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Beschlussvorlage (Verlängerung der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Stadt Lahr ab 01.09.2023)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 603
Sachbearbeitung: Schiebel

Drucksache Nr.: 147/2023
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

17.07.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Verlängerung der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der
Stadt Lahr ab 01.09.2023

Beschlussvorschlag:
Die Firma Cowa erhält den Auftrag für das Flächenlos 1. Die Auftragssumme beträgt
205.743,44 €/Brutto (für 4 Monate).
Die Firma Hago erhält den Auftrag für das Flächenlos 2. Die Auftragssumme beträgt
186.167,36 €/Brutto (für 4 Monate).

Zusammenfassende Begründung:
Aus nicht vorhersehbaren personellen Engpässen konnte die Ausschreibung nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Vorbereitung der Ausschreibung wird deshalb vergeben.
Für die notwendige Vorbereitungs- und Ausschreibungszeit müssen die bestehenden Verträge für 4 Monate verlängert werden um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Unterhaltsreinigung zu gewährleisten. Die bisherigen Monatspauschalen werden zum 01.09.2023 von
den jetzigen Dienstleistern beibehalten, sodass keine Kostensteigerung für die Stadt Lahr
entsteht.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 147/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Vergabe der Reinigungsdienstleistungen erfolgte 2019 in einem Europaweiten Ausschreibungsverfahren. Die Firmen Cowa und Hago gingen als günstigste Bieter hervor.
Die bestehenden Reinigungsverträge laufen zum 31.08.2023 aus.
Die Firmen Cowa und Hago sollen für weitere 4 Monate beauftragt werden.
Die Aufteilung erfolgte in Fachlosen wie folgt:
Fachlos 1
Gebäudeunterhaltsreinigung, Flächenlose 1 und 2:
Flächenlos 1 beinhaltet folgende Objekte:
• Scheffelgymnasium
• Hallensportzentrum
• Grundschule Kippenheimweiler
• Kaiserwaldhalle Kippenheimweiler
• Bürgerzentrum Kippenheimweiler
• Sporthalle +
• Grundschule Mietersheim
• Turnhalle Mietersheim
• Sportstätte TV Dinglingen
• K 24
• Obdachlosenunterkunft Biermannstraße
• Obdachlosenunterkunft Flugplatzstraße
• Haus am See öffentlicher Bereich
Flächenlos 2 beinhaltet folgende Objekte:
• Schutterlindenbergschule
• Mensa Schutterlindenbergschule
• Schülerbetreuung (GIGS)
• Turnhalle Theodor-Heuss-Schule
• Aktienhof
• Eichrodtschule
• Geroldseckerschule + Turnhalle
• Friedrichschule + Turnhalle
• Turnhalle Gutenbergschule
• Turn- und Veranstaltungshalle Kuhbach
• Sporthallen Max-Planck-Gymnasium
• Jugendbegegnungsstätte Schlachthof
• Stiftsschaffneigebäude
• Stadtmühle
• Sportplatz Dammenmühle
• Sportplatz Klostermatte
• Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
• Öffentliche WC-Anlagen Rathausplatz und Marktplatz
Zielsetzung:
Maßnahmen:
Die Erstellung eines an die Bedürfnisse der Stadt Lahr angepassten und bedarfsorientierten
Leistungsverzeichnisses, Preis- und Kalkulationsblätter sowie die fachliche Prüfung der Ausschreibung wurde an einen Sachverständigen für das Gebäudereinigerhandwerk vergeben. Die Vergabe für

Drucksache 147/2023

Seite 3

zwei Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsoption bis höchstens 4 Jahre) erfolgt zum Jahresende
2023
Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Drucksache 147/2023

Seite 4

Begründung:

Tilman Petters
Bürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung

Anlage(n):
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.