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Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das Kulturprogramm 2024/2025 und das Haushaltsjahr 2024)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 41
Sachbearbeitung: Putman

Drucksache Nr.: 87/2023
Az.: 902.41/01

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 10.05.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Kulturausschuss

25.05.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Haupt- und Personalausschuss

12.06.2023

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen

Gemeinderat

26.06.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für das
Kulturprogramm 2024/2025 und das Haushaltsjahr 2024

Beschlussvorschlag:
1) Dem Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2024 bis Juli 2025 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen.
Dem Amt 41 wird die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater
und Konzerte, Kostenart Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 187.000,- erteilt.
Geplante Ausgaben:
435.000,00 EURO
Geplante Einnahmen:
248.000,00 EURO
Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 30.000,Zuschussbedarf Gesamt 23/24:
Zuschussbedarf Gesamt 24/25:

217.000 Euro
217.000 Euro

2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche
des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2024 erteilt:
2.1)

Kultursommer Sternschnuppen
Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von 8.500,-- EURO

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2.2)

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Betriebsausgaben Kunstausstellungen und KunstVisite
Kostenstelle. 25205004, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 12.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 4.000,- Euro
Betriebsausgaben: Kunst in die Stadt!
Kostenstelle: 28105030, Sachkonto: 42710000
Zuschussbedarf in Höhe von 15.000,- Euro
BGL-Kosten
Zuschussbedarf in Höhe von 6.000,-- Euro

2.3)

Puppenparade Ortenau 2024
Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen
Kostenstelle: 28105010, Sachkonto 42710000 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,-

Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2023:
Zuschussbedarf Vorgriffsbeschluss 2024:

70.800 Euro
60.400 Euro

Zusammenfassende Begründung:
Um ein ansprechendes und professionelles Kulturprogramm zu bieten, ist die Genehmigung für die frühzeitige Mittelbereitstellung unerlässlich. Nur so kann ein Programm erstellt
werden, welches die Menschen in die Stadt zieht, diese belebt und einen kulturellen und
gesellschaftlichen Mehrwert bietet.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der Kulturbetrieb erfordert eine frühzeitige Planung und Buchung der geplanten Veranstaltungen. Somit
werden jährlich bereits Verträge geschlossen für das vorausgehende Jahr. Damit über diese Mittel verfügt werden kann, ist eine vorherige Zustimmung der Gremien erforderlich. Nur dadurch ist ein zeitgemäßes, aktuelles und funktionierendes Kulturprogramm möglich.
Aus Sicht der finanzwirtschaftlichen Steuerung und vor dem Hintergrund des laufenden Konsolidierungsprozesses wurde die Notwendigkeit der Höhe und des Umfangs der Ausgaben durch die Stadtkämmerei hinterfragt. Im Zuge der durchzuführenden Aufgabenkritik bzw. der Potenzialanalyse sind
freiwillige Aufgaben grundsätzlich Ansatzpunkte für Steuerungsmaßnahmen und müssen in der Gesamtheit bewertet werden. Das Erfordernis des Vorgriffsbeschlusses ist in diesem Fall nachvollziehbar,
zumal die Verträge frühzeitig geschlossen werden müssen, um die Durchführung des Kulturprogramms
im Jahr 2024 zu gewährleisten. Im Laufe des Weiteren Konsolidierungsprozesses wird das Thema für
die Folgejahre gegebenenfalls neu bewertet werden müssen.

Zielsetzung:
Buchung des Veranstaltungsprogramms für die Spielzeit 2024/2025 mit rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen.

Maßnahmen:
Vorherige Freigabe der Mittel, damit verbindliche Buchungen erfolgen können, sowie frühzeitig mit der
Bewerbung der Spielzeit und der weiteren Projekte begonnen werden kann.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Eine Kurzfristigkeit ist im Kulturbetrieb nicht möglich, da die Künstler entsprechend gebucht und die
Stücke eingekauft werden müssen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Begründung:
Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs:
Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von
Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf
künftige Haushaltsjahre einschließt.
In Abstimmung zwischen dem Kulturbürgermeister, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und
dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs
einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, zurückliegend vereinbart, den

