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Beschlussvorlage (Einrichtung von Fahrradstraßen in Lahr - Umsetzungsstufe 1 (2023) - Altmühlgasse, Am Mauerfeld, Klostermattenweg)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Winkler

Drucksache Nr.: 223/2022 1. Ergänzung
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
202 / 302 / 605 / ZS01

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 16.03.2023
ten

beschließend

öffentlich

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 04.07.2023
ten

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

17.07.2023

Abstimmung

Betreff:
Einrichtung von Fahrradstraßen in Lahr - Umsetzungsstufe 1 (2023)
- Altmühlgasse, Am Mauerfeld, Klostermattenweg

Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die folgenden Straßen bzw. Straßenabschnitte durch eine verkehrsrechtliche Anordnung als Fahrradstraße auszuweisen: Altmühlgasse, Am Mauerfeld (zzgl.
eines Abschnitts der Martin-Luther-Straße und des Schutterradwegs), Klostermattenweg.

Vorbemerkung:
Die Vorlage wurde bereits im vergangenen Herbst in der Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz als Gesamtvorlage aller Fahrradstraßen der Umsetzungsstufe 1 diskutiert und freigegeben und in den Ortschaftsräten Kuhbach und Reichenbach nichtöffentlich diskutiert.
Aus Sicht der Verwaltung erschien es sinnvoll, die öffentliche Beratung im Beirat für Verkehrsangelegenheiten am 13.10.2022 in drei Vorlagen durchzuführen. In der Sitzung erfolgte dann allerdings keine Abstimmung. Stattdessen fand zunächst eine Informationsveranstaltung zum Thema Fahrradstraßen in Lahr am 23.02.2023 statt.
Zusammenfassende Begründung:
Die Einrichtung der Fahrradstraßen in Lahr folgt den Beschlussfassungen des Gemeinderates zu den Beschlussvorlagen Nr. 216/2021 „Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNVKonzept für die Stadt Lahr – Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff.“ vom 22.11.2021 sowie
Nr.101/2011 „Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr“ vom 28.06.2021.
Es handelt sich um eine sinnvolle und geeignete Maßnahme, um die beschlossenen Ziele
der Stadt Lahr zu erreichen.

Drucksache 223/2022 1. Ergänzung

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Anfang 2019 beauftragte die Stadt Lahr das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen mit einer Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes aus dem Jahr 2012. Im Vordergrund stand die Optimierung des
Radverkehrsnetzes mit Netzplanung, Definition von Qualitätskriterien, Mängelanalyse und Maßnahmenkonzept.
Das Instrument der Fahrradstraße wurde dabei vertiefend betrachtet: fünf von der Stadt Lahr benannte
Straßen wurden im Hinblick auf eine Eignung als Fahrradstraße geprüft, mit positivem Ergebnis, weitere
wurden im Maßnahmenkonzept empfohlen. Bei den fünf geprüften Straßen handelt es sich um die Altmühlgasse, die Straßen Am Mauerfeld, Breitmatten und Hexenmatt sowie den Rosenweg. Der Rosenweg wird zunächst zurückgestellt, da für den westlichen Abschnitt zwischen Willy-Brandt-Straße und
Rosenpark eine Neuplanung des gesamten Straßenquerschnitts erforderlich ist (siehe Beschlussvorlage Nr. 175/2022). Stattdessen wird zunächst der Klostermattenweg berücksichtigt (siehe Anlage 1).
Zur Förderung des Radverkehrs wurde im Rahmen der 24. StVO-Novelle (1998) die Anordnungsmöglichkeit einer Fahrradstraße eingeführt und deren Regelungen in nachfolgenden Novellen fortgeschrieben. Das Konzept der Fahrradstraßen in Lahr basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) sowie ergänzend einer
Auswahl an Fachliteratur aus dem Verkehrswesen, bspw. den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA)“ den „Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt)“ oder den „Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg“.
Darin heißt es u.a.:
• Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden
hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen
von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht.
• Der Radverkehr muss nicht die vorherrschende Verkehrsart sein.
• Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im
Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch
die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden.
• Dieser ist dann dem Radverkehr untergeordnet und muss sich der Geschwindigkeit des
Radverkehrs anpassen, um eine Gefährdung auszuschließen.
• Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.
• In Fahrradstraßen darf geparkt werden, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.
Auf Senkrecht- oder Schrägparkstände sollte grundsätzlich verzichtet werden. Längsparkstände
auf der Fahrbahn sollen den Verkehrsfluss des Radverkehrs und die Verkehrssicherheit nicht
beeinträchtigen.
• Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
• Die Fahrradstraße sollte gegenüber Einmündungen vorfahrtsberechtigt sein.
• Ergänzend zur StVO-Beschilderung sind Markierungen empfehlenswert, bspw. farbige und
flächige Furtmarkierungen mit dem Sinnbild „Fahrrad“ (Rad-Piktogramm) und Richtungspfeilen
zur Verdeutlichung der Vorfahrtsberechtigung sowie die Markierung des Verkehrszeichens
„Fahrradstraße“ am Anfang der Fahrradstraße, hinter Einmündungsbereichen und ergänzend in
regelmäßigen Abständen bei langen Fahrradstraßen.

