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Beschlussvorlage (Änderung der Entgelte im Lahrer Terrassenbad und Hallenbad)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Brucker

Drucksache Nr.: 185/2022
Az.: 62/622/OS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 / 603

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss 06.03.2023

Beratung

Kennung

Abstimmung

vorberatend

nichtöffentlich

13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

Gemeinderat

20.03.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Änderung der Entgelte im Lahrer Terrassenbad und Hallenbad

Beschlussvorschlag:
Ab dem 01.04.2023 bzw. zum Beginn der Terrassenbadsaison im Jahr 2023 werden im
Terrassenbad die Entgelte gemäß der beigefügten Entgeltordnung festgelegt.
Ab dem 01.09.2023 bzw. zum Beginn der Hallenbadsaison im September 2023 werden im
Hallenbad die Entgelte gemäß der beigefügten Entgeltordnung festgelegt.

Zusammenfassende Begründung:
Aufgrund der gestiegenen Sach- und Personalkosten und den Anforderungen der Haushaltskonsolidierung sollen realisierbare Mehreinnahmen durch die Entgelterhöhung umgesetzt werden.

Drucksache 185/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Die Verwaltung schlägt zu Beginn der Freibadesaison im Jahr 2023 eine Preisanpassung für
das Lahrer Terrassenbad und ab September 2023 für das Hallenbad Lahr vor.
Die Preise für das Terrassenbad und Hallenbad wurden letztmalig im Jahr 2017 angepasst.
Die geplante Preisanpassung soll daher im Wesentlichen die Preisentwicklung der vergangenen Jahre abbilden. Insbesondere im Energiebereich sind im zurückliegenden Jahr die Preise
für die Beschaffung exorbitant gestiegen; dies gilt aber auch für benötigte Handwerker- oder
Serviceleistungen. Ebenso stiegen die Personalkosten aufgrund der Tariferhöhungen der vergangenen Jahre.
Aus der politischen Diskussion im Gemeinderat und insbesondere im Zuge des Haushaltskonsolidierungsprozesses wurde von den Fraktionen immer wieder Wert darauf gelegt, dass die
Einnahmesituation von städtischen Einrichtungen, die freiwillige Leistungen anbieten, verbessert werden müsse. Diesem Ansinnen kommt die angestrebte Preisanpassung nach, ohne zu
vernachlässigen, dass gerade die Lahrer Bäder Kindern, Jugendlichen und Familien als auch
Senioren eine kostengünstige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung einräumen sollte.
Die Preisanpassung bedeutet auch, dass ein angemessenes Entgelt für die bezogene Leistung
vom Badbesucher erhoben werden soll, damit der Beitrag, den die Allgemeinheit für den Bäderbetrieb aufzubringen hat, nicht weiter steigen muss.
Eine nur halbwegs qualifizierte Aussage zu den tatsächlichen finanziellen Verbesserungen, die
damit erzielt werden können ist nicht möglich. Dies hat mehrere Gründe.
1. Seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 waren die folgenden Saisons sowohl im Terrassenbad als auch im Hallenbad für die Besucherstatistik nicht mehr aussagefähig, da
durch die ständig wechselnden Vorschriften, die jeweils bestimmte Betriebseinschränkungen nach sich zogen, keine „normales“ Jahr im Hinblick auf die Besucherzahlen
mehr zu verzeichnen war.
2. Der Beschluss des Gemeinderates vom 12.09.2022 die Wasser- und Lufttemperatur im
Hallenbad um 3°C zu senken hat die Einschätzung der Verwaltung bestätigt und zu
einem Einbruch der Besucherzahlen geführt, da bei Wassertemperaturen von 25°C (und
damit unter der mind. Hautoberflächentemperatur des Menschen von 26°C) das Bad
insbesondere für Senioren, Kinder, Schulklassen faktisch nicht mehr nutzbar ist. Der
Vorschlag der Verwaltung, die Wassertemperatur um nur 1°C auf 27°C zu senken wurde
in der o.g. Sitzung vom Gemeinderat verworfen und in weiteren zwei Sitzungen des
Technischen Ausschusses, in denen über die jeweils aktuelle Entwicklung berichtet
wurde, auch nochmals bestätigt.
Die Folgen für die Besucherstatistik des Hallenbades und damit die Entgelteinbußen zeichnen
sich ab und werden derzeit mit einem Besucherrückgang von ca. 50 % und Einnahmeeinbußen
von rd. 105.000.- € zu beziffern sein.
Bei der letzten Entgelterhöhung im Jahr 2017 konnte der Kostendeckungsbeitrag von 28 auf
33 % angehoben werden. Aufgrund der oben genannten Kostensteigerungen sank er in den
Folgejahren wieder bis auf 29 % im Jahr 2019. Mit der nun geplanten Entgeltanpassung möchte
die Verwaltung eine erneute Verbesserung des Kostendeckungsgrades erzielen. Ob dies unter
den aktuellen Vorzeichen gelingen kann ist eher fraglich.
Einzeleintritte - Terrassenbad und Hallenbad:
Die Verwaltung plant eine Erhöhung der Einzeleintritte für Erwachsene von 4,00 € auf 5,00 €,
des Abendtarifes Erwachsene von 2,50 € auf 3,00 € und für Erwachsene mit Lahrpass von
2,00 € auf 2,50 €.
Für Jugendliche ist eine Erhöhung der Einzeleintritte von 2,50 € auf 3,00 €. Für Jugendliche
mit Lahrpass bleibt der Einzeleintritt von 1,50 € bestehen. Für die Polizeihochschule werden
die Preise auf der Basis der 100,- €-Wertkarte berechnet.

