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Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Rappenecker

Drucksache Nr.; 27/2022
Az.: 892.41

An der Vorlagenerstellung beteilig te Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Vorlagenkonferenz

23.02.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.03.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21,03.2022

beschließend

öffentlich

Abstimmung

7

Betreff:
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Ar­
menfonds beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 nach Maßgabe des
angeschlossenen Entwurfs.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 27/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Entwurf des Haushaltsplans der Stiftung Hospital- und Armenfonds für das Haushaltsjahr 2022 sind
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge i.H.v. 33.500,- Euro und ordentliche Aufwendungen i.H.v.
22.200,- Euro veranschlagt. Das planerische Gesamtergebnis weist somit ein Überschuss i.H.v.
11.300,- Euro aus.

Im Finanzhaushalt sind die Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Tätigkeit betragsiden­
tisch mit den Erträgen und Aufwendungen. Somit entsteht ein Zahlungsmittelüberschuss aus der lau­
fenden Tätigkeit i.H.v. 11.300,- Euro. Für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind keine An­
sätze einzuplanen.

Folglich ist im Haushaltsjahr 2022 von einer planmäßigen Erhöhung des Finanzierungsmittelbestands
i.H.v. 11.300,- Euro auszugehen.

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr
2022 verwiesen.

Es wird gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen

Stiftungsratsvorsitzender

Anlage(n):
Anlage 1: Entwurf Haushaltsplan 2022
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.

Hospital- und Armenfonds
Lahr
Stiftung des öffentlichen Rechts

Haushaltsplan
2022

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Haushaltsplan
1. Haushaltsplan der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund von § 31 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) in Verbindung mit §§ 96, 97 und 101 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Stiftungsrat am 21.03.2022 den folgenden Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

33.500

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

- 22.200

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

11.300

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

11.300

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

33.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaitungstätigkeit von

-22.200

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

11.300

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0
11.300

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2-

0
11.300

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,- EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf 0,- EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0,- EUR.

Lahr/Schwarzwald, den 22.03.2022

Markus Ibert
Vorsitzender des Stiftungsrats

-3-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Vorbericht
I. Allgemeines

Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist auf eine Gründung des Lahrer Spitals, die durch eine Urkunde
vom 30. November 1259 auf Walther I. von Geroldseck erfolgte, zurückzuführen. Die Armenkasse,
die zur Unterstützung der Armen zu Beginn des 19. Jahrhunderts von einigen Lahrer Bürgern
gegründet wurde, ist auf Beschluss des Gemeinderates und des Bürgerausschusses im Jahre 1832
mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Ev. Kirchensektion, mit dem
„Lahrer Spital“ vereinigt worden.

Die Stiftung hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten. Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist heute
noch

eine

Stiftung

mit

mildtätiger

Zweckbestimmung

im

Sinne

der

Vorschriften

über

steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Stiftungssatzung wurde entsprechend dem
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg vom 04.10.1977 neu gefasst und ist mit Wirkung vom
03.10.1978 in Kraft getreten.

Seit dem 01.01.1997 werden die Finanzvorgänge des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in
einem

kaufmännischen

Rechnungswesen abgewickelt.

Der Stiftungsrat

hat am

20.12.1999

beschlossen, das Heim als Eigenbetrieb weiterzuführen. Die Betriebssatzung wurde am 29.12.1999
bekannt gemacht und ist damit wie vorgesehen am 01.01.2000 in Kraft getreten. Nähere
Erläuterungen

zu

den

Erlös-

und

Aufwandspositionen

sowie

Investitionsmaßnahmen

des

Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - sind dem Wirtschaftsplan 2022 zu entnehmen.

Das Haushalts- und Rechnungswesen der Hospital- und Armenfonds Lahr wurde bis einschließlich
dem Rechnungsjahr 2019 nach den Maßgaben der Kameralistik geführt. Im Jahr 2020 wird im Zuge
der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens der erste doppische
Haushalt verabschiedet.

-4-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

II. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Haushaltsplan 2020
am 17.02.2020 beschlossen. Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Regierungspräsidium
Freiburg erfolgte am 27.02.2020.

Im vorläufigen Rechnungsergebnis weist der Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen i.H.v.
27.886,16 EUR und ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 18.220,41 einen vorläufigen Überschuss in
Höhe von 9.665,75 EUR aus.

Im Finanzhaushalt wurde eine Investition in Höhe von 96.602,- EUR für einen Grundstückserwerb im
Zusammenhang mit der Erschließungsmaßnahme „Hosenmatten II“ getätigt.

III. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2021
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Haushaltsplan 2021
am 26.04.2021 beschlossen. Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Regierungspräsidium
Freiburg erfolgte am 30.06.2021.

Der Planentwurf weist im Ergebnishaushait einen Gesamtbetrag von ordentlichen Erträgen i.H.v.
33.500,- EUR und Aufwendungen i.H.v. 21.500,- EUR aus. Im Ergebnis war ein Überschuss aus
i.H.v. 12.000,- EUR zu veranschlagen. Im Finanzhaushalt sind die Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Tätigkeit betragsidentisch mit den Erträgen und Aufwendungen. Somit ist von einem
planmäßigen Zahlungsmitteiüberschuss aus laufender Tätigkeit i.H.v. 12.000,- EUR auszugehen.

Im vorläufigen Rechnungsergebnis werden ordentliche Erträge i.H.v. 33.757,57 EUR und ordentliche
Aufwendungen i.H.v. 17.964,21 EUR und somit ein vorläufiger Jahresüberschuss i.H.v. 15.793,36
EUR ausgewiesen.

-5-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

IV. Haushaltsjahr 2022

1. Der Stiftungshaushalt im Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKHR)

a.)

Grundsätze des NKHR

Die Wirtschaftsführung des Hospital- und Armenfonds Lahr ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz nach den
Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft zu führen. Daher hat die Stiftung das Haushalts­
und Rechnungswesen ab dem Haushaltsjahr 2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) umgestellt.

Dem

Rechnungskonzept des

NKHR

liegt das

Prinzip der (periodisierten) intergenerativen

Gerechtigkeit zugrunde. An Stelle der kameralen Einnahme- und Ausgaberechnung tritt die am
kaufmännischen Rechnungswesen orientierte kommunale Doppik, der als Rechnungsstoff Erträge
und Aufwendungen zugrunde liegen. Ziel des NKHR ist es, eine nachhaltige Haushaltswirtschaft und
den sparsamen und effizienten Umgang mit öffentlichen Ressourcen zu fördern. Außerdem soll die
Transparenz des Rechnungswesens gegenüber Politik und Bürger gesteigert werden, indem ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dargelegt
wird.

b.)

Drei-Komponenten-Rechnung

Die aus der Kameralistik bekannte Unterteilung in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt
entfällt. Das NKHR stützt sich auf die sogenannte Drei-Komponentenrechnung, bei der in einem in
sich schlüssigen System sämtliche ressourcen-, zahlungs- und vermögenswirksamen Bewegungen
dargestellt werden.

Im Ergebnishaushalt (der Ergebnisrechnung) wird der Gesamtressourcenverbrauch und -Zuwachs
einer Rechnungsperiode in Form von Aufwendungen und Erträgen ermittelt. Der Ergebnishaushalt
-6-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

umfasst die gesamte laufende Verwaltungstätigkeit und ist somit mit bestimmten Einschränkungen
mit

dem

bisherigen

Verwaltungshaushalt

zu

vergleichen.

Neben

den

zahlungswirksamen

Geschäftsvorgängen werden hier im Gegensatz zur Kameralistik auch die nicht zahlungswirksamen
Vorgänge

wie

Abschreibungen

Ergebnisrechnung

zeigt

an.

dargestellt.

ob

alle

Das

tatsächlich

veranschlagte

verbrauchten

Gesamtergebnis

Ressourcen

während

der
des

Haushaltsjahres auch wieder erwirtschaftet wurden. Die Ergebnisrechnung ist vergleichbar mit der
kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Im Finanzhaushalt (der Finanzrechnung) werden die jeweiligen Einzahlungen und Auszahlungen
sowohl aus der laufenden Verwaltungstätigkeit als auch aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
dargestellt.

Die

Finanzrechnung

Einzahlungen,

Zuweisungen,

Auszahlungen,

Investitionen

dient

Kredite)

somit
und

dem

der

Nachweis

Verwendung

der
der

Herkunft
liquiden

und Tilgungsleistungen). Alle Zahlungen,

die

(z.B.
Mittel

im

laufende
(laufende

Haushaltsjahr

tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden, sind nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip in den
Finanzhaushait bzw. die Finanzrechnung aufzunehmen. Der Saldo der Finanzrechnung (Differenz
aus Einzahlungen und Auszahlungen) lässt sich als Nettozufluss bzw. Nettoabfluss an liquiden
Mitteln innerhalb der betrachteten Rechnungsperiode interpretieren.

