Beschlussvorlage (Zusammenfassung zu Vorlage 61_2022)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
18. Juli 2022
18. Juli 2022
II.) Beschlussvorlaqe 61/2022 „Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil“ (Projektstand, Ingenieurleistungen, Haushaltsmittel) Grundlage der vorliegenden Beschlussvorlaqe: Mit der Gemeinderatsvoriage 44/2021 beschloss der Gemeinderat am 26.04.2021 in öffentlicher Sitzung unter anderem die Verwaltung mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung für die Straßenbau- und Kanalbauarbeiten zu beauftragen. Diesem Beschluss folgend wurden die Leistungen an das Ingenieurbüro BIT Ingenieure AG beauftragt und bis heute ausgeführt. Lediglich die Veröffentlichung der Ausschreibung steht nun noch aus. Zwingende Beschlüsse und Vorschlag zum weiteren Vorgehen mit Zeitschiene: Zwingende Beschlüsse am 18.07.2022: Aus der Vorlage 61/2022 ist über folgende Beschlussvorschläge zwingend abzustimmen, da hier bereits Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erbracht wurden. 2. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Erweiterung des bestehenden Ingenieurvertrags 58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanalbau im Trennsystem vom 15.12.2020 / 22.12.2020 an BIT Ingenieure AG, Karlsruhe gemäß Hauptsatzung beim Investitionsauftrag I 31008020023 "Rheinstraße Nord“ in Höhe von 171.902,65 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. 3. Dem Abschluss zweier weiterer Ingenieurverträge für die Umsetzung der erweiterten Ingenieurbauwerke und der technischen Ausrüstung in Höhe von 54.065,04 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer wird zugestimmt. 4. Die in Folge der Nummern 1 bis 3 entstehenden zusätzlichen erforderlichen Haushaltsmittel (+975.000,- Euro) werden durch Umschichtungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt. Der Gemeinderat beschließt außerdem die Übertragung von 2.045.902,98 Euro aus 2021 noch zur Verfügung stehenden Mitteln in 2022, die zusätzlich für die Maßnahme noch in Anspruch genommen werden können. 13. Juli 2022 5. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Mehrausgaben beim bestehenden Ingenieurvertrag 57/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Verkehrsanlagen vom 15.12.2020 /22.12.2020 beim Rahmenkonto Ost in Höhe von 25.032,26 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch zur Verfügung stehende Mittel des Rahmenkonto Ost. Weiteres Vorgehen: Komplettausbau: Die Zeitschiene für die Ausschreibung des Komplettausbaus sieht bisher vor, dass die Kanal- und Straßenbauarbeiten direkt nach dem Beschluss des Gemeinderates am 18.07.2022 europaweit ausgeschrieben werden, damit die Vergabe einschließlich aller gesetzlichen Fristen der Bauarbeiten in der Gemeinderatssttzung am 24.10.2022 erfolgen kann. Der geplante Baubeginn würde dann am 21.11.2022 sein. Die Bauzeit beträgt rund 18 Monate, so dass die Baumaßnahme voraussichtlich im Mai 2024 abgeschlossen werden könnte. Da zu den Erschließungsarbeiten ausschließlich Straßenbauarbeiten und dazugehörige Ingenieurleistungen zählen, würde im vorgenannten Zeitplan der Stichtag 31.12.2023 zur Strafzahlung sehr gut in der Bauzeit verankert werden können. Auf Grund der Abstimmungslage in den politischen Gremien und dem damit verbundenen Wunsch einer detaillierteren Darstellung wurde eine alternative Zeitschiene