Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2024/2025 und das Haushaltsjahr 2024)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
26. Juni 2023
26. Juni 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 41 Sachbearbeitung: Putman Drucksache Nr.: 87/2023 Az.: 902.41/01 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 10.05.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Kulturausschuss 25.05.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss 12.06.2023 vorberatend nichtöffentlich 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Gemeinderat 26.06.2023 beschließend öffentlich Betreff: Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2024/2025 und das Haushaltsjahr 2024 Beschlussvorschlag: 1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2024 bis Juli 2025 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. Dem Amt 41 wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,- erteilt. Geplante Ausgaben: 435.000,00 EURO Geplante Einnahmen: 248.000,00 EURO Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,Zuschussbedarf Gesamt 23/24: Zuschussbedarf Gesamt 24/25: 217.000 Euro 217.000 Euro 2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2024 erteilt: 2.1) Kultursommer Sternschnuppen Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 8.500,-- EURO Drucksache 87/2023 2.2) Seite 2 Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 4.000,- Euro Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt! Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000 Zuschussbedarf in Höhe von 15.000,- Euro BGL-Kosten Zuschussbedarf in Höhe von 6.000,-- Euro 2.3) Puppenparade Ortenau 2024 Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen Kostenstelle: 28105010, Sachkonto 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,- Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2023: Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2024: 70.800 Euro 60.400 Euro Zusammenfassende Begründung: Um ein ansprechendes und professionelles Kulturprogramm zu bieten, ist die Genehmigung für die frühzeitige Mittelbereitstellung unerlässlich. Nur so kann ein Programm erstellt werden, welches die Menschen in die Stadt zieht, diese belebt und einen kulturellen und gesellschaftlichen Mehrwert bietet. Drucksache 87/2023 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Kulturbetrieb erfordert eine frühzeitige Planung und Buchung der geplanten Veranstaltungen. Somit werden jährlich bereits Verträge geschlossen für das vorausgehende Jahr. Damit über diese Mittel verfügt werden kann, ist eine vorherige Zustimmung der Gremien erforderlich. Nur dadurch ist ein zeitgemäßes, aktuelles und funktionierendes Kulturprogramm möglich. Aus Sicht der finanzwirtschaftlichen Steuerung und vor dem Hintergrund des laufenden Konsolidierungsprozesses wurde die Notwendigkeit der Höhe und des Umfangs der Ausgaben durch die Stadtkämmerei hinterfragt. Im Zuge der durchzuführenden Aufgabenkritik bzw. der Potenzialanalyse sind freiwillige Aufgaben grundsätzlich Ansatzpunkte für Steuerungsmaßnahmen und müssen in der Gesamtheit bewertet werden. Das Erfordernis des Vorgriffsbeschlusses ist in diesem Fall nachvollziehbar, zumal die Verträge frühzeitig geschlossen werden müssen, um die Durchführung des Kulturprogramms im Jahr 2024 zu gewährleisten. Im Laufe des Weiteren Konsolidierungsprozesses wird das Thema für die Folgejahre gegebenenfalls neu bewertet werden müssen. Zielsetzung: Buchung des Veranstaltungsprogramms für die Spielzeit 2024/2025 mit rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen. Maßnahmen: Vorherige Freigabe der Mittel, damit verbindliche Buchungen erfolgen können, sowie frühzeitig mit der Bewerbung der Spielzeit und der weiteren Projekte begonnen werden kann. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Eine Kurzfristigkeit ist im Kulturbetrieb nicht möglich, da die Künstler entsprechend gebucht und die Stücke eingekauft werden müssen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Begründung: Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs: Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf künftige Haushaltsjahre einschließt. In Abstimmung zwischen dem Kulturbürgermeister, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, zurückliegend vereinbart, den Drucksache 87/2023 Seite 4 frühzeitigen Abschluss von Vereinbarungen u. a. für das Veranstaltungs- und Kunstprogramm auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen. Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - da mit den Planungen, verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen werden muss. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt und erläutert. Zu Beschlussvorschlag 1) Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.) Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August, dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen, in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstler:innen auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspieler:innen handelt. Der diesjährige INTHEGA-Kongress (INTHEGA – Fachverband der Gastspielbranche) findet im Juni statt. Hier können bereits Kontakte zu Anbietern geknüpft und Vorgespräche geführt werden. Diese vorbehaltlichen Zusagen müssen bald durch Verträge besiegelt werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Abo-Magazins und des Spielzeit-Magazins „LahrKultur“ sowie in Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen. Entgegen der vergangenen stetigen Jahre ist der Kulturhaushalt nun auch nicht vor Preissteigerungen verschont geblieben. Die Papierpreise schnellen in die Höhe und der Druck von 100 Plakaten welcher in der vergangenen Spielzeit knapp 100,00 Euro (April 2021) gekostet hat, kostete in der vergangenen Spielzeit 150,00 Euro (Juni 2022) und sind in der laufenden Spielzeit nun dort stigniert. Zudem hat sich das Nutzerverhalten geändert. Vermehrt ist die Bewerbung der Kulturveranstaltungen durch Social Media erforderlich. Die Bewerbung der Veranstaltungen ist zu forcieren, sodass die Menschen wieder animiert waren, nach den zwei Jahren Pandemie rauszugehen und das Angebot der Kultur in der Stadt wahrzunehmen. Hinzu kommt, dass aufgrund der hohen Benzinpreise verstärkt im Bereich der Reisekosten nachverhandelt wird. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit September 2024 bis Juli 2025 Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 42710000 (Theater- und Konzertaufwand) und Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 3321000 und 34610000 (Eintrittsgelder bzw. Benutzungsentgelte) kalkulierten Ausgaben in Höhe von ca. Euro 435.000,Einnahmen in Höhe von ca. Euro 248.000,Zuschussbedarf von Euro 187.000,Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle, Kostenart: 44550000, zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der schon im Haushalt 2023 bereitgestellten Mittel von Euro 30.000,- Drucksache 87/2023 Seite 5 Keine Änderungen zum Vorjahr. Zu Beschlussvorschlag 2.1) Kultursommer „Sternschnuppen“ Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kultursommer „Sternschnuppen“ Bei kalkulierten Ausgaben von ca. Euro 10.300,- senkt sich der Mittelbedarf zum Vorjahr um ca. 1.800 Euro. Betrifft: Kostenstelle: 28105020 Einnahmen: 1.700,- Euro Ausgaben: 10.200,- Euro Zuschussbedarf: 8.500,- Euro Änderung zum Vorjahr: Der Haushaltsansatz für das Projekt Sternschnuppen senkt sich um 1.800 Euro. Es wird wieder nur ein Projektpreis in Höhe von 2.000 Euro vergeben und die Druckkosten sind um 200 Euro gestiegen. Zu Beschlussvorschlag 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt – abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusageberechtigung unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Ausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt! und KunstVisite für die Saison 2024/2025 - Zwei Kunstausstellungen Städtische Galerie und sowie eine KunstVisite Kostenstelle: 25205004 Kunstausstellungen Ausgaben i.H.v. 12.000,-- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 12.000,-- Euro BGL-Kosten, Sachkonto 44550000 Ausgaben i.H.v. 4.000,-- Euro Drucksache 87/2023 Seite 6 Zuschussbedarf i.H.v. 4.000,-- Euro Änderung zum Vorjahr: Der BGL erledigt den Auf- und Abbau sowie unterstützt die Anlieferung von Kleinskulpturen. Das Rechnungsergebnis in 2022 belief sich auf 4.900 Euro. Drum erhöhen wir die bisherigen Ausgaben von 2.600 auf 4.000 Euro. - Kunst in die Stadt! Eine Ausstellung in der städtischen Galerie sowie eine Ausstellung in der Innenstadt Kostenstelle 28105030 Städtische Galerie im öffentlichen Raum Sachkonto 42710000 Ausgaben i.H.v. 15.000,- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 15.000,- Euro BGL-Kosten, Sachkonto 44550000 Ausgaben i.H.v. 6.000,- Euro Zuschussbedarf i.H.v. 6.000,- Euro Keine Änderungen zum Vorjahr. Zu Beschlussvorschlag 2.3) PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz bereits im Dezember des jeweiligen Vorjahres produziert bzw. abgehalten. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival PuppenParade Ortenau Kostenstelle: 28105010 und Kostenart 42710000 gegenüber den Vorjahren unverändert in Höhe von 14.900,-- bezuschusst. Einnahmen gesamt: Ausgaben inkl. BGL: Zuschussbedarf i.H.v. 10.500,- EURO 25.400,- EURO 14.900,- EURO Keine Änderungen zum Vorjahr. Guido Schöneboom Senja Dewes Valerie Silberer Erster Bürgermeister Kulturamtsleitung stellv. Kulturamtsleitung Drucksache 87/2023 Seite 7 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.