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Beschlussvorlage (Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens wegen Undichtigkeit „Stegmattensee“)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: ZS02
Sachbearbeitung: Stampf

Drucksache Nr.: 151/2023
Az.: 321.87/102

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
602

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

17.07.2023

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Betreff:
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens wegen Undichtigkeit „Stegmattensee“

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ansprüche der Stadt Lahr im Zusammenhang mit der
mangelhaften Planung und Errichtung des „Stegmattensees“ gerichtlich geltend zu machen.

Drucksache 151/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Vom 12.04.2018 bis einschließlich 12.10.2018 fand in Lahr die Landesgartenschau 2018
statt. Zu diesem Zweck wurde im Gewann Stegmatten als landschaftsprägendes Element der
Landesgartenschau ein künstlicher See hergestellt. Bereits bei der ersten Befüllung des
fertiggestellten „Stegmattensees“ zeigten sich wesentliche Wasserverluste. Die
Undichtigkeiten und mithin Mängel wurden ebenso wie die technische Verursachung
derselben durch am Bau beteiligte Unternehmen im Rahmen eines selbstständigen
Beweisverfahrens vor dem Landgericht Offenburg festgestellt. Dieses Verfahren ist beendet.

Die Verwaltung empfiehlt, die Ansprüche der Stadt Lahr auf Schadensersatz, Kostenersatz
und Kostenvorschuss für die anstehende Sanierung wegen der mangelhaft erbrachten
Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen zur weiteren Hemmung der Verjährung
klageweise geltend zu machen.

Ausgehend von einem vorläufigen Streitwert in Höhe von 750.000 EUR beträgt das
Prozesskostenrisiko der Stadt Lahr für die 1. Instanz etwa 26.500 EUR. Die Stadt Lahr ist
nach § 2 Abs. 3 GKG i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG BW gerichtsgebührenbefreit.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

2022

2023

2024
in EUR

2025

2026 ff.

Drucksache 151/2023

Seite 3

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Markus Ibert

Annett Strick

Oberbürgermeister

Leitung Justiziariat

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.