Die Bilanz als zentrales doppisches Rechnungssystem bildet das gesamte Vermögen sowie alle
Schulden ab. Der wesentliche Vorteil der Drei-Komponenten-Rechnung besteht darin, dass sämtliche
Vorgänge des Finanz- und Ergebnishaushalts (der Finanz- und Ergebnisrechnung) logisch in der
Bilanz nachvollzogen werden können.

c.)

Haushaltsgliederung

Der Gesamthaushalt, der u.a. aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt besteht, gliedert sich in
örtlich festgelegte Teühaushalte, die wiederum in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte aufgesplittet
werden. Die Mindestgliederung des Haushalts beschränkt sich nach den gesetzlichen Vorgaben auf
wenige für eine einheitliche Struktur besonders relevante Bereiche. Die Ausgestaltung einer
detaillierteren

Haushaltsplandarstellung

kann

an

die

jeweiligen

Schwerpunkte

der

Organisationseinheit angepasst werden.

Aufgrund der übersichtlichen Aufgabenstruktur der Stiftung Hospital- und Armenfonds kann auf eine
Haushaltsgliederung zurückgegriffen werden, die den Anforderungen an einen produktorientierten
Haushaltsaufbau entspricht und gleichzeitig einfach gehalten ist.

-7-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

GESAMTHAUSHALT HOSPITAL- UND ARMENFONDS
Gesamt-

Gesamt-

Ergebnishaushait

Finanzhaushait
HaushaltsquerschniU

Teithaushalt 1

Teilhaushalt 2

Stiftungs- und GrundstUcksverwaltung

Allgemeine Finanzwirtschaft

Teil-

Teii-

Teil-

Teil-

Ergebnishaushalt

Finanzhaushait

Ergebnishaushalt

Ffnanzhaushalt

Produktbereich

Produktbereich

11 Innere Verwaltung

61 Allgemeine Finanzwirtschaft

Produktgruppe
11.10 Steuerung

Produktgruppe

Produktgruppe

Produktgruppe

61.20 Sonstige allg.

11.33 Grundstücksmanagement

61.30 Abwicklung der Vorjahre

Finanzwirtschaft
Produkt
11.33.01 Abwicklung von

Produkt

Produkt

Grundstücksgeschäften und

61.20.01 Sonstige allgemeine

61.30.01 Abwicklung der

Bestellung und Verwaltung von

Finanzwirtschaft

Vorjahre

Produkt
11,10.01 Steuerung

Erbbaurechten
Produkt
11.33.04 Grundstücks­
bewirtschaftung (Unbebaute
Grundstücke)

d.)

Haushaltsausgleich

In der Kameralistik war der Haushalt ausgeglichen, sofern die Ausgaben einer Rechnungspertode
durch entsprechende Einnahmen gedeckt waren. Dies galt sowohl für den Verwaltungs- als auch für
den Vermögenshaushalt. Lag im Verwaltungshaushalt (laufendes Verwaltungsgeschäft) ein positiver
Saldo

aus

Einnahmen

und

Ausgaben

vor,

wurde

der

entsprechende

Überschuss

dem

Vermögenshaushalt zugeführt. Ein Überschuss im Vermögenshaushalt wurde durch eine Zuführung
zur Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Waren die Ausgaben höher als die Einnahmen, fand ein
Ausgleich im Verwaltungshaushalt über eine negative Zuführungsrate bzw. im Vermögenshaushalt
über eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage statt.

Der entscheidende Mangel der

Kameralistik lag in dem Umstand, dass der Ressourcenverbrauch nicht vollständig erwirtschaftet
wurde - nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen waren nicht bzw. nur in
kostenrechnenden Einrichtungen bzw. Gebührenhaushalten Bestandteil des Haushaltsausgleichs.

8-

-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

2. Finanzierung der Stiftung Hospital- und Armenfonds
Der Haushalt des Hospital- und Armenfonds ist vorrangig geprägt durch die laufenden Erträge und
Aufwendungen

aus

der Bewirtschaftung

des

Grundvermögens,

das

im

Wesentlichen

aus

landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Erbbaugrundstücken besteht. Die im investiven
Bereich darzustellenden Vorgänge betreffen in der Rege! Grundstücksgeschäfte oder Maßnahmen in
Bezug auf das Grundvermögen. Da die Stiftung keine Verbindlichkeiten aus Krediten oder
kreditähnlichen

Rechtsgeschäften

hat,

sind

in

der

Regel

keine

Kapitalflüsse

aus

Finanzierungstätigkeit einzuplanen.