Drucksache 223/2022 1. Ergänzung

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Zielsetzung:
Ziel ist die Erhöhung des Radverkehrsanteils in der Stadt Lahr gemäß dem beschlossenen Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ aus dem Verkehrsentwicklungsplan. Bis 2030 soll der Radverkehrsanteil im Vergleich zu 2019 von 14 % auf 21 % steigen. Das Radfahren in Lahr soll für alle
komfortabler, attraktiver und sicherer werden. Dafür soll u.a. das im fortgeschriebenen Radverkehrskonzept definierte Netz durch die Anordnung von Fahrradstraßen an den Stellen gesichert werden, wo
verkehrsrechtliche Maßnahmen empfehlenswerter sind als umfangreiche bauliche Maßnahmen.

Maßnahmen:
Beschilderung und Markierung:
Am Beginn der Fahrradstraße sowie hinter Einmündungen wird das Verkehrszeichen (VZ) 244.1 „Beginn einer Fahrradstraße“ angebracht. Die Fahrradstraße wird durch die Anordnung des VZ 205 vorfahrtsberechtigt. In einigen Einmündungsbereichen wird die Fahrbahndecke flächig rot markiert. Durch
die Roteinfärbung sowie ergänzende Fahrradpiktogramme und Richtungspfeile wird die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer bzgl. der Vorfahrtsregelung signifikant erhöht und die Verkehrssicherheit
gefördert. In diesem Zusammenhang wird auch das VZ 244.1 als Piktogramm aufgebracht und in regelmäßigen Abständen im Verlauf der Fahrradstraße wiederholt, um den Charakter einer lückenlosen
Radverbindung hervorzuheben.
Um einer Gefahrensituation durch abgestellte Kfz entgegenzuwirken, werden in einigen Fahrradstraßen
Haltverbotszonen angeordnet. Das Parken in gekennzeichneten Flächen wird teilweise freigegeben
und Parkboxen an ausgewählten Standorten markiert. In den Bereichen der Parkboxen wird ein Sicherheitstrennstreifen markiert, ein unverzichtbaren Sicherheitselement zur Vermeidung von Unfällen durch
unvermittelt geöffnete Autotüren.
Die Bevorrechtigung der Fahrradstraße soll nicht nur durch Beschilderung und Markierung angezeigt
werden, sondern auch durch die bauliche Gestaltung des Straßenraums, sofern möglich. An einigen
Stellen wird deshalb der Bordstein ausgebaut, was gleichzeitig den Fahrkomfort erhöht, und teilweise
das Pflaster für einen kurzen Abschnitt durch Asphalt ersetzt, bspw. im Übergangsbereich Klostermattenweg – Rosenpark.

