Beschlussvorlage (Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH in Lahr im Rahmen eines hybriden Ausbaukonzeptes der Breitband Ortenau GmbH &Co. KG (BOKG))
Sitzung: Gemeinderat (14. Sitzung)
19. Dezember 2022
19. Dezember 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 103 Sachbearbeitung: Mülhaupt Drucksache Nr.: 256/2022 Az.: 740.49 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 103 / 20 / 302 / 605 / 622 / OB Büro / ZS02 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 23.11.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 05.12.2022 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 19.12.2022 beschließend öffentlich Einstimmig Betreff: Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH in Lahr im Rahmen eines hybriden Ausbaukonzeptes der Breitband Ortenau GmbH &Co. KG (BOKG) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem hybriden Ausbaukonzept der BOKG zu und bevollmächtigt die Verwaltung die erforderliche Wegenutzungsvereinbarung (Kooperationsvertrag) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH zu zeichnen. Sollten bis zum Abschluss der Wegenutzungsvereinbarung noch Änderungen erforderlich werden, die nicht in die wesentlichen Grundzüge des Vertrages eingreifen, so gilt die Zustimmung dafür als erteilt. Zusammenfassende Begründung: Zusammen mit der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) strebt das Unternehmen Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH auf dem Gebiet der Stadt Lahr im Rahmen eines hybriden Ausbaukonzeptes, die Realisierung einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante „Fibre to the home“ (FTTH) an. Bei der FTTH-Technik wird im Gegensatz zur „Fiber to the Curb“ -Technik (FTTC) anderer Anbieter das Glasfaserkabel nicht nur bis an die Grundstücksgrenze, sondern komplett bis in das Gebäude verlegt. Mit der Glasfasertechnik im FTTH-Ausbau werden derzeit Übertragungsraten von mind. 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s Upload erreicht, sogar bis zu 1 GBit/s gegen Aufpreis. Alternativ zu den Förderverfahren zu Bund und Land, gibt es die Möglichkeit eines frei finanzierten Breitbandausbaus im Gemeindegebiet ohne zusätzliche Kostenbeteiligung der Gemeinde. Das hybride Ausbaukonzept der BOKG sieht eine Kombination aus beiden Verfahren vor. Drucksache 256/2022 Seite 2 Die Deutsche Glasfaser baut seit 2011 nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und ist gemäß §6 TKG bei der Bundesnetzagentur als gewerblicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Melderegister eingetragen. Hinter der Deutschen Glasfaser stehen schwedische und kanadische Investoren, die den Breitbandausbau mittels Glasfaser als freier Investor ohne öffentliche Zuschüsse oder Förderprogramme plant und betreibt. Die Ausbaustrategie ist darauf ausgelegt, das errichtete Glasfasernetz nach zwei Jahren auch an andere Telekommunikationskonzerne zu vermieten; sogenanntes Open Space Verfahren. Mit dem Kooperationsvertrag treffen die Parteien Vereinbarungen über die Durchführung der Nachfragebündelung und die baulichen Abstimmungen miteinander. Insofern sich die Gemeinde für eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser ausspricht und die Wegenutzungsvereinbarung (Kooperationsvertrag) unterzeichnet hat, beginnt die Firma voraussichtlich innerhalb von ca. drei bis sechs Monaten mit der sogenannten „Nachfragebündelung“. Mit der Nachfragebündelung wird das Interesse der Haushalte und Gewerbebetriebe zum Abschluss eines Vorvertrages für einen Glasfaseranschluss abgefragt. Voraussetzung für den tatsächlichen Baubeginn wäre, dass etwa 33% der Haushalte/Gewerbebetriebe im Erschließungsgebiet einen Vorvertrag mit der Deutschen Glasfaser zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses abschließen. Sobald dieses Ziel erreicht ist, beginnt die Deutsche Glasfaser innerhalb eines definierten Zeitraums mit dem Ausbau. Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Deutschen Glasfaser hat keine rechtlichen Auswirkungen auf Landes- oder Bundesförderung in den weiteren unterversorgten Gebieten der Gemeinde. Der Abschluss des Kooperationsvertrages schließt keinen Wettbewerb für einen weiteren Ausbau aus. Eine genaue Erläuterung des Konzeptes wird die BOKG im Gemeinderat vorstellen. Drucksache 256/2022 Seite 3 Sachdarstellung Die Versorgung mit ausreichend schnellem Internet ist für die fortschreitende Digitalisierung ein zwingendes Muss. Ohne schnelles Internet können Maßnahmen der Digitalisierung nicht greifen oder von den Bürgern nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden. Basis für schnelles Internet ist zwingend ein flächendeckender Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Zur Planung und Umsetzung eines zügigen Ausbaus haben sich Gemeinden und Städte des Ortenaukreises unter der Federführung des Landratsamtes zusammengeschlossen und die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) ins Leben gerufen. Diese plant für die beteiligten Gemeinden eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandinfrastruktur. Für jede Gemeinde wird ein individuelles Konzept entwickelt, die erforderlichen Förderanträge bei Bund und Land gestellt und die Umsetzungsplanung erstellt. Im Rahmen der Umsetzung schreibt die BOKG die erforderlichen Bauleistungen