Der Stiftungszweck des Hospital- und Armenfonds ist gemäß § 2 der Stiftungssatzung der "Unterhalt
und Betrieb eines Altersheimes". Die Stiftungsmittei sollen in erster Linie dafür eingesetzt werden,
eine finanzwirtschaftliche Unterstützung für das Spital zu leisten. Dies ist insbesondere im Zuge der
Modernisierung und Erweiterung der Einrichtung in Form von Zuführungen zum Eigenkapital des
Spitals geschehen, die wiederum zur Abdeckung der Investitionskosten und von Fehlbeträgen aus
dem laufenden Betrieb eingesetzt wurden.

Um dem Stiftungszweck gerecht zu werden, ist der Hospital- und Armenfonds darauf angewiesen,
sein Vermögen zu erhalten und daraus möglichst Erträge zu generieren. Die Verpflichtung zum Erhalt
des Stiftungsvermögens in seinem Bestand ergibt sich ferner aus den konkreten rechtlichen
Vorgaben in § 7 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und § 4 der Stiftungssatzung. Die
Erbbauzinsen und die Grundstückspachten sind die wesentlichen Ertragspositionen im Haushalt des
Hospital- und Armenfonds. Da die Verzinsung des Kassenbestandes (aus der Einheitskasse)
aufgrund der aktuellen Situation am Kapitalmarkt entfällt bzw. sogar mit Negativzinsen zu rechnen ist,
sollte die Erhaltung des Grundvermögens angestrebt werden.

3. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt weist in der Planung mit ordentlichen Erträgen i.H.v. 33.500.- EUR und
ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 22.200,- EUR einen planmäßigen Überschuss von 11.300,- EUR
aus.

-9-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

a) Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Pacht- und Erbbauzinsen für die unbebauten Grundstücke des Hospital- und Armenfonds werden
jeweils zum Jahresbeginn für das Vorjahr abgerechnet und betragen im Haushaltsjahr 2022
planmäßig

33.500,-

EUR.

Davon entfallen auf die Verpachtung

unbebauter Grundstücke

10.500,- EUR und auf die Erbbauzinsen 23.000,- EUR.

b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Der Planansatz für Sach- und Dienstleistungen i.H.v. 4.600,- EUR beinhaltet die Bewirtschaftung der
unbebauten Grundstücke (4.000,- EUR) und die Aufwendungen für EDV (600,- EUR). Die
Grundstücksbewirtschaftung umfasst im Wesentlichen die Grundsteuer sowie die Kostenerstattung
für Leistungen des Bau- und Gartenbetriebs.

c) Sonstige ordentliche Aufwendungen
Der vom Hospital- und Armenfonds für die Leistungen der städtischen Verwaltungseinheiten zu
entrichtende

Verwaltungskostenbeitrag

beläuft

sich

unter

Berücksichtigung

des

aktuellen

Leistungsumfangs und der aktuellen Stundensätze auf 17.000,- EUR. Außerdem sind für sonstige
Geschäftsaufwendungen 600,- EUR zu veranschlagen.

4. Finanzhaushalt

Die gesetzlich vorgegebene Gliederung des
Auszahlungen

aus

der

laufenden

Finanzhaushalts beinhaltet sämtliche Ein- und

(Verwaltungs-)Tätigkeit.

aus

Investitionstätigkeit

und

Finanzierungstätigkeit.

Im Finanzhaushalt der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr ist für das Haushaltsjahr 2022 von
Einzahlungen aus der laufenden Tätigkeit i.H.v. 33.500,- EUR und Auszahlungen i.H.v
22.200,- EUR auszugehen. Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen dabei den Erträgen
und

Aufwendungen

des

Ergebnishaushalts,

da

diese

Jeweils

zahlungswirksam

sind.

Dementsprechend kann für das Haushaltsjahr 2022 ein Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden
Tätigkeit i.H.v. 11.300,- EUR eingeplant werden.

-10-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Für die Investitionstätigkeit werden im Haushaltsjahr 2022 keine Ansätze benötigt.

Da

die

Stiftung

keine

Verbindlichkeiten

aus

Krediten

o.ä.

hat

sind

für

die

Finanzierungstätigkeit ebenfalls keine Einzahlungen oder Auszahlungen einzuplanen.

