Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2022)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
21. März 2022
Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2022)
Gemeinderat als Stiftungsrat (2022.02.17 ENTWURF Beschlussvorlage BA 2022 03 Wirtschaftsplan 2022)
Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 0)
Gemeinderat als Stiftungsrat (ENTWURF Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr 2022 16.02.2022)
21. März 2022
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Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2022)
Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 0)Gemeinderat als Stiftungsrat (ENTWURF Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr 2022 16.02.2022)Gemeinderat als Stiftungsrat (2022.02.17 ENTWURF Beschlussvorlage BA 2022 03 Wirtschaftsplan 2022)
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Federführende Stelle: Spital Sachbearbeitung: Krupinski Drucksache Nr.: 33/2022 Az.: 431.54000 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 23.02.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.03.2022 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 21.03.2022 beschließend öffentlich Betreff: Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2022 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital für das Wirtschaftsjahr 2022 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 33/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Spital – Wohnen und Pflege für das Haushaltsjahr 2022 beinhaltet Erträge von € 4.236.000 und Aufwendungen von € 4.317.000, somit einen Jahresfehlbetrag von € 54.000. Der Wirtschaftsplan ist geprägt vom Vorsichtsprinzip bezüglich der zu erwarteten Erlöse aufgrund der Pandemie und der verminderten Auslastung in der vollstationären Pflege sowie in den bestehenden Nebenleistungen. Im Weiteren wird auf die Erläuterungen des Wirtschaftsplanentwurfs verwiesen. Anlage(n): ENTWURF Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr 2022 16.02.2022 2022.02.17 ENTWURF Beschlussvorlage BA 2022 03 Wirtschaftsplan 2022 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.