Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Friedhofserweiterung Kuhbach - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Volz

Drucksache Nr.: 120/2023
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
602

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

14.06.2023

vorberatend

nichtöffentlich

8 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Gemeinderat

26.06.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Friedhofserweiterung Kuhbach - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an Fa. Jakober aus
Lahr zum Angebotspreis von 314.249,63 € brutto.

Zusammenfassende Begründung:
Die Friedhofserweiterung nordöstlich des bestehenden Friedhofs ermöglicht in Zukunft Erdbestattungen im Ortsteil Kuhbach.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: entfällt

Drucksache 120/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Durch die mangelnde Verwesungseignung des Bodens können vorhandene Erdgräber nicht wiederkehrend neu belegt werden.
Außerdem sind stellenweise die räumlichen Verhältnisse so beengt, dass eine maschinelle Grabherstellung nicht möglich ist.

Zielsetzung:
Verbesserung der Verwesungsbedingungen (im Erweiterungsteil) und langfristige Neuordnung auf dem
bestehenden Friedhof

Maßnahmen:
Erweiterung des Friedhofs für Erdgräber nordöstlich des bestehenden Friedhofs und Verlegung einer
Dränage.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Verbesserung der Bodenverhältnisse im vorhandenen Friedhof aufgrund der engen Belegung nicht
möglich.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

2022

2023

2024

2025

in EUR
499.000

499.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 120/2023

Seite 3

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Zur fachlichen Begründung der Maßnahme sei auf die Vorlage 237/2017 sowie auf die Vorlage
280/2022 zum Bebauungsplan Friedhof Kuhbach verwiesen.
Mit der Planung und Bauleitung ist das Ingenieurbüro Kappis aus Lahr beauftragt.
Die Maßnahme wird sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Durchführung ökologisch begleitet
durch das Büro Kunz Galaplan aus Todtnauberg.
Die Erweiterung liegt am Hang und wird über einen Fußweg mit dem vorhandenen Friedhof verbunden.
Die maschinelle Andienung erfolgt über die Straße Oberer Kirchberg. Es wird eine Terrasse im Hang
ausgebildet, die etwa 60 Gräber aufnehmen kann und mit zwei Sitzplätzen ausgestattet ist.

Die Landschaftsbauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die geschätzten Kosten für das bepreiste Leistungsverzeichnis lagen bei 346.936,17 € brutto.
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
Bodenbewegungen (Oberboden, Boden) ca. 1.600 m³
Bodenlieferung (Schotter, Frostschutzkies) ca. 1.000 m³
Betonpflaster 10/20/8 ca. 600 m²
Bordanlagen (Tiefbord) ca. 460 m
Graben- / Schachtbaugrubenherstellung, ca. 550 m³
Rohrleitungen DN 150 PVC-U (Vollwand, Vollschlitz), ca. 260 m
Grabenherstellung, ca. 80 m³
Druckrohrleitung DN 40 PE-HD ca. 80 m

Drucksache 120/2023

Seite 4

Zur Eröffnungstermin am 24. Mai 2023 lagen vier Angebote vor. Nach fachlicher und rechnerischer
Prüfung ergibt sich folgende Bieterfolge:
Jakober GmbH, Lahr

314.249,63 € brutto

100 %

Bieter 2

328.988,39 € brutto

104,7 %

Bieter 3

330.684,54 € brutto

105,2 %

Bieter 4

334.745,81 € brutto

106,5 %

Für die baulichen Leistungen ist der Zeitraum vom 18. September bis 15. Dezember 2023 vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an Fa. Jakober aus Lahr zum Angebotspreis von 314.249,63 € brutto.

Tilman Petters

Richard Sottru

Baubürgermeister

Abteilungsleiter

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.