5. Stellenplan

Nach Überführung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in eine Sonderrechnung ab dem
01.01.1997 sind in der kameralen Stiftungsrechnung keine Stellen mehr auszuweisen. Die
Verwaltungsaufgaben werden von verschiedenen Dienststellen der Stadt Lahr wahrgenommen. Im
Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und
Pflege - verwiesen.

6. Vermögen und Schulden

Im Zuge der Einführung des NKHR ist eine Eröffnungsbilanz mit einer umfassenden
Vermögensbewertung zu erstellen, die voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen wird.

-11-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

7. Kassenlage

Bei

der Gegenüberstellung der Gesamtauszahlungen

und

der Gesamteinzahlungen

ist im

Haushaltsjahr 2022 von einer planmäßigen Erhöhung des Finanzierungsmittelbestands
i.H.v. 11.300,- EUR auszugehen.

Eine

Kassenkreditermächtigung

ist

nicht

festzulegen,

da

Rücklagenbestandes über eine ausreichende Liquidität verfügt.

Lahr, im März 2022

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Vorsitzender des Stiftungsrats

-12-

die

Stiftung

aufgrund

des

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Gesamtergebnishaushalt

lfd.
Nr.

Gt"-:mitergebnishaush:ilt

l:i<|iahnis

Ansatz

Eilragii- niid Aufwtiiuls.irtcii

6

+

27.881,66

33.500

34111000 Erträge aus Pachten

10.610,06

10.500

10.500

17.271,60

23,000

23.000

Zinsen und ähnliche Erträge

4,50

0

0

36150000 Zinsertrag von
verb.U.,Beteil..SVerm.

4,50

0

0

34112000 Erbbauzinsen
8

+

33.500

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

11

Ordentliche Erträge

27.886,16

33.500

33.500

14

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

1.307,40-

4.000-

4.600-

42410000 Bew. d. Grundstücke
und baulichen Anlage

1.183,20-

3.500-

4.000-

124,20-

500-

600-

16.913,01-

17.500-

17.600-

13,01-

500-

600-

44550000 Erstattungen an BGL,
Beteilig., Sonden/.

16.900,00-

17.000-

17.000-

18.220,41-

21.500-

22.200-

9.665,75

12.000

11.300

42720000 Aufwendungen für EDV
18

Sonstige ordentliche
Aufwendungen
44310000
Geschäftsaufwendungen

19

=

Ordentliche Aufwendungen

20

=

Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis

23

=

Veranschlagtes Sonderergebnis

0,00

0

0

Veranschlagtes Gesamtergebnis

9.665,75

12.000

11.300

24

nachrichtlich: Behandlung von
Überschüssen und Fehlbeträgen

-13-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Gesamtfinanzhaushait

lfd.
Nr.

Gosamtfinanzhaushtilt
fcinzahlungs- und Auszahlungsarton

E rtjclmis

2022
für

FÜR

5

+

Alis.ilz

Aiu<it/

2020

EUR

FÜR

Sonstige privalrechtliche
Leistungsentgelte

22.750,68

33.500

33.500

0

64110000 Mieten und Pachten

17.271,60

23.000

23.000

0

64111000 Erträge aus Pachten

5.479,08

10.500

10.500

0

22.750,68

33.500

33.500

0

g

=

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

12

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen

1.276,35-

4.000-

4.600-

0

72410000 Bewirtschaftung Grundst. u,
baul. Anl.

1.183,20-

3.500-

4.000-

0

72720000 Aufwendungen für EDV
15

-

93,15-

500-

600-

0

1.183,20

17.500-

17.600-

0

0,00

500-

600-

0

1.183,20

0

0

0

0,00

17.000-

17,000-

0

93,15-

21.500-

22.200-

0

22.657,53

12.000

11.300

0

0,00

0

0

0

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

96.602,00-

0

0

0

78210000
ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden

96.602,00-

0

0

0

Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

96.602,00-

0

0

0

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Investitionstätigkeit

96.602,00-

0

0

0

73.944,47-

12.000

11.300

0

Sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen
74310000 Geschäftsauszahlungen
74410000 Versicherungen
74550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen

16

=

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätlgkelt

17

=

ZahlungsmittelüberschussZ-bedarf
des Ergebnishaushalts

23

SS

Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

24

30

=

31

32

—

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf

35

—

Veranschlagter
Finanzierungsmitteiüberschuss/bedarf aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0

0

0

36

=

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Haushaltsjahres

73.944,47-

12.000

11.300

0

nachrichtlich:

-14-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Mittelfristiger Finanzplan - Ergebnishaushalt

