Beschlussvorlage (Änderung der Entgelte im Lahrer Terrassenbad und Hallenbad)
20. März 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Brucker Drucksache Nr.: 185/2022 Az.: 62/622/OS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 / 603 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 06.03.2023 Beratung Kennung Abstimmung vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Gemeinderat 20.03.2023 beschließend öffentlich Betreff: Änderung der Entgelte im Lahrer Terrassenbad und Hallenbad Beschlussvorschlag: Ab dem 01.04.2023 bzw. zum Beginn der Terrassenbadsaison im Jahr 2023 werden im Terrassenbad die Entgelte gemäß der beigefügten Entgeltordnung festgelegt. Ab dem 01.09.2023 bzw. zum Beginn der Hallenbadsaison im September 2023 werden im Hallenbad die Entgelte gemäß der beigefügten Entgeltordnung festgelegt. Zusammenfassende Begründung: Aufgrund der gestiegenen Sach- und Personalkosten und den Anforderungen der Haushaltskonsolidierung sollen realisierbare Mehreinnahmen durch die Entgelterhöhung umgesetzt werden. Drucksache 185/2022 Seite 2 Sachdarstellung Die Verwaltung schlägt zu Beginn der Freibadesaison im Jahr 2023 eine Preisanpassung für das Lahrer Terrassenbad und ab September 2023 für das Hallenbad Lahr vor. Die Preise für das Terrassenbad und Hallenbad wurden letztmalig im Jahr 2017 angepasst. Die geplante Preisanpassung soll daher im Wesentlichen die Preisentwicklung der vergangenen Jahre abbilden. Insbesondere im Energiebereich sind im zurückliegenden Jahr die Preise für die Beschaffung exorbitant gestiegen; dies gilt aber auch für benötigte Handwerker- oder Serviceleistungen. Ebenso stiegen die Personalkosten aufgrund der Tariferhöhungen der vergangenen Jahre. Aus der politischen Diskussion im Gemeinderat und insbesondere im Zuge des Haushaltskonsolidierungsprozesses wurde von den Fraktionen immer wieder Wert darauf gelegt, dass die Einnahmesituation von städtischen Einrichtungen, die freiwillige Leistungen anbieten, verbessert werden müsse. Diesem Ansinnen kommt die angestrebte Preisanpassung nach, ohne zu vernachlässigen, dass gerade die Lahrer Bäder Kindern, Jugendlichen und Familien als auch Senioren eine kostengünstige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung einräumen sollte. Die Preisanpassung bedeutet auch, dass ein angemessenes Entgelt für die bezogene Leistung vom Badbesucher erhoben werden soll, damit der Beitrag, den die Allgemeinheit für den Bäderbetrieb aufzubringen hat, nicht weiter steigen muss. Eine nur halbwegs qualifizierte Aussage zu den tatsächlichen finanziellen Verbesserungen, die damit erzielt werden können ist nicht möglich. Dies hat mehrere Gründe. 1. Seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 waren die folgenden Saisons sowohl im Terrassenbad als auch im Hallenbad für die Besucherstatistik nicht mehr aussagefähig, da durch die ständig wechselnden Vorschriften, die jeweils bestimmte Betriebseinschränkungen nach sich zogen, keine „normales“ Jahr im Hinblick auf die Besucherzahlen mehr zu verzeichnen war. 2. Der Beschluss des Gemeinderates vom 12.09.2022 die Wasser- und Lufttemperatur im Hallenbad um 3°C zu senken hat die Einschätzung der Verwaltung bestätigt und zu einem Einbruch der Besucherzahlen geführt, da bei Wassertemperaturen von 25°C (und damit unter der mind. Hautoberflächentemperatur des Menschen von 26°C) das Bad insbesondere für Senioren, Kinder, Schulklassen faktisch nicht mehr nutzbar ist. Der Vorschlag der Verwaltung, die Wassertemperatur um nur 1°C auf 27°C zu senken wurde in der o.g. Sitzung vom Gemeinderat verworfen und in weiteren zwei Sitzungen des Technischen Ausschusses, in denen über die jeweils aktuelle Entwicklung berichtet wurde, auch nochmals bestätigt. Die Folgen für die Besucherstatistik des Hallenbades und damit die Entgelteinbußen zeichnen sich ab und werden derzeit mit einem Besucherrückgang von ca. 50 % und Einnahmeeinbußen von rd. 105.000.