Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH in Lahr im Rahmen eines hybriden Ausbaukonzeptes der Breitband Ortenau GmbH &Co. KG (BOKG))

19. Dezember 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 103
Sachbearbeitung: Mülhaupt

Drucksache Nr.: 256/2022
Az.: 740.49

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
103 / 20 / 302 / 605 / 622 / OB Büro / ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 23.11.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

05.12.2022

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

19.12.2022

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Betreff:
Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH
in Lahr im Rahmen eines hybriden Ausbaukonzeptes der Breitband Ortenau GmbH &Co.
KG (BOKG)

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem hybriden Ausbaukonzept der BOKG zu und bevollmächtigt
die Verwaltung die erforderliche Wegenutzungsvereinbarung (Kooperationsvertrag) mit
der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH zu zeichnen. Sollten bis zum Abschluss der
Wegenutzungsvereinbarung noch Änderungen erforderlich werden, die nicht in die wesentlichen Grundzüge des Vertrages eingreifen, so gilt die Zustimmung dafür als erteilt.

Zusammenfassende Begründung:
Zusammen mit der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) strebt das Unternehmen
Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH auf dem Gebiet der Stadt Lahr im Rahmen eines
hybriden Ausbaukonzeptes, die Realisierung einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante „Fibre to the home“ (FTTH) an.
Bei der FTTH-Technik wird im Gegensatz zur „Fiber to the Curb“ -Technik (FTTC) anderer
Anbieter das Glasfaserkabel nicht nur bis an die Grundstücksgrenze, sondern komplett
bis in das Gebäude verlegt. Mit der Glasfasertechnik im FTTH-Ausbau werden derzeit
Übertragungsraten von mind. 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s Upload erreicht, sogar bis zu 1 GBit/s gegen Aufpreis.
Alternativ zu den Förderverfahren zu Bund und Land, gibt es die Möglichkeit eines frei finanzierten Breitbandausbaus im Gemeindegebiet ohne zusätzliche Kostenbeteiligung der
Gemeinde. Das hybride Ausbaukonzept der BOKG sieht eine Kombination aus beiden
Verfahren vor.

Drucksache 256/2022

Seite 2

Die Deutsche Glasfaser baut seit 2011 nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und ist gemäß §6 TKG bei der Bundesnetzagentur als gewerblicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Melderegister eingetragen.
Hinter der Deutschen Glasfaser stehen schwedische und kanadische Investoren, die den
Breitbandausbau mittels Glasfaser als freier Investor ohne öffentliche Zuschüsse oder
Förderprogramme plant und betreibt. Die Ausbaustrategie ist darauf ausgelegt, das errichtete Glasfasernetz nach zwei Jahren auch an andere Telekommunikationskonzerne zu
vermieten; sogenanntes Open Space Verfahren.
Mit dem Kooperationsvertrag treffen die Parteien Vereinbarungen über die Durchführung
der Nachfragebündelung und die baulichen Abstimmungen miteinander. Insofern sich die
Gemeinde für eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser ausspricht und die Wegenutzungsvereinbarung (Kooperationsvertrag) unterzeichnet hat, beginnt die Firma voraussichtlich innerhalb von ca. drei bis sechs Monaten mit der sogenannten „Nachfragebündelung“.
Mit der Nachfragebündelung wird das Interesse der Haushalte und Gewerbebetriebe zum
Abschluss eines Vorvertrages für einen Glasfaseranschluss abgefragt. Voraussetzung für
den tatsächlichen Baubeginn wäre, dass etwa 33% der Haushalte/Gewerbebetriebe im
Erschließungsgebiet einen Vorvertrag mit der Deutschen Glasfaser zur Herstellung eines
Glasfaseranschlusses abschließen. Sobald dieses Ziel erreicht ist, beginnt die Deutsche
Glasfaser innerhalb eines definierten Zeitraums mit dem Ausbau. Der eigenwirtschaftliche
Ausbau der Deutschen Glasfaser hat keine rechtlichen Auswirkungen auf Landes- oder
Bundesförderung in den weiteren unterversorgten Gebieten der Gemeinde. Der Abschluss des Kooperationsvertrages schließt keinen Wettbewerb für einen weiteren Ausbau aus.
Eine genaue Erläuterung des Konzeptes wird die BOKG im Gemeinderat vorstellen.

