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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Mittelübertragungen 2021 nach 2022)

26. September 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 167/2022
Az.: 922.6023

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 03.08.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 24.08.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

12.09.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

26.09.2022

öffentlich

Betreff:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Mittelübertragungen 2021 nach 2022

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr der weiteren
Mittelübertragung in Höhe von 4.615.308,99 € von 2021 nach 2022 gem. § 2 Abs.4
EiGBVO alt zu.

Zusammenfassende Begründung:
Ein formeller Beschluss der Mittelübertragungen ist erforderlich, da der Jahresabschluss 2021 erst im Jahr 2023 angefertigt werden kann. Normalerweise erfolgen die
Mittelübertragungen zusammen mit dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die Mittelübertragungen aus dem Jahr 2021 werden hiermit beschlossen und somit vorgezogen. Eine teilweise Mittelübertragung i.H.v.
2.045.902,68 € wurde bereits mit Beschlussvorlage Nr. 62/2022 beschlossen. Der
Gesamtbetrag der übertragenen Mittel beträgt somit dann 6.661.211,67 €.

Drucksache 167/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Investitionsmaßnahmen, die in 2021 oder davor begonnen worden sind und noch nicht abgeschlossen werden konnten, müssen in 2022 weiterlaufen können. Auch ohne Jahresabschluss 2021 müssen
diese umgesetzt bzw. beauftragt werden können.

Ziel/e
Formeller Beschluss der Mittelübertragungen 2021 nach 2022.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)

Anlage(n):
Anlage0
Liste Mittelübertragungen

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.