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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022-2026)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201 & 202
Sachbearbeitung: Ziser & Singler

Drucksache Nr.: 15/2023
Az.: 902.41/2023

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

27.02.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022-2026

Beschlussvorschlag:
1. Haushaltssatzung 2023:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr
für das Haushaltsjahr 2023 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen.
Weiter wird der Beschluss gefasst, dass die im Haushaltsplan 2023 für die Stadtteile
veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung,
die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement
stehen, im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt
oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der
städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.
Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von über- und
außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog
auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt
2. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 (Kernhaushalt).
3. Wirtschaftsplanentwürfe 2023 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung und
Investitionsprogramm 2022 bis 2026:
Der Gemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr“ jeweils mit der vorgelegten Finanzplanung mit Investitionsprogramm
für die Jahre 2022 bis 2026.

Drucksache 15/2023

Seite 2

Zusammenfassende Begründung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2023 mit Finanzplanung bis
2026 wurde in die Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2022 eingebracht. Die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2023 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr", „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr" sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" wurden wenige Tage später nachgereicht.
Die (erste) Vorberatung der Planentwürfe erfolgte in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2022. Mit großer Stimmenmehrheit wurde empfohlen, die Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2023 unter Einbeziehung der Änderungen zu beschließen. Die Wirtschaftsplanentwürfe 2023 wurden ebenfalls mit großer Stimmenmehrheit zur Beschlussfassung empfohlen. Im
Gegensatz hierzu wurde für die Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026
(Kernhaushalt) keine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen. Die Abstimmung
hatte eine Stimmengleichheit zum Ergebnis. In der Folge wurde die ursprünglich vorgesehene Verabschiedung im Gemeinderat am 19.12.2022 in das Jahr 2023 verschoben. Hintergrund war die anhängige Thematik zur Fortführung der Haushaltskonsolidierung, der Finanzagenda, der Bildung einer
Baukommission und der Schuldenobergrenze. Auf die Vorlage 9/2023 wird verwiesen.
Weitere Änderungen, welche in der Änderungsliste aufgeführt sind, erfolgten im Nachgang zu der
Sitzung vom 05.12.2022.
Nach mehreren intensiven Diskussionsrunden zwischen Gemeinderatsfraktionen und Verwaltung
erfolgte die (zweite) Vorberatung der Planentwürfe in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 06.02.2023. Folgende Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat haben sich
daraus ergeben.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1. Haushaltssatzung 2023

13

2

0

2. Finanzplanung mit Investitionsprogramm
2022 bis 2026 (Kernhaushalt)

13

1

1

3. Wirtschaftsplanentwürfe 2023 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026

13

1

1

Drucksache 15/2023

Seite 3

Sachdarstellung
Die Eckwerte zum Haushaltsplanentwurf 2023 und deren Entwicklung seit der Einbringung sind in
folgender Tabelle dargestellt:

Summe der ordentlichen
Erträge
Summe der ordentlichen
Aufwendungen
Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
Ergebnishaushalt
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Investitionstätigkeit
Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf)
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen)
Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

Stand nach der
(zweiten) Beratung
im HPA am
06.02.2023
EUR
149.702.170

Stand nach der
Stand gedruckter
(ersten) Beratung
Entwurf/Stand
im HPA am
der Einbringung
05.12.2022
am 21.11.2022
EUR
EUR
149.369.970
149.294.970

161.546.840

161.420.740

161.445.740

-11.844.670

-12.050.770

-12.150.770

-4.739.370

-4.945.470

-5.045.470

8.076.610

8.214.800

8.214.800

18.018.790

19.175.400

19.175.400

-9.942.180

-10.960.600

-10.960.600

-14.681.550

-15.906.070

-16.006.070

7.500.000

9.000.000

9.000.000

3.040.000

3.120.000

3.120.000

4.460.000

5.880.000

5.880.000

-10.221.550

-10.026.070

-10.126.070

10.795.000

9.695.000

9.695.000

Drucksache 15/2023

Seite 4

Begründung:

I) Kernhaushalt
A) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023:
Seit der Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplanung bis 2026 im Gemeinderat am 21.11.2022 ergaben sich einige Änderungen. Diese sind u.a. auf die Vorberatungen im Hauptund Personalausschuss am 05.12.2022 sowie auf die Ergebnisse der Vorlage 9/2023 (Fortführung der
Haushaltskonsolidierung, Finanzagenda, Bildung einer Baukommission und Schuldenobergrenze) zurückzuführen. Auch hat die weitere Fortschreibung der Orientierungsdaten des Landes zum Finanzausgleich vom 13.12.2022 maßgeblichen Anteil an den Veränderungen. Sämtliche Anpassungen von
Haushaltsansätzen sind in der Änderungsliste (Anlage 1) aufgeführt.
Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2023 weist der Ergebnishaushalt 2023 als ordentliches Ergebnis einen Fehlbetrag von 11.844.670 Euro aus. Im Vergleich zur Einbringung liegt eine
Verbesserung von 306.100 Euro vor.
Der ausgewiesene Fehlbetrag kann überwiegend (9,0 Mio. Euro) aus der einsetzbaren Rücklage ausgeglichen werden. Über den Differenzbetrag von 2.844.670 Euro ist ein Fehlbetragsvortrag in das
Haushaltsjahr 2024 vorzunehmen.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts beläuft sich nach der Fortschreibung gemäß der
Änderungsliste auf 4.739.370 Euro.
Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2023 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2023 in
Höhe von -10.221.550 Euro aus.
Über die als Anlage 2 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2023 muss nun ein Beschluss gefasst werden.
Im Weiteren ist der Stellenplan 2023 in seiner haushaltsmäßigen Darstellung ebenfalls beigefügt
(Anlage 3).

B) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026:
Gemäß § 85 Abs. 4 GemO muss die Finanzplanung mit Investitionsprogramm spätestens mit der
Haushaltssatzung beschlossen werden. Die o.g. Änderungen haben sich teilweise auch in den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 niedergeschlagen. Insofern musste diese auch fortgeführt werden. Die
aktuelle Fassung ist als Anlage 4 beigefügt.
Ausgehend vom Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2022 i.H.v. rd. 25,39 Mio. EUR würde sich
der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2026 auf rd. 39,88 Mio. EUR (= Schuldenobergrenze)
erhöhen.
Der Stand der liquiden Eigenmittel zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2026) beläuft
sich auf rd. 3,76 Mio. EUR.

Drucksache 15/2023

Seite 5

II) Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe:
Wie in der zusammenfassenden Begründung aufgeführt sind die Wirtschaftsplanentwürfe 2023 der
städtischen Eigenbetriebe mit jeweiliger Finanzplanung bis 2026 mit großer Stimmenmehrheit zur Beschlussfassung empfohlen worden.
Beim BGL wurde am 05.12.2022 in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses eine Tischvorlage ausgelegt.
Beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ ergaben sich aufgrund der nachträglichen Aufnahme des
Kanalausbaus der Handwerkergrundstücke im Gewerbegebiet Langenwinkel noch Änderungen in
Höhe von 215.000 Euro.
Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ hat keine Änderungen erfahren.
Von allen drei Eigenbetrieben sind die Wirtschaftspläne beigefügt (Anlage 5).

Es wird gebeten den Beschlussfassungen zuzustimmen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
1) Änderungsliste_nach HPA-Beratungen
2) Entwurf Haushaltssatzung 2023
3) Stellenplan 2023_haushaltsmäßige Darstellung
4.1) Finanzplanung bis 2026
4.2) Investitionsprogramm bis 2026
5.1) Wirtschaftsplan 2023_Abwasserbeseitigung Lahr
5.2) Wirtschaftsplan 2023_Bau- und Gartenbetrieb Lahr
5.3) Wirtschaftsplan 2023_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.