[f(i
Ni

Mittelfristigm Fm.nizpl.ui
ErynbnislüiU'.li.ill

Ans.itt
?0?1

Eiti.tcjs- utxl Aiifw;iii(isait«>n

C-UK

Ans.itz

Pi niimg

Planiinr]
2024'

Pl.lllllIK)
2025'

EUR

EUR

EUR

jBjBB
6

8

+

+

Sonstige privatrechlliche
Leistungsentgelte

33.500

33.500

33.500

33.500

33.500

34111000 Erträge aus Pachten

10.500

10.500

10.500

10.500

10.500

34112000 Erbbauzinsen

23.000

23.000

23.000

23.000

23.000

Zinsen und ähnliche Erträge

0

0

0

0

0

36150000 Zinsertrag von
verb.U.1Beteil.1SVerm.

0

0

0

0

0

11

=

Ordentliche Erträge

33.500

33.500

33.500

33.500

33.500

14

-

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

4.000-

4.600-

5.100-

5.600-

5.600-

42410000 Bew. d. Grundstücke und
baulichen Anlage

3.500-

4.000-

4,500-

5.000-

5.000-

500-

600-

600-

600-

600-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

17.500-

17.600-

18.600-

19.600-

19,600-

44310000 Geschäftsaufwendungen

500-

600-

600-

600-

600-

44550000 Erstattungen an BGL, Beteilig.,
Sonderv.

17.000-

17.000-

18.000-

19.000-

19.000-

21.500-

22.200-

23.700-

25.200-

25.200-

12.000

11.300

9.800

8.300

8.300
0
8.300

42720000 Aufwendungen für EDV
18

19

=

Ordentliche Aufwendungen

20

=

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

23

=

Veranschlagtes Sonderergebnis

0

0

0

0

24

s

Veranschlagtes Gesamtergebnis

12.000

11.300

9.800

8.300

i nachrichtlich: Behandlung von
Überschüssen und Fehlbeträgen

-15-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Mittelfristiger Finanzplan - Finanzhaushalt

ltd

5

+

MilNslfristiger Fimnzpl.m
” anzhaushalt

Ansatz
2021

Ansatz

Planung

Planung

Planum)
2025'

Einzahlungs- und Auszahlung».nton

EUR

i.UR

EUR

FÜR

tUR

Sonstige privatrechtfiche
Leistungsentgelte

33.500

33.500

33.500

33.500

33.500

64110000 Mieten und Pachten

23,000

23.000

23.000

23.000

23.000

64111000 Erträge aus Pachten

10,500

10.500

10.500

10.500

10.500

9

-

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

33.500

33.500

33.500

33.500

33.500

12

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen

4.000-

4.600-

5.100-

5.600-

5.600-

72410000 Bewirtschaftung Grundst. u.
baul. Anl,

3.500-

4.000-

4.500-

5.000-

5.000-

500-

600-

600-

600-

600-

17.500-

17.600-

18.600-

19.600-

19.600-

500-

600-

600-

600-

600-

72720000 Aufwendungen für EDV
15

-

Sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen
74310000 Geschäftsauszahlungen
74410000 Versicherungen

16

-

17
23

-

24

0

0

0

0

0

74550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen

17.000-

17.000-

18.000-

19.000-

19.000-

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

21.500-

22.200-

23.700-

25.200-

25.200-

ZahlungsmittelüberschussZ-bedarf des
Ergebnishaushalts

12.000

11.300

9.800

8.300

8.300

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

0

0

0

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

0

0

0

0

0

78210000
ErwerbvonGrundslückenu,Gebäuden

0

0

0

0

0

30

-

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

0

0

0

31

=

Veranschlagter
FinanzierungsmittelüberschussZ-bedarf
aus Investitionstätigkeit

0

0

0

0

0

32

-

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/'bedarf

12.000

11.300

9.800

8.300

8.300

35

S

Veranschlagter
Finanzierungsmittetüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit

0

0

0

0

0

36

=

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Haushaltsjahres

12.000

11.300

9.800

8.300

8.300

nachrichtlich:

