemeinsam Maßnahmen für eine nachhaltige und klimagerechte Mobilität in der Region entwickeln und voranbringen. Der Mobilitätspakt ermöglicht abgestimmtes Handeln aller Verantwortungs- und Entscheidungsträger über die Verkehrsträger hinweg. Die gemeinsame Erklärung steht insgesamt unter Gremien-, Haushalts- und Fördervorbehalt. Partnerschaftserklärung: Entwurf (Kurzfassung) Herausforderungen und Ziele Die verkehrlichen Herausforderungen in der südlichen Ortenau bestehen insbesondere im Berufspendelverkehr, auch aus dem angrenzenden Elsass. Zugleich bestehen in diesem Themenfeld Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort. Gegenüber der heutigen Prägung durch den motorisierten Individualverkehr ist vor allem die Förderung von Alternativen das Ziel. Wechselwirkungen mit bereits laufenden Planungen sollen systematisch berücksichtigt werden. Oberziel: Entwicklung von verkehrsträgerübergreifenden und untereinander vernetzten Maßnahmen der nachhaltigen Mobilität zur Verbesserung der verkehrlichen Situation des Berufspendelverkehrs in der Region Lahr Räumlicher Fokus: Stadt Lahr, zusätzlich Rust und Schwanau-Allmannsweier (wegen der dort ansässigen großen Arbeitgeber) als Wirkungsräume; wesentliches Pendeleinzugsgebiet als Untersuchungsraum, für Pendelrelationen ggf. auch dort Maßnahmen Beiträge für eine nachhaltige Mobilität: (1) Für den Klimaschutz: Förderung von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr; Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen (2) Für Pendlerinnen und Pendler und die lokale Öffentlichkeit: Bewusstseinsschärfung für eine neue Mobilitätskultur; ein verbessertes, nachhaltigeres Mobilitätsangebot (inkl. betrieblicher Angebote); Rückgang verkehrsbedingter Belastungen (Lärm, Schadstoffe, Stau) (3) Für die Partnerinnen und Partner des Mobilitätspakts: Ein Forum zur gemeinsamen Entwicklung und Abstimmung von Maßnahmen für eine nachhaltigere Mobilität in der Region Lahr Handlungsfelder des Mobilitätspakts Die Themen des Mobilitätspakts umfassen Infrastrukturplanung, Verkehrs- und Mobilitätsmanagement. Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme der bestehenden Mobilitätsangebote, verkehrlicher Strukturen und Problemlagen. Daraus werden Handlungsbedarf und Ziele abgeleitet, um anschließend geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Dabei werden kurzfristig, mittelfristig und langfristig umsetzbare Maßnahmen unterschieden und die weitgehend ländliche Prägung und die Grenzlage berücksichtigt. Bestehende Zielvorstellungen auf Landesebene sowie regionaler und kommunaler Ebene bieten Orientierungspunkte. Mobilitätsangebote: Ausbau und Weiterentwicklung von Mobilitätsangeboten, um Alternativen zum motorisierten Individualverkehr attraktiver zu gestalten (inkl. grenzüberschreitende Angebote); Berücksichtigung der landesweiten ÖPNV-Strategie 2030; bessere Vernetzung der Verkehrsträger; Verkehrsmanagement und Parkraummanagement. Verkehrsinfrastruktur: Berücksichtigung von verkehrlichen Auswirkungen laufender Planungen in der Region und Wechselwirkungen mit den Zielsetzungen des Mobilitätspakts; durch weitere Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Ortsmitten, Radverkehrsnetz) gezielt bessere Vernetzung und Unterstützung von Alternativen zum motorisierten Individualverkehr. Mobilitätsmanagement: Unterstützung einer effizienten Nutzung von Mobilitätsangeboten und Verkehrsinfrastruktur insbesondere durch behördliches und betriebliches Mobilitätsmanagement; dazu z. B. Bedarfsanalysen, Ausbau von Beratung und Kooperation. -2- Partnerschaftserklärung: Entwurf (Kurzfassung) Mobilitätskultur: Unterstützung einer neuen Mobilitätskultur als kommunikativer Rahmen für die Bausteine und Herausforderungen nachhaltiger Mobilität; Informationsangebote, Aktionstage, Veranstaltungen etc.; Schnittstelle zum Mobilitätsmanagement nutzen. Kompetenzaufbau und Vernetzung: Positionsbestimmung der Partnerinnen und Partner zu Wissensbeständen zu nachhaltiger Mobilität und Umsetzungskapazitäten; Ableitung des Bedarfs für weiteren Kompetenzaufbau und intensivierte Vernetzung; Berücksichtigung vorhandener oder noch erforderlicher Datengrundlagen. Zusammenarbeit im Mobilitätspakt Die unterzeichnenden Partnerinnen und Partner verpflichten sich bis zum Zielhorizont Ende 2026 zu einem regelmäßigen Austausch. Dazu dienen Steuerkreis (oberste Führungsebene, Leitung: Ministerium für Verkehr), Koordinierungsgruppe (operative und fachliche Koordination) sowie bedarfsangepasste Arbeitsgruppen (ggf. mit weiteren Akteuren). Berücksichtigung bestehender Planungen und Projekte: Wechselwirkungen mit bestehenden Planungen und Projekten werden in der Entwicklung des Maßnahmenprogramms berücksichtigt. Dabei sollen Synergien gefördert und Parallelarbeit vermieden werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten in eigener Verantwortung und Aufgabenträgerschaft durch die jeweils zuständigen Partnerinnen und Partner (inkl. Finanzierung, unter Nutzung von Fördermöglichkeiten). Information und Beteiligung Die Partnerinnen und Partner verpflichten sich zur regelmäßigen, abgestimmten Kommunikation zur Zusammenarbeit im Mobilitätspakt. Beteiligungsmöglichkeiten unterstützen eine zielführende Themenbearbeitung und die Berücksichtigung inhaltlicher Impulse. Beteiligungsformate für Bürger*innen / Pendler*innen: Neben einer ausführlichen Website als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform erfolgt eine Verständigung auf weitere Beteiligungsformate für Betroffene und Interessierte. Beteiligungsformate für weitere Akteure: Für Akteure jenseits der Partnerinnen und Partner des Pakts (weitere Institutionen, Verbände, Unternehmen) werden eigene Informations- und Beteiligungsangebote vorgesehen (ggf. auch Mitarbeit in Arbeitsgruppen). Evaluation Format und Umsetzung der Maßnahmen werden kontinuierlich entlang abgestimmter Erfolgskriterien bewertet, ggf. wird nachjustiert. Spätestens am Ende des Fünfjahreszeitraums wird eine Bilanz des Mobilitätspakts für die Region gezogen. -3-