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Beschlussvorlage (Zusammenfassung zu Vorlage 61_2022)

                                    
                                        II.) Beschlussvorlaqe 61/2022
„Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil“
(Projektstand, Ingenieurleistungen, Haushaltsmittel)

Grundlage der vorliegenden Beschlussvorlaqe:
Mit der Gemeinderatsvoriage 44/2021 beschloss der Gemeinderat am 26.04.2021 in
öffentlicher Sitzung unter anderem die Verwaltung mit der Ausführungsplanung und der
Ausschreibung für die Straßenbau- und Kanalbauarbeiten zu beauftragen.
Diesem Beschluss folgend wurden die Leistungen an das Ingenieurbüro BIT Ingenieure
AG beauftragt und bis heute ausgeführt. Lediglich die Veröffentlichung der
Ausschreibung steht nun noch aus.

Zwingende Beschlüsse und Vorschlag zum weiteren Vorgehen mit Zeitschiene:
Zwingende Beschlüsse am 18.07.2022:
Aus der Vorlage 61/2022 ist über folgende Beschlussvorschläge zwingend
abzustimmen, da hier bereits Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung und
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erbracht wurden.

2. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Erweiterung des bestehenden
Ingenieurvertrags 58/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Kanalbau im
Trennsystem vom 15.12.2020 / 22.12.2020 an BIT Ingenieure AG, Karlsruhe
gemäß Hauptsatzung beim Investitionsauftrag I 31008020023 "Rheinstraße Nord“
in Höhe von 171.902,65 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer.
3. Dem Abschluss zweier weiterer Ingenieurverträge für die Umsetzung der
erweiterten Ingenieurbauwerke und der technischen Ausrüstung in Höhe von
54.065,04 Euro inklusive 19 % Umsatzsteuer wird zugestimmt.
4. Die in Folge der Nummern 1 bis 3 entstehenden zusätzlichen erforderlichen
Haushaltsmittel (+975.000,- Euro) werden durch Umschichtungen im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr gedeckt. Der
Gemeinderat beschließt außerdem die Übertragung von 2.045.902,98 Euro aus
2021 noch zur Verfügung stehenden Mitteln in 2022, die zusätzlich für die
Maßnahme noch in Anspruch genommen werden können.

13. Juli 2022

5. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt die Mehrausgaben beim bestehenden
Ingenieurvertrag 57/2020 Rheinstraße Nord, Erschließung Verkehrsanlagen vom
15.12.2020 /22.12.2020 beim Rahmenkonto Ost in Höhe von 25.032,26 Euro
inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch zur
Verfügung stehende Mittel des Rahmenkonto Ost.

Weiteres Vorgehen:
Komplettausbau:
Die Zeitschiene für die Ausschreibung des Komplettausbaus sieht bisher vor, dass die
Kanal- und Straßenbauarbeiten direkt nach dem Beschluss des Gemeinderates am
18.07.2022 europaweit ausgeschrieben werden, damit die Vergabe einschließlich aller
gesetzlichen Fristen der Bauarbeiten in der Gemeinderatssttzung am 24.10.2022
erfolgen kann. Der geplante Baubeginn würde dann am 21.11.2022 sein.
Die Bauzeit beträgt rund 18 Monate, so dass die Baumaßnahme voraussichtlich im Mai
2024 abgeschlossen werden könnte.
Da zu den Erschließungsarbeiten ausschließlich Straßenbauarbeiten und dazugehörige
Ingenieurleistungen zählen, würde im vorgenannten Zeitplan der Stichtag 31.12.2023
zur Strafzahlung sehr gut in der Bauzeit verankert werden können.
Auf Grund der Abstimmungslage in den politischen Gremien und dem damit
verbundenen Wunsch einer detaillierteren Darstellung wurde eine alternative
Zeitschiene ab einer Beschlusslage in der Gemeinderatssitzung am 26.09.2022 erstellt
(siehe Tabelle „Zeitschiene“).
Im Fall der Beschlussfassung am 26.09.2022 ist der Komplettausbau, wie in der folgend
dargestellten Zeitschiene (Folie 20) beschrieben bereits auf einem kritischen Zeitstrahl,
die Strafzahlungsfrist betreffend. Nur durch stringente Koordination und nur bei einem
störungsfreien Ablauf kann hier der Stichtag noch gehalten werden.
Vorstufenausbau:
Der Wunsch die Leistungen soweit zu kürzen, dass lediglich der Betrag der Strafzahlung
erreicht wird, ist aus fachlicher Sicht unwirtschaftlich. Alleine die Entsorgungskosten
schlagen aktuell mit rund 1,4 Mio. Euro zu Buche. Hier sind noch nicht die
Aushubarbeiten berücksichtigt.
Fachlich gesehen, gäbe es die Möglichkeit eines Vorstufenausbaues. was bedeutet,
dass im Bereiph der Verkehrsanlagen nur die Fahrbahn ohne Decke, Gehwege und
Parkstreifen hergestellt würde. Diese Variante läge derzeit bei grob geschätzten 4 Mio.
Euro. Allerdings sind bei verringerten Leistungsbildern umfangreiche Änderungen in der
13. Juli 2022