-16-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

THH1

Stlftungs- und Grundstücksverwaltung

F:iq(ibnis

Ans;itz

IErtia(|s- mul AiifAJMCIä.iilrn

6

+

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

27,881,66

34111000 Erträge aus Pachten

10.610,06

10.500

10.500

34112000 Erbbauzinsen

17.271,60

23.000

23.000

27.881,66

33.500

33.500

33.500

33.500

11

=

Anteilige ordentliche Erträge

14

-

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

1.276,35-

4,000-

4.600-

42410000 Bew. d. Grundstücke und
baulichen Anlage

1.183,20-

3.500-

4.000-

42720000 Aufwendungen für EDV
18

93,15-

500-

600-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

16.913,01-

17.500-

17.600-

44310000 Geschäflsaufwendungen

13,01-

500-

600-

44550000 Erstattungen an BGL, Beteilig.,
Sonderv.

16.900,00-

17.000-

17.000-

18.189,36-

21.500-

22.200-

9.692,30

12.000

11.300

19

=

Anteilige ordentliche Aufwendungen

20

=

Anteiliges veranschlagtes ordentliches
Ergebnis

21

+

Erträge aus internen Leistungen

0,00

0

0

Aufwendungen für interne Leistungen

0,00

0

0

0,00

0

0

9.692,30

12.000

11.300

24
28

=

Veranschlagtes kalkulatorisches
Ergebnis

29

=

Veranschlagter
NettoressourcenbedarfZ-überschuss

-17-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaitspian 2022

THH1

lfd.
Nr. s
|||||l||

Stiftungs- und Grundstücksverwaltung

Toilfinanzhaii^h.ill
Emzahlungs- und Auszahliuujsaiti'n

+

33.500

33.500

0

64110000 Mieten und Pachten

17.271,60

23.000

23.000

0

64111000 Erträge aus Pachten

5,479,08

10.500

10.500

0

93,15-

21.500-

22.200-

0

1.183,20-

3.500-

4.000-

0

93,15-

500-

600-

0

0,00

500-

600-

0

74310000 Geschäflsauszahlungen

1.183,20

0

0

0

0,00

17.000-

17.000-

0

22.657,53

12.000

11.300

0

0,00

0

0

0

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

96.602,00-

0

0

0

78210000
ErwerbvonGrundstückenu,Gebäuden

96.602,00-

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

96.602,00-

0

0

0

74410000 Versicherungen
74550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen
3

=

Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

g

=

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

=

17

18

=

4
22.750,68

72720000 Aufwendungen für EDV

16

IMiBgliliiK

Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwallungstätigkeit (ohne aufierord,
zahlungswirksame Erträge aus
Vermögensveräußerungen)

72410000 Bewirtschaftung Grundst, u. baul.
Anl.

10

Ans.iU

2020

1

Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

2

Ansatz

bnis

für

IIIB
1

■

Anteiliger veranschlagter
FinanzierungsmittelUberschussZ-bedarf
aus Investitionstätigkeit

96.602,00-

0

0

0

Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschussf-bedarf

73.944,47-

12.000

11.300

0

-18-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

THH2

Allgemeine Finanzwirtschaft

Tcilcrgcbmshausii.ilt

j

jebnis

Ansatz

Ertrags-und Aufw.ind5.:irtoii
EUR

8

11

+

=

14

Zinsen und ähnliche Erträge

4,50

0

0

36150000 Zinsertrag von
verb.U.,Beteil,,SVerm.

4,50

0

0

Anteilige ordentliche Erträge

4,50

0

0

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

31,05-

0

0

42720000 Aufwendungen für EDV

31,05-

0

0

19

=

Anteilige ordentliche Aufwendungen

31,05-

0

0

20

=

Anteiliges veranschlagtes ordentliches
Ergebnis

26,55-

0

0

21

+

Erträge aus internen Leistungen

0,00

0

0

Aufwendungen für interne Leistungen

0,00

0

0

0,00

0

0

26,55-

0

0

24
28

-

Veranschlagtes kalkulatorisches
Ergebnis

29

=

Veranschlagter
NettoressourcenbedarfZ-überschuss

-19-

Hospitai- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2022

PROD

Nr.,
i

Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr

i Investitionsübersicht
:
Einzahiungs- und
!
Auszahlunn».'jrtc>n

Gesamtang.
z. Maßnahme
-nachrichtl.-

Bisher
finanziert

Ermachi
übertraauna
aus 2020

EUR

EUR

Ergebnis
2020

Ancotz
2021

Ansatz

Plnnung
2023

VE
2022

EUR

Planung
2024

EUR

EUR

wlisiiisi.

iMriHB

Planung
2025

Finanzbodarf
weitere Jahre

EUR

EUR

mmimmäWMMSSISMIä

8

111339110001: Erwerb von Grundstücken -Stiftung HuAF
6 = Summe Einzahlungen

0

0

0

0,00

0

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen für den
Erwerb von
Grundstücken und
Gebäuden