Altmühlgasse: (siehe Anlage 2)
Netzplanung: Innergemeindliche Radverkehrsverbindung und teilweise Freizeitroute
Fahrbahnbreite: 5,80 m – 6,80 m
Radverkehrsführung

Bestand
Mischverkehr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

30 km/h
(Zone)

Planung
Fahrradstraße –
Anlieger frei
30 km/h
(streckenbezogen)

Drucksache 223/2022 1. Ergänzung

Vorfahrtsregelung

Parken

Weiteres/Besonderheiten

Seite 4

Dinglinger Hauptstraße:
Vorfahrt gewähren

Dinglinger Hauptstraße
Vorfahrt gewähren

Ölgasse:
rechts vor links

Ölgasse:
Fahrradstraße Altmühlgasse
bevorrechtigt

Schwarzwaldstraße:
Vorfahrt gewähren
Parken am rechten Fahrbahnrand an Standorten, an denen
es nicht verboten ist (eingeschränktes/absolutes Halteverbot).

Schwarzwaldstraße:
Vorfahrt gewähren
Parken am rechten Fahrbahnrand an Standorten, an denen
es nicht verboten ist (eingeschränktes/absolutes Halteverbot).

Auf baulich angelegten Längsparkständen (gepflastert im
Gehwegbereich)

Auf baulich angelegten Längsparkständen (gepflastert im
Gehwegbereich) die um einen
Sicherheitstrennstreifen ergänzt
werden.
Verbreiterte Bordsteinabsenkung sowie Kennzeichnung der
Rad- und Fußverkehrsführung
mittels Piktogrammen und
Richtungspfeilen

Schmale Bordsteinabsenkung
im Übergangsbereich vom/zum
Radweg entlang der Schutter
beim Kanadaring führt dazu,
dass Radfahrer teilweise auf
dem Gehweg weiterfahren

Am Mauerfeld: (siehe Anlage 3)
Netzplanung: Innergemeindliche Radverkehrsverbindung und teilweise Freizeitroute
Fahrbahnbreite: 4,30 m
Radverkehrsführung
Zulässige
Höchstgeschwindigkeit
Vorfahrtsregelung

Parken

Bestand
Mischverkehr
30 km/h
(Zone)
Martin-Luther-Straße:
rechts vor links

Schutterradweg:
wartepflichtig – abgesenkter
Bordstein
Halten und Parken aufgrund
der Fahrbahnbreite verboten

Planung
Fahrradstraße –
Anlieger frei
30 km/h
(Streckenbezogen)
Martin-Luther-Straße:
Fahrradstraße Am Mauerfeld
bevorrechtigt
Schutterradweg:
Fahrradstraße Am Mauerfeld
bevorrechtigt
Halten und Parken aufgrund
der Fahrbahnbreite verboten

Drucksache 223/2022 1. Ergänzung

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Weiteres/Besonderheiten

Die Fahrradstraße Am Mauerfeld verläuft weiter über die
Schutterbrücke in der MartinLuther-Straße und wird auf dem
Schutterradweg Richtung
Schlachthof fortgeführt.

Klostermattenweg: (siehe Anlage 4)
Netzplanung: Innergemeindliche Radverkehrsverbindung
Fahrbahnbreite: 4,0 m – 5,80 m
Radverkehrsführung
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Vorfahrtsregelung

Parken
Weiteres/Besonderheiten

Bestand
Mischverkehr
30 km/h
(Zone)
Fuß- und Radweg in Richtung
Max-Planck-Gymnasium:
Wartepflichtig – abgesenkter
Bordstein

Planung
Fahrradstraße –
Kfz frei
30 km/h
(streckenbezogen)
Fuß- und Radweg in Richtung
Max-Planck-Gymnasium:
Fahrradstraße Klostermattenweg bevorrechtigt