Drucksache 256/2022

Seite 3

Sachdarstellung
Die Versorgung mit ausreichend schnellem Internet ist für die fortschreitende Digitalisierung ein
zwingendes Muss. Ohne schnelles Internet können Maßnahmen der Digitalisierung nicht greifen
oder von den Bürgern nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden. Basis für schnelles Internet
ist zwingend ein flächendeckender Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Zur Planung und Umsetzung
eines zügigen Ausbaus haben sich Gemeinden und Städte des Ortenaukreises unter der Federführung des Landratsamtes zusammengeschlossen und die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
(BOKG) ins Leben gerufen. Diese plant für die beteiligten Gemeinden eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandinfrastruktur. Für jede Gemeinde wird ein individuelles Konzept entwickelt,
die erforderlichen Förderanträge bei Bund und Land gestellt und die Umsetzungsplanung erstellt.
Im Rahmen der Umsetzung schreibt die BOKG die erforderlichen Bauleistungen aus und vergibt
die Baumaßnahmen an private Unternehmen. Gleichzeitig ist die BOKG für die Zusammenführung
der Infrastrukturen und Anbindung an das Internet verantwortlich.
Für die Stadt Lahr empfiehlt die BOKG ein sogenanntes Hybrides Ausbaukonzept. Das bedeutet,
dass die Deutsche Glasfaser eigenwirtschaftlich und ohne Kosten für die Stadt Lahr die Kernbereiche der Stadt Lahr und ihrer Ortsteile ausbaut. Die übrigen, durch diese Maßnahme nicht erschlossenen Bereiche werden im direkten Anschluss daran durch die BOKG im Rahmen der Bundes- und
Landesförderung ausgebaut. Die Förderung hierfür beträgt aktuell 90%. Die notwendigen Förderanträge stellt die BOKG für die Stadt und wickelt in diesem Zusammenhang den gesamten Ausbau
ab. Die verbleibenden 10% sind von der Stadt zu tragen und können ggfs. durch eine Verpachtung
der Glasfaserinfrastruktur an den Provider zum Teil refinanziert werden. Die Abwicklung dieser Verpachtung erfolgt ebenfalls durch die BOKG für die Gemeinde.
Im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Deutsche Glasfaser, wird die BOKG eine
gleichzeitige Mitverlegung einer Leerrohrinfrastruktur für den anschließenden Ausbau der Randlagen durch die BOKG, mitbeauftragen, so dass doppelte Straßenöffnungen vermieden werden können. Die Kosten für diese mitverlegte Leerrohrinfrastruktur ist ebenfalls durch Fördermittel abgedeckt und lediglich mit 10% Eigenanteil von der Stadt Lahr zu finanzieren.
Auf diese Weise (Hybrider Ausbau) soll die flächendeckende Vernetzung mit Glasfaserinfrastruktur
für Lahr umgesetzt werden.
Zur Umsetzung der geplanten Ausbauvariante muss die Deutsche Glasfaser die Straßen-, Wege
und Plätze der Stadt nutzen. Entgegen der Versorgung mit Gas, Strom oder Wasser fällt für diese
Versorgungsart gesetzlich normiert keine Konzessionsabgabe an. Dennoch sind die Konditionen
für die Nutzung vertraglich zu regeln. Diese vertraglichen Regelungen werden in der Vereinbarung
zur Wegenutzung (Wegenutzungsvereinbarung) zwischen der Stadt Lahr und der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH festgeschrieben.
Der aktuell vom Bund ausgesprochene Förderstopp betrifft die Förderanträge, die im Rahmen der
sogenannten „Grauen Fleckenförderung“ im Jahr 2022 gestellt, aber noch nicht bewilligt worden
sind. Grund dafür ist, dass im Bundeshaushalt für 2022 die Höhe der Vorgesehenen Mittel, für die
unerwartet hohe Anzahl an eingereichten Förderanträge, nicht ausgereicht haben. Eine Fortsetzung der Förderung im Haushaltsjahr 2023 ist zu erwarten und muss in den Haushaltsberatungen
des Bundes noch beschlossen werden.

Drucksache 256/2022

Seite 4

Das Konzept der BOKG sieht den Hybriden Ausbau in Lahr jedoch erst in der vom Bund für das
Jahr 2023 neu zu erlassenden Förderkulisse, der sogenannten „Dunkelgrauen Fleckenförderung“
vor, um damit tatsächlich alle Grundstücke auf dem Stadtgebiet in einem Wurf erschließen zu können. Die Förderkulisse für 2023 ist im Bundeshaushalt noch nicht beschlossen worden, die BOKG
geht aber davon aus, dass diese wie erwartet kommen wird. Evtl. werden sich durch den Förderungsstopp 2022 zeitliche Verschiebungen im Jahr 2023 ergeben. Betroffen ist davon die Mitverlegung der Leerrohrinfrastruktur in den Kerngebieten durch die Deutsche Glasfaser.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025 ff.

2026

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

9.000.000

9.000.000

8.100.000

8.100.000

900.000

900.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

keinen

Pachteinnahmen vom Leitungsnetzbetreiber (Abwicklung über BOKG)

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

./.

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Die konkrete Umsetzung wird im Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr erfolgen. Der
Ausgabebedarf wird in den Jahren 2024 und 2025 mit jeweils 900.000 € veranschlagt. Der Eigenbetrieb wird hierfür Unterstützung aus dem Haushalt der Stadt benötigen Für den Haushalt 2024 und für
den Haushalt 2025 sind jeweils 900.000 € für das Projekt vorgesehen. Da noch keine Ausschreibung
der Gewerke durch die BOKG erfolgt ist und auch noch keine verlässliche Aussage zu den zu erwartenden Pachterträgen für das Leitungsnetz gemacht werden kann, beruhen die Zahlen zu den Projektkosten auf der fiktiven Kalkulation der BOKG. Je nach Dauer der Nachfragebündelung und dem Verlauf bereits laufender Erschließungsprojekte durch die Deutschen Glasfaser sowie der Entwicklung
und Start der neuen Förderkulisse 2023, kann es zu einer Verringerung des geplanten Mittelbedarfs in
2024 und dafür zu einer Erhöhung des Mittelbedarfs in 2025 bzw. Verlagerung dessen nach 2026
kommen.

Drucksache 256/2022

Seite 5

Da ein eigenwirtschaftlicher Vollausbau der Breitbandinfrastruktur durch ein Telekommunikationsunternehmen für das Gebiet der Stadt Lahr nach Einschätzung der BOKG in den nächsten Jahren nicht
zu erwarten ist und die entsprechenden Förderkulissen Förderungen von 90% hergeben, ist das hybride Ausbaukonzept der BOKG zusammen mit der DG, die einzig sinnvolle Alternative den Breitbandausbau in Lahr voranzutreiben.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Peter Kees
Abteilungsleitung

Anlage(n):
00_Wegenutzungsvereinbarung
01_Ausbaupolygone_der_Deutschen_Glasfaser
02_Präsentation BOKG
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.