Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Entlastung des Aufsichtsrates 2022)
17. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Maier Drucksache Nr.: 144/2023 Az.: 922.5114 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 17.07.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Entlastung des Aufsichtsrates 2022 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen. Zusammenfassende Begründung: Entlastung des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 Drucksache 144/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Zielsetzung: Maßnahmen: Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Begründung: Nach den Vorgaben des vom Gemeinderat beschlossenen Beteiligungsmanagementkonzepts der Stadt Lahr erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) durch den Haupt- und Personalausschuss. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Hauptund Personalausschuss scheidet aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeit als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 13 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen. Die Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert, EBM Schöneboom, StR Roth, StRin Deusch, StR Täubert, StRin Nyguyen, StR Hirsch, StR Kleinschmidt, StRin Rompel, StR Dörfler, StR Uffelmann, StR Oßwald und StRin Amann-Vogt gegeben. Die Verwaltung schlägt vor, den 2022 tätigen Aufsichtsräten die Entlastung zu erteilen, und den Vertreter der Stadt zu ermächtigen, dies in der Gesellschafterversammlung zu vollziehen. Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß § 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu erklären. Drucksache 144/2023 Markus Ibert Oberbürgermeister Seite 3 Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.