Gewerbekanalbrücke:
rechts vor links

Gewerbekanalbrücke:
Fahrradstraße Klostermattenweg bevorrechtigt

Rosenpark:
wartepflichtig – abgesenkter
Bordstein
Baulich angelegte Senkrechtparkstände
-

Rosenpark:
Fahrradstraße Klostermattenweg bevorrechtigt
Baulich angelegte Senkrechtparkstände (siehe Bestand)
-

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit:
Da es in Lahr bislang noch keine Fahrradstraßen gibt, bedarf es einer begleitenden Kommunikationsund Öffentlichkeitsarbeit sowohl bei den Anliegern als auch der Bürgerschaft allgemein. Neben der
Erklärung der Verkehrsregeln sollen die Ziele dargelegt werden, um die Akzeptanz zu erhöhen. Dafür
werden folgende Kommunikationsmittel und -kanäle genutzt: Pressemitteilungen, Beiträge auf Facebook/Twitter/Instagram, Information auf der Webseite der Stadt Lahr, Flyer (insbesondere für Anlieger),
Straßenbanner (für eine Dauer von ca. 2-4 Wochen nach Freigabe).

Umsetzung:
Die Umsetzung erfolgt sukzessive und in zusammenhängenden Achsen, um den maximalen Effekt einer attraktiven und durchgängigen Radverkehrsverbindung zu erreichen. Priorität hat die Achse LahrSchuttertal mit den Straßen Klostermattenweg, Breitmatten und Hexenmatt. Danach folgen die Straßen
Altmühlgasse und Am Mauerfeld.

Drucksache 223/2022 1. Ergänzung

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Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Eine sichere Radverkehrsführung über alternative Routen ist nicht möglich. Die Fahrradstraßen sind
ein wichtiger Baustein im Rahmen der Sicherung des in der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes
definierten Netzes.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

150.000

100.000

0

0

-150.000

-100.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Kosten:
Die in der obigen Tabelle angegebenen Kosten beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme der verkehrsrechtlichen Anordnung von Fahrradstraßen in der Umsetzungsstufe 1 (2023) und gelten somit für die

Drucksache 223/2022 1. Ergänzung

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Altmühlgasse, die Straße Am Mauerfeld und den Klostermattenweg (hier vorliegende Beschlussvorlage) sowie die Straßen Breitmatten (siehe Beschlussvorlage Nr. 222/2022) und Hexenmatt (siehe Beschlussvorlage Nr. 227/2022). Die Haushaltsmittel standen bereits 2022 unter der Kostenstelle
54105000 „Straßen, Wege, Plätze. Gemeindestraße“ zur Verfügung, sodass nun eine Ermächtigungsübertragung notwendig ist. Weitere Mittel wurden für 2023 angemeldet. Eine Kostenaufschlüsselung
für die einzelnen Straßen und Straßenabschnitte erfolgt nicht.
Die Beschilderung erfolgt durch den BGL, die Markierung aufgrund des großen Umfangs durch eine
vom BGL beauftragte Fachfirma. Bauliche Anpassungen werden je nach Aufwand entweder vom BGL
oder einem Bauunternehmen vorgenommen.
Da es beim Material insbesondere im vergangenen Jahr extreme Preissteigerungen gab, werden die
Arbeiten abschnittsweise durchgeführt und auch beauftragt. Nach den Gremienberatungen sind die
Beauftragungen für die Straßen Klostermattenweg, Breitmatten und Hexenmatt vorgesehen, im Anschluss für die Straßen Altmühlgasse und Am Mauerfeld. Angaben zum Abschluss der Arbeiten können
aufgrund beschränkter Personalkapazitäten, der begrenzten Anzahl an Markierungsfirmen sowie möglicher witterungsbedingter Einschränkungen nicht gemacht werden.

Tilman Petters

Sabine Fink

Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Übersichskarte
- Anlage 2: Altmühlgasse
- Anlage 3: Am Mauerfeld
- Anlage 4: Klostermattenweg
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.