96.602-

96.602-

0

96.602,00-

0

0

0

0

0

0

0

78210000 Erwerb von
Grundstücken u.
Gebäuden

96.602-

96.602-

0

96,602,00-

0

0

0

0

0

0

0

13 “ Summe der
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

96.602-

96.602-

0

96.602,00-

0

0

0

0

0

0

0

14 = i Saldo aus
j Investitionstätigkeit

96.602-

96.602-

0

96.602,00-

0

0

0

0

0

0

0

16 = ■ Gesamtkosten der
' Maßnahme

96.602-

96.602-

0

96.602,00-

0

0

0

0

0

0

0

7

-20-

Hospital- und Armefonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Deckungsfähägkeit
Gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m, § 20 Abs. 1 GemHVO sind die innerhalb eines Budgets veranschlagten ordentlichen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt gemäß
§ 20 Abs. 3 GemHVO für Auszahlungen und Verpfüchtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit
Ferner können gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO bzw. § 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionstätigkeit für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich Zusammenhängen.
Aufgrund der übersichtlichen Haushaltsstruktur beim Hospital- und Armenfonds wird von der Bildung von Budgets abgesehen. Außerdem ist es nicht erforderlich,
Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig zu erklären.
ln Erweiterung des Grundsatzes der Zweckbindung kann gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO im Haushaltsplan bestimmt werden, dass Mehrerträge bestimmte
Aufwendungsansätze des Ergebnishaushaits erhöhen oder Mindererträge bestimmte Aufwendungsansätze vermindern. Gleiches gilt nach § 19 Abs. 4 für den
Finanzhaushalt.
Entsprechend der bisherigen Regelung gilt der Mittelbedarf für den Erwerb von Grundstücken im Finanzhaushalt als gedeckt, soweit aus der Veräußerung von Grundstücken
Mehreinzahlungen vorliegen.

Hospital- und Armefonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Voraussichtliche Liquiditätsentwicklung
•

V.

anzah'jrgs- jns AJszah ungsarter

Zar •jrgsr'iv.ebestard zur- Jahrssbegirn

t" .. • 1

Ergebnis

Ergebnis

?.ar.ung

Ranung

2020

2021

2022

2023

EUR

EUR

EUR

EUR

2

3

4

Sonstige Bnlagen aus Kassenrritteln zum
Jahresbeginn

0

0

3 -

Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn

0

0

4 =

(iqurcfe Bgenmittelzum Jahresbeginn

826.095,67

752.151,20

5 -

Auszahlungen aufgrund von übertragenen
Ermächtigungen der Vorvorjahre

0

0

Einzahlungen aus nicht in Anspruch
genommenen Kreditermächtigungen für
Investitionen und
Investitionsfördermaßnahrren aus Vorvorjahr
Einzahlungen aus übertrag, Ermächtigungen
für Inv.-Zuw endungen, -Beiträge und ähnl.
Entg. für Inv,-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21
Abs. 1, § 3 Nr. 18,19GerrHVO)
Veranschlagte/Tatsächiiche Änderung des
8 +/- Finanzierungsmrttelbestands (§ 3 Nr. 36
GemHVO)
9 =

10 11 -

voraussichtlich liquide Sgenmittel zum
Jahresende

davon: für zw eckgebundene Rücklagen
gebunden
für sonstige bestimmte Zw ecke gebunden:
Überzahlung Verbsndsurriage

12 =

voraussichtlich liquide Eigenmittel zum
Jahresende ohne gebundene Mittel

13

nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2
GemHVO)

.■ •

Rsnung

2025

••

EUR

5

5

739.756,92

....

2 +

7

*

0

0

0

.73.944.47

15.793.36

11.300,00

9.800,00

8.300,00

8,300,00

752.151.20

767.944.56

779.244,56

789.044,56

797.344,56

805,644,56

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

752,151,20

767.944,56

779.244,56

789.044,56

797.344,56

805.644,56

425,29

380,78

362,56

389,23

425,76

474,00

Hospitai- und Armefonds Lahr
Haushaltsplan 2022

Voraussichtliche Rücklagenentwicklung

Art

voraussichtlicher Stand zu
Beginn des Haushaltsjahres

voraussichtlicher Stand zum
Ende des Haushaltsjahres

JE JR

1. Ergebnisrücklagen

0

0

0

0

0

0

2. Zweckgebundene Rücklagen

0

0

Rücklagen gesamt

0

0

1.1 Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
1.2 Rücklagen aus Überschüssen des
Sonderergebnisses

-23-