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Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Entlastung des Aufsichtsrates 2022)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Maier

Drucksache Nr.: 144/2023
Az.: 922.5114

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

17.07.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Entlastung des Aufsichtsrates 2022

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

Zusammenfassende Begründung:
Entlastung des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss 2022

Drucksache 144/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Zielsetzung:

Maßnahmen:

Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Begründung:
Nach den Vorgaben des vom Gemeinderat beschlossenen Beteiligungsmanagementkonzepts der
Stadt Lahr erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden
Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) durch den Haupt- und
Personalausschuss.
Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Hauptund Personalausschuss scheidet aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss
aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte
tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses
und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeit als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 13 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich
befangen. Die Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert, EBM Schöneboom, StR Roth, StRin Deusch,
StR Täubert, StRin Nyguyen, StR Hirsch, StR Kleinschmidt, StRin Rompel, StR Dörfler, StR Uffelmann, StR Oßwald und StRin Amann-Vogt gegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, den 2022 tätigen Aufsichtsräten die Entlastung zu erteilen, und den
Vertreter der Stadt zu ermächtigen, dies in der Gesellschafterversammlung zu vollziehen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß § 18 GemO
BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu erklären.

Drucksache 144/2023

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Seite 3

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.