Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2023/2024 und das Haushaltsjahr 2023)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
18. Juli 2022
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 41 Sachbearbeitung: Silberer Drucksache Nr.: 142/2022 Az.: 902.41/01 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Kämmerei Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 08.06.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 15.06.2022 beschließend nichtöffentlich Freigabe Kulturausschuss 28.06.2022 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Haupt- und Personalausschuss 04.07.2022 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Einstimmig Betreff: Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2023/2024 und das Haushaltsjahr 2023 Beschlussvorschlag: 1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2023 bis Juli 2024 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. Dem Amt 41 wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,- erteilt. Geplante Ausgaben: 435.000,00 EURO Geplante Einnahmen: 248.000,00 EURO Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,Zuschussbedarf Gesamt 22/23: Zuschussbedarf Gesamt 23/24: 194.000 Euro 217.000 Euro 2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2022 erteilt: Für den Punkte 2.4) gilt dieser Vorgriffsbeschluss unter Vorbehalt des Ergebnisses des Haushaltsanmeldungsverfahrens. 2.1) Kultursommer Sternschnuppen Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem Drucksache 142/2022 Seite 2 Zuschussbedarf in Höhe von Euro 10.300,-2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 2.600,- Euro Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt! Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 15.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 6.000,-- Euro 2.3) Puppenparade Ortenau 2023 Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen Kostenstelle: 28105010 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,- 2.4) Villa Jamm 2023 Kosten für Honorare und Kostüme, Technik, BGL, Werbung für spartenübergreifendes Kultursommerprogramm in der Villa Jamm Kostenstelle: 25205003 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 10.000,- Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2022: Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2023: 82.680 Euro 70.800 Euro Zusammenfassende Begründung: Um ein ansprechendes und professionelles Kulturprogramm zu bieten, ist die Genehmigung für die frühzeitige Mittelbereitstellung unerlässlich. Nur so kann ein Programm erstellt werden, welches die Menschen in die Stadt zieht, diese belebt und einen kulturellen und gesellschaftlichen Mehrwert bietet. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 142/2022 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Kulturbetrieb erfordert eine frühzeitige Planung und Buchung der geplanten Veranstaltungen. Somit werden jährlich bereits Verträge geschlossen für das vorausgehende Jahr. Damit über diese Mittel verfügt werden kann, ist eine vorherige Zustimmung der Gremien erforderlich. Nur dadurch ist ein zeitgemäßes, aktuelles und funktionierendes Kulturprogramm möglich. Aus Sicht der finanzwirtschaftlichen Steuerung und vor dem Hintergrund des laufenden Konsolidierungsprozesses wurde die Notwendigkeit der Höhe und des Umfangs der Ausgaben durch die Stadtkämmerei hinterfragt. Im Zuge der durchzuführenden Aufgabenkritik bzw. der Potenzialanalyse sind freiwillige Aufgaben grundsätzlich Ansatzpunkte für Steuerungsmaßnahmen und müssen in der Gesamtheit bewertet werden. Das Erfordernis des Vorgriffsbeschlusses ist in diesem Fall nachvollziehbar, zumal die Verträge frühzeitig geschlossen werden müssen, um die Durchführung des Kulturprogramms im Jahr 2023 zu gewährleisten. Im Laufe des Weiteren Konsolidierungsprozesses wird das Thema für die Folgejahre gegebenenfalls neu bewertet werden müssen. Zielsetzung: Buchung des Veranstaltungsprogramms für die Spielzeit 2023/2023 mit rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen. Maßnahmen: Vorherige Freigabe der Mittel, damit verbindliche Buchungen erfolgen können, sowie frühzeitig mit der Bewerbung der Spielzeit und der weiteren Projekte begonnen werden kann. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Eine Kurzfristigkeit ist im Kulturbetrieb nicht möglich, da die Künstler entsprechend gebucht und die Stücke eingekauft werden müssen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Drucksache 142/2022 Seite 4 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs: Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf künftige Haushaltsjahre einschließt. In Abstimmung zwischen dem Kulturbürgermeister, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, zurückliegend vereinbart, den frühzeitigen Abschluss von Vereinbarungen u. a. für das Veranstaltungs- und Kunstprogramm auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen. Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - da mit den Planungen, verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen werden muss. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Herbst 2021 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt und erläutert. Zu Beschlussvorschlag 1) Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.) Drucksache 142/2022 Seite 5 Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August, dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen, in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstler:innen auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspieler:innen handelt. Die diesjährige Inthega findet im Juni statt, das Kulturprogramm 2023 bis 2024 ist in den größten Teilen unter vorbehalt durch Frau Lanz geplant. Aber diese vorbehaltlichen Zusagen müssen nun durch Verträge besiegelt werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Abo-Magazins und des Spielzeit-Magazins „LahrKultur“ sowie in Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen. Entgegen der vergangenen stetigen Jahre ist der Kulturhaushalt nun auch nicht vor Preissteigerungen verschont geblieben. Die Papierpreise schnellen in die Höhe und der Druck von 100 Plakaten welcher in der vergangenen Spielzeit knapp 100,00 Euro (April 2021) gekostet hat, kostet in der laufenden Spielzeit derzeit 150,00 Euro (Juni 2022). Zudem hat sich das Nutzerverhalten geändert. Vermehrt ist die Bewerbung der Kulturveranstaltungen durch Social Media erforderlich. Hinzukommt, dass aufgrund der hohen Benzinpreise verstärkt im Bereich der Reisekosten nachverhandelt wird. Drum haben wir für den kommenden Haushalt das Kulturbudget um 20.000 Euro erhöht und somit auch den Zuschussbedarf von den ursprünglichen 167.000 Euro auf 187.000 hoch gesetzt. Die derzeitigen Besucherzahlen zeigen, dass es höchst erforderlich ist, die Bewerbung der Veranstaltungen hochzufahren, sodass die Menschen wieder animiert waren, nach den zwei Jahren Pandemie rauszugehen und das Angebot der Kultur in der Stadt wahrzunehmen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit September 2023 bis Juli 2024 Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 42710000 (Theater- und Konzertaufwand) und Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 3321000 und 34610000 (Eintrittsgelder bzw. Benutzungsentgelte) kalkulierten Ausgaben in Höhe von ca. Euro 435.000,Einnahmen in Höhe von ca. Euro 248.000,Zuschussbedarf von Euro 187.000,Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle, Kostenart: 44550000, zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der schon im Haushalt 2021 bereitgestellten Mittel von Euro 30.000,Änderungen Der Zuschussbedarf erhöht sich um 20.000 Euro um die erhöhten Kosten für die Drucksachen wie das Abo-Programm und das Spielzeitmagazin abzubilden. Der Kostenanteil BGL erhöht sich vom Haushalt 2022 auf 2023 um 3.000 Euro auf 30.000 Euro. Aufgrund der Gebührenerhöhung im vergangenen Jahr muss diese nun im Haushaltsansatz nachempfunden werden. Zu Beschlussvorschlag 2.1) Kultursommer „Sternschnuppen“ Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der Drucksache 142/2022 Seite 6 städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen. Der Projektpreis wurde in 2022 nicht verliehen. Im Jahr 2023 soll der Projektpreis dafür zweimal vergeben werden. Somit verschieben sich die hierfür in 2022 angesetzten 2.000 Euro auf das Haushaltsjahr 2023. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kultursommer „Sternschnuppen“ Bei kalkulierten Ausgaben von ca. Euro 10.000,- erhöht sich der Mittelbedarf um die 2.000 Euro des doppelten Projektpreises. Betrifft: Kostenstelle: 28105020 Einnahmen: 1.700,- Euro Ausgaben: 12.000,- Euro Zuschussbedarf: 10.300,- Euro Änderung Der Haushaltsansatz für das Projekt Sternschnuppen erhöht sich gegenüber Haushalt 2021 um 2.000 Euro. Zu Beschlussvorschlag 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt – abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusageberechtigung unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Ausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt! und KunstVisite für die Saison 2023/2024 - Zwei Kunstausstellungen Städtische Galerie und sowie eine KunstVisite Kostenstelle: 25205004 Kunstausstellungen Ausgaben i.H.v. 12.000,-- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 12.000,-- Euro BGL-Kosten, Sachkonto 44550000 Ausgaben i.H.v. 2.600,-- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 2.600,-- Euro Keine Änderungen zum Vorjahr - Kunst in die Stadt! Eine Ausstellung in der städtischen Galerie sowie eine Ausstellung in der Innenstadt Drucksache 142/2022 Seite 7 Kostenstelle 28105030 Städtische Galerie im öffentlichen Raum Sachkonto 42710000 Ausgaben i.H.v. 15.000,- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 15.000,- Euro BGL-Kosten, Sachkonto 44550000 Ausgaben i.H.v. 6.000,- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 6.000,- Euro Änderungen zum Vorjahr: Veranschlagung erhöht sich auf dem Sachkonto 42710000 um 8.000 Euro da der Transport nicht mehr von Seiten des Bau- und Gartenbetriebes Lahr übernommen werden kann, sondern jeweils von externen Anbietern erfolgen wird. Dadurch reduzieren sich die Ansätze für den BGL um 13.200 Euro. Zu Beschlussvorschlag 2.3) PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz bereits im Dezember des jeweiligen Vorjahres produziert bzw. abgehalten. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival PuppenParade Ortenau Kostenstelle: 28105010 und Kostenart: 42710000 gegenüber den Vorjahren unverändert mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,Einnahmen gesamt: Ausgaben inkl. BGL: Zuschussbedarf i.H.v. 14.600,- EURO 29.500,- EURO 14.900,- EURO Keine Änderungen Die Einnahmen erhöhen sich, da in 2023 Stadt Lahr die Puppenparade eröffnet mit einem großen Open-Air Tag als Eröffnungsstadt. Somit erhöhen sich die Zuschüsse der Regionalstiftung. Die Mehrausgaben für den Eröffnungs-Open-Air Tag werden hiervon getragen. Somit bleibt der generelle Zuschussbedarf gleich. Zu Beschlussvorschlag 2.4) Villa Jamm Artists 2023 – Spartenübergreifendes Künstlerprogramm Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die Villa Jamm Artists, die jeweils im Sommer des Folgejahres stattfinden. Buchungen und Zusagen müssen daher schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden, um Programm und Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Um Kooperationen frühzeitig zu planen und um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen ist eine Planung im Spätjahr 2022 für das kommende erforderlich. Drucksache 142/2022 Seite 8 In das Projekt fließen Gelder unserer Sponsoren EDEKA und TRI AG Automobile sowie wird das Programm gefördert vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innerhalb des Programms „Freiräume“. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Villa Jamm 2023 Kosten für Honorare und Stipendien für spartenübergreifendes Kultursommerprogramm in der Villa Jamm: Kostenstelle: 25205003 Voraussichtliche Einnahmen: Voraussichtliche Ausgaben: Zuschussbedarf: 32.000 Euro 42.000 Euro 10.000 Euro Änderung gegenüber Haushalt 2022, noch nicht abschließend feststellbar, da hier die Fördergelder des Ministeriums i.H.v. 30.000 Euro noch nicht berücksichtigt werden konnten. Guido Schöneboom Senja Töpfer Valerie Silberer Erster Bürgermeister Amtsleitung stellv. Amtsleitung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.