ab einer Beschlusslage in der Gemeinderatssitzung am 26.09.2022 erstellt (siehe Tabelle „Zeitschiene“). Im Fall der Beschlussfassung am 26.09.2022 ist der Komplettausbau, wie in der folgend dargestellten Zeitschiene (Folie 20) beschrieben bereits auf einem kritischen Zeitstrahl, die Strafzahlungsfrist betreffend. Nur durch stringente Koordination und nur bei einem störungsfreien Ablauf kann hier der Stichtag noch gehalten werden. Vorstufenausbau: Der Wunsch die Leistungen soweit zu kürzen, dass lediglich der Betrag der Strafzahlung erreicht wird, ist aus fachlicher Sicht unwirtschaftlich. Alleine die Entsorgungskosten schlagen aktuell mit rund 1,4 Mio. Euro zu Buche. Hier sind noch nicht die Aushubarbeiten berücksichtigt. Fachlich gesehen, gäbe es die Möglichkeit eines Vorstufenausbaues. was bedeutet, dass im Bereiph der Verkehrsanlagen nur die Fahrbahn ohne Decke, Gehwege und Parkstreifen hergestellt würde. Diese Variante läge derzeit bei grob geschätzten 4 Mio. Euro. Allerdings sind bei verringerten Leistungsbildern umfangreiche Änderungen in der 13. Juli 2022 Ausführungsplanung und Ausschreibung vorzunehmen. Ebenso sind erneute Koordinationsgespräche mit den Versorgern zu führen. Die Gesamtdauer der Änderungen wird außerhalb der Urlaubszeit mit rund 8 Wochen angesetzt. Die augenscheinlichen Einsparungen wären nur eine Momentaufnahme, da zusätzliche Ingenieurleistungen notwendig würden und zudem die Fertigstellung zu einem späteren Zeitpunkt kostenmäßig nicht beziffert werden könnten, aber erfahrungsgemäß den derzeitigen Rahmen sehraufweiten würden. Sollte sich der Gemeinderat dazu entschließen, den letztgenannten Weg (Vorstufenausbau) zu gehen, gäbe es laut Zeitschiene zwei Möglichkeiten. Bei der Variante Beschluss 18.07.2022 wäre die Einhaltung des Stichtages 31.12.2023 kritisch zu sehen. Bei späterem Beschluss sieht die Fachabteilung und das beauftragte Ingenieurbüro keine Möglichkeit, den Zwischentermin 31.10.2023 zu erfüllen. Somit würden zu den Baukosten auch die Kosten der Rückforderung hinzukommen. Kanalarbeiten: Ausgenommen von Kürzungen sind die Kanalbauarbeiten, welche schon mit dem Landratsamt durch Genehmigungen abgestimmt sind und im Wirtschaftsplan 2021 und 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung hinterlegt und durch den Gemeinderat beschlossen sind. Sollte der Vorstufenausbau gewählt werden entstehen zusätzliche Kosten im Kanalbau (z. Bsp. separate Flausanschlüsse, Oberflächenherstellung), die kurzfristig nicht beziffert werden können. 13. Juli 2022 Zeitschiene 1. Bauabschnitt Rheinstraße Nord: Bei GR-Befassung 26.09.2022 18.07.2022 Komnlcttausbau Vorstufonnusbnu Umplanung nicht notwendig 07.10.2022 Komniettausbnu Vorstufcnnusbau nicht notwendig 18.11.2022 Vorlagenkonferenz 19.10.2022 23.11.2022 Vorlagenkonferenz 27.10.2022 30.11.2022 Technischer Ausschuss 09.11.2022 07.11.2022 Gemeinderat 21.11.2022 19.12.2022 Ausschreibung 1.BA 26.07.2022 23.11.2022 28.09.2022 21.12.2022 Submission 30.08.2022 10.01.2023 28.10.2022 25.01.2023 Vergabevorschlag BIT 23.09.2022 03.02.2023 25.11.2022 20.02.2023 15.03.2023 Vorberatend TA Vergabe GR (ohne TA) 24.10.2022 27.02.2023 19.12.2022 27.03.2023 Baubeginn 21.11.2022 03.04.2023 01.02.2023 02.05.2023 möglich kritisch möglich nicht möglich 31.05.2024 31.10.2024 31.08.2024 31.11,2024 Zwischentermin 31.12.2023 Bauende 13. Juli 2022