Beschlussvorlage (Breitband Ortenau GmbH & Co. KG; Wahl zum Aufsichtsrat)
20. Juni 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler Drucksache Nr.: 119/2022 Az.: 922.5285 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 18.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 25.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Gemeinderat 20.06.2022 beschließend öffentlich Betreff: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG; Wahl zum Aufsichtsrat Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretung der Stadt durch Wahl zu ermitteln ist. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: keine Drucksache 119/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Zielsetzung: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Maßnahmen: Wahlvorschlag durch den Gemeinderat Alternativ geprüfte Maßnahmen: keine Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 119/2022 Seite 3 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ist in § 17 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Demnach besteht dieser aus insgesamt 8 Mitgliedern, wovon 4 Mitglieder vom Ortenaukreis entsandt werden. Die weiteren 4 Mitglieder werden von den Kommanditisten zur Wahl in der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen. Je nach Größenklasse dürfen die Kommunen jeweils ein Mitglied zur Wahl vorschlagen. Die Großen Kreisstädte waren als Gruppe bisher durch den Oberbürgermeister der Stadt Kehl vertreten. Über die Kreistagsmitgliedschaft und Entsendung durch diesen ist auch der Oberbürgermeister von Achern Mitglied des Aufsichtsrates. Mit dem Ausscheiden aus dem Amt des Oberbürgermeisters in Kehl ist der Vertreter der Großen Kreisstädte neu zu bestimmen. Die Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte haben sich bei ihrer letzten Sitzung dafür ausgesprochen, dass künftig der Lahrer Oberbürgermeister im Aufsichtsrat vertreten sein soll. Damit kommt man dem bereits 2018 vorgetragenen Ansinnen der Stadt Lahr nach einer stärkeren Vertretung der zweitgrößten Stadt im Ortenaukreis bei dem für den Landkreis so wichtigen Projekt der Breitbandversorgung nach. Damit in der kommenden Gesellschafterversammlung (noch nicht terminiert) die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für den städtischen Vertreter zu unterbreiten. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.