- € zu beziffern sein. Bei der letzten Entgelterhöhung im Jahr 2017 konnte der Kostendeckungsbeitrag von 28 auf 33 % angehoben werden. Aufgrund der oben genannten Kostensteigerungen sank er in den Folgejahren wieder bis auf 29 % im Jahr 2019. Mit der nun geplanten Entgeltanpassung möchte die Verwaltung eine erneute Verbesserung des Kostendeckungsgrades erzielen. Ob dies unter den aktuellen Vorzeichen gelingen kann ist eher fraglich. Einzeleintritte - Terrassenbad und Hallenbad: Die Verwaltung plant eine Erhöhung der Einzeleintritte für Erwachsene von 4,00 € auf 5,00 €, des Abendtarifes Erwachsene von 2,50 € auf 3,00 € und für Erwachsene mit Lahrpass von 2,00 € auf 2,50 €. Für Jugendliche ist eine Erhöhung der Einzeleintritte von 2,50 € auf 3,00 €. Für Jugendliche mit Lahrpass bleibt der Einzeleintritt von 1,50 € bestehen. Für die Polizeihochschule werden die Preise auf der Basis der 100,- €-Wertkarte berechnet. Drucksache 185/2022 Seite 3 Saisonkarten - Terrassenbad: Um die Preise zwischen den Einzelkarten und den Saisonkarten auch nach der vorgeschlagenen Preisanpassung der Einzelkarten in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten, ist auch eine Anpassung der Preise für Saisonkarten vorgesehen. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Saisonkarten für Erwachsene im Terrassenbad von 90,00 € auf 110,00 € und für Jugendliche sowie Schwerbehinderte jeweils nur eine moderate Erhöhung von 50,00 € auf 60,00 € vor. Aus gleichen Gründen wird eine Erhöhung der Preise für Familienkarten vorgeschlagen. Der Preis der Grundkarte soll von 70,00 € auf 85,00 € steigen, die Zusatzkarte Erwachsene von 45,00 € auf 55,00 €, die Zusatzkarte Jugendliche von 25,00 € auf 30,00 €, die Geschwistergrundkarte von 50,00 € auf 60,00 € und die Geschwisterzusatzkarte von 30,00 € auf 35,00 €. Saisonkarten – Hallenbad: Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Saisonkarten für Erwachsene im Hallenbad von 105,00 € auf 130,00 € und für Jugendliche sowie Schwerbehinderte jeweils eine Erhöhung von 65,00 € auf 75,00 € vor. Aus gleichen Gründen wird eine Erhöhung der Preise für Familienkarten vorgeschlagen. Der Preis der Grundkarte soll von 85,00 € auf 105,00 € steigen, die Zusatzkarte Erwachsene von 60,00 € auf 75,00 €, die Zusatzkarte Jugendliche von 30,00 € auf 35,00 €, die Geschwistergrundkarte von 65,00 € auf 75,00 € und die Geschwisterzusatzkarte von 35,00 € auf 40,00 €. Die hier beschriebenen Preisanpassungen sind in den nachfolgenden Entgeltordnungen für das Terrassenbad sowie für das Hallenbad aufgeführt: Frühbucherpreise: Erfahrungsgemäß erfolgt der Erwerb von Saisonkarten für das Terrassenbad oder das Hallenbad Lahr in erster Linie durch Badegäste, die in Lahr selbst oder in den Stadtteilen wohnen. Um die Benutzung der Bäder durch die einheimische Bevölkerung gegenüber der in den Lahrer Bädern vorhandenen starken Benutzung durch auswärtige Besucher noch stärker zu fördern, soll weiterhin für den frühzeitigen Erwerb von Saisonkarten ein vergünstigter Frühbucherpreis angeboten werden. Die vergünstigten Preise können der beigefügten Entgeltordnung entnommen werden. Der vergünstigte Vorverkauf für das Terrassenbad soll jeweils in der Zeit vom 01.04. bis zum 30.04. gelten. Der vergünstigte Vorverkauf für das Hallenbad ist im Zeitraum 01.09.- zur jeweiligen Schließung des Terrassenbades vorgesehen (das Schließdatum des Terrassenbads variiert jedes Jahr, abhängig vom Wetter). Tilman Petters Ralph Brucker Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Drucksache 185/2022 Seite 4 Begründung: Umsetzung der beabsichtigten Einnahmeverbesserungen für städtische Leistungen. Tilman Petters Ralph Brucker Bürgermeister Abteilungsleitung Anlage(n): Entwurf_Entgeltordnung_Terrassenbad Entwurf_Entgeltordnung_Hallenbad 2023_02_22_Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.