aus und vergibt die Baumaßnahmen an private Unternehmen. Gleichzeitig ist die BOKG für die Zusammenführung der Infrastrukturen und Anbindung an das Internet verantwortlich. Für die Stadt Lahr empfiehlt die BOKG ein sogenanntes Hybrides Ausbaukonzept. Das bedeutet, dass die Deutsche Glasfaser eigenwirtschaftlich und ohne Kosten für die Stadt Lahr die Kernbereiche der Stadt Lahr und ihrer Ortsteile ausbaut. Die übrigen, durch diese Maßnahme nicht erschlossenen Bereiche werden im direkten Anschluss daran durch die BOKG im Rahmen der Bundes- und Landesförderung ausgebaut. Die Förderung hierfür beträgt aktuell 90%. Die notwendigen Förderanträge stellt die BOKG für die Stadt und wickelt in diesem Zusammenhang den gesamten Ausbau ab. Die verbleibenden 10% sind von der Stadt zu tragen und können ggfs. durch eine Verpachtung der Glasfaserinfrastruktur an den Provider zum Teil refinanziert werden. Die Abwicklung dieser Verpachtung erfolgt ebenfalls durch die BOKG für die Gemeinde. Im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Deutsche Glasfaser, wird die BOKG eine gleichzeitige Mitverlegung einer Leerrohrinfrastruktur für den anschließenden Ausbau der Randlagen durch die BOKG, mitbeauftragen, so dass doppelte Straßenöffnungen vermieden werden können. Die Kosten für diese mitverlegte Leerrohrinfrastruktur ist ebenfalls durch Fördermittel abgedeckt und lediglich mit 10% Eigenanteil von der Stadt Lahr zu finanzieren. Auf diese Weise (Hybrider Ausbau) soll die flächendeckende Vernetzung mit Glasfaserinfrastruktur für Lahr umgesetzt werden. Zur Umsetzung der geplanten Ausbauvariante muss die Deutsche Glasfaser die Straßen-, Wege und Plätze der Stadt nutzen. Entgegen der Versorgung mit Gas, Strom oder Wasser fällt für diese Versorgungsart gesetzlich normiert keine Konzessionsabgabe an. Dennoch sind die Konditionen für die Nutzung vertraglich zu regeln. Diese vertraglichen Regelungen werden in der Vereinbarung zur Wegenutzung (Wegenutzungsvereinbarung) zwischen der Stadt Lahr und der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH festgeschrieben. Der aktuell vom Bund ausgesprochene Förderstopp betrifft die Förderanträge, die im Rahmen der sogenannten „Grauen Fleckenförderung“ im Jahr 2022 gestellt, aber noch nicht bewilligt worden sind. Grund dafür ist, dass im Bundeshaushalt für 2022 die Höhe der Vorgesehenen Mittel, für die unerwartet hohe Anzahl an eingereichten Förderanträge, nicht ausgereicht haben. Eine Fortsetzung der Förderung im Haushaltsjahr 2023 ist zu erwarten und muss in den Haushaltsberatungen des Bundes noch beschlossen werden. Drucksache 256/2022 Seite 4 Das Konzept der BOKG sieht den Hybriden Ausbau in Lahr jedoch erst in der vom Bund für das Jahr 2023 neu zu erlassenden Förderkulisse, der sogenannten „Dunkelgrauen Fleckenförderung“ vor, um damit tatsächlich alle Grundstücke auf dem Stadtgebiet in einem Wurf erschließen zu können. Die Förderkulisse für 2023 ist im Bundeshaushalt noch nicht beschlossen worden, die BOKG geht aber davon aus, dass diese wie erwartet kommen wird. Evtl. werden sich durch den Förderungsstopp 2022 zeitliche Verschiebungen im Jahr 2023 ergeben. Betroffen ist davon die Mitverlegung der Leerrohrinfrastruktur in den Kerngebieten durch die Deutsche Glasfaser. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 ff. 2026 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 9.000.000 9.000.000 8.100.000 8.100.000 900.000 900.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag keinen Pachteinnahmen vom Leitungsnetzbetreiber (Abwicklung über BOKG) Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) ./. Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Die konkrete Umsetzung wird im Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr erfolgen. Der Ausgabebedarf wird in den Jahren 2024 und 2025 mit jeweils 900.000 € veranschlagt. Der Eigenbetrieb wird hierfür Unterstützung aus dem Haushalt der Stadt benötigen Für den Haushalt 2024 und für den Haushalt 2025 sind jeweils 900.000 € für das Projekt vorgesehen. Da noch keine Ausschreibung der Gewerke durch die BOKG erfolgt ist und auch noch keine verlässliche Aussage zu den zu erwartenden Pachterträgen für das Leitungsnetz gemacht werden kann, beruhen die Zahlen zu den Projektkosten auf der fiktiven Kalkulation der BOKG. Je nach Dauer der Nachfragebündelung und dem Verlauf bereits laufender Erschließungsprojekte durch die Deutschen Glasfaser sowie der Entwicklung und Start der neuen Förderkulisse 2023, kann es zu einer Verringerung des geplanten Mittelbedarfs in 2024 und dafür zu einer Erhöhung des Mittelbedarfs in 2025 bzw. Verlagerung dessen nach 2026 kommen. Drucksache 256/2022 Seite 5 Da ein eigenwirtschaftlicher Vollausbau der Breitbandinfrastruktur durch ein Telekommunikationsunternehmen für das Gebiet der Stadt Lahr nach Einschätzung der BOKG in den nächsten Jahren nicht zu erwarten ist und die entsprechenden Förderkulissen Förderungen von 90% hergeben, ist das hybride Ausbaukonzept der BOKG zusammen mit der DG, die einzig sinnvolle Alternative den Breitbandausbau in Lahr voranzutreiben. Markus Ibert Oberbürgermeister Peter Kees Abteilungsleitung Anlage(n): 00_Wegenutzungsvereinbarung 01_Ausbaupolygone_der_Deutschen_Glasfaser 02_Präsentation BOKG Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.