Ausführungsplanung und Ausschreibung vorzunehmen. Ebenso sind erneute
Koordinationsgespräche mit den Versorgern zu führen. Die Gesamtdauer der
Änderungen wird außerhalb der Urlaubszeit mit rund 8 Wochen angesetzt. Die
augenscheinlichen Einsparungen wären nur eine Momentaufnahme, da zusätzliche
Ingenieurleistungen notwendig würden und zudem die Fertigstellung zu einem späteren
Zeitpunkt kostenmäßig nicht beziffert werden könnten, aber erfahrungsgemäß den
derzeitigen Rahmen sehraufweiten würden.
Sollte sich der Gemeinderat dazu entschließen, den letztgenannten Weg
(Vorstufenausbau) zu gehen, gäbe es laut Zeitschiene zwei Möglichkeiten. Bei der
Variante Beschluss 18.07.2022 wäre die Einhaltung des Stichtages 31.12.2023 kritisch
zu sehen.
Bei späterem Beschluss sieht die Fachabteilung und das beauftragte Ingenieurbüro
keine Möglichkeit, den Zwischentermin 31.10.2023 zu erfüllen. Somit würden zu den
Baukosten auch die Kosten der Rückforderung hinzukommen.
Kanalarbeiten:
Ausgenommen von Kürzungen sind die Kanalbauarbeiten, welche schon mit dem
Landratsamt durch Genehmigungen abgestimmt sind und im Wirtschaftsplan 2021 und
2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung hinterlegt und durch den Gemeinderat
beschlossen sind.
Sollte der Vorstufenausbau gewählt werden entstehen zusätzliche Kosten im Kanalbau
(z. Bsp. separate Flausanschlüsse, Oberflächenherstellung), die kurzfristig nicht
beziffert werden können.

13. Juli 2022

Zeitschiene 1. Bauabschnitt Rheinstraße Nord:

Bei GR-Befassung

26.09.2022

18.07.2022
Komnlcttausbau Vorstufonnusbnu

Umplanung

nicht notwendig

07.10.2022

Komniettausbnu

Vorstufcnnusbau

nicht notwendig

18.11.2022

Vorlagenkonferenz

19.10.2022

23.11.2022

Vorlagenkonferenz

27.10.2022

30.11.2022

Technischer
Ausschuss

09.11.2022

07.11.2022

Gemeinderat

21.11.2022

19.12.2022

Ausschreibung 1.BA

26.07.2022

23.11.2022

28.09.2022

21.12.2022

Submission

30.08.2022

10.01.2023

28.10.2022

25.01.2023

Vergabevorschlag BIT

23.09.2022

03.02.2023

25.11.2022

20.02.2023
15.03.2023

Vorberatend TA
Vergabe GR (ohne TA)

24.10.2022

27.02.2023

19.12.2022

27.03.2023

Baubeginn

21.11.2022

03.04.2023

01.02.2023

02.05.2023

möglich

kritisch

möglich

nicht möglich

31.05.2024

31.10.2024

31.08.2024

31.11,2024

Zwischentermin
31.12.2023
Bauende

13. Juli 2022