Beschlussvorlage (Friedhofserweiterung Kuhbach - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten)
26. Juni 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Volz Drucksache Nr.: 120/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 602 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 14.06.2023 vorberatend nichtöffentlich 8 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Gemeinderat 26.06.2023 beschließend öffentlich Betreff: Friedhofserweiterung Kuhbach - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an Fa. Jakober aus Lahr zum Angebotspreis von 314.249,63 € brutto. Zusammenfassende Begründung: Die Friedhofserweiterung nordöstlich des bestehenden Friedhofs ermöglicht in Zukunft Erdbestattungen im Ortsteil Kuhbach. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: entfällt Drucksache 120/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Durch die mangelnde Verwesungseignung des Bodens können vorhandene Erdgräber nicht wiederkehrend neu belegt werden. Außerdem sind stellenweise die räumlichen Verhältnisse so beengt, dass eine maschinelle Grabherstellung nicht möglich ist. Zielsetzung: Verbesserung der Verwesungsbedingungen (im Erweiterungsteil) und langfristige Neuordnung auf dem bestehenden Friedhof Maßnahmen: Erweiterung des Friedhofs für Erdgräber nordöstlich des bestehenden Friedhofs und Verlegung einer Dränage. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Verbesserung der Bodenverhältnisse im vorhandenen Friedhof aufgrund der engen Belegung nicht möglich. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten 2022 2023 2024 2025 in EUR 499.000 499.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 120/2023 Seite 3 Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Zur fachlichen Begründung der Maßnahme sei auf die Vorlage 237/2017 sowie auf die Vorlage 280/2022 zum Bebauungsplan Friedhof Kuhbach verwiesen. Mit der Planung und Bauleitung ist das Ingenieurbüro Kappis aus Lahr beauftragt. Die Maßnahme wird sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Durchführung ökologisch begleitet durch das Büro Kunz Galaplan aus Todtnauberg. Die Erweiterung liegt am Hang und wird über einen Fußweg mit dem vorhandenen Friedhof verbunden. Die maschinelle Andienung erfolgt über die Straße Oberer Kirchberg. Es wird eine Terrasse im Hang ausgebildet, die etwa 60 Gräber aufnehmen kann und mit zwei Sitzplätzen ausgestattet ist. Die Landschaftsbauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die geschätzten Kosten für das bepreiste Leistungsverzeichnis lagen bei 346.936,17 € brutto. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Bodenbewegungen (Oberboden, Boden) ca. 1.600 m³ Bodenlieferung (Schotter, Frostschutzkies) ca. 1.000 m³ Betonpflaster 10/20/8 ca. 600 m² Bordanlagen (Tiefbord) ca. 460 m Graben- / Schachtbaugrubenherstellung, ca. 550 m³ Rohrleitungen DN 150 PVC-U (Vollwand, Vollschlitz), ca. 260 m Grabenherstellung, ca. 80 m³ Druckrohrleitung DN 40 PE-HD ca. 80 m Drucksache 120/2023 Seite 4 Zur Eröffnungstermin am 24. Mai 2023 lagen vier Angebote vor. Nach fachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgende Bieterfolge: Jakober GmbH, Lahr 314.249,63 € brutto 100 % Bieter 2 328.988,39 € brutto 104,7 % Bieter 3 330.684,54 € brutto 105,2 % Bieter 4 334.745,81 € brutto 106,5 % Für die baulichen Leistungen ist der Zeitraum vom 18. September bis 15. Dezember 2023 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an Fa. Jakober aus Lahr zum Angebotspreis von 314.249,63 € brutto. Tilman Petters Richard Sottru Baubürgermeister Abteilungsleiter Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.