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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Hospital- und Armenfonds Lahr - Spital - Wohnen und Pflege - und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen…

21. November 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 14
Sachbearbeitung: Kopf

Drucksache Nr.: 238/2022
Az.: 431.5/08

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.11.2022

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

21.11.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Hospital- und Armenfonds Lahr
- Spital - Wohnen und Pflege - und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen
Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:
1. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds - Spital Wohnen und Pflege - zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 9.679.074,47 EUR und
einem Jahresüberschuss von 62.797,49 EUR gemäß den gesetzlichen Vorschriften fest.
2. Nach Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 34.200,45 EUR ergibt sich ein Ergebnisvortrag in Höhe von 96.997,94 EUR. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben
werden.

Drucksache 238/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Hospital- und Armenfonds -Spital - Wohnen
und Pflege - für das Rechnungsjahr 2020 konnte nunmehr abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Im Übrigen wird auf den angeschlossenen Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs verwiesen.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung der Jahresergebnisse sind damit gegeben.
Markus Ibert
Oberbürgermeister

Christian Zanger
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Anlage(n): Jahresabschluss 2020. Schlussbericht 2020, Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.