Drucksache 185/2022

Seite 3

Saisonkarten - Terrassenbad:
Um die Preise zwischen den Einzelkarten und den Saisonkarten auch nach der vorgeschlagenen Preisanpassung der Einzelkarten in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten, ist auch
eine Anpassung der Preise für Saisonkarten vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Saisonkarten für Erwachsene im Terrassenbad von
90,00 € auf 110,00 € und für Jugendliche sowie Schwerbehinderte jeweils nur eine moderate
Erhöhung von 50,00 € auf 60,00 € vor.
Aus gleichen Gründen wird eine Erhöhung der Preise für Familienkarten vorgeschlagen. Der
Preis der Grundkarte soll von 70,00 € auf 85,00 € steigen, die Zusatzkarte Erwachsene von
45,00 € auf 55,00 €, die Zusatzkarte Jugendliche von 25,00 € auf 30,00 €, die Geschwistergrundkarte von 50,00 € auf 60,00 € und die Geschwisterzusatzkarte von 30,00 € auf 35,00 €.
Saisonkarten – Hallenbad:
Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Saisonkarten für Erwachsene im Hallenbad von
105,00 € auf 130,00 € und für Jugendliche sowie Schwerbehinderte jeweils eine Erhöhung von
65,00 € auf 75,00 € vor.
Aus gleichen Gründen wird eine Erhöhung der Preise für Familienkarten vorgeschlagen. Der
Preis der Grundkarte soll von 85,00 € auf 105,00 € steigen, die Zusatzkarte Erwachsene von
60,00 € auf 75,00 €, die Zusatzkarte Jugendliche von 30,00 € auf 35,00 €, die Geschwistergrundkarte von 65,00 € auf 75,00 € und die Geschwisterzusatzkarte von 35,00 € auf 40,00 €.
Die hier beschriebenen Preisanpassungen sind in den nachfolgenden Entgeltordnungen für
das Terrassenbad sowie für das Hallenbad aufgeführt:
Frühbucherpreise:
Erfahrungsgemäß erfolgt der Erwerb von Saisonkarten für das Terrassenbad oder das Hallenbad Lahr in erster Linie durch Badegäste, die in Lahr selbst oder in den Stadtteilen wohnen.
Um die Benutzung der Bäder durch die einheimische Bevölkerung gegenüber der in den Lahrer
Bädern vorhandenen starken Benutzung durch auswärtige Besucher noch stärker zu fördern,
soll weiterhin für den frühzeitigen Erwerb von Saisonkarten ein vergünstigter Frühbucherpreis
angeboten werden. Die vergünstigten Preise können der beigefügten Entgeltordnung entnommen werden.
Der vergünstigte Vorverkauf für das Terrassenbad soll jeweils in der Zeit vom 01.04. bis zum
30.04. gelten. Der vergünstigte Vorverkauf für das Hallenbad ist im Zeitraum 01.09.- zur jeweiligen Schließung des Terrassenbades vorgesehen (das Schließdatum des Terrassenbads variiert jedes Jahr, abhängig vom Wetter).

Tilman Petters

Ralph Brucker

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Drucksache 185/2022

Seite 4

Begründung:
Umsetzung der beabsichtigten Einnahmeverbesserungen für städtische Leistungen.

Tilman Petters

Ralph Brucker

Bürgermeister

Abteilungsleitung

Anlage(n):
Entwurf_Entgeltordnung_Terrassenbad
Entwurf_Entgeltordnung_Hallenbad
2023_02_22_Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.