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frühzeitigen Abschluss von Vereinbarungen u. a. für das Veranstaltungs- und Kunstprogramm
auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen.
Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten - in selber
Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - da mit den Planungen,
verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen
werden muss.
Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der
jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt
und erläutert.
Zu Beschlussvorschlag 1)
Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.)
Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August, dem Monat, in welchem
die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen, in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstler:innen auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht mehr
verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspieler:innen handelt. Der diesjährige INTHEGA-Kongress (INTHEGA – Fachverband der Gastspielbranche) findet im Juni statt. Hier können bereits Kontakte zu Anbietern geknüpft und Vorgespräche geführt werden. Diese vorbehaltlichen Zusagen müssen bald durch Verträge besiegelt werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Abo-Magazins und
des Spielzeit-Magazins „LahrKultur“ sowie in Verbindung damit die Einhaltung der in den
Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen.
Entgegen der vergangenen stetigen Jahre ist der Kulturhaushalt nun auch nicht vor Preissteigerungen verschont geblieben. Die Papierpreise schnellen in die Höhe und der Druck von 100
Plakaten welcher in der vergangenen Spielzeit knapp 100,00 Euro (April 2021) gekostet hat,
kostete in der vergangenen Spielzeit 150,00 Euro (Juni 2022) und sind in der laufenden Spielzeit nun dort stigniert. Zudem hat sich das Nutzerverhalten geändert. Vermehrt ist die Bewerbung der Kulturveranstaltungen durch Social Media erforderlich. Die Bewerbung der Veranstaltungen ist zu forcieren, sodass die Menschen wieder animiert waren, nach den zwei Jahren Pandemie rauszugehen und das Angebot der Kultur in der Stadt wahrzunehmen. Hinzu
kommt, dass aufgrund der hohen Benzinpreise verstärkt im Bereich der Reisekosten nachverhandelt wird.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit September 2024 bis Juli 2025
Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 42710000 (Theater- und Konzertaufwand)
und Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 3321000 und 34610000 (Eintrittsgelder bzw. Benutzungsentgelte)
kalkulierten Ausgaben in Höhe von ca.
Euro 435.000,Einnahmen in Höhe von ca.
Euro 248.000,Zuschussbedarf von
Euro 187.000,Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle, Kostenart: 44550000, zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der schon im Haushalt 2023 bereitgestellten Mittel von Euro
30.000,-

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Keine Änderungen zum Vorjahr.
Zu Beschlussvorschlag 2.1)
Kultursommer „Sternschnuppen“
Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso
frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der
städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers
frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Kultursommer „Sternschnuppen“
Bei kalkulierten Ausgaben von ca. Euro 10.300,- senkt sich der Mittelbedarf zum Vorjahr
um ca. 1.800 Euro.
Betrifft: Kostenstelle: 28105020
Einnahmen:
1.700,- Euro
Ausgaben:
10.200,- Euro
Zuschussbedarf:
8.500,- Euro
Änderung zum Vorjahr:
Der Haushaltsansatz für das Projekt Sternschnuppen senkt sich um 1.800 Euro. Es wird
wieder nur ein Projektpreis in Höhe von 2.000 Euro vergeben und die Druckkosten sind um
200 Euro gestiegen.
Zu Beschlussvorschlag 2.2)
Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite
Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen
Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu
fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt – abhängig von der
Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für den
Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren
schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können.
Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in
die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusageberechtigung unverzichtbare Arbeitsgrundlage.
Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer
Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Ausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt! und KunstVisite für
die Saison 2024/2025
- Zwei Kunstausstellungen Städtische Galerie und sowie eine KunstVisite
Kostenstelle: 25205004 Kunstausstellungen
Ausgaben i.H.v.
12.000,-- Euro
Zuschussbedarf i.H.v.
12.000,-- Euro
BGL-Kosten, Sachkonto 44550000
Ausgaben i.H.v.
4.000,-- Euro

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Zuschussbedarf i.H.v.

4.000,-- Euro

Änderung zum Vorjahr:
Der BGL erledigt den Auf- und Abbau sowie unterstützt die Anlieferung von Kleinskulpturen.
Das Rechnungsergebnis in 2022 belief sich auf 4.900 Euro. Drum erhöhen wir die bisherigen Ausgaben von 2.600 auf 4.000 Euro.
-

Kunst in die Stadt!
Eine Ausstellung in der städtischen Galerie sowie eine Ausstellung in der Innenstadt

Kostenstelle 28105030 Städtische Galerie im öffentlichen Raum
Sachkonto 42710000
Ausgaben i.H.v.
15.000,- Euro
Zuschussbedarf i.H.v.
15.000,- Euro
BGL-Kosten, Sachkonto 44550000
Ausgaben i.H.v.
6.000,- Euro
Zuschussbedarf i.H.v.
6.000,- Euro
Keine Änderungen zum Vorjahr.
Zu Beschlussvorschlag 2.3)
PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival
Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon spätestens
im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft rechtzeitig im
Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso
dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu
erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz
bereits im Dezember des jeweiligen Vorjahres produziert bzw. abgehalten.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival
PuppenParade Ortenau Kostenstelle: 28105010 und Kostenart 42710000 gegenüber den
Vorjahren unverändert in Höhe von 14.900,-- bezuschusst.
Einnahmen gesamt:
Ausgaben inkl. BGL:
Zuschussbedarf i.H.v.

10.500,- EURO
25.400,- EURO
14.900,- EURO

Keine Änderungen zum Vorjahr.

Guido Schöneboom

Senja Dewes

Valerie Silberer

Erster Bürgermeister

Kulturamtsleitung

stellv. Kulturamtsleitung

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Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.